Startseitechristmas_next.gifSchiedsrichter christmas_next.gifPsychologiechristmas_next.gifAnforderungen

Allgemeines

 Diskussionsforum

 Hilfe

 Gästebuch

 Impressum

 Leitartikel

 Links

 Mitglieder

 News

 Shop

 Thema des Monats

 Über "uns"

 

Organisationen

 Bundesligen

 DBB

 Regionalligen

 Landesverbände

 Euroleague

 FIBA

 International

 Luxemburg

 Österreich

 Rolli-Basketball

 Schweiz

 USA

 

Anforderungen

 

 

Übersetzung: Axel Beckmann

 

 

Ethik-Code für Schiedsrichter

 

 

Ethik-Code für Schiedsrichter, beschlossen von der National Association of Sports Officials

1981 hat das Direktorium der NASO diesen Ethik-Code veröffentlicht. Er verfolgt drei Absichten: "Erstens, unseren Mitgliedern eine bedeutungsvolle Anleitung für ihr professionelles Verhalten und für ihre Praxis allgemein gültige Standards in die Hand zu geben. Zweitens, Schiedsrichter anderer Sportarten die selben Richtlinien und Praxis-Standards zum Überlegen vorzulegen. Drittens, sollen Andere (z.B. Spieler, Coaches, Funktionäre, Fans, Medien) Kriterien erhalten, wie sie unsere Aktionen als professionell bewerten können."

Die sechs Artikel des Ethik-Codes wurden in den letzten 17 Jahren nicht verändert. Bitte, denk einmal darüber nach und mach ihn zum Diskussionsthema mit Deinen Schiedsrichterkollegen oder Meetings Deiner Kommission. Du wirstvon den Reaktion und dem Einfluß des Codes überrascht sein, der auf Dich und Deinen Teil der Schiedsrichter-Welt haben wird.

ARTIKEL I

Schiedsrichter dürfen nur der Unparteilichkeit und der fairen Entscheidung verpflichtet sein. Ohne Zweifel sind Spielentscheidungen, die aus persönlichen Gründen getroffen wurden, unehrlich und inakzeptabel.

ARTIKEL II

Schiedsrichter sind sich bewußt, daß alles verhindert werden muß, was realistisch gesehen oder scheinbar zu einem Interessenskonflikt führen könnte. Geschenke, Gefallen, spezielle Behandlung, Privilegien, Beschäftigung oder persönliche Beziehungen zu einem Verein oder einer Mannschaft, die die erwartete Unparteilichkeit des Pfeifens anzweifeln lassen könnten, müssen vermieden werden.

ARTIKEL III

Schiedsrichter haben die Verpflichtung, andere Offizielle mit professioneller Würde und Höflichkeit zu behandeln. Sie wissen, daß es unangebracht ist, Kollegen und Kolleginnen in der Öffentlichkeit zu kritisieren.

ARTIKEL IV

Schiedsrichter haben die Verantwortung, sich mittels Beobachtung von Spielen, Regelstudium, Erlernen der Schiedsrichtertechnik und der Technik des Spielmanagements ständig selbst zu verbessern. Sie müssen ihre Qualifikationen und Fähigkeiten ordentlich präsentieren, wenn sie eine Lizenz haben wollen und sich zum Pfeifen melden.

ARTIKEL V

Schiedsrichter sollten die Öffentlichkeit (Fans, Offizielle, Coaches, Spieler u.a.) vor unangebrachtem Benehmen schützen und alle Verhaltensweisen vermeiden, die das Schiedsrichterwesen diskreditieren.

ARTIKEL VI

Schiedsrichter sollen nicht an Aktionen teilnehmen, die darauf ausgerichtet sind, den Zugang zum Pfeifen oder zur Mitgliedschaft in einer Schiedsrichter-Organisation unfairerweise zu verhindern. Dieses schließt eine Ablehnung für eine Führungsposition aufgrund wirtschaftlicher Faktoren, Rasse, Farbe, Alter, Geschlecht, Behinderung, Land oder Nationalität ein.

 

 

 

Regeln

 Änderungen

 Ausarbeitungen

 Grundlagen

 Interpretationen

 Ordnungen

 Regelfragen

 Texte

 

Schiedsrichter

 Ausbildung

 Förderung

 Fortbildung

 Frauen

 Funktionäre

 Kritik

 Porträts

 Presse

 Psychologie

 Technik

 Tipps

 Vereine

 

Letzte Aktualisierung:
31. Dezember 2002

Iskay Sportswear

© Axel Beckmann