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Presse
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Quelle: www.hockey-web.de
| 27.
Dezember 2004
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Die Schiedsrichter im Fokus - Bernd Schnieder nimmt
Stellung |
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Es ist das immer wieder für Schlagzeilen sorgende
Thema. Die Schiedsrichter! Wie andere Menschen auch machen die Unparteiischen
Fehler. Nichtsdestotrotz sind sie meist die Schuldigen, wenn Vereine der Ansicht
sind, strittige Entscheidungen der Herren im schwarz-weiß gestreiften Outfit
hätten ein besseres Ergebnis verhindert. Nachdem zuletzt der EHC München bei
seinen Spielen in Stuttgart sowie gegen Heilbronn nicht sehr angetan von den
Leistungen der Referees war, holte sich Hockeyweb Mitarbeiter Oliver Rabuser
Informationen grundsätzlicher Art an kompetenter Stelle. Bernd Schnieder, seines
Zeichens "Referee in chief" beim DEB und selbst jahrelang Unparteiischer auf
höchstem Niveau, gab bereitwillig die entsprechenden Auskünfte.
Hallo
Herr Schnieder, kann ein Verein einen Schiedsrichter ablehnen oder gegen
dessen Einteilung bei der zuständigen Stelle widersprechen? Grundsätzlich
kann ein Verein einen Schiedsrichter nicht ablehnen. Die
Schiedsrichter-Einteilung erfolgt durch den Schiedsrichter-Ausschuss unabhängig
und neutral, d.h. ohne Einflussnahme seitens der Vereine, Verbände, ESBG, DEL,
etc. Gleichwohl sind die Mitglieder des Ausschusses mit den jeweiligen Vereinen
auch in regelmäßigen Kontakt und erhalten somit auch Informationen, wie die
Stimmung/Meinung gegenüber den einzelnen Schiedsrichtern ist. Hier ist es auch
Aufgabe, die Schiedsrichter zu schützen und diese bei Problemen mit bestimmten
Vereinen von eben diesen Vereinen eine Zeit lang fernzuhalten. Es ist nicht Ziel
mit einer Schiedsrichter Einteilung, bestimmte, in der Vergangenheit als brisant
eingeschätzte Situationen noch weiter eskalieren zu lassen.
Haben die
Vereine die Möglichkeit Verbandsaufsicht zu beantragen? Wird diesem Begehren
stets nachgekommen? Ein ESBG Verein kann Verbandsaufsicht beantragen, die
Entscheidung liegt jedoch bei der ESBG bzw. beim Verband, ob dem nachgekommen
wird. In der Regel wird jedoch bei einem offiziellen Antrag dem Wunsch
nachgekommen
Werden bestimmte Schiedsrichter nach schlechter Presse
und Negativmeldungen von Vereinen für bestimmte Spielorte außen vor gelassen,
falls sich diese Meldungen häufen? Schiedsrichter Leistungen werden durch
speziell geschulte Schiedsrichter Beobachter beurteilt. Zusätzlich erhalten wir
ein feedback durch die Trainerbewertung. Sollten hier die Leistungen Anlass zu
Kritik geben, wird die Beobachtung des Schiedsrichter weiter intensiviert.
Beurteilt werden die Schiedsrichter u.a. in folgenden Kategorien:
Auftreten/Fitness, Stellungsspiel, Präsenz, Aufmerksamkeit/game management,
Kommunikation, Strafenbewertung, einheitliche Strafenauslegung und
verpasste/unnötige Strafen. Sind die Leistungen jedoch unbefriedigend, werden
die Schiedsrichter in der kommenden Einteilung nicht oder nur mit wenigen
Einsätzen berücksichtigt. Hier gilt das Leistungsprinzip. Meldungen der Presse,
wenn diese sich bei einem Schiedsrichter häufen, kann ebenfalls bedeuten, dass
dieser Schiedsrichter vermehrt beobachtet wird.
Nach welchen
Kriterien werden Schiedsrichter in Theorie und Praxis grundsätzlich
beurteilt? Leistungen bei den Schiedsrichter Lehrgängen und Beobachtungen
in der laufenden Saison
Wie ist das Feedback der Schiedsrichter bzw.
der Beobachter hinsichtlich der neuen Regel 554 c (Spielverzögerung), die ja
offensichtlich gerne unterschiedlich ausgelegt wird? Die veränderte
Auslegung der Regel 554 c ist einzig und allein auf Initiative der Vereine/Ligen
zurück zu führen. Es ist dann die Aufgabe der Schiedsrichter, diese umzusetzen.
Über Sinn und Unsinn der Auslegung zu der Regel diskutieren wir grundsätzlich
nur intern mit den Verbänden und Vereinen.
Herr Schnieder, Vielen
Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Wir wünschen Ihnen ein gutes und
stressfreies neues Jahr!
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