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Das
hier vorgestellte Förderkonzept wurde leider nie richtig
umgesetzt, kann aber sicher als Anhaltspunkt für andere
Landesverbände gelten. BVRP steht für Basketballverband
Rheinland-Pfalz.
Grundsätzliche Überlegungen
- Die Schiedsrichter sind
als Leistungssportler einzuordnen.
Bei den Spielleitungen muß die körperliche Leistungsfähigkeit unter
Beweis gestellt werden. Damit eine optimale körperliche Fitneß erreicht wird,
ist ständiges Training erforderlich. Die Bereitschaft hierzu muß vorhanden sein.
- Kenntnis und die
sinnvolle Umsetzung der Regeln auf dem Spielfeld sind weitere
Voraussetzungen.
Nur wer das
Regelwerk beherrscht, sich nach Spielleitungen kritisch hinterfragt, ehrlich
gegen sich selbst ist, wird bei genauer Analyse seiner Spielleitung und der
unumgänglichen Selbstkritik Fehler erkennen, diese bei kommenden Spielleitungen
abstellen und somit eine Leistungsverbesserung erreichen.
- Es sollten Spielleitungen in allen
Klassen übernommen werden.
Ein
Schiedsrichter kann sich nur verbessern bzw. sein Niveau halten, wenn er häufig
gefordert wird.
- Kritik von kompetenten
Persönlichkeiten muß richtig eingeordnet und verarbeitet werden.
Selbstkritik ist ein wesentliches Merkmal zur
Persönlichkeitsbildung. Mit Lob muß man umgehen können. Wesentlich dabei ist,
daß man mit beiden Füßen auf dem Boden bleibt. Was richtig gemacht wurde, muß
bei künftigen Spielleitungen beibehalten werden. Mängel sind abzustellen.
- Wer als Schiedsrichter weiterkommen
will, muß bereit sein, auf Freizeit zu verzichten.
Training und Spielleitungen erfordern viel
Zeit. Wer in den obersten Klassen Spiele leiten will, muß wissen, ob dieser
Zeitbedarf mit den beruflichen Anforderungen und dem Privatleben in Einklang
gebracht werden kann. Basketballl wird heute von Montag bis Sonntag gespielt.
Bei der Förderung von Talenten ist diese Frage frühzeitig zu klären. Es ist
frustrierend, wenn ein Schiedsrichter gefördert wurde, und plötzlich setzt
dieser andere Prioritäten.
Wer sich übrigens über die angegebenen
Altersobergrenzen wundert, der sollte sich mit den aktuellen FIBA-Richtlinien
befassen, die vorsehen, daß man bereits mit 25 bis 27Jahren ein gestandener
Erstliga-Schiedsrichter sein soll, damit man dann mit maximal 30 die
internationale Lizenz erlangen kann.
Leistungskader
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Ziele: |
Förderung junger Schiedsrichter, zur Qualifizierung
für die B-Lizenz bzw. für den Aufstieg in die Ober- bzw.
Regionalliga. Qualitätskontrolle und -steigerung in den Landes- und
Oberligen |
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Zielgruppe: |
C- und B-Schiedsrichter, die mindestens 2 Jahre
Schiedsrichtererfahrung besitzen. Mindestalter 18 Jahre; Höchstalter 27
Jahre |
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Nominierung: |
BVRP-Schiedsrichter-Kommission benennt jährlich auf
Vorschlag des BVRP-Lehrstabes und der Bezirksschiedsrichterwarte die
SchiedsrichterInnen des Leistungskaders C. Der C-Kader umfaßt maximal 10
Personen. |
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Zeitrahmen: |
Die Förderung beginnt spätestens mit der Aufnahme
in den Oberliga-Pool. Die Förderung endet spätestens nach fünf Jahren bzw.
mit der Aufnahme in den Regionalliga-Pool. |
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Anzahl der Sichtungen: |
Jedes Kadermitglied wird mindestens dreimal pro
Saison gesichtet. Kandidaten, die für die B-Prüfung gemeldet sind, werden
zusätzlich zweimal in Prüfungsspielen der Oberliga
gesichtet. B-Schiedsrichter, die sich für die Regionalliga qualifizieren
wollen, werden mindestens fünfmal pro Saison gesichtet. Die Sichtungen sollen
von unterschiedlichen Personen durchgeführt werden. |
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Sichter: |
- aktive Schiedsrichter der Bundesliga
- aktive Technische Kommissare der Bundesliga
- ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter und Kommissare
- Regionalliga-Schiedsrichter
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Koordination: |
Ein Mitglied des BVRP-Lehrstabes koordiniert die
Sichtungen in Zusammenarbeit mit dem BVRP-Schiedsrichterwart. Freiwillige
Sichtungen sind vorher mit dem zuständigen Koordinator
abzusprechen. |
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Durchführung: |
Die Sichtung erfolgt bei neutraler Beobachtung
nach folgendem Schema:
- Vorgespräch mit dem zu sichtenden
- Beobachtung nach dem vorgegebenem Kriterienkatalog
- nach Spielende ein Gespräch mit dem Gesichteten
führen
- Ausfüllen des BVRP-Beurteilungsbogens
- persönliches Meinungsbild über das Kadermitglied
abgeben
- Ergebnis der Sichtung sowohl an den
BVRP-Schiedsrichterwart als auch an den Gesichteten selber senden.
In
Ausnahmefällen wird die Sichtung durch den 2.Schiedsrichter durchgeführt, wobei
die Beobachtung an sich entfällt, die Durchführung der Sichtung aber ansonsten
gleichbleibt. |
Perspektivkader
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Ziele: |
Förderung junger B-Schiedsrichter, zur
Qualifizierung für die A-Lizenz und einen möglichen Aufstieg in die
Bundesliga |
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Zielgruppe: |
B-Schiedsrichter , Höchstalter 30
Jahre |
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Nominierung: |
BVRP-Schiedsrichter-Kommission benennt jährlich auf
Vorschlag des BVRP-Lehrstabes die SchiedsrichterInnen des Leistungskaders
B. |
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Zeitrahmen: |
Die Förderung beginnt mit der Aufnahme in den
RL-Pool. Die Förderung endet spätestens nach vier Jahren bzw. mit dem
Aufstieg in die Bundesliga. |
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Anzahl der Sichtungen: |
Jedes Kadermitglied wird mindestens dreimal pro
Saison gesichtet. Kandidaten, die für die A-Prüfung gemeldet sind, werden
zusätzlich zweimal in Prüfungsspielen gesichtet. A-Schiedsrichter, die sich
für die Bundesliga qualifizieren wollen, werden mindestens fünfmal pro Saison
gesichtet. Die Sichtungen sollen von unterschiedlichen Personen durchgeführt
werden. |
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Sichter: |
- aktive Schiedsrichter der Bundesliga
- aktive Technische Kommissare der Bundesliga
- ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter und Kommissare
- alle als Sichter zugelassenen Personen des
Hessischen Basketballverbandes
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Koordination: |
Ein Mitglied des BVRP-Lehrstabes koordiniert die
Sichtungen in Zusammenarbeit mit dem
BVRP-Schiedsrichterwart. |
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Durchführung: |
Die Sichtung erfolgt nach folgendem
Schema:
- Vorgespräch mit dem zu sichtenden
- Beobachtung nach dem vorgegebenem
Kriterienkatalog
- nach Spielende ein Gespräch mit dem gesichteten
führen
- Ausfüllen des BVRP-Beurteilungsbogens
- persönliches Meinungsbild über das Kadermitglied
abgeben
- Ergebnis der Sichtung sowohl an den
BVRP-Schiedsrichterwart als auch an den Gesichteten selber senden
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