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Konzepte

 

 

Autor: Axel Beckmann

 

 

Förderkonzept BVRP 1999

 

 

Das hier vorgestellte Förderkonzept wurde leider nie richtig umgesetzt, kann aber sicher als Anhaltspunkt für andere Landesverbände gelten. BVRP steht für Basketballverband Rheinland-Pfalz.

Axel Beckmann Grundsätzliche Überlegungen

  • Die Schiedsrichter sind als Leistungssportler einzuordnen.
    Bei den Spielleitungen muß die körperliche Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt werden. Damit eine optimale körperliche Fitneß erreicht wird, ist ständiges Training erforderlich. Die Bereitschaft hierzu muß vorhanden sein.
  • Kenntnis und die sinnvolle Umsetzung der Regeln auf dem Spielfeld sind weitere Voraussetzungen.
    Nur wer das Regelwerk beherrscht, sich nach Spielleitungen kritisch hinterfragt, ehrlich gegen sich selbst ist, wird bei genauer Analyse seiner Spielleitung und der unumgänglichen Selbstkritik Fehler erkennen, diese bei kommenden Spielleitungen abstellen und somit eine Leistungsverbesserung erreichen.
  • Es sollten Spielleitungen in allen Klassen übernommen werden.
    Ein Schiedsrichter kann sich nur verbessern bzw. sein Niveau halten, wenn er häufig gefordert wird.
  • Kritik von kompetenten Persönlichkeiten muß richtig eingeordnet und verarbeitet werden.
    Selbstkritik ist ein wesentliches Merkmal zur Persönlichkeitsbildung. Mit Lob muß man umgehen können. Wesentlich dabei ist, daß man mit beiden Füßen auf dem Boden bleibt. Was richtig gemacht wurde, muß bei künftigen Spielleitungen beibehalten werden. Mängel sind abzustellen.
  • Wer als Schiedsrichter weiterkommen will, muß bereit sein, auf Freizeit zu verzichten.
    Training und Spielleitungen erfordern viel Zeit. Wer in den obersten Klassen Spiele leiten will, muß wissen, ob dieser Zeitbedarf mit den beruflichen Anforderungen und dem Privatleben in Einklang gebracht werden kann. Basketballl wird heute von Montag bis Sonntag gespielt. Bei der Förderung von Talenten ist diese Frage frühzeitig zu klären. Es ist frustrierend, wenn ein Schiedsrichter gefördert wurde, und plötzlich setzt dieser andere Prioritäten.

Wer sich übrigens über die angegebenen Altersobergrenzen wundert, der sollte sich mit den aktuellen FIBA-Richtlinien befassen, die vorsehen, daß man bereits mit 25 bis 27Jahren ein gestandener Erstliga-Schiedsrichter sein soll, damit man dann mit maximal 30 die internationale Lizenz erlangen kann.

Pfeil Leistungskader

Ziele:

Förderung junger Schiedsrichter, zur Qualifizierung für die B-Lizenz bzw. für den Aufstieg in die Ober- bzw. Regionalliga.
Qualitätskontrolle und -steigerung in den Landes- und Oberligen

Zielgruppe:

C- und B-Schiedsrichter, die mindestens 2 Jahre Schiedsrichtererfahrung besitzen.
Mindestalter 18 Jahre; Höchstalter 27 Jahre

Nominierung:

BVRP-Schiedsrichter-Kommission benennt jährlich auf Vorschlag des BVRP-Lehrstabes und der Bezirksschiedsrichterwarte die SchiedsrichterInnen des Leistungskaders C.
Der C-Kader umfaßt maximal 10 Personen.

Zeitrahmen:

Die Förderung beginnt spätestens mit der Aufnahme in den Oberliga-Pool.
Die Förderung endet spätestens nach fünf Jahren bzw. mit der Aufnahme in den Regionalliga-Pool.

Anzahl der Sichtungen:

Jedes Kadermitglied wird mindestens dreimal pro Saison gesichtet.
Kandidaten, die für die B-Prüfung gemeldet sind, werden zusätzlich zweimal in Prüfungsspielen der Oberliga gesichtet.
B-Schiedsrichter, die sich für die Regionalliga qualifizieren wollen, werden mindestens fünfmal pro Saison gesichtet.
Die Sichtungen sollen von unterschiedlichen Personen durchgeführt werden.

Sichter:

  • aktive Schiedsrichter der Bundesliga
  • aktive Technische Kommissare der Bundesliga
  • ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter und Kommissare
  • Regionalliga-Schiedsrichter

Koordination:

Ein Mitglied des BVRP-Lehrstabes koordiniert die Sichtungen in Zusammenarbeit mit dem BVRP-Schiedsrichterwart.
Freiwillige Sichtungen sind vorher mit dem zuständigen Koordinator abzusprechen.

Durchführung:

Die  Sichtung erfolgt bei neutraler Beobachtung nach folgendem Schema:

  • Vorgespräch mit dem zu sichtenden
  • Beobachtung nach dem vorgegebenem Kriterienkatalog
  • nach Spielende ein Gespräch mit dem Gesichteten führen
  • Ausfüllen des BVRP-Beurteilungsbogens
  • persönliches Meinungsbild über das Kadermitglied abgeben
  • Ergebnis der Sichtung sowohl an den BVRP-Schiedsrichterwart als auch an den Gesichteten selber senden.
    In Ausnahmefällen wird die Sichtung durch den 2.Schiedsrichter durchgeführt, wobei die Beobachtung an sich entfällt, die Durchführung der Sichtung aber ansonsten gleichbleibt.

Pfeil Perspektivkader

Ziele:

Förderung junger B-Schiedsrichter, zur Qualifizierung für die A-Lizenz und einen möglichen Aufstieg in die Bundesliga

Zielgruppe:

B-Schiedsrichter , Höchstalter 30 Jahre

Nominierung:

BVRP-Schiedsrichter-Kommission benennt jährlich auf Vorschlag des BVRP-Lehrstabes die SchiedsrichterInnen des Leistungskaders B.

Zeitrahmen:

Die Förderung beginnt mit der Aufnahme in den RL-Pool.
Die Förderung endet spätestens nach vier Jahren bzw. mit dem Aufstieg in die Bundesliga.

Anzahl der Sichtungen:

Jedes Kadermitglied wird mindestens dreimal pro Saison gesichtet.
Kandidaten, die für die A-Prüfung gemeldet sind, werden zusätzlich zweimal in Prüfungsspielen gesichtet.
A-Schiedsrichter, die sich für die Bundesliga qualifizieren wollen, werden mindestens fünfmal pro Saison gesichtet.
Die Sichtungen sollen von unterschiedlichen Personen durchgeführt werden.

Sichter:

  • aktive Schiedsrichter der Bundesliga
  • aktive Technische Kommissare der Bundesliga
  • ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter und Kommissare
  • alle als Sichter zugelassenen Personen des Hessischen Basketballverbandes

Koordination:

Ein Mitglied des BVRP-Lehrstabes koordiniert die Sichtungen in Zusammenarbeit mit dem BVRP-Schiedsrichterwart.

Durchführung:

Die  Sichtung erfolgt nach folgendem Schema:

  • Vorgespräch mit dem zu sichtenden
  • Beobachtung nach dem vorgegebenem Kriterienkatalog
  • nach Spielende ein Gespräch mit dem gesichteten führen
  • Ausfüllen des BVRP-Beurteilungsbogens
  • persönliches Meinungsbild über das Kadermitglied abgeben
  • Ergebnis der Sichtung sowohl an den BVRP-Schiedsrichterwart als auch an den Gesichteten selber senden

 

 

 

 

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Letzte Aktualisierung:
31. Dezember 2002

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