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Funktionäre | Allgemeines

 

 

Quelle: FAZ vom 28. November 2001 / Autor: Jörg Stratmann

 

 

Über Schiedsrichter streiten auch Juristen
Zweiter Sport-Recht-Kongreß in Bonn diskutiert über Bundessportgericht

 

 

BONN. Wer recht hat, muß noch längst nicht sein Recht bekommen. Von dieser diffusen Regel zivilisierten Miteinanders leben Juristen aller Spezialgebiete. Warum also soll es im Sport anders zugehen als im richtigen Leben? Im Sport ist die Unsicherheit sogar besonders groß, nicht nur wegen der Spannweite der unterschiedlichen Auslegungen. „Es gibt keinen genauen Überblick, wer wo welche Entscheidung fällt und in welchem Verband", so sieht es der Bonner Anwalt Richard B. Eimer. Weshalb er sich als Gastgeber des zweiten Internationalen Sport-Recht-Kongresses in der Bonner Beethovenhalle für die Einrichtung eines zentrales Bundessportgerichtes aussprach. Doch selbst damit traf er nicht die Meinung aller Kollegen.

Eine solche einheitliche Schiedsinstanz mit unabhängigen Richtern für den gesamten deutschen Sport würde, so Eimer, „das große Durcheinander der verschiedenen Einrichtungen und Satzungen beseitigen". Als Revisionsinstanz plädieren die Befürworter für den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne. Innerhalb eines Jahres sei die Einrichtung eines Bundessportgerichts zu bewerkstelligen und habe nur positive Auswirkungen. Es würde, so zählte er als Berichterstatter der Arbeitsgruppe „Sportgerichtsbarkeit" auf, nicht nur das Vertrauen aller Beteiligten und in der Öffentlichkeit wiederherstellen. Darüber hinaus würden die Selbstverwaltung des Sports gesichert, Rechtssicherheit gewährleistet und vor allem das Haftungsrisiko verringert, somit eine Gefahr, die nicht nur im Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) zunehmend für Existenzangst gesorgt hat. Weil sich damit einerseits in den Verbänden Kosten einsparen ließen und andererseits die Zahl potentieller Fälle im überschaubaren Rahmen hielte, sei diese Schiedsstelle auch ohne weiteres finanzierbar, so rechnete der Bonner vor. Dafür müßten sich etwas mehr als die Hälfte der Fachverbände beteiligen.

Natürlich müßte ein solches Gericht unabhängig bleiben. Juristen haben dafür eine praxisnahe Definition: Danach gilt ein Richter als unabhängig, wenn sich die Vertreter der streitenden Parteien auf ihn geeinigt haben. Doch das reicht den Kennern der sportlichen Materie offenbar nicht immer. Am CAS erhitzen sich die juristischen Gemüter. Anwalt Thomas Summerer, erfahren unter anderem als Rechtsbeistand in Sachen "Katrin Krabbe gegen den Leichtathletik-Weltverband (IAAF)" und in Bonn Sprecher der Gruppe „Fallstricke im Recht", äußerte starke Zweifel an der Unparteilichkeit der Lausanner Einrichtung. Nur 150 Namen umfasse die Liste der internationalen CAS-Schiedsleute. Doch wenn man, so Summerer, viele dieser Lebensläufe lese, "bemerkt man, daß es sich meist um altgediente Funktionäre handelt, die zuvor irgendwelche Interessen vertreten haben". Das bestritt der deutsche Anwalt Christian Krähe, als .CAS-Mitglied vom Vorwurf betroffen. Er verwies darauf, daß CAS-Urteile doch unlängst sogar vor dem Schweizer Bundesgericht standgehalten hätten.

Offenbar stören also weniger grundsätzliche Bedenken gegen eine zentrale Schiedsstelle als vielmehr Zweifel an ihrer Arbeit. Akzeptanz sei natürlich Grundbedingung, sagte Eimer. Wie beim CAS, dem sich nur noch vereinzelte Verbände verweigerten, müsse das Vertrauen auch in Deutschland wachsen. Hier erklärte beispielsweise Götz Eilers, Justitiar des Deutschen Fußball-Bundes, daß sein Haus weiterhin auf einem eigenen Schiedsgericht beharre.

Amtsrichter Clemens Prokop, im Ehrenamt Präsident des DLV, hält ein Bundessportgericht mit der Möglichkeit der Berufung beim CAS "für sehr sinnvoll", wie er in Bonn erklärte - "im Prinzip". Denn praktisch gesehen sieht er größte Schwierigkeiten. Vor allem hält er es trotz der Berechnungen seiner Kollegen für "unerschwinglich". Denn die dafür notwendige Solidarität im Sport gebe es nicht.

JÖRG STRATMANN 

 

 

 

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Letzte Aktualisierung:
27. April 2003

 

© Axel Beckmann