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BONN.
Wer recht hat, muß noch längst nicht sein Recht bekommen.
Von dieser diffusen Regel zivilisierten Miteinanders
leben Juristen aller Spezialgebiete. Warum also soll
es im Sport anders zugehen als im richtigen Leben? Im
Sport ist die Unsicherheit sogar besonders groß, nicht
nur wegen der Spannweite der unterschiedlichen Auslegungen.
„Es gibt keinen genauen Überblick, wer wo welche Entscheidung
fällt und in welchem Verband", so sieht es der
Bonner Anwalt Richard B. Eimer. Weshalb er sich als
Gastgeber des zweiten Internationalen Sport-Recht-Kongresses
in der Bonner Beethovenhalle für die Einrichtung eines
zentrales Bundessportgerichtes aussprach. Doch selbst
damit traf er nicht die Meinung aller Kollegen.
Eine solche
einheitliche Schiedsinstanz mit unabhängigen Richtern
für den gesamten deutschen Sport würde, so Eimer, „das
große Durcheinander der verschiedenen Einrichtungen
und Satzungen beseitigen". Als Revisionsinstanz
plädieren die Befürworter für den Internationalen Sportgerichtshof
(CAS) in Lausanne. Innerhalb eines Jahres sei die Einrichtung
eines Bundessportgerichts zu bewerkstelligen und habe
nur positive Auswirkungen. Es würde, so zählte er als
Berichterstatter der Arbeitsgruppe „Sportgerichtsbarkeit"
auf, nicht nur das Vertrauen aller Beteiligten und in
der Öffentlichkeit wiederherstellen. Darüber hinaus
würden die Selbstverwaltung des Sports gesichert, Rechtssicherheit
gewährleistet und vor allem das Haftungsrisiko verringert,
somit eine Gefahr, die nicht nur im Deutschen Leichtathletik-Verband
(DLV) zunehmend für Existenzangst gesorgt hat. Weil
sich damit einerseits in den Verbänden Kosten einsparen
ließen und andererseits die Zahl potentieller Fälle
im überschaubaren Rahmen hielte, sei diese Schiedsstelle
auch ohne weiteres finanzierbar, so rechnete der Bonner
vor. Dafür müßten sich etwas mehr als die Hälfte der
Fachverbände beteiligen.
Natürlich
müßte ein solches Gericht unabhängig bleiben. Juristen
haben dafür eine praxisnahe Definition: Danach gilt
ein Richter als unabhängig, wenn sich die Vertreter
der streitenden Parteien auf ihn geeinigt haben. Doch
das reicht den Kennern der sportlichen Materie offenbar
nicht immer. Am CAS erhitzen sich die juristischen Gemüter.
Anwalt Thomas Summerer, erfahren unter anderem als Rechtsbeistand
in Sachen "Katrin Krabbe gegen den Leichtathletik-Weltverband
(IAAF)" und in Bonn Sprecher der Gruppe „Fallstricke
im Recht", äußerte starke Zweifel an der Unparteilichkeit
der Lausanner Einrichtung. Nur 150 Namen umfasse die
Liste der internationalen CAS-Schiedsleute. Doch wenn
man, so Summerer, viele dieser Lebensläufe lese, "bemerkt
man, daß es sich meist um altgediente Funktionäre handelt,
die zuvor irgendwelche Interessen vertreten haben".
Das bestritt der deutsche Anwalt Christian Krähe, als
.CAS-Mitglied vom Vorwurf betroffen. Er verwies darauf,
daß CAS-Urteile doch unlängst sogar vor dem Schweizer
Bundesgericht standgehalten hätten.
Offenbar
stören also weniger grundsätzliche Bedenken gegen eine
zentrale Schiedsstelle als vielmehr Zweifel an ihrer
Arbeit. Akzeptanz sei natürlich Grundbedingung, sagte
Eimer. Wie beim CAS, dem sich nur noch vereinzelte Verbände
verweigerten, müsse das Vertrauen auch in Deutschland
wachsen. Hier erklärte beispielsweise Götz Eilers, Justitiar
des Deutschen Fußball-Bundes, daß sein Haus weiterhin
auf einem eigenen Schiedsgericht beharre.
Amtsrichter
Clemens Prokop, im Ehrenamt Präsident des DLV, hält
ein Bundessportgericht mit der Möglichkeit der Berufung
beim CAS "für sehr sinnvoll", wie er in Bonn
erklärte - "im Prinzip". Denn praktisch gesehen
sieht er größte Schwierigkeiten. Vor allem hält er es
trotz der Berechnungen seiner Kollegen für "unerschwinglich".
Denn die dafür notwendige Solidarität im Sport gebe
es nicht.
JÖRG STRATMANN
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