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Basiswissen für Basketballschiedsrichter/Innen

 

 

NeubeckerKapitel 3

Spielrichter und ihre Pflichten

(Schiedsrichter, Kampfgericht, Anschreibebogen)

Die Schiedsrichter und das Kampfgericht sind nicht befugt, Änderungen der Spielregeln zuzulassen.

  1. Die Schiedsrichter haben das Recht, Entscheidungen über Regelverletzungen innerhalb und außerhalb der Spielfeldgrenzen zu fällen.
  2. Dieses Recht beginnt mit der Ankunft der Schiedsrichter 20 Minuten vor dem festgesetzten Spielbeginn am Spielfeld.
  3. Mit der Kontrolle des Anschreibebogens und der abschließenden Unterschrift des 1. Schiedsrichters nach Spielende enden ihre Aufgaben.
    Kommt es in dem Zeitraum zwischen Ende der Spielzeit und Unterzeichnung des Anschreibebogens zu unsportlichem Verhalten durch Spieler, Trainer oder Mannschaftsbegleiter, muss der 1. Schiedsrichter auf dem Anschreibebogen vermerken, dass es einen Zwischenfall gegeben hat. Er hat einen ausführlichen Bericht an die Spielleitung zu senden. Kommt es zu einem solchen Vorfall in der Zeitspanne nach Unterschrift des 1. Schiedsrichters und bis zum Verlassen des Geländes, so ist ein Bericht an die Spielleitung zu senden.
  4. Kein Schiedsrichter ist befugt, Entscheidungen des anderen Schiedsrichters in Frage zu stellen oder gar aufzuheben.
  5. Der 1. Schiedsrichter trifft jedoch die endgültige Entscheidung, vor allem hat er das Recht, Entscheidungen über jeden Punkt zu treffen, der nicht ausdrücklich in den Regeln festgelegt ist

Für Schiedsrichter gilt: Nichts und niemand ist wichtiger als das Spiel

Das Kampfgericht wird vom Heimverein gestellt. Es ist selbstverständlich, dass die Kampfrichter nicht Mitglieder einer am Spiel beteiligten Mannschaft sein können. Der Anschreibetisch muss deutlich von den Zuschauern abgeschirmt sein. Hinter dem Tisch dürfen sich keine Zuschauer aufhalten. Die Mannschaftsbänke stehen mind. in fünf Meter Abstand von der Mittellinie. Die Kampfrichter am Tisch müssen so platziert sein, dass sie das Geschehen auf dem Spielfeld gut und ohne jedes Hindernis übersehen können. Entscheidungen der Schiedsrichter werden von ihnen mit dem "OK-Zeichen" bestätigt (Fouls, erfolgreicher 3-Punkte-Versuch, Rückstellen der Uhr, neue 24" bei Fußspiel, geblockter Wurfversuch und Ball geht in's Aus, etc.).

Der Anschreiber füllt den Spielbericht vor und während des Spiels aus. Grundsätzlich gilt: Eintragungen auf der Vorderseite des Spielbogens werden vom Anschreiber gemacht, Eintragungen auf der Rückseite nur von den Schiedsrichtern. Das Signal des Anschreibers unterbricht nicht das Spiel.

Der Zeitnehmer überwacht die Spielzeit und die Unterbrechungen. Das Signal des Zeitnehmers bewirkt einen toten Ball und stoppt die Spieluhr.

Der Vierundzwanzig-Sekunden-Zeitnehmer betätigt die Vierundzwanzig-Sekunden-Uhr. Sein Signal stoppt immer das Spiel - auch dann, wenn das Signal irrtümlich ertönt. Der 1. SR entscheidet in diesem Fall, ob das Spiel mit Sprungball oder Ballbesitz weitergeht. Mit dem Ertönen des 24-Sekunden-Signals muss immer auch die Spieluhr gestoppt werden.

Der Anschreibebogen - grundsätzlich gilt:

  • Eintragungen auf der Vorderseite werden vom Anschreiber gemacht, der 1. Schiedsrichter zeichnet sie ab.
  • Eintragungen auf der Rückseite werden nur von den Schiedsrichtern gemacht.
  • Nach jedem Spielviertel und jeder Verlängerung hat der 1. Schiedsrichter die Eintragungen des Anschreibers zu kontrollieren.
  • Die Kontrolle umfasst im Wesentlichen:
    • das laufende Ergebnis
    • die Vollständigkeit der Fouleintragungen
    • das Ankreuzen der Mannschaftsfouls
    • die Eintragungen der Auszeiten
  • Es wird empfohlen, dass der Anschreiber zwei verschieden farbige Kugelschreiber benutzt: Einen Stift für das erste und dritte Viertel. Den anderen Stift für die Grundeintragung (z.B. Namen der Spieler, Kopf des Bogens), das zweite und vierte Viertel und für alle Verlängerungen.

Ablauf: Mindestens zwanzig Minuten vor Spielbeginn bereitet der Anschreiber den Anschreibebogen vor.

  1. Er füllt den Kopf des Bogens aus. Die erste Mannschaft ist die Heimmannschaft (A).
  2. Eintragung der Namen der Mitglieder beider Mannschaften
  • entsprechend der Regelungen deines Landesverbandes trägt der Anschreiber in die erste Spalte die letzten drei Ziffern des Teilnehmerausweises oder die Nummer auf dem Mannschaftsmeldebogen ein
  • in die zweite Spalte werden der Name und der Anfangsbuchstabe des Vornamens des Spielers in GROSSBUCHSTABEN eingetragen
  • die dazugehörige Trikotnummer gehört in die dritte Spalte
  • der Kapitän der Mannschaft wird durch die Eintragung " Cap" unmittelbar hinter seinem Namen gekennzeichnet
  • Sondereintragungen im Teilnehmerausweis, wie "-A-" für Ausländer etc., sind hinter dem Namen einzutragen. Über die Spielberechtigung hat die spielleitende Stelle zu entscheiden. Die SR haben jeden Spieler zuzulassen.
  • am unteren Ende des Abschnitts für jede Mannschaft wird der Name des Trainers eingetragen.
  1. Mindestens zehn Minuten vor Spielbeginn müssen beide Trainer
  • alle Eintragungen bei ihrer Mannschaft kontrollieren
  • die fünf Spieler bezeichnen, die das Spiel beginnen werden -> Kreuz
  • den Anschreibebogen im Trainerkästchen unterschreiben.
  1. Auszeiten werden durch Eintragen der Spielminute in das entsprechende Feld gekennzeichnet
  2. Fouls:
  • bei Spielerfouls wird hinter die Spielernummer die Spielminute des Fouls eingetragen. Die genaue Kennzeichnung der Fouls kann im Kampfrichter-Handbuch nachgelesen werden
  • Fouls von Trainern, Ersatzspielern und Mannschaftsbegleitern müssen dem Trainer angeschrieben werden (siehe Kampfrichter-Handbuch).
  1. Mannschaftsfouls werden bis zum 4. Foul pro Mannschaft mit einem " X" abgestrichen. Beim fünften Mannschaftsfoul ist die Spielminute einzutragen.
  1. BogenDas laufende Ergebnis:
  • chronologisch fortlaufend
  • Reihenfolge von links:
    Nr. Ergebnis Minute Nr. Ergebnis
  • Nur eine Eintragung in einer Zeile, d. h. entweder ein Ergebnis von" A" oder aber von" B" , aber nicht von beiden
  • Drei-Punkte-Korb: Kreis um das Ergebnis
  • Freiwürfe: eckige Klammer vor die Versuche

 

 

 

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Letzte Aktualisierung:
31. Dezember 2002

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