|
Kapitel 2
Checkliste für Schiedsrichter
...
Verspäteter
Spielbeginn
Kann
ein Spiel zu der angesetzten Zeit nicht begonnen werden,
gilt folgende Regelung: Zu der angegebenen Uhrzeit Vermerk
auf dem Spielbericht über den Grund der Verzögerung
(Vorspiel, Gegner fehlt etc.). Auf fehlende Mannschaften
muss bis zu 30 Minuten gewartet werden. Das Spiel wird
unverzüglich begonnen, sobald fünf Spieler spielbereit
auf dem Feld stehen und der Spielbericht ausgefüllt
und kontrolliert ist. Grundsatz: es muss alles versucht
werden, ein Spiel zustande kommen zu lassen - unser
Hobby ist schließlich das Spielen von Basketball. Über
die Wertung entscheidet die Spielleitung. Daher ist
ein Vermerk über den tatsächlichen Spielbeginn notwendig.
Teilnehmerausweise
Vor
Spielbeginn hat der erste Schiedsrichter die Teilnahmeberechtigung
zu überprüfen. Kann dies vor Spielbeginn durch einen
Spieler nicht nachgewiesen werden, so kann der Spieler
eingesetzt werden, wenn er seine Identität durch Vorlage
eines Ausweises mit Lichtbild nachweist oder einem der
Schiedsrichter oder einem Mitglied der gegnerischen
Mannschaft persönlich bekannt ist.
Jeder
fehlende Teilnehmerausweis ist durch den ersten Schiedsrichter
auf der Rückseite des Spielberichts zu vermerken. Der
Spieler ohne Teilnehmerausweis muss den Vermerk des
Schiedsrichters mit seiner eigenhändigen Unterschrift
und Angabe des Geburtsdatums auf dem Spielbericht bestätigen.
Werbung
Wenn eine Kontrolle
der Werbung in deinem Landesverband vorgeschrieben ist,
muss sie vor Spielbeginn durchgeführt und bei Verstößen
auf dem Spielbericht vermerkt werden.
Verlängerung
Bei unentschiedenem
Spielausgang nach 40 Spielminuten wird das Spiel mit
einer oder mit so vielen Verlängerungen von je 5 Minuten
fortgesetzt, bis ein Sieger feststeht. Vor jeder Verlängerung
gibt es eine Pause von 2 Minuten. Die Mannschaften spielen
auf die gleichen Körbe wie in der 2. Halbzeit. Ihnen
steht pro Verlängerung jeweils eine Auszeit zur Verfügung
und die Anzahl der Mannschaftsfouls werden aus der 2.
Halbzeit übernommen.
|