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Regel-Texte | Offizielle Mini-Regeln (Stand: 1998)

 

 

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Regel 2 - Abmessungen und Ausrüstung

Index

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Regel 3

 

 

 

 

 

 

Art. 3: Spielfeldmaße

Das Spielfeld ist ein Rechteck mit ebener, harter Oberfläche, frei von jedem Hindernis.

Die Abmessung muss 28 m lang und 15 m breit sein.

Andere Maße sind zulässig, doch die Maßabweichungen sind zueinander proportional.

Art. 4: Linien

Die Linien eines Mini-Basketball-Feldes sind in Übereinstimmung mit den Abbildungen in diesem Buch zu zeichnen (Buch erhältlich beim DBB, A. d. R.).

Sie sind mit denen eines regulären Spielfeldes identisch, mit folgenden Abweichungen:

  1. die Freiwurflinie ist 4,00 m von der Grundlinie entfernt (vordere Kante des Sprungkreises)
  2. es gibt keine Drei-Punkte-Linie und keinen Drei-Punkte-Feldkorb-Bereich.

Alle Linien müssen 5 cm breit und sehr gut sichtbar sein.

Art. 5: Körbe

Benutzt werden die normalen Basketball-Korbanlagen (Höhe 3,05 m, Ringdurchmesser 45 cm, Ringdicke 17-20 mm, Netzlänge 40 cm, Brettmaße 1,80 x 1,05 m). Höhenverstellbare Spielbretter können verwendet werden, falls beide am Spiel beteiligten Mannschaften damit einverstanden sind. Die Korbhöhe beträgt dann 2,60 m.

Art. 6: Der Ball

Der Ball muss kugelförmig, mit einer Hülle aus Leder, Gummi oder synthetischem Material sein. Er hat einen Umfang zwischen 68 und 73 cm und wiegt zwischen 450 und 500g (Ballgröße 5).

Art. 7: Technische Ausrüstung

Folgende technische Ausrüstung muss zur Verfügung stehen:

  1. die Spieluhr
  2. der offizielle Anschreibebogen
  3. Schilder für Spielerfouls mit den Ziffern von 1 bis 5, um die Anzahl der persönlichen Fouls, die von einem Spieler begangen worden sind, anzuzeigen.
  4. eine Stoppuhr zum Messen der Auszeiten
  5. ein lautes akustisches Signal.

 

 

 

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 Letzte Aktualisierung:
24. April 2003

 

© Axel Beckmann