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Art.
40: Ausführen von Freiwürfen
Während
eines Freiwurfes dürfen neben dem Freiwerfer maximal
fünf andere Spieler die Plätze am Freiwurfraum
einnehmen und
- die
nächsten Plätze zum Korb dürfen
nur von Spielern der verteidigenden Mannschaft
eingenommen werden.
- es
stellen sich die Spieler, die die Plätze
am Freiwurfraum einnehmen, abwechselnd auf.
Die Spieler
am Freiwurfraum
- dürfen
keine Plätze am Freiwurfraum einnehmen,
die ihnen nicht zustehen.
- dürfen
die begrenzte Zone und die neutrale Zone nicht
betreten sowie die Plätze am Freiwurfraum
nicht verlassen, bis der Ball die Hand des Freiwerfers
verlassen hat.
- dürfen
den Ball nicht berühren, während dieser
auf dem Weg zum Korb ist, bis der Ball den Ring
berührt hat oder es offensichtlich ist,
dass er ihn nicht berühren wird.
Wenn der
letzte Freiwurf den Ring nicht berührt und nicht
erfolgreich ist, wird der Ball der gegnerischen Mannschaft
zum Einwurf zuerkannt.
Kein Spieler
beider Mannschaften darf den Ball berühren, bevor
dieser den Ring berührt hat.
Art.
41: Fünf Fouls, begangen von einem Spieler
Ein Spieler,
der fünf persönliche Fouls begangen hat, muss
automatisch aus dem Spiel ausscheiden.
Er kann
durch einen Ersatzspieler ersetzt werden.
Art.
42: Mannschaftsfouls
Nachdem
eine Mannschaft vier
persönliche Spielerfouls in einem Viertel begangen
hat,
- werden
alle danach folgenden Spielerfouls mit zwei
Freiwürfen bestraft, wobei der gefoulte
Spieler die zwei Freiwürfe ausführt.
- kommt
bei einem Foul, für das eine härtere
Strafe vorgeschrieben ist, der entsprechende
Artikel zur Anwendung.
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