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Art.
12 Mannschaften
12.1
Definition
12.1.1
Einsatzberechtigung
ist die Erlaubnis, für eine Mannschaft spielen
zu dürfen, wie es in den
Regularien des Veranstalters eines
Wettbewerbes festgelegt ist. Dies schließt die
Altersgrenzen mit ein.
12.1.2
Ein
Mannschaftsmitglied ist spielberechtigt,
wenn es vor dem Spielbeginn auf dem Anschreibebogen
eingetragen worden ist und solange es weder disqualifiziert
worden ist noch fünf Fouls begangen hat.
12.1.3
Während der Spielzeit ist
jedes Mannschaftsmitglied entweder ein Spieler oder
ein Ersatzspieler.
12.1.4
Ein Mannschaftsbegleiter
darf im Mannschaftsbankbereich sitzen, sofern er
eine besondere Aufgabe
hat, z.B. Manager,
Arzt, Physiotherapeut, Statistiker, Dolmetscher.
Ein Spieler, der fünf Fouls begangen hat, wird
zum Mannschaftsbegleiter.
12.2
Regel
Jede
Mannschaft besteht aus
- höchstens
zehn einsatzberechtigten Mannschaftsmitgliedern.
- höchstens
zwölf einsatzberechtigten Mannschaftsmitgliedern
bei Turnieren, bei denen eine Mannschaft mehr als
drei Spiele zu spielen hat.
- einem
Trainer und, falls es die Mannschaft wünscht,
einem Trainer-Assistenten.
- einem
Kapitän, der spielberechtigtes Mannschaftsmitglied
sein muss.
- maximal
fünf Mannschaftsbegleitern mit besonderen Aufgaben.
Art.
13 Spieler und Ersatzspieler
13.1
Definition
Ein
Mannschaftsmitglied ist dann Spieler, wenn es
sich auf dem Spielfeld befindet und spielberechtigt
ist. Ein Mannschaftsmitglied ist dann Ersatzspieler,
wenn es nicht spielt. Es
ist kein Ersatzspieler, wenn es sich auf dem Spielfeld
befindet, aber nicht spielberechtigt ist, weil es disqualifiziert
ist oder fünf Fouls begangen hat.
13.2
Regel
13.2.1
Fünf Spieler jeder
Mannschaft müssen während der Spielzeit auf
dem Spielfeld sein und können ausgewechselt werden.
13.2.2
Ein Ersatzspieler wird
zum Spieler, sobald er vom Schiedsrichter zum Betreten
des Spielfelds aufgefordert wird. Ein Spieler wird
zum Ersatzspieler, sobald der Schiedsrichter
den Einwechselspieler dieses Spielers zum Betreten des
Spielfelds auffordert.
13.2.3
Die Spielkleidung einer
Mannschaft besteht aus
- einheitlichen
Hemden, deren überwiegende Farbe auf
Vorder-und Rückseite gleich sein muss.
- Alle Spieler (männlich und weiblich)
müssen die Hemden während des Spiels in den Shorts tragen. Spielkleidung aus
Hemd und Shorts als "Einteiler" ist zulässig.
- T-Shirts unter den
Hemden, gleich welcher Machart, dürfen nicht getragen werden, es sei
denn, der Spieler legt ein entsprechendes ärztliches Attest vor. In diesem
Fall muss das T-Shirt dieselbe Grundfarbe wie das Hemd
haben.
- einheitlichen Shorts, deren
überwiegende Farbe auf Vorder- und Rückseite gleich sein muss, aber nicht
notwendigerweise mit der Farbe der Hemden übereinstimmen
muss.
- Unterkleidung, die
unterhalb der Shorts sichtbar getragen werden darf. Sie muss die gleiche
farbige Beschaffenheit haben wie die Shorts.
13.2.4 Jeder Spieler muss ein auf der
Vorder- und Rückseite mit einfarbigen Zahlen nummeriertes Hemd tragen, die
sich von der Farbe des Hemdes abheben.
Die Zahlen müssen deutlich sichtbar
sein:
- Auf der Rückseite müssen sie
mindestens 20 cm hoch sein.
- Auf der Vorderseite müssen sie mindestens 10 cm hoch sein.
- Sie müssen eine Breite von mindestens
2 cm haben.
- Die Mannschaften müssen die Nummern 4
bis 15 verwenden.
- Spieler derselben Mannschaft dürfen
nicht gleiche Nummern benutzen.
Sofern Werbung gezeigt wird, muss sie
den Regularien für den entsprechenden Wettbewerb entsprechen und darf nicht die
Sichtbarkeit der Nummern auf Vorder- und Rückseite der Hemden
beeinträchtigen.
13.2.5 Der 1.
Schiedsrichter darf keinem
Spieler das Tragen von Gegenständen erlauben, die zu Verletzungen führen
können.
- Folgendes ist nicht
erlaubt:
- Schutzvorrichtungen, Verbände oder
Stützen aus Leder, Kunststoff, flexiblem Kunststoff, Metall oder irgendein
anderer harter Werkstoff für Finger, Hände, Armgelenke, Ellbogen oder Unterarm,
selbst wenn sie weich gepolstert sind.
- Gegenstände, die Schnittverletzungen
oder Hautabschürfungen verursachen können
(Fingernägel müssen kurz geschnitten sein).
- Kopfschmuck, Kopfbedeckungen und Schmuckgegenstände.
- Folgendes ist
erlaubt:
- Schutzgegenstände für Schulter,
Oberarme, Ober- oder Unterschenkel, sofern das Material
gepolstert ist, so dass es keine Gefahr für andere Spieler
darstellt.
- Kniestützen, sofern sie gut abgedeckt
sind.
- Schutzkappen für eine gebrochene Nase,
selbst wenn sie aus einem harten Material
bestehen.
- Brillen, sofern sie andere Spieler nicht
gefährden.
- Kopfbänder, die maximal 5 cm breit sein
dürfen und aus nicht-abschürfendem, einfarbigem Stoff,
flexiblem Kunststoff oder Gummi bestehen.
13.2.6 Alle technischen Hilfsmittel, die
von Spielern verwendet werden, müssen für Basketball geeignet sein. Alles was
dazu dient, die Körpergröße oder Reichweite der Spieler zu vergrößern
oder irgendwie sonst einen unfairen Vorteil zu verschaffen, ist
nicht erlaubt.
13.2.7 Alle weiteren Gegenstände, die
nicht ausdrücklich in dieser Regel aufgeführt sind, müssen zuerst von der
Welt-Technischen Kommission der FIBA genehmigt werden.
13.2.8 Die Mannschaften müssen
mindestens zwei Sätze Hemden zur Verfügung haben, und
- die im Programm zuerst genannte
Mannschaft (Heimmannschaft) muss hellfarbige Hemden
(vorzugsweise weiß) tragen.
- die im Programm an zweiter Stelle
genannte Mannschaft (Gastmannschaft) muss dunkelfarbige Hemden
tragen.
- die beiden beteiligten Mannschaften
können die Farbe der Hemden austauschen, wenn sie darüber Übereinkunft
erzielt haben.
13.2.9 Bei den Offiziellen
Hauptwettbewerben der FIBA müssen alle Spieler derselben
Mannschaft
- Schuhe entweder mit
derselben Farbe oder derselben
Farbkombination tragen.
- Socken entweder mit
derselben Farbe oder derselben
Farbkombination tragen.
Art. 14 Verletzung eines
Spielers
14.1 Bei Verletzungen von Spielern
dürfen die Schiedsrichter das Spiel stoppen.
14.2 Wenn beim Entstehen einer
Verletzung der Ball belebt ist, müssen die Schiedsrichter mit dem Pfiff so
lange warten, bis die Spielaktion beendet ist; das heißt: Die Ball
kontrollierende Mannschaft hat auf den Korb geworfen, die Ballkontrolle
verloren, den Ball vom Spiel zurückgehalten oder der Ball wurde zum toten
Ball. Falls es nötig ist, einen verletzten
Spieler zu schützen, dürfen die Schiedsrichter das Spiel sofort
unterbrechen. 14.3 Spielerwechsel eines verletzten
Spielers:
- Kann der verletzte Spieler nicht
sofort (innerhalb von ca. 15 Sekunden) weiterspielen oder wird er behandelt,
muss er innerhalb einer Minute ausgewechselt werden. Wenn durch
die Verletzung ein Ersetzen innerhalb einer Minute nicht möglich ist, muss
dies so schnell wie möglich geschehen.
- Ein verletzter Spieler, der behandelt
wurde oder sich innerhalb von einer Minute wieder erholt, darf jedoch
im Spiel bleiben, aber seiner Mannschaft wird eine Auszeit
angerechnet.
- Darüber hinaus darf ein
verletzter Spieler nicht im Spiel bleiben
und muss ausgewechselt
werden, wenn er nicht innerhalb einer Minute weiterspielen kann oder seine
Mannschaft keine angerechnete Auszeit mehr zur Verfügung
hat.
Ausnahme: Die Mannschaft muss das Spiel
mit weniger als 5 Spielern fortsetzen.
14.4 Wenn dem verletzten Spieler
Freiwürfe zuerkannt worden sind, werden sie von seinem Ersatzspieler
ausgeführt. Wenn der verletzte Spieler an einem Sprungball beteiligt ist,
springt sein Ersatzspieler. Der Ersatzspieler für einen verletzten
Spieler kann erst ausgewechselt werden, nachdem die Spieluhr wieder gelaufen
ist. 14.5 Ein Spieler, der vom Trainer
bezeichnet wurde, das Spiel zu beginnen, kann im Falle einer Verletzung
ersetzt werden, vorausgesetzt, dass der 1. Schiedsrichter von der Echtheit
der Verletzung überzeugt ist. In diesem Fall darf auch die
gegnerische Mannschaft einen Spieler ersetzen, falls sie dies
wünscht.
14.6 Während des Spiels muss der 1.
Schiedsrichter jeden Spieler, der blutet oder eine offene Wunde hat, vom
Spielfeld schicken und einen Spielerwechsel veranlassen. Der Spieler darf
erst auf das Spielfeld
zurückkehren, wenn die Blutung zum Stillstand
gekommen ist und die betroffene Stelle oder die offene Wunde vollständig und
sicher abgedeckt ist. Art. 15 Pflichten und Rechte des
Kapitäns
15.1 Der Kapitän ist ein Spieler, der
seine Mannschaft auf dem Spielfeld vertritt. Er darf sich während des Spiels
wegen Auskünfte an einen Schiedsrichter wenden. Dies hat in höflicher Form zu
geschehen und ist nur möglich, wenn der Ball tot ist und die Spieluhr
steht.
15.2 Ehe der Kapitän das Spielfeld aus
einem zulässigen Grund verlässt, hat der Trainer einen Schiedsrichter durch
Bezeichnung der Spielernummer zu informieren, welcher Spieler
den ausgewechselten Kapitän während dessen Abwesenheit auf dem Spielfeld
vertritt. 15.3 Der Kapitän kann als Trainer
fungieren.
15.4 Der Kapitän bestimmt für seine
Mannschaft den Springer bei einem Sprungball sowie den Freiwerfer in einer
Freiwurfsituation in all den Fällen, in denen der Springer oder der
Freiwerfer nicht durch die Regeln festgelegt ist.
15.5 Der Kapitän informiert den
1. Schiedsrichter unmittelbar nach Spielende darüber, dass seine Mannschaft
gegen das Spielergebnis protestiert, indem er den Anschreibebogen an der
vorgesehenen Stelle "Unterschrift des Kapitäns im Falle eines
Protestes" unterzeichnet. Art. 16 Pflichten und Rechte des
Trainers
16.1 Der Trainer oder der
Trainer-Assistent sind die einzigen Vertreter der Mannschaft, die während des
Spiels mit den Kampfrichtern Verbindung aufnehmen dürfen, um statistische
Informationen zu erlangen. Dies muss in höflicher Form geschehen und nur
dann, wenn der Ball tot ist und die Spieluhr steht. Sie dürfen in
keiner Weise den normalen Spielfortgang stören.
16.2 Mindestens 20 Minuten vor dem
festgesetzten Spielbeginn geben die Trainer oder ihre Vertreter dem
Anschreiber eine Liste mit den Namen und entsprechenden Nummern der
Mannschaftsmitglieder, die für das Spiel einsatzberechtigt sind, ferner die
Kennzeichnung des Kapitäns der Mannschaft und die Namen des Trainers
und Trainer-Assistenten.
16.3 Mindestens 10 Minuten vor
Spielbeginn bestätigen die beiden Trainer die Übereinstimmung der Namen
und entsprechenden Nummern ihrer Mannschaftsmitglieder und die Namen der
Trainer durch Unterschrift auf dem Anschreibebogen. Sie
bezeichnen gleichzeitig die fünf Spieler, die das Spiel beginnen werden.
Der Trainer der Mannschaft "A" hat als
Erster diese Information zu geben. 16.4 Zu spät eintreffende Ersatzspieler
sind spielberechtigt, vorausgesetzt, der Trainer hatte sie in die Liste
der einsatzberechtigten Mannschaftsmitglieder aufgenommen, die
dem Anschreiber 20 Minuten vor Spielbeginn übergeben wurde.
16.5 Nur der Trainer oder der
Trainer-Assistent darf eine angerechnete Auszeit beantragen. 16.6 Während des Spiels darf entweder
der Trainer oder der Trainer-Assistent stehen, aber nicht beide
gleichzeitig. Dieses Recht geht
auch auf den Kapitän über, wenn er den
Trainer, aus welchem Grund auch immer, ersetzt.
16.7 Wenn ein Trainer oder
Trainer-Assistent einen Spielerwechsel vornehmen möchte, muss sich der
Ersatzspieler beim Anschreiber melden und bereit sein, sofort zu
spielen.
16.8 Ist ein Trainer-Assistent
vorhanden, muss sein Name vor dem Spielbeginn auf dem Anschreibebogen
eingetragen werden (seine Unterschrift ist nicht notwendig). Er übernimmt
alle Pflichten und Rechte des Trainers, wenn der Trainer aus irgendeinem
Grunde nicht in der Lage ist, seine Aufgaben weiter
auszuüben.
16.9 Der Mannschaftskapitän muss als
Trainer fungieren, wenn der Trainer nicht anwesend ist oder der Trainer seine
Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann, und kein Trainer-Assistent auf
dem Anschreibebogen eingetragen ist (oder der Trainer-Assistent dazu nicht
in der Lage ist). MUSS der Mannschaftskapitän das Spielfeld aus einem
zulässigen Grund verlassen, kann er als Trainer weiter tätig sein. Wenn er
jedoch wegen eines disqualifizierenden Fouls das Spielfeld verlassen muss,
oder wenn er wegen einer Verletzung nicht in der Lage ist, seine Aufgabe als
Trainer zu erfüllen, ersetzt ihn sein Stellvertreter sowohl als Kapitän als
auch als Trainer.
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