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Regel-Texte | Offizielle FIBA-Regeln 2000

 

 

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REGEL IV - MANNSCHAFTEN

Index

 

Art. 12 Mannschaften

12.1 Definition

12.1.1 Einsatzberechtigung ist die Erlaubnis, für eine Mannschaft spielen zu dürfen, wie es in den Regularien des Veranstalters eines Wettbewerbes festgelegt ist. Dies schließt die Altersgrenzen mit ein.

12.1.2 Ein Mannschaftsmitglied ist spielberechtigt, wenn es vor dem Spielbeginn auf dem Anschreibebogen eingetragen worden ist und solange es weder disqualifiziert worden ist noch fünf Fouls begangen hat.

12.1.3 Während der Spielzeit ist jedes Mannschaftsmitglied entweder ein Spieler oder ein Ersatzspieler.

12.1.4  Ein Mannschaftsbegleiter darf im Mannschaftsbankbereich sitzen, sofern er eine besondere Aufgabe hat, z.B. Manager, Arzt, Physiotherapeut, Statistiker, Dolmetscher. Ein Spieler, der fünf Fouls begangen hat, wird zum Mannschaftsbegleiter.

12.2 Regel

Jede Mannschaft besteht aus

  • höchstens zehn einsatzberechtigten Mannschaftsmitgliedern.
  • höchstens zwölf einsatzberechtigten Mannschaftsmitgliedern bei Turnieren, bei denen eine Mannschaft mehr als drei Spiele zu spielen hat.
  • einem Trainer und, falls es die Mannschaft wünscht, einem Trainer-Assistenten.
  • einem Kapitän, der spielberechtigtes Mannschaftsmitglied sein muss.
  • maximal fünf Mannschaftsbegleitern mit besonderen Aufgaben.

Art. 13  Spieler und Ersatzspieler

13.1 Definition

Ein Mannschaftsmitglied ist dann Spieler, wenn es sich auf dem Spielfeld befindet und spielberechtigt ist. Ein Mannschaftsmitglied ist dann Ersatzspieler, wenn es nicht spielt. Es ist kein Ersatzspieler, wenn es sich auf dem Spielfeld befindet, aber nicht spielberechtigt ist, weil es disqualifiziert ist oder fünf Fouls begangen hat.

13.2 Regel

13.2.1 Fünf Spieler jeder Mannschaft müssen während der Spielzeit auf dem Spielfeld sein und können ausgewechselt werden.

13.2.2  Ein Ersatzspieler wird zum Spieler, sobald er vom Schiedsrichter zum Betreten des Spielfelds aufgefordert wird. Ein Spieler wird zum Ersatzspieler, sobald der Schiedsrichter den Einwechselspieler dieses Spielers zum Betreten des Spielfelds auffordert.

13.2.3 Die Spielkleidung einer Mannschaft besteht aus

  • einheitlichen Hemden, deren überwiegende Farbe auf Vorder-und Rückseite gleich sein muss.
  • Alle Spieler (männlich und weiblich) müssen die Hemden während des Spiels in den Shorts tragen. Spielkleidung aus Hemd und Shorts als "Einteiler" ist zulässig.
  • T-Shirts unter den Hemden, gleich welcher Machart, dürfen nicht getragen werden, es sei denn, der Spieler legt ein entsprechendes ärztliches Attest vor. In diesem Fall muss das T-Shirt dieselbe Grundfarbe wie das Hemd haben.
  • einheitlichen Shorts, deren überwiegende Farbe auf Vorder- und Rückseite gleich sein muss, aber nicht notwendigerweise mit der Farbe der Hemden übereinstimmen muss.
  • Unterkleidung, die unterhalb der Shorts sichtbar getragen werden darf. Sie muss die gleiche farbige Beschaffenheit haben wie die Shorts.

13.2.4 Jeder Spieler muss ein auf der Vorder- und Rückseite mit einfarbigen Zahlen nummeriertes Hemd tragen, die sich von der Farbe des Hemdes abheben.

Die Zahlen müssen deutlich sichtbar sein:
  • Auf der Rückseite müssen sie mindestens 20 cm hoch sein.
  • Auf der Vorderseite müssen sie mindestens 10 cm hoch sein.
  • Sie müssen eine Breite von mindestens 2 cm haben.
  • Die Mannschaften müssen die Nummern 4 bis 15 verwenden.
  • Spieler derselben Mannschaft dürfen nicht gleiche Nummern benutzen.

Sofern Werbung gezeigt wird, muss sie den Regularien für den entsprechenden Wettbewerb entsprechen und darf nicht die Sichtbarkeit der Nummern auf Vorder- und Rückseite der Hemden beeinträchtigen.

13.2.5 Der 1. Schiedsrichter darf keinem Spieler das Tragen von Gegenständen erlauben, die zu Verletzungen führen können.
  • Folgendes ist nicht erlaubt:
    • Schutzvorrichtungen, Verbände oder Stützen aus Leder, Kunststoff, flexiblem Kunststoff, Metall oder irgendein anderer harter Werkstoff für Finger, Hände, Armgelenke, Ellbogen oder Unterarm, selbst wenn sie weich gepolstert sind.
    • Gegenstände, die Schnittverletzungen oder Hautabschürfungen verursachen können (Fingernägel müssen kurz geschnitten sein).
    • Kopfschmuck, Kopfbedeckungen und Schmuckgegenstände.
  • Folgendes ist erlaubt:
    • Schutzgegenstände für Schulter, Oberarme, Ober- oder Unterschenkel, sofern das Material gepolstert ist, so dass es keine Gefahr für andere Spieler darstellt.
    • Kniestützen, sofern sie gut abgedeckt sind.
    • Schutzkappen für eine gebrochene Nase, selbst wenn sie aus einem harten Material bestehen.
    • Brillen, sofern sie andere Spieler nicht gefährden.
    • Kopfbänder, die maximal 5 cm breit sein dürfen und aus nicht-abschürfendem, einfarbigem Stoff, flexiblem Kunststoff oder Gummi bestehen.

13.2.6 Alle technischen Hilfsmittel, die von Spielern verwendet werden, müssen für Basketball geeignet sein. Alles was dazu dient, die Körpergröße oder Reichweite der Spieler zu vergrößern oder irgendwie sonst einen unfairen Vorteil zu verschaffen, ist nicht
erlaubt.

13.2.7 Alle weiteren Gegenstände, die nicht ausdrücklich in dieser Regel aufgeführt sind, müssen zuerst von der Welt-Technischen Kommission der FIBA genehmigt werden.

13.2.8 Die Mannschaften müssen mindestens zwei Sätze Hemden zur
Verfügung haben, und

  • die im Programm zuerst genannte Mannschaft (Heimmannschaft) muss hellfarbige Hemden (vorzugsweise weiß) tragen.
  • die im Programm an zweiter Stelle genannte Mannschaft (Gastmannschaft) muss dunkelfarbige Hemden tragen.
  • die beiden beteiligten Mannschaften können die Farbe der Hemden austauschen, wenn sie darüber Übereinkunft erzielt haben.

13.2.9 Bei den Offiziellen Hauptwettbewerben der FIBA müssen alle Spieler derselben Mannschaft

  • Schuhe entweder mit derselben Farbe oder derselben
    Farbkombination tragen.
  • Socken entweder mit derselben Farbe oder derselben
    Farbkombination tragen.

Art. 14 Verletzung eines Spielers

14.1 Bei Verletzungen von Spielern dürfen die Schiedsrichter das Spiel stoppen.

14.2 Wenn beim Entstehen einer Verletzung der Ball belebt ist, müssen die Schiedsrichter mit dem Pfiff so lange warten, bis die Spielaktion beendet ist; das heißt: Die Ball kontrollierende Mannschaft hat auf den Korb geworfen, die Ballkontrolle verloren, den Ball vom Spiel zurückgehalten oder der Ball wurde zum toten Ball.
Falls es nötig ist, einen verletzten Spieler zu schützen, dürfen die Schiedsrichter das Spiel sofort unterbrechen.

14.3 Spielerwechsel eines verletzten Spielers:

  • Kann der verletzte Spieler nicht sofort (innerhalb von ca. 15 Sekunden) weiterspielen oder wird er behandelt, muss er innerhalb einer Minute ausgewechselt werden. Wenn durch die Verletzung ein Ersetzen innerhalb einer Minute nicht möglich ist, muss dies so schnell wie möglich geschehen.
  • Ein verletzter Spieler, der behandelt wurde oder sich innerhalb von einer Minute wieder erholt, darf jedoch im Spiel bleiben, aber seiner Mannschaft wird eine Auszeit angerechnet.
  • Darüber hinaus darf ein verletzter Spieler nicht im Spiel bleiben und muss ausgewechselt werden, wenn er nicht innerhalb einer Minute weiterspielen kann oder seine Mannschaft keine angerechnete Auszeit mehr zur Verfügung hat.

Ausnahme: Die Mannschaft muss das Spiel mit weniger als 5 Spielern fortsetzen.

14.4 Wenn dem verletzten Spieler Freiwürfe zuerkannt worden sind, werden sie von seinem Ersatzspieler ausgeführt. Wenn der verletzte Spieler an einem Sprungball beteiligt ist, springt sein Ersatzspieler.
Der Ersatzspieler für einen verletzten Spieler kann erst ausgewechselt werden, nachdem die Spieluhr wieder gelaufen ist.

14.5 Ein Spieler, der vom Trainer bezeichnet wurde, das Spiel zu beginnen, kann im Falle einer Verletzung ersetzt werden, vorausgesetzt, dass der 1. Schiedsrichter von der Echtheit der Verletzung überzeugt ist. In diesem Fall darf auch die gegnerische Mannschaft einen Spieler ersetzen, falls sie dies wünscht.

14.6 Während des Spiels muss der 1. Schiedsrichter jeden Spieler, der blutet oder eine offene Wunde hat, vom Spielfeld schicken und einen Spielerwechsel veranlassen. Der Spieler darf erst auf das Spielfeld zurückkehren, wenn die Blutung zum Stillstand gekommen ist und die betroffene Stelle oder die offene Wunde vollständig und sicher
abgedeckt ist.

Art. 15 Pflichten und Rechte des Kapitäns

15.1 Der Kapitän ist ein Spieler, der seine Mannschaft auf dem Spielfeld vertritt. Er darf sich während des Spiels wegen Auskünfte an einen Schiedsrichter wenden. Dies hat in höflicher Form zu geschehen und ist nur möglich, wenn der Ball tot ist und die Spieluhr steht.

15.2 Ehe der Kapitän das Spielfeld aus einem zulässigen Grund verlässt, hat der Trainer einen Schiedsrichter durch Bezeichnung der Spielernummer zu informieren, welcher Spieler den ausgewechselten Kapitän während dessen Abwesenheit auf dem Spielfeld vertritt.

15.3 Der Kapitän kann als Trainer fungieren.

15.4 Der Kapitän bestimmt für seine Mannschaft den Springer bei einem Sprungball sowie den Freiwerfer in einer Freiwurfsituation in all den Fällen, in denen der Springer oder der Freiwerfer nicht durch die Regeln festgelegt ist.

15.5 Der Kapitän informiert den 1. Schiedsrichter unmittelbar nach Spielende darüber, dass seine Mannschaft gegen das Spielergebnis protestiert, indem er den Anschreibebogen an der vorgesehenen Stelle "Unterschrift des Kapitäns im Falle eines Protestes" unterzeichnet.

Art. 16 Pflichten und Rechte des Trainers

16.1 Der Trainer oder der Trainer-Assistent sind die einzigen Vertreter der Mannschaft, die während des Spiels mit den Kampfrichtern Verbindung aufnehmen dürfen, um statistische Informationen zu erlangen. Dies muss in höflicher Form geschehen und nur dann, wenn der Ball tot ist und die Spieluhr steht. Sie dürfen in keiner Weise den normalen Spielfortgang stören.

16.2 Mindestens 20 Minuten vor dem festgesetzten Spielbeginn geben die Trainer oder ihre Vertreter dem Anschreiber eine Liste mit den Namen und entsprechenden Nummern der Mannschaftsmitglieder, die für das Spiel einsatzberechtigt sind, ferner die Kennzeichnung des Kapitäns der Mannschaft und die Namen des Trainers und
Trainer-Assistenten.

16.3 Mindestens 10 Minuten vor Spielbeginn bestätigen die beiden Trainer die Übereinstimmung der Namen und entsprechenden Nummern ihrer Mannschaftsmitglieder und die Namen der Trainer durch Unterschrift auf dem Anschreibebogen. Sie bezeichnen
gleichzeitig die fünf Spieler, die das Spiel beginnen werden. Der
Trainer der Mannschaft "A" hat als Erster diese Information zu geben.

16.4 Zu spät eintreffende Ersatzspieler sind spielberechtigt, vorausgesetzt, der Trainer hatte sie in die Liste der einsatzberechtigten Mannschaftsmitglieder aufgenommen, die dem Anschreiber 20 Minuten vor Spielbeginn übergeben wurde.

16.5 Nur der Trainer oder der Trainer-Assistent darf eine angerechnete Auszeit beantragen.

16.6 Während des Spiels darf entweder der Trainer oder der Trainer-Assistent stehen, aber nicht beide gleichzeitig. Dieses Recht geht auch auf den Kapitän über, wenn er den Trainer, aus welchem Grund auch immer, ersetzt.

16.7 Wenn ein Trainer oder Trainer-Assistent einen Spielerwechsel vornehmen möchte, muss sich der Ersatzspieler beim Anschreiber melden und bereit sein, sofort zu spielen.

16.8 Ist ein Trainer-Assistent vorhanden, muss sein Name vor dem Spielbeginn auf dem Anschreibebogen eingetragen werden (seine Unterschrift ist nicht notwendig). Er übernimmt alle Pflichten und Rechte des Trainers, wenn der Trainer aus irgendeinem Grunde nicht in der Lage ist, seine Aufgaben weiter auszuüben.

16.9 Der Mannschaftskapitän muss als Trainer fungieren, wenn der Trainer nicht anwesend ist oder der Trainer seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann, und kein Trainer-Assistent auf dem Anschreibebogen eingetragen ist (oder der Trainer-Assistent dazu nicht in der Lage ist). MUSS der Mannschaftskapitän das Spielfeld aus einem zulässigen Grund verlassen, kann er als Trainer weiter tätig sein. Wenn er jedoch wegen eines disqualifizierenden Fouls das Spielfeld verlassen muss, oder wenn er wegen einer Verletzung nicht in der Lage ist, seine Aufgabe als Trainer zu erfüllen, ersetzt ihn sein
Stellvertreter sowohl als Kapitän als auch als Trainer.

 

 

 

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 Letzte Aktualisierung:
24. April 2003

 

© Axel Beckmann