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Art. 4 Schiedsrichter, Kampfrichter und Kommissar
4.1 Es gibt einen 1. und 2.
Schiedsrichter, die von den Kampfrichtern
und von einem Kommissar,
falls eingesetzt, unterstützt werden. Darüber hinaus haben die jeweiligen
Gliederungen der FIBA, wie die Zonen-Kommission oder der Nationale Verband,
die Befugnis, die Drei-Schiedsrichter-Technik anzuwenden. Diese sieht einen
1. und zwei 2. Schiedsrichter vor. 4.2 Die Kampfrichter sind der
Anschreiber, Anschreiber-Assistent, Zeitnehmer und
24-Sekunden-Zeitnehmer.
4.3 Ein Kommissar kann ebenfalls
eingesetzt werden. Sein Platz ist zwischen Anschreiber und Zeitnehmer. Seine
Aufgaben während des Spiels bestehen hauptsächlich in der Überwachung der
Arbeit der Kampfrichter und in der Unterstützung der beiden
Schiedsrichter, damit ein reibungsloser Ablauf des Spiels gewährleistet
ist. 4.4 Es kann nicht eindringlich genug
betont werden, dass die Schiedsrichter eines Spiels in keiner Weise mit einer
der auf dem Spielfeld vertretenen Parteien in Verbindung stehen
sollen.
4.5 Die Schiedsrichter,
Kampfrichter und der Kommissar leiten bzw. überwachen das Spiel in
Übereinstimmung mit den Regeln und sind nicht befugt, Änderungen der
Spielregeln zuzulassen. 4.6 Die Schiedsrichterkleidung besteht
aus grauem Hemd, langer schwarzer Hose, schwarzen Socken und schwarzen
Basketballschuhen.
4.7 Bei den Offiziellen
Hauptwettbewerben der FIBA müssen die Kampfrichter einheitlich gekleidet
sein. Art. 5 Pflichten und Rechte des 1.
Schiedsrichters
Der 1. Schiedsrichter 5.1 überprüft und genehmigt die
Spielausrüstung, die bei dem Spiel benutzt wird.
5.2 bestimmt die offizielle Spieluhr,
die 24-Sekunden-Anlage, die Stoppuhr und bestätigt die
Kampfrichter.
5.3 darf keinem Spieler das Tragen von
Gegenständen erlauben, die zu Verletzungen führen können.
5.4 führt den Hochwurf im Mittelkreis zu
Beginn jeder Spielperiode und
Verlängerung aus.
5.5 hat das Recht, das Spiel
abzubrechen, wenn dies die Umstände rechtfertigen.
5.6 hat das Recht, auf Spielverlust
einer Mannschaft zu erkennen, wenn diese sich weigert zu spielen, nachdem sie
von ihm dazu aufgefordert worden ist, oder sie durch ihr Verhalten
verhindert, dass gespielt werden kann.
5.7 kontrolliert sorgfältig den
Anschreibebogen am Ende der Spielzeit nach der zweiten und vierten
Spielperiode und jeder Verlängerung
oder, wann immer er es für notwendig
hält, das Ergebnis zu überprüfen.
5.8 trifft, falls es notwendig ist oder
die Schiedsrichter sich nicht einig sind, die abschließende Entscheidung. Für
diese Entscheidung kann er sich mit dem 2. Schiedsrichter, dem
Kommissar und/oder den Kampfrichtern beraten.
5.9 hat das Recht,
Entscheidungen über jeden Punkt zu treffen, der nicht ausdrücklich in den Regeln
festgelegt ist.
Art. 6 Zeit und Ort für
Entscheidungen der Schiedsrichter
6.1 Die Schiedsrichter haben das Recht,
Entscheidungen über Verletzungen der Regeln innerhalb und außerhalb
der Spielfeldgrenzen zu fällen. Dies schließt den Anschreibertisch,
die Mannschaftsbänke sowie den Bereich direkt hinter den Linien
ein.
6.2 Dieses Recht beginnt mit der
Ankunft der Schiedsrichter am Spielfeld, die 20 Minuten vor dem festgesetzten
Spielbeginn sein muss und endet mit dem von den Schiedsrichtern
bestätigten Spielzeitende. Die Genehmigung des Anschreibebogens und
die Unterschrift des 1. Schiedsrichters nach Spielende beenden
die Zuständigkeit und die Verbindung der Schiedsrichter mit
dem Spiel.
6.3 Unsportliches Verhalten durch
Spieler, Trainer, Trainer-Assistenten oder Mannschaftsbegleiter kann sich
auch vor den 20 Minuten vor Spielbeginn oder in dem Zeitraum zwischen Ende
der Spielzeit und Unterzeichnung des Anschreibebogens ereignen. In diesem
Fall muss der 1. Schiedsrichter den Zwischenfall auf der Rückseite
des Anschreibebogens vermerken, bevor er ihn unterzeichnet. Der Kommissar
oder der I.Schiedsrichter müssen einen detaillierten Bericht an die
zuständige spielleitende Stelle senden.
6.4 Legt eine der Mannschaften Protest
ein, muss der Kommissar oder
der 1. Schiedsrichter den Vorfall innerhalb
einer Stunde nach Ende
der Spielzeit der zuständigen spielleitenden Stelle
melden.
6.5 Ist eine Spielverlängerung nach
Ausführung von einem oder mehreren Freiwürfen aufgrund eines Fouls
erforderlich, das gleichzeitig mit dem Ende der Spielzeit für die vierte
Spielperiode
oder Verlängerung begangen wurde, werden alle Fouls, die
nach dem Signal für das Ende der Spielzeit und vor Beendigung des oder
der
Freiwürfe begangen werden, so behandelt und entsprechend bestraft, als ob
sich die Fouls während einer Spielpause ereignet hätten.
6.6 Kein Schiedsrichter ist befugt,
Entscheidungen des anderen Schiedsrichters, die dieser im Rahmen seiner
Pflichten gemäß den Regeln getroffen hat, aufzuheben oder in Frage zu
stellen.
Art. 7 Pflichten der Schiedsrichter,
wenn eine Regelverletzung begangen wird
7.1
Definition Jede Regelübertretung oder jedes Foul,
begangen von einem Spieler, Ersatzspieler, Trainer, Trainer-Assistenten oder
Mannschaftsbegleiter ist eine Regelverletzung.
7.2
Vorgehen
7.2.1 Wird eine Regelübertretung
oder ein Foul begangen, muss der Schiedsrichter pfeifen und
gleichzeitig das entsprechende Handzeichen zum Stoppen der Spieluhr geben, damit
der Ball zum "toten Ball" wird (siehe Schiedsrichter-Handbuch, Kapitel 7,
Handzeichen und Verfahrensweisen).
7.2.2 Die Schiedsrichter dürfen nach
einem erfolgreichen Freiwurf oder Feldkorb, oder wenn der Ball belebt wird,
nicht pfeifen.
7.2.3 Nach jeder Foul- oder
Sprungballentscheidung wechseln die Schiedsrichter grundsätzlich ihre
Position auf dem Spielfeld.
7.2.4 Wenn mündliche Verständigung
notwendig ist, um eine Entscheidung klarzumachen, muss dies bei allen
internationalen Spielen in englischer Sprache geschehen.
Art. 8 Verletzung eines
Schiedsrichters
Im Falle der Verletzung eines
Schiedsrichters, oder wenn er aus irgendeinem anderen Grund nicht innerhalb von
10 Minuten nach dem Vorfall seine Pflichten weiter erfüllen kann, wird das Spiel
fortgesetzt. Der andere Schiedsrichter amtiert allein bis zum Spielende, es sei
denn, es ist möglich, den verletzten Schiedsrichter durch einen anderen
qualifizierten Schiedsrichter zu ersetzen. Nach Rücksprache mit dem Kommissar
entscheidet der andere Schiedsrichter über die Vertretung.
Art. 9 Pflichten des Anschreibers und
des Anschreiber-Assistenten
9.1 Der Anschreiber führt den
offiziellen Anschreibebogen wie folgt:
- Er kennzeichnet die Namen und
Spielernummern aller Spieler, die das Spiel beginnen, und aller
Ersatzspieler, die ins Spiel kommen. Kommt es bezüglich der fünf Spieler, die
das Spiel beginnen sollen, des Spielerwechsels oder der Spielernummern zu
einer Regelverletzung, so muss er, wenn dies entdeckt wird,
so bald wie
möglich den nächsten Schiedsrichter benachrichtigen.
- Er führt ein laufendes Ergebnis der
erzielten Punkte. Er zeichnet die erzielten Feldkörbe und Freiwürfe
auf.
- Er trägt die gegen jeden Spieler
verhängten persönlichen und technischen Fouls ein und muss sofort einen
Schiedsrichter benachrichtigen, wenn gegen einen Spieler das fünfte
Foul verhängt worden ist. Gleichermaßen trägt er die technischen
Fouls
ein, die gegen den Trainer verhängt werden. Er muss sofort einen
Schiedsrichter benachrichtigen, wenn ein Trainer disqualifiziert ist und das
Spiel verlassen muss.
9.2 Der Anschreiber muss
auch
- die Schiedsrichter bei der nächsten
Auszeitmöglichkeit benachrichtigen, wenn eine Mannschaft eine
angerechnete Auszeit beantragt hat. Er trägt die Auszeit auf
dem Anschreibebogen ein und muss den Trainer durch einen Schiedsrichter
verständigen lassen, wenn der Trainer in der Spielperiode keine Auszeit mehr
zur Verfügung hat.
- die Anzahl der von jedem Spieler
begangenen Fouls anzeigen. Wenn ein Spieler ein Foul begeht, muss er ein
Schild mit der Nummer, die mit der Anzahl der von diesem Spieler
begangenen Fouls übereinstimmt, so hochheben, dass es von beiden Trainern
gesehen werden kann.
- den Anzeiger für die Mannschaftsfouls
in dem Moment, in dem der Ball belebt wird, an dem Ende des
Anschreibertisches aufstellen, das der Bank der Mannschaft am nächsten ist,
die in einer Spielperiode das vierte Mannschaftsfoul begangen hat,
seien
es persönliche oder technische Spielerfouls.
- Spielerwechsel veranlassen.
- dafür sorgen, dass sein Signal nur
dann ertönt, wenn der Ball
tot ist, und bevor der Ball wieder belebt
wird. Das Ertönen des Anschreibersignals hält nicht die Spieluhr an.
Es unterbricht weder das Spiel, noch bewirkt es einen toten
Ball.
9.3 Der Anschreiber-Assistent
bedient die Anzeigetafel und unterstützt den
Anschreiber. Kommt es zu einer Unstimmigkeit zwischen
Anzeigetafel und dem offiziellen Anschreibebogen, die sich nicht aufklären
lässt, so ist der Anschreibebogen maßgebend, und die Anzeigetafel ist
entsprechend zu berichtigen.
9.4 Beim Anschreiben des fortlaufenden
Ergebnisses können folgende gravierende Fehler gemacht
werden:
- Es wurde ein Drei-Punkte-Feldkorb
erzielt, aber nur mit zwei Punkten angeschrieben.
- Es wurde ein Zwei-Punkte-Feldkorb
erzielt, aber mit drei Punkten angeschrieben.
Wenn ein solcher Fehler während des
Spiels entdeckt wird, muss der Anschreiber bis zum nächsten toten Ball warten
und die Schiedsrichter mit seinem Signal zu einer Spielunterbrechung
veranlassen. Wenn ein solcher Fehler erst nach dem Signal für das Ende der
Spielzeit entdeckt wird, während der Anschreibebogen vom 1. Schiedsrichter
geprüft wird, aber bevor er von den Schiedsrichtern unterschrieben wurde, muss
der 1. Schiedsrichter den Fehler und - falls erforderlich - auch den Endstand des
Spiels berichtigen, sofern dieser durch denselben Fehler beeinflusst wurde. Wenn
ein solcher Fehler entdeckt wird, nachdem der Anschreibebogen von den
Schiedsrichtern unterschrieben wurde, darf er vom 1. Schiedsrichter nicht mehr
berichtigt werden. Dieser hat dann der zuständigen spielleitenden Stelle einen
Bericht über den Vorgang zu senden.
Art. 10 Pflichten des
Zeitnehmer
10.1 Dem Zeitnehmer steht eine Spieluhr
und eine Stoppuhr zur Verfügung. Er muss
- die Spielzeit und die Dauer der
Spielpausen überwachen.
- die Mannschaften und die
Schiedsrichter mindestens drei Minuten vor dem Beginn der ersten und dritten
Spielperiode benachrichtigen oder sie benachrichtigen
lassen.
- die Stoppuhr in Gang setzen und sein
Signal ertönen lassen, wenn 50 Sekunden einer angerechneten Auszeit
verstrichen sind.
- dafür sorgen, dass mit einem sehr
lauten, automatischen Signal das Ende der Spielzeit in jeder Spielperiode
oder Verlängerung angezeigt wird. Versagt sein Signal oder wird es nicht
gehört, muss er alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel anwenden, um
die
Schiedsrichter hiervon sofort zu verständigen.
Sein Signal bewirkt einen toten Ball und
stoppt die Spieluhr. Sein Signal bewirkt jedoch keinen toten Ball, wenn der Ball
aufgrund eines Feldkorbversuches oder Freiwurfs in der Luft
ist.
10.2 Die Spieluhr wird in Gang
gesetzt, wenn
- der Ball bei einem Sprungball legal
von einem Springer getippt wird.
- der Ball nach einem erfolglosen
Freiwurf belebt bleibt und von einem Spieler auf dem Spielfeld berührt
wird.
- der Ball bei einem Einwurf einen
Spieler auf dem Spielfeld berührt.
10.3 Die Spieluhr wird gestoppt,
wenn
- die Spielzeit für eine Spielperiode
oder Verlängerung abgelaufen ist.
- ein Schiedsrichter während eines
belebten Balles pfeift.
- das 24-Sekunden-Signal während eines
belebten Balles ertönt.
- ein Feldkorb gegen eine Mannschaft
erzielt wird, die eine angerechnete Auszeit beantragt hat.
- in den letzten zwei Minuten der
vierten Spielperiode und in den
letzten zwei Minuten jeder Verlängerung ein
Feldkorb erzielt wird.
Art. 11 Pflichten des
24-Sekunden-Zeitnehmers Dem 24-Sekunden-Zeitnehmer steht eine
24-Sekunden-Anlage zur Verfügung. Er muss sie wie folgt
bedienen:
11.1 Sie wird in Gang oder wieder in
Gang gesetzt, sobald ein Spieler
auf dem Spielfeld die Kontrolle über
einen belebten Ball erlangt.
11.2 Sie wird gestoppt und auf 24
Sekunden zurückgestellt und es darf
keine Anzeige auf den
Anzeigegeräten sichtbar sein, sobald
- ein Schiedsrichter wegen eines Fouls,
Sprungballs oder einer Regelübertretung pfeift, ausgenommen bei einem
Ausball, wenn die Mannschaft, die zuvor Ballkontrolle hatte, den
Einwurf zugesprochen bekommt.
- der Ball bei einem Feldkorbversuch in den Korb
geht.
- der Ball bei einem Feldkorbversuch den
Ring berührt
- das Spiel aufgrund einer oder mehrerer
Aktionen durch Gegenspieler der Ball kontrollierenden Mannschaft
unterbrochen wurde.
11.3 Sie wird auf 24 Sekunden
zurückgestellt und wieder in Gang
gesetzt, sobald die gegnerische
Mannschaft auf dem Spielfeld Ballkontrolle eines belebten Balles
erlangt. Das bloße Berühren des Balles durch
einen Gegenspieler bewirkt keinen Beginn einer neuen 24-Sekunden-Periode, wenn
dieselbe Mannschaft in Ballkontrolle bleibt.
11.4 Sie wird gestoppt, aber nicht
auf 24 Sekunden zurückgestellt,
wenn dieselbe Mannschaft, die
vorher Ballkontrolle hatte, einen Einwurf aus folgenden Gründen zugesprochen
bekommt:
- Der Ball ist ins Aus gegangen.
- Nach einem
Doppelfoul.
- Das Spiel ist aus Gründen
unterbrochen, welche die Ball kontrollierende Mannschaft zu verantworten
hat.
11.5 Sie wird gestoppt, und es darf
keine Anzeige auf den
Anzeigegeräten sichtbar sein, wenn eine
Mannschaft Ballkontrolle erlangt und die Spieluhr eine Restspielzeit von
weniger als 24 Sekunden in dieser Spielperiode oder Verlängerung
anzeigt.
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