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Regel-Texte | Offizielle FIBA-Regeln 2000

 

 

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REGEL III - PFLICHTEN DER SCHIEDSRICHTER, KAMPFRICHTER UND DES KOMMISSARS

Index

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art. 4 Schiedsrichter, Kampfrichter und Kommissar

4.1 Es gibt einen 1. und 2. Schiedsrichter, die von den Kampfrichtern und von einem Kommissar, falls eingesetzt, unterstützt werden.
Darüber hinaus haben die jeweiligen Gliederungen der FIBA, wie die Zonen-Kommission oder der Nationale Verband, die Befugnis, die Drei-Schiedsrichter-Technik anzuwenden. Diese sieht einen 1. und zwei 2. Schiedsrichter vor.

4.2 Die Kampfrichter sind der Anschreiber, Anschreiber-Assistent, Zeitnehmer und 24-Sekunden-Zeitnehmer.

4.3 Ein Kommissar kann ebenfalls eingesetzt werden. Sein Platz ist zwischen Anschreiber und Zeitnehmer. Seine Aufgaben während des Spiels bestehen hauptsächlich in der Überwachung der Arbeit der Kampfrichter und in der Unterstützung der beiden Schiedsrichter, damit ein reibungsloser Ablauf des Spiels gewährleistet ist.

4.4 Es kann nicht eindringlich genug betont werden, dass die Schiedsrichter eines Spiels in keiner Weise mit einer der auf dem Spielfeld vertretenen Parteien in Verbindung stehen sollen.

4.5 Die Schiedsrichter, Kampfrichter und der Kommissar leiten bzw. überwachen das Spiel in Übereinstimmung mit den Regeln und sind nicht befugt, Änderungen der Spielregeln zuzulassen.

4.6 Die Schiedsrichterkleidung besteht aus grauem Hemd, langer schwarzer Hose, schwarzen Socken und schwarzen Basketballschuhen.

4.7 Bei den Offiziellen Hauptwettbewerben der FIBA müssen die Kampfrichter einheitlich gekleidet sein.

Art. 5 Pflichten und Rechte des 1. Schiedsrichters

Der 1. Schiedsrichter

5.1 überprüft und genehmigt die Spielausrüstung, die bei dem Spiel benutzt wird.

5.2 bestimmt die offizielle Spieluhr, die 24-Sekunden-Anlage, die Stoppuhr und bestätigt die Kampfrichter.

5.3 darf keinem Spieler das Tragen von Gegenständen erlauben, die zu Verletzungen führen können.

5.4 führt den Hochwurf im Mittelkreis zu Beginn jeder Spielperiode und Verlängerung aus.

5.5 hat das Recht, das Spiel abzubrechen, wenn dies die Umstände rechtfertigen.

5.6 hat das Recht, auf Spielverlust einer Mannschaft zu erkennen, wenn diese sich weigert zu spielen, nachdem sie von ihm dazu aufgefordert worden ist, oder sie durch ihr Verhalten verhindert, dass gespielt werden kann.

5.7 kontrolliert sorgfältig den Anschreibebogen am Ende der Spielzeit nach der zweiten und vierten Spielperiode und jeder Verlängerung oder, wann immer er es für notwendig hält, das Ergebnis zu überprüfen.

5.8 trifft, falls es notwendig ist oder die Schiedsrichter sich nicht einig sind, die abschließende Entscheidung. Für diese Entscheidung kann er sich mit dem 2. Schiedsrichter, dem Kommissar und/oder den Kampfrichtern beraten.

5.9 hat das Recht, Entscheidungen über jeden Punkt zu treffen, der nicht ausdrücklich in den Regeln festgelegt ist.

Art. 6 Zeit und Ort für Entscheidungen der Schiedsrichter

6.1 Die Schiedsrichter haben das Recht, Entscheidungen über Verletzungen der Regeln innerhalb und außerhalb der Spielfeldgrenzen zu fällen. Dies schließt den Anschreibertisch, die Mannschaftsbänke sowie den Bereich direkt hinter den Linien ein.

6.2 Dieses Recht beginnt mit der Ankunft der Schiedsrichter am Spielfeld, die 20 Minuten vor dem festgesetzten Spielbeginn sein muss und endet mit dem von den Schiedsrichtern bestätigten Spielzeitende. Die Genehmigung des Anschreibebogens und die Unterschrift des 1. Schiedsrichters nach Spielende beenden die Zuständigkeit und die Verbindung der Schiedsrichter mit dem Spiel.

6.3 Unsportliches Verhalten durch Spieler, Trainer, Trainer-Assistenten oder Mannschaftsbegleiter kann sich auch vor den 20 Minuten vor Spielbeginn oder in dem Zeitraum zwischen Ende der Spielzeit und Unterzeichnung des Anschreibebogens ereignen. In diesem Fall muss der 1. Schiedsrichter den Zwischenfall auf der Rückseite des Anschreibebogens vermerken, bevor er ihn unterzeichnet. Der Kommissar oder der I.Schiedsrichter müssen einen detaillierten Bericht an die zuständige spielleitende Stelle senden.

6.4 Legt eine der Mannschaften Protest ein, muss der Kommissar oder der 1. Schiedsrichter den Vorfall innerhalb einer Stunde nach Ende der Spielzeit der zuständigen spielleitenden Stelle melden.

6.5 Ist eine Spielverlängerung nach Ausführung von einem oder mehreren Freiwürfen aufgrund eines Fouls erforderlich, das gleichzeitig mit dem Ende der Spielzeit für die vierte Spielperiode oder Verlängerung begangen wurde, werden alle Fouls, die nach
dem Signal für das Ende der Spielzeit und vor Beendigung des oder der Freiwürfe begangen werden, so behandelt und entsprechend bestraft, als ob sich die Fouls während einer Spielpause ereignet hätten.

6.6 Kein Schiedsrichter ist befugt, Entscheidungen des anderen Schiedsrichters, die dieser im Rahmen seiner Pflichten gemäß den Regeln getroffen hat, aufzuheben oder in Frage zu stellen.

Art. 7 Pflichten der Schiedsrichter, wenn eine Regelverletzung begangen wird

7.1 Definition
Jede Regelübertretung oder jedes Foul, begangen von einem Spieler, Ersatzspieler, Trainer, Trainer-Assistenten oder Mannschaftsbegleiter ist eine
Regelverletzung.

7.2 Vorgehen

7.2.1 Wird eine Regelübertretung oder ein Foul begangen, muss der Schiedsrichter pfeifen und gleichzeitig das entsprechende Handzeichen zum Stoppen der Spieluhr geben, damit der Ball zum "toten Ball" wird (siehe Schiedsrichter-Handbuch, Kapitel 7, Handzeichen und Verfahrensweisen).

7.2.2 Die Schiedsrichter dürfen nach einem erfolgreichen Freiwurf oder
Feldkorb, oder wenn der Ball belebt wird, nicht pfeifen.

7.2.3 Nach jeder Foul- oder Sprungballentscheidung wechseln die Schiedsrichter grundsätzlich ihre Position auf dem Spielfeld.

7.2.4 Wenn mündliche Verständigung notwendig ist, um eine Entscheidung klarzumachen, muss dies bei allen internationalen Spielen in englischer Sprache geschehen.

Art. 8 Verletzung eines Schiedsrichters

Im Falle der Verletzung eines Schiedsrichters, oder wenn er aus irgendeinem anderen Grund nicht innerhalb von 10 Minuten nach dem Vorfall seine Pflichten weiter erfüllen kann, wird das Spiel fortgesetzt. Der andere Schiedsrichter amtiert allein bis zum Spielende, es sei denn, es ist möglich, den verletzten Schiedsrichter durch einen anderen qualifizierten Schiedsrichter zu ersetzen. Nach Rücksprache mit dem Kommissar entscheidet der andere Schiedsrichter über die Vertretung.

Art. 9 Pflichten des Anschreibers und des Anschreiber-Assistenten

9.1 Der Anschreiber führt den offiziellen Anschreibebogen wie folgt:

  • Er kennzeichnet die Namen und Spielernummern aller Spieler, die das Spiel beginnen, und aller Ersatzspieler, die ins Spiel kommen. Kommt es bezüglich der fünf Spieler, die das Spiel beginnen sollen, des Spielerwechsels oder der Spielernummern zu einer Regelverletzung, so muss er, wenn dies entdeckt wird,
    so bald wie möglich den nächsten Schiedsrichter benachrichtigen.
  • Er führt ein laufendes Ergebnis der erzielten Punkte. Er zeichnet die erzielten Feldkörbe und Freiwürfe auf.
  • Er trägt die gegen jeden Spieler verhängten persönlichen und technischen Fouls ein und muss sofort einen Schiedsrichter benachrichtigen, wenn gegen einen Spieler das fünfte Foul verhängt worden ist. Gleichermaßen trägt er die technischen Fouls ein, die gegen den Trainer verhängt werden. Er muss sofort einen Schiedsrichter benachrichtigen, wenn ein Trainer disqualifiziert ist und das Spiel verlassen muss.

9.2 Der Anschreiber muss auch

  • die Schiedsrichter bei der nächsten Auszeitmöglichkeit benachrichtigen, wenn eine Mannschaft eine angerechnete Auszeit beantragt hat. Er trägt die Auszeit auf dem Anschreibebogen ein und muss den Trainer durch einen Schiedsrichter verständigen lassen, wenn der Trainer in der Spielperiode keine Auszeit mehr zur Verfügung hat.
  • die Anzahl der von jedem Spieler begangenen Fouls anzeigen. Wenn ein Spieler ein Foul begeht, muss er ein Schild mit der Nummer, die mit der Anzahl der von diesem Spieler begangenen Fouls übereinstimmt, so hochheben, dass es von beiden Trainern gesehen werden kann.
  • den Anzeiger für die Mannschaftsfouls in dem Moment, in dem der Ball belebt wird, an dem Ende des Anschreibertisches aufstellen, das der Bank der Mannschaft am nächsten ist, die in einer Spielperiode das vierte Mannschaftsfoul begangen hat, seien es persönliche oder technische Spielerfouls.
  • Spielerwechsel veranlassen.
  • dafür sorgen, dass sein Signal nur dann ertönt, wenn der Ball tot ist, und bevor der Ball wieder belebt wird. Das Ertönen des Anschreibersignals hält nicht die Spieluhr an. Es unterbricht weder das Spiel, noch bewirkt es einen toten Ball.

9.3 Der Anschreiber-Assistent bedient die Anzeigetafel und unterstützt
den Anschreiber.
Kommt es zu einer Unstimmigkeit zwischen Anzeigetafel und dem offiziellen Anschreibebogen, die sich nicht aufklären lässt, so ist der Anschreibebogen maßgebend, und die Anzeigetafel ist entsprechend zu berichtigen.

9.4 Beim Anschreiben des fortlaufenden Ergebnisses können folgende gravierende Fehler gemacht werden:

  • Es wurde ein Drei-Punkte-Feldkorb erzielt, aber nur mit zwei Punkten angeschrieben.
  • Es wurde ein Zwei-Punkte-Feldkorb erzielt, aber mit drei Punkten angeschrieben.

Wenn ein solcher Fehler während des Spiels entdeckt wird, muss der Anschreiber bis zum nächsten toten Ball warten und die Schiedsrichter mit seinem Signal zu einer Spielunterbrechung veranlassen.
Wenn ein solcher Fehler erst nach dem Signal für das Ende der Spielzeit entdeckt wird, während der Anschreibebogen vom 1. Schiedsrichter geprüft wird, aber bevor er von den Schiedsrichtern unterschrieben wurde, muss der 1. Schiedsrichter den Fehler und - falls erforderlich - auch den Endstand des Spiels berichtigen, sofern dieser durch denselben Fehler beeinflusst wurde.
Wenn ein solcher Fehler entdeckt wird, nachdem der Anschreibebogen von den Schiedsrichtern unterschrieben wurde, darf er vom 1. Schiedsrichter nicht mehr berichtigt werden. Dieser hat dann der zuständigen spielleitenden Stelle einen Bericht über den Vorgang zu senden.

Art. 10 Pflichten des Zeitnehmer

10.1 Dem Zeitnehmer steht eine Spieluhr und eine Stoppuhr zur Verfügung. Er muss

  • die Spielzeit und die Dauer der Spielpausen überwachen.
  • die Mannschaften und die Schiedsrichter mindestens drei Minuten vor dem Beginn der ersten und dritten Spielperiode benachrichtigen oder sie benachrichtigen lassen.
  • die Stoppuhr in Gang setzen und sein Signal ertönen lassen, wenn 50 Sekunden einer angerechneten Auszeit verstrichen sind.
  • dafür sorgen, dass mit einem sehr lauten, automatischen Signal das Ende der Spielzeit in jeder Spielperiode oder Verlängerung angezeigt wird. Versagt sein Signal oder wird es nicht gehört, muss er alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel anwenden, um die Schiedsrichter hiervon sofort zu verständigen.

Sein Signal bewirkt einen toten Ball und stoppt die Spieluhr. Sein Signal bewirkt jedoch keinen toten Ball, wenn der Ball aufgrund eines Feldkorbversuches oder Freiwurfs in der Luft ist.

10.2 Die Spieluhr wird in Gang gesetzt, wenn

  • der Ball bei einem Sprungball legal von einem Springer getippt wird.
  • der Ball nach einem erfolglosen Freiwurf belebt bleibt und von einem Spieler auf dem Spielfeld berührt wird.
  • der Ball bei einem Einwurf einen Spieler auf dem Spielfeld berührt.

10.3 Die Spieluhr wird gestoppt, wenn

  • die Spielzeit für eine Spielperiode oder Verlängerung abgelaufen ist.
  • ein Schiedsrichter während eines belebten Balles pfeift.
  • das 24-Sekunden-Signal während eines belebten Balles ertönt.
  • ein Feldkorb gegen eine Mannschaft erzielt wird, die eine angerechnete Auszeit beantragt hat.
  • in den letzten zwei Minuten der vierten Spielperiode und in den
    letzten zwei Minuten jeder Verlängerung ein Feldkorb erzielt
    wird.

Art. 11 Pflichten des 24-Sekunden-Zeitnehmers
Dem
24-Sekunden-Zeitnehmer steht eine 24-Sekunden-Anlage zur Verfügung. Er muss sie wie folgt bedienen:

11.1 Sie wird in Gang oder wieder in Gang gesetzt, sobald ein Spieler auf dem Spielfeld die Kontrolle über einen belebten Ball erlangt.

11.2 Sie wird gestoppt und auf 24 Sekunden zurückgestellt und es darf keine Anzeige auf den Anzeigegeräten sichtbar sein, sobald

  • ein Schiedsrichter wegen eines Fouls, Sprungballs oder einer Regelübertretung pfeift, ausgenommen bei einem Ausball, wenn die Mannschaft, die zuvor Ballkontrolle hatte, den Einwurf zugesprochen bekommt.
  • der Ball bei einem Feldkorbversuch in den Korb geht.
  • der Ball bei einem Feldkorbversuch den Ring berührt
  • das Spiel aufgrund einer oder mehrerer Aktionen durch Gegenspieler der Ball kontrollierenden Mannschaft unterbrochen wurde.

11.3 Sie wird auf 24 Sekunden zurückgestellt und wieder in Gang gesetzt, sobald die gegnerische Mannschaft auf dem Spielfeld Ballkontrolle eines belebten Balles erlangt.
Das bloße Berühren des Balles durch einen Gegenspieler bewirkt keinen Beginn einer neuen
24-Sekunden-Periode, wenn dieselbe Mannschaft in Ballkontrolle bleibt.

11.4 Sie wird gestoppt, aber nicht auf 24 Sekunden zurückgestellt, wenn dieselbe Mannschaft, die vorher Ballkontrolle hatte, einen Einwurf aus folgenden Gründen zugesprochen bekommt:

  • Der Ball ist ins Aus gegangen.
  • Nach einem Doppelfoul.
  • Das Spiel ist aus Gründen unterbrochen, welche die Ball kontrollierende Mannschaft zu verantworten hat.

11.5 Sie wird gestoppt, und es darf keine Anzeige auf den Anzeigegeräten sichtbar sein, wenn eine Mannschaft Ballkontrolle erlangt und die Spieluhr eine Restspielzeit von weniger als 24 Sekunden in dieser Spielperiode oder Verlängerung anzeigt.

 

 

 

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 Letzte Aktualisierung:
24. April 2003

 

© Axel Beckmann