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Art.
2 Spielfeld- und Linienabmessungen
2.1
Spielfeld
Das
Spielfeld ist ein Rechteck mit ebener, harter Oberfläche,
frei von jedem Hindernis (Bild 1).
Für
die Offiziellen Hauptwettbewerbe der FIBA und für
alle neu gebauten Spielfelder muss die Abmessung 28
m lang und 15 m breit sein, gemessen vom Innenrand der
Begrenzungslinie.
Für
alle anderen Veranstaltungen haben die jeweiligen Gliederungen
der FIBA, wie die Zonen-Kommission oder der Nationale
Verband, die Befugnis, bestehende Spielfelder mit den
Mindestmaßen von 26 m Länge und 14 m Breite
zu genehmigen.
2.2
Decke
Die
Höhe der Decke oder des niedrigsten Hindernisses
muss mindestens 7 m betragen.
2.3
Beleuchtung
Die
Spielfläche ist gleichmäßig und ausreichend
zu beleuchten. Die Lichtquellen sind so anzubringen,
dass sie die Sicht der Spieler und Schiedsrichter nicht
behindern.
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Bild
1 Vorschriftsmäßiges Spielfeld
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2.4
Linien
Alle
Linien müssen
in einheitlicher Farbe gezeichnet (vorzugsweise in Weiß),
5 cm breit und deutlich sichtbar sein.
2.4.1
Endlinien und Seitenlinien
Das
Spielfeld besteht aus der Fläche, die von den Endlinien
(an den kurzen Seiten des Spielfelds) und den Seitenlinien
(an den langen Seiten des Spielfelds) begrenzt ist.
Diese Linien gehören nicht zum Spielfeld.
Das
Spielfeld muss mindestens 2 m von allen Hindernissen
entfernt sein. Dies schließt die Personen ein,
die im Mannschaftsbankbereich sitzen.
2.4.2
Mittellinie
Die
Linie, die parallel zu den Endlinien von den Mittelpunkten
der Seitenlinien gezogen wird, heißt Mittellinie.
Sie wird um jeweils 15 cm über die Seitenlinien
hinaus verlängert.
2.4.3
Freiwurflinien, Begrenzte Zonen und Freiwurfräume
Eine
Freiwurflinie wird parallel zu jeder Endlinie gezogen.
Sie liegt mit ihrem entfernteren Rand 5,80 m, von der
Endlinie vom Innenrand gemessen, und ist 3,60 m lang.
Ihr Mittelpunkt liegt auf der Geraden, welche die
gedachten Mittelpunkte der beiden Endlinien verbindet. Die
Begrenzten Zonen sind auf dem Spielfeld markierte Flächen,
begrenzt durch die Endlinien, die Freiwurflinien und
durch Linien, die, vom äußeren Rand gemessen,
vom Mittelpunkt der Endlinien 3 m entfernt beginnen
und an den Endpunkten der Freiwurflinien enden. Diese
Linien mit Ausnahme der Endlinien sind Teil der Begrenzten
Zone. Die Fläche der Begrenzten Zonen kann farbig
ausgelegt sein, aber dann muss sie dieselbe Farbe wie
der Mittelkreis haben. Die Freiwurfräume sind
die Begrenzten Zonen, erweitert durch die in das Spielfeld
ragenden Halbkreise mit einem Radius von 1,80 m, deren
Mittelpunkte mit denen der Freiwurflinien zusammenfallen. Gleichartige
Halbkreise werden mit unterbrochener Linie innerhalb
der Begrenzten Zonen eingezeichnet. Die Plätze
entlang der Freiwurfräume zur Aufstellung der Spieler
während der Freiwürfe sind wie im Bild
2 zu kennzeichnen.
2.4.4
Mittelkreis
Der
Mittelkreis ist in der Mitte des Spielfelds eingezeichnet
und hat einen Radius von 1,80 m, gemessen vom Außenrand
der Kreislinie. Wenn die Fläche des Mittelkreises
farbig ausgelegt ist, muss sie dieselbe Farbe wie die
Begrenzten Zonen haben.
2.4.5
Drei-Punkte-Feldkorbbereich (Bild 1
und Bild 3)
Der
Drei-Punkte-Feldkorb-Bereich einer Mannschaft besteht
aus der gesamten Spielfläche, ausgenommen des Teilbereiches
in der Nähe des gegnerischen Korbes, der einschließlich
der Linien begrenzt ist durch
- zwei
parallele Linien, die von der Endlinie ausgehen,
in einem Abstand von 6,25 m von dem Punkt auf dem
Boden gemessen, der direkt unterhalb des exakten
Mittelpunktes des gegnerischen Korbes liegt. Der
Abstand dieses Punktes von der Innenkante des Mittelpunktes
der Endlinie beträgt 1,575 m.
- einen
Halbkreis, der in die beiden parallelen Linien übergeht,
mit einem Radius von 6,25 m, gemessen vom Außenrand
und mit einem Mittelpunkt wie oben definiert.
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Bild
2 Vorschriftsmäßiger Freiwurfraum
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Die
Drei-Punkte-Linie gehört nicht zum
Drei-Punkte-Feldkorb-Bereich
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Bild
3 Zwei-Punkte-/Drei-Punkte-Feldkorb-Bereich
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2.4.6
Mannschaftsbankbereiche (Bild 1)
Die
Mannschaftsbankbereiche werden außerhalb des Spielfelds
auf der Seite des Anschreibertisches und der Mannschaftsbänke
wie folgt eingezeichnet: Jeder Bereich wird von einer
mindestens 2 m langen Linie, welche die Endlinie verlängert
und von einer anderen mindestens 2 m langen Linie, die
5 m von der Mittellinie senkrecht zur Seitenlinie eingezeichnet
wird, begrenzt.
2.5
Anordnung des Anschreibertisches und der Auswechselbänke/
Stühle (Bild 4)
Die
folgende Anordnung der Mannschaftsbänke und Auswechselbänke/
Stühle ist für die Offiziellen Hauptwettbewerbe
der FIBA verbindlich und wird für alle anderen
Wettbewerbe empfohlen.
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Bild
4 Anschreibertisch und Auswechselbänke/Stühle
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Art.
3 Ausrüstung
Eine
detaillierte Beschreibung der technischen Ausrüstung
befindet sich im Anhang "Technische Ausrüstung".
3.1
Spielbretter und Korbstützen (Bild 5)
3.1.1
Die Spielbretter müssen aus einem geeigneten durchsichtigen
Material
und aus einem Stück hergestellt sein (vorzugsweise
aus gehärtetem
Sicherheitsglas).
Wenn
sie aus anderen, nicht-durchsichtigen Materialien bestehen,
müssen
sie weiß gestrichen sein.
3.1.2
Die Abmessungen der Spielbretter sind 1,80 m in der
Breite und
1,05
m in der Höhe.
3.1.3
Alle Linien auf den Spielbrettern müssen wie folgt
eingezeichnet
sein:
- Weiß, wenn die Spielbretter durchsichtig sind.
- Andernfalls schwarz.
- 5 cm breit.
3.1.4
Die Vorderseite der Spielbretter muss glatt und folgendermaßen
gekennzeichnet
sein (Bild 5):
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Bild
5 Vorschriftsmäßige Spielbrett-Markierung
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Bild
6 Vorschriftsmäßige Korbanlage
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3.1.5
Die Spielbretter müssen wie folgt fest montiert
werden (Bild 6):
- An
jedem Ende des Spielfelds, rechtwinklig zum Boden,
parallel zu den Endlinien.
- Die
gedachte senkrechte Mittellinie auf ihrer Vorderseite
trifft den Punkt des Bodens, der 1,20 m vom Mittelpunkt
der Innenkante der Endlinie entfernt ist.
3.1.6
Die Polsterung an den Spielbrettern muss wie folgt beschaffen
sein (Bild 7):
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Bild
7 Spielbrett-Polsterung
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3.1.7
Die Korbstützen müssen wie folgt beschaffen
sein (Bild 6):
- Die
dem Spielfeld zugewandten Seiten der Korbstützen
(einschließlich deren Polsterung) müssen
vom Außenrand der Endlinie einen Mindestabstand
von 2 m haben. Sie müssen eine leuchtende,
zum Hintergrund gut kontrastierende Farbe haben,
so dass sie von den Spielern gut gesehen werden
können.
- Die
Korbstützen müssen am Boden so verankert
sein, dass sie nicht verschoben werden können.
- Alle
Spielbretthalterungen hinter dem Spielbrett müssen
an der Unterseite bis zu einer Entfernung von 1,20
m von der Spielbrett-Vorderseite gepolstert sein.
Die
Polsterung muss mindestens 5 cm dick sein und dieselbe
Dichte wie die an den Spielbrettern haben.
- Alle
beweglichen oder am Boden montierten Korbstützen
müssen auf der dem Spielfeld zugewandten Seite
vom Spielboden her vollständig bis zu einer
Höhe von mindestens 2,15 m gepolstert sein.
Die Polsterung muss mindestens 10 cm dick sein.
3.1.8
Die
Polsterung muss so beschaffen sein, dass sich keine
Körperteile darin verfangen können.
3.2
Körbe (Bild 8)
Die
Körbe bestehen aus den Ringen und den Netzen.
3.2.1
Die Ringe müssen wie folgt beschaffen sein:
- Massiver
Stahl mit einem inneren Durchmesser von 45 cm, orangefarben
gestrichen.
- Das
Metall der Ringe hat einen Durchmesser von mindestens
1,6 cm und höchstens 2,0 cm. Zur Befestigung
der Netze sind an der Unterseite der Ringe Vorrichtungen
angebracht, die so beschaffen sein müssen,
dass sich kein Finger darin verfangen kann.
- Das
Netz soll am Ring an 12 verschiedenen Stellen im
gleichen Abstand befestigt werden.
Die Vorrichtung zur Befestigung des Netzes am Ring
darf keine scharfen Kanten oder solche Öffnungen
aufweisen, in denen sich Finger verfangen könnten.
- Die
Ringe müssen so an der Rahmenkonstruktion hinter
dem Spielbrett befestigt sein, dass eine auf
den Ring ausgeübte Kraft von diesem nicht direkt
auf das Spielbrett übertragen wird. Zwischen
Ring, Montagematerial und Spielbrett (Glas oder
anderem durchsichtigem Material) darf es daher keinen
direkten Kontakt geben. Der Abstand muss so klein
sein, dass kein Finger in den Zwischenraum gelangen
kann.
- Die
Oberkante jedes Ringes hängt in einer horizontalen
Ebene 3,05 m über der Spielfläche. Sie
muss im gleichen Abstand von den senkrechten Kanten
des Spielbretts entfernt sein.
- Der
nächstliegende Punkt der Innenseite des Ringes
muss von der Vorderseite des Spielbretts 15 cm entfernt
sein.
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Bild
8 Vorschriftsmäßiger Ring
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3.2.2
Ringe mit Belastungssicherungen dürfen verwendet
werden.
3.2.3
Die Netze müssen wie folgt beschaffen sein:
- Die
Netze bestehen aus weißer Schnur, hängen
an den Ringen und müssen so konstruiert sein,
dass sie den Ball, während er durch den Korb
fällt, für einen Augenblick hemmen. Sie
sind mindestens 40 cm, höchstens 45 cm lang.
- Jedes
Netz muss 12 Schlaufen zur Befestigung am Ring haben.
- Der
obere Abschnitt des Netzes soll einerseits steif
genug, andererseits ausreichend flexibel sein, um
zu verhindern, dass
- das
Netz aufwärts durch den Ring schlägt
und sich möglicherweise darin verfängt.
- der
Ball im Netz hängen bleibt oder wieder
aus dem Netz zurückspringt.
3.3
Basketbälle
3.3.1
Der Ball muss kugelförmig und in einem zugelassenen
einfarbig
orangenen Farbton sein und die 8 traditionell geformten
Segmente mit schwarzen Rillen haben.
3.3.2
Er besteht aus einer Hülle aus Leder, Kunstleder,
Gummi oder synthetischem Material.
3.3.3
Er muss so aufgepumpt sein, dass er, wenn man ihn aus
einer Höhe von etwa 1,80 m, gemessen von der Unterseite
des Balles, auf das Spielfeld fallen lässt, bis
zu einer Höhe von etwa 1,20 m bis 1,40 m hochspringt,
gemessen zur Oberseite des Balles.
3.3.4
Die Breite der Rillen des Balles darf höchstens
0,635 cm betragen.
3.3.5
Der Ball muss einen Umfang von mindestens 74,9 cm, darf
aber nicht mehr als 78 cm haben (Größe 7).
Er muss mindestens 567 g, darf aber nicht mehr als 650
g wiegen.
3.3.6
Die Heimmannschaft hat mindestens zwei gebrauchte Bälle
zur Verfügung zu stellen, welche die vorstehenden
Bestimmungen erfüllen. Der 1. Schiedsrichter hat
als einziger über die Eignung der Bälle zu
befinden. Sofern die Qualität dieser beiden Bälle
nicht ausreicht, kann der 1. Schiedsrichter als Spielball
einen Ball auswählen, der von der Gastmannschaft
gestellt wird, oder einen der Bälle, der von einer
der Mannschaften zum Aufwärmen verwendet wurde.
3.4
Technische Ausrüstung
Folgende
technische Ausrüstung muss von der Heimmannschaft
gestellt werden und den Schieds- und Kampfrichtern zur
Benutzung zur Verfügung stehen:
3.4.1
Spieluhr und Stoppuhr
3.4.1.1
Die Spieluhr wird zum Messen der Spielperioden und der
dazwischen liegenden Pausen verwendet. Sie muss so platziert
sein, dass sie von allen am Spiel Beteiligten einschließlich
der Zuschauer deutlich eingesehen werden kann.
3.4.1.2
Eine geeignete sichtbare Anlage (nicht die Spieluhr)
oder eine Stoppuhr wird zum Messen der Auszeiten verwendet.
3.4.1.3
Wenn die Hauptspieluhr über der Spielfeldmitte
montiert ist, muss an beiden Enden des Spielfelds je
eine weitere synchronisierte Spieluhr angebracht sein,
und zwar so hoch, dass sie von jedem am Spiel Beteiligten
einschließlich der Zuschauer eingesehen werden
können.
Beide
zusätzlichen Spieluhren müssen die verbleibende
Spielzeit anzeigen.
3.4.2
24-Sekunden-Anlage
3.4.2.1
Die 24-Sekunden-Anlage,
die aus dem Bedienungsgerät und den Anzeigegeräten
besteht, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Rückwärts
laufende digitale Sekunden-Anzeige.
- Wenn
keine Mannschaft Ballkontrolle hat, darf keine Anzeige
auf den Anzeigegeräten sichtbar sein.
- Sie
muss von der verbleibenden Zeit aus wieder gestartet
werden können, bei der sie gestoppt wurde.
3.4.2.2
Die
Anzeigegeräte müssen folgendermaßen
angeordnet sein:
- Zwei
Anzeigegeräte in einem Abstand zwischen 30
und 50 cm sowohl hinter als auch oberhalb eines
jeden Spielbretts montiert (Bild
6 und Bild 9 - A),
oder
- vier
Anzeigegeräte in allen vier Ecken um das Spielfeld
in einem Abstand von 2 m hinter der jeweiligen Endlinie
(Bild 9 - B), oder
- zwei
Anzeigegeräte in diagonal gegenüberliegenden
Ecken. Das Anzeigegerät links vom Anschreibertisch
ist auf der Seite des Kampfgerichts aufzustellen.
Beide Anzeigegeräte sind in einem Abstand von
2 m hinter der jeweiligen Endlinie und 2 m von der
verlängerten Seitenlinie eingerückt aufzustellen
(Bild 9 – C).
3.4.2.3
Die Anzeigegeräte müssen von jedem am Spiel
Beteiligten einschließlich der Zuschauer
eingesehen werden können.
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Bild
9 Anordnung der 24-Sekunden-Anzeigegeräte
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3.4.3
Signale
Es
müssen mindestens zwei Signale, mit gut unterscheidbarem
und sehr lautem Ton verfügbar sein:
- Ein
gemeinsames Signal ist für den Zeitnehmer und
den Anschreiber. Als Signal für den Zeitnehmer
muss es automatisch ertönen, um das Ende der
Spielzeit für eine Spielperiode
oder Verlängerung anzuzeigen. Als Signal des
Anschreibers und des Zeitnehmers muss es zum geeigneten
Zeitpunkt manuell betätigt werden, um die Schiedsrichter
darauf aufmerksam zu machen, dass eine Auszeit,
ein Spielerwechsel usw. beantragt worden ist, oder
dass 50 Sekunden nach Beginn einer Auszeit verstrichen
sind, oder dass eine Situation mit einem korrigierbaren
Fehler vorliegt.
- Das
andere Signal ist für den 24-Sekunden-Zeitnehmer.
Es muss automatisch ertönen, um das Ende der
24-Sekunden-Periode
anzuzeigen.
Beide
Signale müssen so laut sein, dass sie auch unter
ungünstigsten Bedingungen oder bei stärkstem
Lärm immer noch deutlich gehört werden.
3.4.4
Anzeigetafel
Es
muss eine Anzeigetafel vorhanden sein, die von allen
am Spiel Beteiligten einschließlich der Zuschauer
gut zu sehen sein muss. Die
Anzeigetafel muss mindestens anzeigen:
- Spielzeit
- Spielstand
- Aktuelle
Spielperiode.
- Anzahl
der angerechneten Auszeiten.
3.4.5
Anschreibebogen
Der
von der FIBA genehmigte offizielle Anschreibebogen muss
bei allen Offiziellen Hauptwettbewerben der FIBA verwendet
werden.
3.4.6
Schilder für Spielerfouls
Sie
müssen dem Anschreiber zur Verfügung stehen.
Sie müssen weiß sein, mit Zahlen in einer
Mindestgröße von 20 cm Höhe und 10 cm
Breite. Sie müssen mit Ziffern von 1 bis 5 (von
1 bis 4 in Schwarz, Ziffer 5 in Rot) nummeriert sein.
3.4.7
Anzeiger für Mannschaftsfouls
Zwei
Anzeiger müssen dem Anschreiber wie folgt zur Verfügung
stehen: Sie müssen rot, mindestens 20 cm breit,
35 cm hoch und so beschaffen sein, dass sie beim Aufstellen
auf dem Anschreibertisch für alle am Spiel Beteiligten
einschließlich der Zuschauer gut zu sehen sind. Elektrische
oder elektronische Geräte dürfen verwendet
werden, vorausgesetzt sie haben die oben spezifizierte
Farbe und Abmessungen.
3.4.8
Anzeige für die Anzahl der Mannschaftsfouls
Es
muss eine geeignete Vorrichtung für die Anzahl
der Mannschaftsfouls bis zur Ziffer
5 vorhanden sein,
um anzuzeigen, wenn eine Mannschaft die Mannschaftsfoulgrenze
(Art. 55) erreicht hat.
3.5
Anlagen und Ausrüstung für die Offiziellen
Hauptwettbewerbe der FIBA
Für
die folgenden Offiziellen Hauptwettbewerbe der FIBA
werden die nachstehend aufgeführten Anlagen und
Ausrüstungen benötigt: Olympische Turniere,
Weltmeisterschaften der Herren, Damen, Jungen Männer,
Jungen
Damen, Junioren
und Juniorinnen; Kontinentalmeisterschaften der Herren,
Damen, Jungen Männer und Jungen Damen.
Diese
Anlagen und Ausrüstungen werden auch für alle
anderen Wettbewerbe empfohlen.
3.5.1
Alle Zuschauer müssen in einem Mindestabstand
von 5 m von der Außenkante der Begrenzungslinien
des Spielfelds sitzen.
3.5.2
Das Spielfeld muss
- aus
Holz sein
- mit
einer 5 cm breiten Grenzlinie markiert sein
- mit
einer zusätzlichen, mindestens zwei
Meter breiten Außenlinie mit einer
stark unterschiedlichen Farbe markiert sein (Bild
10). Die Farbe dieser zusätzlichen Außenlinie
sollte mit der des Mittelkreises und der Begrenzten
Zonen identisch sein.
3.5.3
Es müssen vier Bodenwischer bereitgestellt werden,
je zwei für jede Spielfeldhälfte.
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Bild
10 Spielfeld für die Offiziellen Hauptwettbewerbe
der FIBA
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3.5.4
Die Spielbretter müssen aus gehärtetem
Sicherheitsglas sein.
3.5.5
Das Obermaterial des Balles muss aus Leder sein.
Die Ausrichter eines Wettbewerbes müssen mindestens
12 Bälle desselben Fabrikats mit derselben Spezifikation
zum Training und während der Aufwärmperioden
zur Verfügung stellen.
3.5.6
Die Spielfeldbeleuchtung muss mindestens 1.500
Lux betragen, gemessen in 1,5 m Höhe über
der Spielfeldfläche. Die Beleuchtung muss den Anforderungen
des Fernsehens genügen.
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Bild
11 Anzeigetafel für die Offiziellen
Hauptwettbewerbe der FIBA
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3.5.7
Das Spielfeld muss mit folgenden elektronischen
Anlagen ausgerüstet sein, die deutlich vom Anschreibertisch,
vom Spielfeld, von den Mannschaftsbänken und jedem
am Spiel Beteiligten einschließlich der Zuschauer
erkennbar sein müssen:
3.5.7.1
Zwei große Anzeigetafeln, je eine an jedem
Spielfeldende (Bild 11):
- Eine
(würfelförmige) Anzeigetafel über
der Spielfeldmitte entbindet nicht von der Verpflichtung
zu den oben beschriebenen Anzeigetafeln.
- Der
Zeitnehmer muss mit einem Bedienungsgerät für
die Spieluhr und der Anschreiber-Assistent muss
mit einem eigenen Bedienungsgerät für
die Anzeigetafel ausgestattet sein.
- Die
Anzeigetafeln müssen über eine deutlich
sichtbare rückwärts laufende digitale
Zeitanzeige verfügen und mit einem sehr lauten
automatischen Signal für das Ende der Spielzeit
einer Spielperiode
oder Verlängerung versehen sein.
- Die
Mindesthöhe der Anzeigen für Spieluhr
und Spielstand an den Anzeigetafeln muss 30 cm betragen
- Alle
Uhren müssen synchronisiert sein und die verbleibende
Spielzeit anzeigen.
- Während
der letzten 60 Sekunden einer jeden
Spielperiode
oder Verlängerung muss die verbleibende Spielzeit
mit Sekunden und Zehntelsekunden angezeigt werden.
- Eine
dieser Uhren muss vom 1. Schiedsrichter zur offiziellen
Spieluhr erklärt werden.
- Die
Anzeigetafeln (Bild 11) müssen
außerdem anzeigen:
- Die
Nummer eines jeden Spielers und möglichst
den dazugehörigen Namen.
- Die
von jeder Mannschaft erzielten Punkte und möglichst
die von jedem Spieler erzielten Punkte.
- Die
Anzahl der von jedem Spieler einer Mannschaft
begangenen Fouls (dies ersetzt nicht die Schilder,
die vom Anschreiber zum Anzeigen der Anzahl
der Fouls benutzt werden).
- Die
Anzahl der Fouls einer Mannschaft von 1
bis 5, wobei die Anzeige bei 5 angehalten werden
muss.
- Die
Anzahl der Spielperioden von 1 bis 4 und E für
Verlängerung (Extra period).
- Die
Anzahl der Auszeiten, maximal 2.
3.5.7.2
Eine 24-Sekunden-Anlage
(Bild 12) mit zusätzlicher Anzeige der Spielzeit
und einem leuchtend roten Licht muss über jedem
Spielbrett in einem Abstand zwischen 30 und 50 cm sowohl
hinter als auch oberhalb eines jeden Spielbretts angebracht
sein (Bild 6).
- Die
automatische
24-Sekunden-Anlage
muss rückwärts laufend die Zeit digital
in Sekunden anzeigen und mit einem sehr lauten
automatischen Signal das Ende einer 24-Sekunden-Periode
anzeigen.
- Die
24-Sekunden-Anlage
muss mit der Hauptspieluhr so verbunden sein, dass
- beim
Stoppen der Hauptspieluhr die Anlage
ebenfalls anhält.
- vom
Start der Hauptspieluhr an die Möglichkeit
besteht, die Anlage unabhängig von der
Hauptspieluhr zu starten.
- beim
Ertönen der Anlage die Hauptspieluhr
anhält.
- Die
Farben der Ziffern auf der 24-Sekunden-Anlage
und der zusätzlichen Spieluhr müssen unterschiedlich
sein.
- Alle
zusätzlichen Spieluhren müssen die vorstehenden
Anforderungen erfüllen.
- Das
elektrische Licht über und hinter den beiden
Spielbrettern muss
- mit
der Hauptspieluhr synchronisiert sein und hellrot
aufleuchten, wenn das Signal zum Ende einer
Spielperiode
oder Verlängerung ertönt.
- mit
der 24-Sekunden-Anlage
synchronisiert sein und hellrot
aufleuchten, wenn das Signal zum
Ende einer 24-Sekunden-Periode
ertönt.
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Bild
12 Spieluhr und 24-Sekunden-Anlage für
die Offiziellen Hauptwettbewerbe der FIBA
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