eBay

 

 

Startseitechristmas_next.gifRegelnchristmas_next.gifTextechristmas_next.gifFIBA-Regeln

Allgemeines

 Diskussionsforum

 Hilfe

 Gästebuch

 Impressum

 Leitartikel

 Links

 Mitglieder

 News

 Shop

 Thema des Monats

 Über "uns"

 

Organisationen

 Bundesligen

 DBB

 Regionalligen

 Landesverbände

 Euroleague

 FIBA

 International

 Luxemburg

 Österreich

 Rolli-Basketball

 Schweiz

 USA

 

Regel-Texte | Offizielle FIBA-Regeln 2000

 

 

 Aus urheberrechtlichen Gründen besteht keine Downloadmöglichkeit!

 

 

REGEL II - ABMESSUNGEN UND AUSRÜSTUNG

Index

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art. 2 Spielfeld- und Linienabmessungen

2.1 Spielfeld

Das Spielfeld ist ein Rechteck mit ebener, harter Oberfläche, frei von jedem Hindernis (Bild 1).

Für die Offiziellen Hauptwettbewerbe der FIBA und für alle neu gebauten Spielfelder muss die Abmessung 28 m lang und 15 m breit sein, gemessen vom Innenrand der Begrenzungslinie.

Für alle anderen Veranstaltungen haben die jeweiligen Gliederungen der FIBA, wie die Zonen-Kommission oder der Nationale Verband, die Befugnis, bestehende Spielfelder mit den Mindestmaßen von 26 m Länge und 14 m Breite zu genehmigen.

2.2 Decke

Die Höhe der Decke oder des niedrigsten Hindernisses muss mindestens 7 m betragen.

2.3 Beleuchtung

Die Spielfläche ist gleichmäßig und ausreichend zu beleuchten. Die Lichtquellen sind so anzubringen, dass sie die Sicht der Spieler und Schiedsrichter nicht behindern.

 

Bild 1 Vorschriftsmäßiges Spielfeld

2.4 Linien

Alle Linien müssen in einheitlicher Farbe gezeichnet (vorzugsweise in Weiß), 5 cm breit und deutlich sichtbar sein.

2.4.1 Endlinien und Seitenlinien

Das Spielfeld besteht aus der Fläche, die von den Endlinien (an den kurzen Seiten des Spielfelds) und den Seitenlinien (an den langen Seiten des Spielfelds) begrenzt ist. Diese Linien gehören nicht zum Spielfeld.

Das Spielfeld muss mindestens 2 m von allen Hindernissen entfernt sein. Dies schließt die Personen ein, die im Mannschaftsbankbereich sitzen.

2.4.2 Mittellinie

Die Linie, die parallel zu den Endlinien von den Mittelpunkten der Seitenlinien gezogen wird, heißt Mittellinie. Sie wird um jeweils 15 cm über die Seitenlinien hinaus verlängert.

2.4.3 Freiwurflinien, Begrenzte Zonen und Freiwurfräume

Eine Freiwurflinie wird parallel zu jeder Endlinie gezogen. Sie liegt mit ihrem entfernteren Rand 5,80 m, von der Endlinie vom Innenrand gemessen, und ist 3,60 m lang. Ihr Mittelpunkt liegt auf der Geraden, welche die gedachten Mittelpunkte der beiden Endlinien verbindet.
Die Begrenzten Zonen sind auf dem Spielfeld markierte Flächen, begrenzt durch die Endlinien, die Freiwurflinien und durch Linien, die, vom äußeren Rand gemessen, vom Mittelpunkt der Endlinien 3 m entfernt beginnen und an den Endpunkten der Freiwurflinien enden.
Diese Linien mit Ausnahme der Endlinien sind Teil der Begrenzten Zone. Die Fläche der Begrenzten Zonen kann farbig ausgelegt sein, aber dann muss sie dieselbe Farbe wie der Mittelkreis haben.
Die Freiwurfräume sind die Begrenzten Zonen, erweitert durch die in das Spielfeld ragenden Halbkreise mit einem Radius von 1,80 m, deren Mittelpunkte mit denen der Freiwurflinien zusammenfallen.
Gleichartige Halbkreise werden mit unterbrochener Linie innerhalb der Begrenzten Zonen eingezeichnet.
Die Plätze entlang der Freiwurfräume zur Aufstellung der Spieler während der Freiwürfe sind wie im
Bild 2 zu kennzeichnen.

2.4.4 Mittelkreis

Der Mittelkreis ist in der Mitte des Spielfelds eingezeichnet und hat einen Radius von 1,80 m, gemessen vom Außenrand der Kreislinie.
Wenn die Fläche des Mittelkreises farbig ausgelegt ist, muss sie dieselbe Farbe wie die Begrenzten Zonen haben.

2.4.5 Drei-Punkte-Feldkorbbereich (Bild 1 und Bild 3)

Der Drei-Punkte-Feldkorb-Bereich einer Mannschaft besteht aus der gesamten Spielfläche, ausgenommen des Teilbereiches in der Nähe des gegnerischen Korbes, der einschließlich der Linien begrenzt ist durch

  • zwei parallele Linien, die von der Endlinie ausgehen, in einem Abstand von 6,25 m von dem Punkt auf dem Boden gemessen, der direkt unterhalb des exakten Mittelpunktes des gegnerischen Korbes liegt. Der Abstand dieses Punktes von der Innenkante des Mittelpunktes der Endlinie beträgt 1,575 m.
  • einen Halbkreis, der in die beiden parallelen Linien übergeht, mit einem Radius von 6,25 m, gemessen vom Außenrand und mit einem Mittelpunkt wie oben definiert.

 

Freiwurfraum

Bild 2 Vorschriftsmäßiger Freiwurfraum

 

Die Drei-Punkte-Linie gehört nicht zum Drei-Punkte-Feldkorb-Bereich

Bild 3 Zwei-Punkte-/Drei-Punkte-Feldkorb-Bereich

2.4.6 Mannschaftsbankbereiche (Bild 1)

Die Mannschaftsbankbereiche werden außerhalb des Spielfelds auf der Seite des Anschreibertisches und der Mannschaftsbänke wie folgt eingezeichnet:
Jeder Bereich wird von einer mindestens 2 m langen Linie, welche die Endlinie verlängert und von einer anderen mindestens 2 m langen Linie, die 5 m von der Mittellinie senkrecht zur Seitenlinie eingezeichnet wird, begrenzt.

2.5 Anordnung des Anschreibertisches und der Auswechselbänke/ Stühle (Bild 4)

Die folgende Anordnung der Mannschaftsbänke und Auswechselbänke/ Stühle ist für die Offiziellen Hauptwettbewerbe der FIBA verbindlich und wird für alle anderen Wettbewerbe empfohlen.

Bild4

Bild 4 Anschreibertisch und Auswechselbänke/Stühle

Art. 3 Ausrüstung

Eine detaillierte Beschreibung der technischen Ausrüstung befindet sich im Anhang "Technische Ausrüstung".

3.1 Spielbretter und Korbstützen (Bild 5)

3.1.1 Die Spielbretter müssen aus einem geeigneten durchsichtigen Material und aus einem Stück hergestellt sein (vorzugsweise aus gehärtetem Sicherheitsglas).

Wenn sie aus anderen, nicht-durchsichtigen Materialien bestehen, müssen sie weiß gestrichen sein.

3.1.2 Die Abmessungen der Spielbretter sind 1,80 m in der Breite und

1,05 m in der Höhe.

3.1.3 Alle Linien auf den Spielbrettern müssen wie folgt eingezeichnet

sein:

  • Weiß, wenn die Spielbretter durchsichtig sind.
  • Andernfalls schwarz.
  • 5 cm breit.

3.1.4 Die Vorderseite der Spielbretter muss glatt und folgendermaßen

gekennzeichnet sein (Bild 5):

Bild5

Bild 5 Vorschriftsmäßige Spielbrett-Markierung

Bild 6

Bild 6 Vorschriftsmäßige Korbanlage

3.1.5 Die Spielbretter müssen wie folgt fest montiert werden (Bild 6):

  • An jedem Ende des Spielfelds, rechtwinklig zum Boden, parallel zu den Endlinien.
  • Die gedachte senkrechte Mittellinie auf ihrer Vorderseite trifft den Punkt des Bodens, der 1,20 m vom Mittelpunkt der Innenkante  der Endlinie entfernt ist.

3.1.6 Die Polsterung an den Spielbrettern muss wie folgt beschaffen sein (Bild 7):

Bild 7

Bild 7 Spielbrett-Polsterung

3.1.7 Die Korbstützen müssen wie folgt beschaffen sein (Bild 6):

  • Die dem Spielfeld zugewandten Seiten der Korbstützen (einschließlich deren Polsterung) müssen vom Außenrand der Endlinie einen Mindestabstand von 2 m haben. Sie müssen eine leuchtende, zum Hintergrund gut kontrastierende Farbe haben, so dass sie von den Spielern gut gesehen werden können.
  • Die Korbstützen müssen am Boden so verankert sein, dass sie nicht verschoben werden können.
  • Alle Spielbretthalterungen hinter dem Spielbrett müssen an der Unterseite bis zu einer Entfernung von 1,20 m von der Spielbrett-Vorderseite gepolstert sein.
    Die Polsterung muss mindestens 5 cm dick sein und dieselbe Dichte wie die an den Spielbrettern haben.
  • Alle beweglichen oder am Boden montierten Korbstützen müssen auf der dem Spielfeld zugewandten Seite vom Spielboden her vollständig bis zu einer Höhe von mindestens 2,15 m gepolstert sein. Die Polsterung muss mindestens 10 cm dick sein.

3.1.8 Die Polsterung muss so beschaffen sein, dass sich keine Körperteile darin verfangen können.

3.2 Körbe (Bild 8)

Die Körbe bestehen aus den Ringen und den Netzen.

3.2.1 Die Ringe müssen wie folgt beschaffen sein:

  • Massiver Stahl mit einem inneren Durchmesser von 45 cm, orangefarben gestrichen.
  • Das Metall der Ringe hat einen Durchmesser von mindestens 1,6 cm und höchstens 2,0 cm. Zur Befestigung der Netze sind an der Unterseite der Ringe Vorrichtungen angebracht, die so beschaffen sein müssen, dass sich kein Finger darin verfangen kann.
  • Das Netz soll am Ring an 12 verschiedenen Stellen im gleichen Abstand befestigt werden. Die Vorrichtung zur Befestigung des Netzes am Ring darf keine scharfen Kanten oder solche Öffnungen aufweisen, in denen sich Finger verfangen könnten.
  • Die Ringe müssen so an der Rahmenkonstruktion hinter dem Spielbrett befestigt sein, dass eine auf den Ring ausgeübte Kraft von diesem nicht direkt auf das Spielbrett übertragen wird. Zwischen Ring, Montagematerial und Spielbrett (Glas oder anderem durchsichtigem Material) darf es daher keinen direkten Kontakt geben. Der Abstand muss so klein sein, dass kein Finger in den Zwischenraum gelangen kann.
  • Die Oberkante jedes Ringes hängt in einer horizontalen Ebene 3,05 m über der Spielfläche. Sie muss im gleichen Abstand von den senkrechten Kanten des Spielbretts entfernt sein.
  • Der nächstliegende Punkt der Innenseite des Ringes muss von der Vorderseite des Spielbretts 15 cm entfernt sein.

 Bild 7

Bild 8 Vorschriftsmäßiger Ring

3.2.2 Ringe mit Belastungssicherungen dürfen verwendet werden.

3.2.3 Die Netze müssen wie folgt beschaffen sein:

  • Die Netze bestehen aus weißer Schnur, hängen an den Ringen und müssen so konstruiert sein, dass sie den Ball, während er durch den Korb fällt, für einen Augenblick hemmen. Sie sind mindestens 40 cm, höchstens 45 cm lang.
  • Jedes Netz muss 12 Schlaufen zur Befestigung am Ring haben.
  • Der obere Abschnitt des Netzes soll einerseits steif genug, andererseits ausreichend flexibel sein, um zu verhindern, dass
    • das Netz aufwärts durch den Ring schlägt und sich möglicherweise darin verfängt.
    • der Ball im Netz hängen bleibt oder wieder aus dem Netz zurückspringt.

3.3 Basketbälle

3.3.1 Der Ball muss kugelförmig und in einem zugelassenen einfarbig orangenen Farbton sein und die 8 traditionell geformten Segmente mit schwarzen Rillen haben.

3.3.2 Er besteht aus einer Hülle aus Leder, Kunstleder, Gummi oder synthetischem Material.

3.3.3 Er muss so aufgepumpt sein, dass er, wenn man ihn aus einer Höhe von etwa 1,80 m, gemessen von der Unterseite des Balles, auf das Spielfeld fallen lässt, bis zu einer Höhe von etwa 1,20 m bis 1,40 m hochspringt, gemessen zur Oberseite des Balles.

3.3.4 Die Breite der Rillen des Balles darf höchstens 0,635 cm betragen.

3.3.5 Der Ball muss einen Umfang von mindestens 74,9 cm, darf aber nicht mehr als 78 cm haben (Größe 7). Er muss mindestens 567 g, darf aber nicht mehr als 650 g wiegen.

3.3.6 Die Heimmannschaft hat mindestens zwei gebrauchte Bälle zur Verfügung zu stellen, welche die vorstehenden Bestimmungen erfüllen. Der 1. Schiedsrichter hat als einziger über die Eignung der Bälle zu befinden. Sofern die Qualität dieser beiden Bälle nicht ausreicht, kann der 1. Schiedsrichter als Spielball einen Ball auswählen, der von der Gastmannschaft gestellt wird, oder einen der Bälle, der von einer der Mannschaften zum Aufwärmen verwendet wurde.

3.4 Technische Ausrüstung

Folgende technische Ausrüstung muss von der Heimmannschaft gestellt werden und den Schieds- und Kampfrichtern zur Benutzung zur Verfügung stehen:

3.4.1 Spieluhr und Stoppuhr

3.4.1.1 Die Spieluhr wird zum Messen der Spielperioden und der dazwischen liegenden Pausen verwendet. Sie muss so platziert sein, dass sie von allen am Spiel Beteiligten einschließlich der Zuschauer deutlich eingesehen werden kann.

3.4.1.2 Eine geeignete sichtbare Anlage (nicht die Spieluhr) oder eine Stoppuhr wird zum Messen der Auszeiten verwendet.

3.4.1.3 Wenn die Hauptspieluhr über der Spielfeldmitte montiert ist, muss an beiden Enden des Spielfelds je eine weitere synchronisierte Spieluhr angebracht sein, und zwar so hoch, dass sie von jedem am Spiel Beteiligten einschließlich der Zuschauer eingesehen werden können.

Beide zusätzlichen Spieluhren müssen die verbleibende Spielzeit anzeigen.

3.4.2 24-Sekunden-Anlage

3.4.2.1 Die 24-Sekunden-Anlage, die aus dem Bedienungsgerät und den Anzeigegeräten besteht, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Rückwärts laufende digitale Sekunden-Anzeige.
  • Wenn keine Mannschaft Ballkontrolle hat, darf keine Anzeige auf den Anzeigegeräten sichtbar sein.
  • Sie muss von der verbleibenden Zeit aus wieder gestartet werden können, bei der sie gestoppt wurde.

3.4.2.2 Die Anzeigegeräte müssen folgendermaßen angeordnet sein:

  • Zwei Anzeigegeräte in einem Abstand zwischen 30 und 50 cm sowohl hinter als auch oberhalb eines jeden Spielbretts montiert (Bild 6 und Bild 9 - A), oder
  • vier Anzeigegeräte in allen vier Ecken um das Spielfeld in einem Abstand von 2 m hinter der jeweiligen Endlinie (Bild 9 - B), oder
  • zwei Anzeigegeräte in diagonal gegenüberliegenden Ecken. Das Anzeigegerät links vom Anschreibertisch ist auf der Seite des Kampfgerichts aufzustellen. Beide Anzeigegeräte sind in einem Abstand von 2 m hinter der jeweiligen Endlinie und 2 m von der verlängerten Seitenlinie eingerückt aufzustellen (Bild 9 – C).

3.4.2.3 Die Anzeigegeräte müssen von jedem am Spiel Beteiligten einschließlich der Zuschauer eingesehen werden können.

  Bild 9

Bild 9 Anordnung der 24-Sekunden-Anzeigegeräte

3.4.3 Signale

Es müssen mindestens zwei Signale, mit gut unterscheidbarem und sehr lautem Ton verfügbar sein:

  • Ein gemeinsames Signal ist für den Zeitnehmer und den Anschreiber. Als Signal für den Zeitnehmer muss es automatisch ertönen, um das Ende der Spielzeit für eine Spielperiode oder Verlängerung anzuzeigen. Als Signal des Anschreibers und des Zeitnehmers muss es zum geeigneten Zeitpunkt manuell betätigt werden, um die Schiedsrichter darauf aufmerksam zu machen, dass eine Auszeit, ein Spielerwechsel usw. beantragt worden ist, oder dass 50 Sekunden nach Beginn einer Auszeit verstrichen sind, oder dass eine Situation mit einem korrigierbaren Fehler vorliegt.
  • Das andere Signal ist für den 24-Sekunden-Zeitnehmer. Es muss automatisch ertönen, um das Ende der 24-Sekunden-Periode anzuzeigen.

Beide Signale müssen so laut sein, dass sie auch unter ungünstigsten Bedingungen oder bei stärkstem Lärm immer noch deutlich gehört werden.

3.4.4 Anzeigetafel

Es muss eine Anzeigetafel vorhanden sein, die von allen am Spiel Beteiligten einschließlich der Zuschauer gut zu sehen sein muss.
Die Anzeigetafel muss mindestens anzeigen:

  • Spielzeit
  • Spielstand
  • Aktuelle Spielperiode.
  • Anzahl der angerechneten Auszeiten.

3.4.5 Anschreibebogen

Der von der FIBA genehmigte offizielle Anschreibebogen muss bei allen Offiziellen Hauptwettbewerben der FIBA verwendet werden.

3.4.6 Schilder für Spielerfouls

Sie müssen dem Anschreiber zur Verfügung stehen. Sie müssen weiß sein, mit Zahlen in einer Mindestgröße von 20 cm Höhe und 10 cm Breite. Sie müssen mit Ziffern von 1 bis 5 (von 1 bis 4 in Schwarz, Ziffer 5 in Rot) nummeriert sein.

3.4.7 Anzeiger für Mannschaftsfouls

Zwei Anzeiger müssen dem Anschreiber wie folgt zur Verfügung stehen:
Sie müssen rot, mindestens 20 cm breit, 35 cm hoch und so beschaffen sein, dass sie beim Aufstellen auf dem Anschreibertisch für alle am Spiel Beteiligten einschließlich der Zuschauer gut zu sehen sind.
Elektrische oder elektronische Geräte dürfen verwendet werden, vorausgesetzt sie haben die oben spezifizierte Farbe und Abmessungen.

3.4.8 Anzeige für die Anzahl der Mannschaftsfouls

Es muss eine geeignete Vorrichtung für die Anzahl der Mannschaftsfouls bis zur Ziffer 5 vorhanden sein, um anzuzeigen, wenn eine Mannschaft die Mannschaftsfoulgrenze (Art. 55) erreicht hat.

3.5 Anlagen und Ausrüstung für die Offiziellen Hauptwettbewerbe der FIBA

Für die folgenden Offiziellen Hauptwettbewerbe der FIBA werden die nachstehend aufgeführten Anlagen und Ausrüstungen benötigt:
Olympische Turniere, Weltmeisterschaften der Herren, Damen, Jungen Männer,
Jungen Damen, Junioren und Juniorinnen; Kontinentalmeisterschaften der Herren, Damen, Jungen Männer und Jungen Damen.

Diese Anlagen und Ausrüstungen werden auch für alle anderen Wettbewerbe empfohlen.

3.5.1 Alle Zuschauer müssen in einem Mindestabstand von 5 m von der Außenkante der Begrenzungslinien des Spielfelds sitzen.

3.5.2 Das Spielfeld muss

  • aus Holz sein
  • mit einer 5 cm breiten Grenzlinie markiert sein
  • mit einer zusätzlichen, mindestens zwei Meter breiten Außenlinie mit einer stark unterschiedlichen Farbe markiert sein (Bild 10). Die Farbe dieser zusätzlichen Außenlinie sollte mit der des Mittelkreises und der Begrenzten Zonen identisch sein.

3.5.3 Es müssen vier Bodenwischer bereitgestellt werden, je zwei für jede Spielfeldhälfte.

Bild 10

Bild 10 Spielfeld für die Offiziellen Hauptwettbewerbe der FIBA

3.5.4 Die Spielbretter müssen aus gehärtetem Sicherheitsglas sein.

3.5.5 Das Obermaterial des Balles muss aus Leder sein. Die Ausrichter eines Wettbewerbes müssen mindestens 12 Bälle desselben Fabrikats mit derselben Spezifikation zum Training und während der Aufwärmperioden zur Verfügung stellen.

3.5.6 Die Spielfeldbeleuchtung muss mindestens 1.500 Lux betragen, gemessen in 1,5 m Höhe über der Spielfeldfläche. Die Beleuchtung muss den Anforderungen des Fernsehens genügen.

Bild 11

Bild 11 Anzeigetafel für die Offiziellen Hauptwettbewerbe der FIBA

3.5.7 Das Spielfeld muss mit folgenden elektronischen Anlagen ausgerüstet sein, die deutlich vom Anschreibertisch, vom Spielfeld, von den Mannschaftsbänken und jedem am Spiel Beteiligten einschließlich der Zuschauer erkennbar sein müssen:

3.5.7.1 Zwei große Anzeigetafeln, je eine an jedem Spielfeldende (Bild 11):

  • Eine (würfelförmige) Anzeigetafel über der Spielfeldmitte entbindet nicht von der Verpflichtung zu den oben beschriebenen Anzeigetafeln.
  • Der Zeitnehmer muss mit einem Bedienungsgerät für die Spieluhr und der Anschreiber-Assistent muss mit einem eigenen Bedienungsgerät für die Anzeigetafel ausgestattet sein.
  • Die Anzeigetafeln müssen über eine deutlich sichtbare rückwärts laufende digitale Zeitanzeige verfügen und mit einem sehr lauten automatischen Signal für das Ende der Spielzeit einer Spielperiode oder Verlängerung versehen sein.
  • Die Mindesthöhe der Anzeigen für Spieluhr und Spielstand an den Anzeigetafeln muss 30 cm betragen
  • Alle Uhren müssen synchronisiert sein und die verbleibende Spielzeit anzeigen.
  • Während der letzten 60 Sekunden einer jeden Spielperiode oder Verlängerung muss die verbleibende Spielzeit mit Sekunden und Zehntelsekunden angezeigt werden.
  • Eine dieser Uhren muss vom 1. Schiedsrichter zur offiziellen Spieluhr erklärt werden.
  • Die Anzeigetafeln (Bild 11) müssen außerdem anzeigen:
    • Die Nummer eines jeden Spielers und möglichst den dazugehörigen Namen.
    • Die von jeder Mannschaft erzielten Punkte und möglichst die von jedem Spieler erzielten Punkte.
    • Die Anzahl der von jedem Spieler einer Mannschaft begangenen Fouls (dies ersetzt nicht die Schilder, die vom Anschreiber zum Anzeigen der Anzahl der Fouls benutzt werden).
    • Die Anzahl der Fouls einer Mannschaft von 1 bis 5, wobei die Anzeige bei 5 angehalten werden muss.
    • Die Anzahl der Spielperioden von 1 bis 4 und E für Verlängerung (Extra period).
    • Die Anzahl der Auszeiten, maximal 2.

3.5.7.2 Eine 24-Sekunden-Anlage (Bild 12) mit zusätzlicher Anzeige der Spielzeit und einem leuchtend roten Licht muss über jedem Spielbrett in einem Abstand zwischen 30 und 50 cm sowohl hinter als auch oberhalb eines jeden Spielbretts angebracht sein (Bild 6).

  • Die automatische 24-Sekunden-Anlage muss rückwärts laufend die Zeit digital in Sekunden anzeigen und mit einem sehr lauten automatischen Signal das Ende einer 24-Sekunden-Periode anzeigen.
  • Die 24-Sekunden-Anlage muss mit der Hauptspieluhr so verbunden sein, dass
    • beim Stoppen der Hauptspieluhr die Anlage ebenfalls anhält.
    • vom Start der Hauptspieluhr an die Möglichkeit besteht, die Anlage unabhängig von der Hauptspieluhr zu starten.
    • beim Ertönen der Anlage die Hauptspieluhr anhält.
  • Die Farben der Ziffern auf der 24-Sekunden-Anlage und der zusätzlichen Spieluhr müssen unterschiedlich sein.
  • Alle zusätzlichen Spieluhren müssen die vorstehenden Anforderungen erfüllen.
  • Das elektrische Licht über und hinter den beiden Spielbrettern muss
    • mit der Hauptspieluhr synchronisiert sein und hellrot aufleuchten, wenn das Signal zum Ende einer Spielperiode oder Verlängerung ertönt.
    • mit der 24-Sekunden-Anlage synchronisiert sein und hellrot aufleuchten, wenn das Signal zum Ende einer 24-Sekunden-Periode ertönt.

Bild 12

Bild 12 Spieluhr und 24-Sekunden-Anlage für die Offiziellen Hauptwettbewerbe der FIBA

 

 

 

Regeln

 Änderungen

 Ausarbeitungen

 Grundlagen

 Interpretationen

 Ordnungen

 Regelfragen

 Texte

 

Schiedsrichter

 Ausbildung

 Förderung

 Fortbildung

 Frauen

 Funktionäre

 Kritik

 Porträts

 Presse

 Psychologie

 Technik

 Tipps

 Vereine

 

 Letzte Aktualisierung:
24. April 2003

 

© Axel Beckmann