eBay

 

 

Startseitechristmas_next.gifRegelnchristmas_next.gifTextechristmas_next.gifFIBA-Regeln

Allgemeines

 Diskussionsforum

 Hilfe

 Gästebuch

 Impressum

 Leitartikel

 Links

 Mitglieder

 News

 Shop

 Thema des Monats

 Über "uns"

 

Organisationen

 Bundesligen

 DBB

 Regionalligen

 Landesverbände

 Euroleague

 FIBA

 International

 Luxemburg

 Österreich

 Rolli-Basketball

 Schweiz

 USA

 

Regel-Texte | Offizielle FIBA-Regeln 2000

 

 

Aus urheberrechtlichen Gründen besteht keine Downloadmöglichkeit! Die gelb unterlegten Zeilen sind Änderungen des Jahres 2000.

 

 

Anhang E - Fernseh-Auszeiten

Index

 

E.1 Definition
Jeder Ausrichter eines Wettbewerbes kann für sich entscheiden, ob er Fernseh-Auszeiten zulässt und wie lange sie dauern (60, 75, 90 oder 100 Sekunden).

E.2 Regel
E.2.1
In jeder Spielperiode ist eine Fernseh-Auszeit zusätzlich zu den normalen angerechneten Auszeiten möglich. In Verlängerungen sind keine Fernseh-Auszeiten möglich.

E.2.2 Die erste Auszeit (Mannschafts- oder Fernseh-Auszeit) in jeder Spielperiode dauert 60, 75, 90 oder 100 Sekunden.

E.2.3 Alle anderen angerechneten Auszeiten in einer Spielperiode dauern 60 Sekunden.

E.2.4 Beide Mannschaften haben das Recht auf eine angerechnete Auszeit während der ersten drei Spielperioden und zwei angerechnete Auszeiten während der vierten Spielperiode.
Diese angerechneten Auszeiten können bei jeder Auszeitmöglichkeit genommen werden und haben folgende Dauer:

  • 60, 75, 90 oder 100 Sekunden, wenn es sich um eine Fernseh-Auszeit handelt. Das ist immer die erste Auszeit in einer Spielperiode (siehe E.2.2), oder
  • 60 Sekunden, wenn es sich nicht um eine Fernseh-Auszeit handelt. Das sind die Auszeiten einer Mannschaft, die nach der Fernseh-Auszeit genommen werden (siehe E.2.3).

E.3 Vorgehen
E.3.1 Idealerweise sollte die Fernseh-Auszeit bei einer verbleibenden Spielzeit von
5 Minuten in der Spielperiode genommen werden. Jedoch kann nicht garantiert werden, dass dies der Fall sein wird.

E.3.2 Wenn bei einer verbleibenden Spielzeit von 5 Minuten in der Spielperiode noch keine Mannschaft eine angerechnete Auszeit genommen hat, wird eine Fernseh-Auszeit bei der nächsten Möglichkeit durchgeführt, wenn der Ball tot und die Spieluhr gestoppt ist. Diese Auszeit wird keiner Mannschaft angerechnet.

E.3.3 Wenn eine Mannschaft bei noch mehr als 5 Minuten verbleibender Spielzeit in der Spielperiode eine angerechnete Auszeit nimmt, wird diese Auszeit als Fernseh-Auszeit angesehen.
Diese Auszeit zählt sowohl als Fernseh-Auszeit als auch als angerechnete Auszeit für die beantragende Mannschaft.
In diesem Fall hat diese Mannschaft in dieser Spielperiode keine weitere angerechnete Auszeit mehr. Dies gilt für die ersten drei Spielperioden. In der vierten Spielperiode steht der Mannschaft noch eine weitere angerechnete Auszeit zu.

E.3.4 Demnach gibt es mindestens eine Auszeit in allen Spielperioden, höchstens drei Auszeiten in den ersten drei Spielperioden und höchstens fünf Auszeiten in der vierten Spielperiode.

 

 

 

Regeln

 Änderungen

 Ausarbeitungen

 Grundlagen

 Interpretationen

 Ordnungen

 Regelfragen

 Texte

 

Schiedsrichter

 Ausbildung

 Förderung

 Fortbildung

 Frauen

 Funktionäre

 Kritik

 Porträts

 Presse

 Psychologie

 Technik

 Tipps

 Vereine

 Letzte Aktualisierung:
24. April 2003

 

© Axel Beckmann