E.1
Definition
Jeder Ausrichter eines Wettbewerbes
kann für sich entscheiden, ob er Fernseh-Auszeiten zulässt und wie lange sie
dauern (60, 75, 90 oder 100 Sekunden).
E.2 Regel
E.2.1 In jeder Spielperiode ist eine
Fernseh-Auszeit zusätzlich zu den normalen angerechneten Auszeiten
möglich. In Verlängerungen sind keine Fernseh-Auszeiten
möglich.
E.2.2 Die erste Auszeit (Mannschafts- oder Fernseh-Auszeit) in
jeder Spielperiode dauert 60, 75, 90 oder 100
Sekunden.
E.2.3 Alle anderen angerechneten Auszeiten in einer Spielperiode
dauern 60 Sekunden.
E.2.4 Beide Mannschaften
haben das Recht auf eine angerechnete
Auszeit während der ersten drei
Spielperioden und zwei angerechnete Auszeiten während der
vierten Spielperiode. Diese angerechneten Auszeiten können bei
jeder Auszeitmöglichkeit genommen werden und haben folgende
Dauer:
- 60, 75, 90 oder 100 Sekunden, wenn es
sich um eine Fernseh-Auszeit handelt. Das ist immer die erste Auszeit in
einer Spielperiode (siehe E.2.2), oder
- 60 Sekunden, wenn es sich nicht um
eine Fernseh-Auszeit handelt. Das sind die Auszeiten einer Mannschaft, die
nach der Fernseh-Auszeit genommen werden (siehe E.2.3).
E.3 Vorgehen
E.3.1 Idealerweise sollte die
Fernseh-Auszeit bei einer verbleibenden Spielzeit von 5 Minuten in der
Spielperiode genommen werden. Jedoch kann nicht garantiert werden, dass
dies der Fall sein wird.
E.3.2 Wenn bei einer verbleibenden
Spielzeit von 5 Minuten in der Spielperiode noch keine Mannschaft eine
angerechnete Auszeit genommen hat, wird eine Fernseh-Auszeit bei der nächsten
Möglichkeit durchgeführt, wenn der Ball tot und die Spieluhr gestoppt ist. Diese
Auszeit wird keiner Mannschaft angerechnet.
E.3.3 Wenn eine Mannschaft bei noch
mehr als 5 Minuten verbleibender Spielzeit in der Spielperiode eine angerechnete
Auszeit nimmt, wird diese Auszeit als Fernseh-Auszeit angesehen. Diese Auszeit
zählt sowohl als Fernseh-Auszeit als auch als angerechnete Auszeit für die
beantragende Mannschaft. In diesem Fall hat diese Mannschaft in dieser
Spielperiode keine weitere angerechnete Auszeit mehr. Dies gilt für die ersten
drei Spielperioden. In der vierten Spielperiode steht der Mannschaft noch eine
weitere angerechnete Auszeit zu.
E.3.4 Demnach gibt es mindestens eine
Auszeit in allen Spielperioden, höchstens drei Auszeiten in den ersten drei
Spielperioden und höchstens fünf Auszeiten in der vierten
Spielperiode.
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