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Veröffentlichung
November 2000
Situation
1:
A4 erzielt
einen Feldkorb. Danach begehen zunächst A5 und
dann B5 jeweils ein technisches Foul.
Interpretation:
Die Strafen
für die beiden technischen Fouls sind gleich und
heben sich daher auf. Das Spiel wird so fortgesetzt,
als hätten sich nach dem Feldkorb keine Fouls ereignet.
Situation
2:
Mannschaft
A besitzt aus beliebigem Grund das Recht auf Einwurf,
als zunächst ein technisches Foul gegen A5 und
anschließend ein technisches Foul gegen B5 gepfiffen
werden.
Interpretation:
Die Strafen
für die beiden technischen Fouls sind gleich und
heben sich daher auf. Übrig bleibt die Ausführung
des Einwurfs durch Mannschaft A. Dabei ist es unerheblich,
ob der Ball dem Einwerfer bereits zur Verfügung
stand oder nicht.
Situation
3:
Mannschaft
A ist in Kontrolle eines belebten Balles auf dem Feld,
als auf Doppelfoul zwischen A5 und B5 entschieden wird.
Nach dem Doppelfoul begeht A6 ein Foul an B6. Dies ist
das 5. Mannschaftsfoul der Mannschaft A.
Interpretation:
Mit dem
Foul von A6 entsteht ein Sonderfall. Tritt ein Sonderfall
auf, so werden alle Strafen für Doppelfouls aufgehoben,
so dass die Strafe für das Foul des Spielers A6
übrig bleibt, nämlich Einwurf für Mannschaft
B. Da Mannschaft A zum Zeitpunkt des Fouls von A6 das
Recht auf Ballbesitz zustand, wird dieses Foul mit Einwurf
für Mannschaft B bestraft, unabhängig von
der Anzahl der Mannschaftsfouls von Mannschaft A in
dieser Spielperiode.
Situation
4:
Gegen
Spieler A4 wird ein Schrittfehler gepfiffen, anschließend
ein Doppelfoul zwischen A5 und B5, gefolgt von einem
Foul von B6 an A6. Dies ist das 5. Mannschaftsfoul von
Mannschaft B. Alle Fouls ereigneten sich, bevor der
Ball nach dem Schrittfehler wieder belebt war.
Interpretation:
Tritt
ein Sonderfall auf, so werden alle Strafen für
Doppelfouls aufgehoben. Die Strafe für den Schrittfehler
ist Ballbesitz für Mannschaft B. Die Strafe für
das Foul von B6 ist Ballbesitz für Mannschaft A,
unabhängig von der Anzahl der Mannschaftsfouls
von B in dieser Spielperiode. Übrig bleiben zwei
gleiche Strafen, die sich gegenseitig aufheben: Das
Spiel wird mit Sprungball im nächst gelegenen Kreis
fortgesetzt.
Situation
5:
Mannschaft
A wurde der Ball nach einem Foul oder Regelübertretung
zum Einwurf zugesprochen. Als dem Einwerfer der Ball
bereits zur Verfügung steht, wird je ein technisches
Foul gegen A5 und B5 gepfiffen. Danach foult A6 den
Spieler B6. Dies ist das 5. Mannschaftsfoul von Mannschaft
A.
Interpretation:
Die Strafen
für die beiden technischen Fouls sind gleich und
heben sich daher auf. Da der Ball dem Einwerfer bereits
zur Verfügung stand und damit belebt war, kann
diese Einwurfstrafe für das Foul oder die Regelübertretung
nicht mehr mit der Einwurfstrafe für das Foul von
A6 verrechnet werden. Daher verfällt das ursprüngliche
Recht der Mannschaft A zum Einwurf, und die Mannschaft
B erhält Einwurf für das Foul von A6, unabhängig
von der Anzahl der Mannschaftsfouls der Mannschaft A,
da die Mannschaft A beim Foul von A6 in Ballkontrolle
war.
Falls
sich die drei Fouls in diesem Beispiel ereignen, bevor
dem Einwerfer der Ball zur Verfügung steht, kann
die Mannschaftsfoul-Regel ebenfalls nicht angewendet
werden, da der Mannschaft A das Recht auf Einwurf bereits
zugesprochen war, als A6 das Foul beging. Dieses ursprüngliche
Recht auf Einwurf für Mannschaft A wird aufgerechnet
gegen die letzte Einwurfstrafe, und somit bleibt keine
Strafe übrig. Das Spiel wird daher unabhängig
von der Anzahl der Mannschaftsfouls mit Sprungball fortgesetzt.
Veröffentlichung
März 2001
Situation 1. A4 ist in der Korbwurfbewegung und wird dabei von B4 gefoult. A4 werden zwei Freiwürfe zuerkannt. Dann begeht A5 ein persönliches Foul an B5. Dies ist das fünfte Mannschaftsfoul der Mannschaft A in dieser Spielperiode. Das Foul von A5 ereignet sich, als
a) der Schiedsrichter den Freiwurfraum betritt, um den ersten Freiwurf ausführen zu lassen.
b) der Ball dem Freiwerfer zum ersten Freiwurf zur Verfügung steht.
c) der Ball nach dem ersten Freiwurf den Boden berührt.
d) der Ball dem Freiwerfer zum zweiten Freiwurf zur Verfügung steht.
Regelung.
a) Da der Ball noch nicht belebt ist, heben sich die je zwei Freiwürfe für A4 und B5 auf. Das Spiel wird mit Einwurf für Mannschaft A fortgesetzt, die Ballkontrolle hatte, als A4 gefoult wurde.
b) Da A4 einen belebten Ball hält, ist das Foul von A5 ein Foul während der Mannschafts-Ballkontrolle. A4 vollendet seine zwei Freiwürfe, und das Spiel wird anschließend mit Einwurf für Mannschaft B fortgesetzt.
c) Da keine Mannschaft in Ballkontrolle ist, wirft A4 zunächst seinen zweiten Freiwurf. Anschließend wirft B5 zwei Freiwürfe.
d) Da A4 einen belebten Ball hält, ist das Foul von A5 ein Foul während der Mannschafts-Ballkontrolle. A4 wirft seinen zweiten Freiwurf, und das Spiel wird anschließend mit Einwurf für Mannschaft B fortgesetzt.
Situation 2. A4 wirft auf den Korb. Als der Ball seine Hand verlassen hat, wird er noch in der Luft von B4 gefoult. A4 werden zwei Freiwürfe zuerkannt. Als der Schiedsrichter den Freiwurfraum betritt, um den ersten Freiwurf ausführen zu lassen, begeht A5 ein persönliches Foul an B5. Dies ist das fünfte Mannschaftsfoul der Mannschaft A in dieser Spielperiode.
Regelung. Da der Ball noch nicht belebt ist, heben sich die je zwei Freiwürfe für A4 und B5 auf. Das Spiel wird mit Sprungball fortgesetzt, da keine Mannschaft Ballkontrolle hatte, als A4 gefoult wurde.
Situation 3. Gegen Trainer A wird ein technisches Foul verhängt, so dass der Mannschaft B zwei Freiwürfe mit anschließendem Ballbesitz von der Mittellinie zugesprochen werden. Vor der Ausführung begeht B5 ein persönliches Foul an A5, welches das fünfte Mannschaftsfoul der Mannschaft B in dieser Spielperiode ist. Das Foul von B5 ereignet sich, als
a) der Schiedsrichter den Freiwurfraum betritt, um den ersten Freiwurf ausführen zu lassen.
b) der Ball dem Freiwerfer der Mannschaft B zum ersten Freiwurf zur Verfügung steht.
c) der Ball nach dem ersten Freiwurf den Boden berührt.
d) der Ball dem Freiwerfer der Mannschaft B zum zweiten Freiwurf zur Verfügung steht.
e) der zweite Freiwurf beendet ist, der Ball aber noch nicht zum Einwurf belebt ist.
f) der Ball zum Einwurf belebt, aber noch in den Händen des Einwerfers ist.
Regelung. In allen Fällen führt Mannschaft B zwei Freiwürfe aus, gefolgt von einem Einwurf für Mannschaft A. Mannschaft B war zum Zeitpunkt des Fouls von B5 entweder in Ballkontrolle oder es stand ihr der Ball zu einem Einwurf zu.
Situation 4. A4 ist in der Korbwurfbewegung und wird dabei von B4 gefoult. A4 werden zwei Freiwürfe zuerkannt. Anschließend wird ein Doppelfoul gegen A5 und B5 gepfiffen, und zwar als
a) der Schiedsrichter den Freiwurfraum betritt, um den ersten Freiwurf ausführen zu lassen.
b) der Ball dem Freiwerfer A4 zum ersten Freiwurf zur Verfügung steht.
c) der Ball nach dem ersten Freiwurf den Boden berührt.
d) der Ball dem Freiwerfer A4 zum zweiten Freiwurf zur Verfügung steht.
Regelung. In allen Fällen wird das Spiel nach den zwei Freiwürfen von A4 normal wie nach jedem letzten Freiwurf fortgesetzt.
Situation 5. A4 wird von B4 gefoult. Dies ist das fünfte Mannschaftsfoul von B in dieser Spielperiode. Anstelle der zwei Freiwürfe für A4 wird der Ball der Mannschaft A irrtümlich zum Einwurf zugesprochen. Nach dem Einwurf erhält A5 den Ball, dribbelt und verliert den Ball an B5, den er daraufhin foult. Dies ist das fünfte Mannschaftsfoul von A in dieser Spielperiode.
Regelung. Da der Fehler noch korrigierbar ist, wird das Spiel mit zwei Freiwürfen für A4 fortgesetzt, gefolgt von zwei Freiwürfen für B5. Es handelt sich nicht um einen Sonderfall, d. h. die je zwei Freiwürfe heben sich nicht gegeneinander auf, da sich die Fouls nicht innerhalb derselben Uhr-Stopp-Periode ereigneten.
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