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Regeln | Interpretationen | Regel VIII

 

 

Herausgeber: FIBA Welt-Technische Kommission

 

 

Interpretation der Offiziellen Basketball Regeln 2000
Artikel 56: Sonderfälle

DBB 

 

Veröffentlichung November 2000

Situation 1:

A4 erzielt einen Feldkorb. Danach begehen zunächst A5 und dann B5 jeweils ein technisches Foul.

Interpretation:

Die Strafen für die beiden technischen Fouls sind gleich und heben sich daher auf. Das Spiel wird so fortgesetzt, als hätten sich nach dem Feldkorb keine Fouls ereignet.

Situation 2:

Mannschaft A besitzt aus beliebigem Grund das Recht auf Einwurf, als zunächst ein technisches Foul gegen A5 und anschließend ein technisches Foul gegen B5 gepfiffen werden.

Interpretation:

Die Strafen für die beiden technischen Fouls sind gleich und heben sich daher auf. Übrig bleibt die Ausführung des Einwurfs durch Mannschaft A. Dabei ist es unerheblich, ob der Ball dem Einwerfer bereits zur Verfügung stand oder nicht.

Situation 3:

Mannschaft A ist in Kontrolle eines belebten Balles auf dem Feld, als auf Doppelfoul zwischen A5 und B5 entschieden wird. Nach dem Doppelfoul begeht A6 ein Foul an B6. Dies ist das 5. Mannschaftsfoul der Mannschaft A.

Interpretation:

Mit dem Foul von A6 entsteht ein Sonderfall. Tritt ein Sonderfall auf, so werden alle Strafen für Doppelfouls aufgehoben, so dass die Strafe für das Foul des Spielers A6 übrig bleibt, nämlich Einwurf für Mannschaft B. Da Mannschaft A zum Zeitpunkt des Fouls von A6 das Recht auf Ballbesitz zustand, wird dieses Foul mit Einwurf für Mannschaft B bestraft, unabhängig von der Anzahl der Mannschaftsfouls von Mannschaft A in dieser Spielperiode.

Situation 4:

Gegen Spieler A4 wird ein Schrittfehler gepfiffen, anschließend ein Doppelfoul zwischen A5 und B5, gefolgt von einem Foul von B6 an A6. Dies ist das 5. Mannschaftsfoul von Mannschaft B. Alle Fouls ereigneten sich, bevor der Ball nach dem Schrittfehler wieder belebt war.

Interpretation:

Tritt ein Sonderfall auf, so werden alle Strafen für Doppelfouls aufgehoben. Die Strafe für den Schrittfehler ist Ballbesitz für Mannschaft B. Die Strafe für das Foul von B6 ist Ballbesitz für Mannschaft A, unabhängig von der Anzahl der Mannschaftsfouls von B in dieser Spielperiode. Übrig bleiben zwei gleiche Strafen, die sich gegenseitig aufheben: Das Spiel wird mit Sprungball im nächst gelegenen Kreis fortgesetzt.

Situation 5:

Mannschaft A wurde der Ball nach einem Foul oder Regelübertretung zum Einwurf zugesprochen. Als dem Einwerfer der Ball bereits zur Verfügung steht, wird je ein technisches Foul gegen A5 und B5 gepfiffen. Danach foult A6 den Spieler B6. Dies ist das 5. Mannschaftsfoul von Mannschaft A.

Interpretation:

Die Strafen für die beiden technischen Fouls sind gleich und heben sich daher auf. Da der Ball dem Einwerfer bereits zur Verfügung stand und damit belebt war, kann diese Einwurfstrafe für das Foul oder die Regelübertretung nicht mehr mit der Einwurfstrafe für das Foul von A6 verrechnet werden. Daher verfällt das ursprüngliche Recht der Mannschaft A zum Einwurf, und die Mannschaft B erhält Einwurf für das Foul von A6, unabhängig von der Anzahl der Mannschaftsfouls der Mannschaft A, da die Mannschaft A beim Foul von A6 in Ballkontrolle war.

Falls sich die drei Fouls in diesem Beispiel ereignen, bevor dem Einwerfer der Ball zur Verfügung steht, kann die Mannschaftsfoul-Regel ebenfalls nicht angewendet werden, da der Mannschaft A das Recht auf Einwurf bereits zugesprochen war, als A6 das Foul beging. Dieses ursprüngliche Recht auf Einwurf für Mannschaft A wird aufgerechnet gegen die letzte Einwurfstrafe, und somit bleibt keine Strafe übrig. Das Spiel wird daher unabhängig von der Anzahl der Mannschaftsfouls mit Sprungball fortgesetzt.

Veröffentlichung März 2001

Situation 1. A4 ist in der Korbwurfbewegung und wird dabei von B4 gefoult. A4 werden zwei Freiwürfe zuerkannt. Dann begeht A5 ein persönliches Foul an B5. Dies ist das fünfte Mannschaftsfoul der Mannschaft A in dieser Spielperiode. Das Foul von A5 ereignet sich, als

a) der Schiedsrichter den Freiwurfraum betritt, um den ersten Freiwurf ausführen zu lassen.

b) der Ball dem Freiwerfer zum ersten Freiwurf zur Verfügung steht.

c) der Ball nach dem ersten Freiwurf den Boden berührt.

d) der Ball dem Freiwerfer zum zweiten Freiwurf zur Verfügung steht.

Regelung.

a) Da der Ball noch nicht belebt ist, heben sich die je zwei Freiwürfe für A4 und B5 auf. Das Spiel wird mit Einwurf für Mannschaft A fortgesetzt, die Ballkontrolle hatte, als A4 gefoult wurde.

b) Da A4 einen belebten Ball hält, ist das Foul von A5 ein Foul während der Mannschafts-Ballkontrolle. A4 vollendet seine zwei Freiwürfe, und das Spiel wird anschließend mit Einwurf für Mannschaft B fortgesetzt.

c) Da keine Mannschaft in Ballkontrolle ist, wirft A4 zunächst seinen zweiten Freiwurf. Anschließend wirft B5 zwei Freiwürfe.

d) Da A4 einen belebten Ball hält, ist das Foul von A5 ein Foul während der Mannschafts-Ballkontrolle. A4 wirft seinen zweiten Freiwurf, und das Spiel wird anschließend mit Einwurf für Mannschaft B fortgesetzt.

Situation 2. A4 wirft auf den Korb. Als der Ball seine Hand verlassen hat, wird er noch in der Luft von B4 gefoult. A4 werden zwei Freiwürfe zuerkannt. Als der Schiedsrichter den Freiwurfraum betritt, um den ersten Freiwurf ausführen zu lassen, begeht A5 ein persönliches Foul an B5. Dies ist das fünfte Mannschaftsfoul der Mannschaft A in dieser Spielperiode.

Regelung. Da der Ball noch nicht belebt ist, heben sich die je zwei Freiwürfe für A4 und B5 auf. Das Spiel wird mit Sprungball fortgesetzt, da keine Mannschaft Ballkontrolle hatte, als A4 gefoult wurde.

Situation 3. Gegen Trainer A wird ein technisches Foul verhängt, so dass der Mannschaft B zwei Freiwürfe mit anschließendem Ballbesitz von der Mittellinie zugesprochen werden. Vor der Ausführung begeht B5 ein persönliches Foul an A5, welches das fünfte Mannschaftsfoul der Mannschaft B in dieser Spielperiode ist. Das Foul von B5 ereignet sich, als

a) der Schiedsrichter den Freiwurfraum betritt, um den ersten Freiwurf ausführen zu lassen.

b) der Ball dem Freiwerfer der Mannschaft B zum ersten Freiwurf zur Verfügung steht.

c) der Ball nach dem ersten Freiwurf den Boden berührt.

d) der Ball dem Freiwerfer der Mannschaft B zum zweiten Freiwurf zur Verfügung steht.

e) der zweite Freiwurf beendet ist, der Ball aber noch nicht zum Einwurf belebt ist.

f) der Ball zum Einwurf belebt, aber noch in den Händen des Einwerfers ist.

Regelung. In allen Fällen führt Mannschaft B zwei Freiwürfe aus, gefolgt von einem Einwurf für Mannschaft A. Mannschaft B war zum Zeitpunkt des Fouls von B5 entweder in Ballkontrolle oder es stand ihr der Ball zu einem Einwurf zu.

Situation 4. A4 ist in der Korbwurfbewegung und wird dabei von B4 gefoult. A4 werden zwei Freiwürfe zuerkannt. Anschließend wird ein Doppelfoul gegen A5 und B5 gepfiffen, und zwar als

a) der Schiedsrichter den Freiwurfraum betritt, um den ersten Freiwurf ausführen zu lassen.

b) der Ball dem Freiwerfer A4 zum ersten Freiwurf zur Verfügung steht.

c) der Ball nach dem ersten Freiwurf den Boden berührt.

d) der Ball dem Freiwerfer A4 zum zweiten Freiwurf zur Verfügung steht.

Regelung. In allen Fällen wird das Spiel nach den zwei Freiwürfen von A4 normal wie nach jedem letzten Freiwurf fortgesetzt.

Situation 5. A4 wird von B4 gefoult. Dies ist das fünfte Mannschaftsfoul von B in dieser Spielperiode. Anstelle der zwei Freiwürfe für A4 wird der Ball der Mannschaft A irrtümlich zum Einwurf zugesprochen. Nach dem Einwurf erhält A5 den Ball, dribbelt und verliert den Ball an B5, den er daraufhin foult. Dies ist das fünfte Mannschaftsfoul von A in dieser Spielperiode.

Regelung. Da der Fehler noch korrigierbar ist, wird das Spiel mit zwei Freiwürfen für A4 fortgesetzt, gefolgt von zwei Freiwürfen für B5. Es handelt sich nicht um einen Sonderfall, d. h. die je zwei Freiwürfe heben sich nicht gegeneinander auf, da sich die Fouls nicht innerhalb derselben Uhr-Stopp-Periode ereigneten.

 

 

 

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 Letzte Aktualisierung:
24. April 2003

 

© Axel Beckmann