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Der Bundestag 1996 in Berlin hat in der
DBB-Spielordnung die Möglichkeit eingeführt, anstelle einer Disqualifikation
mit Bericht eine Matchstrafe zu verhängen. Auf dem Bundestag 1997 in Bremen
wurde das Verfahren hierzu geändert. Diese Anweisung soll den Schiedsrichtern
helfen, bei Disqualifiktionen korrekt vorzugehen, und den Vereinen, das Vorgehen
der Schiedsrichter besser zu verstehen. Von dieser Anweisung sind die in den
FIBA-Basketball-VerbandesRegeln festgelegten Strafen nicht betroffen.
Matchstrafe oder Bericht?
- Die Entscheidung darf nicht vom subjektiven
Empfinden des Schiedsrichters abhängen, sondern muß möglichst einheitlich
für alle Verstöße gelten.
- Typische Verstöße, die zu einer Matchstrafe
führen, sind:
– wiederholte technische Fouls – wiederholte
unsportliche Fouls – unsportliche Kritik an der Schiedsrichterleistung
– unsportliches Verhalten
- Typische Verstöße, die zu einer Disqualifikation
mit Bericht führen, sind:
– unsportliche Fouls mit Verletzungsgefahr
– grob unsportliches Verhalten – alle Beleidigungen (verbal oder
durch Gesten) – alle Tätlichkeiten
Vorgehen bei der Entscheidung
- Pfeifen und Handzeichen (beide Fäuste
erhoben)
- Zum Kampfgericht gehen und dem Anschreiber
erklären, ob es sich um eine Matchstrafe oder eine Disqualifikation mit
Bericht handelt.
- Der diqualifizierte Spieler bzw. Trainer
muß die Halle verlassen.
- Das Spiel wird mit der in den Regeln vorgesehenen
Strafe fortgeführt.
Anschreibebogen
Bericht
- Bei Disqualifikation mit Bericht sendet
der Schiedsrichter den Bericht mit Poststempel vom nächsten Werktag an
die Spielleitung.
- Der Bericht soll der Spielleitung ein
möglichst genaues Bild des Vorgangs geben. Der Vorgang ist daher exakt,
ausführlich und möglichst objektiv zu schildern. Bei Beleidigungen ist
möglichst genau zu zitieren.
- Persönliche Wertungen ("ich fühlte
mich nicht beleidigt", "die Tätlichkeit war m.E. im Affekt")
und Straf- empfehlungen haben in dem Bericht nichts zu suchen.
- Falls für das Verständnis des Vorgangs
erforderlich soll eine kurze Darstellung der Vorgeschichte erfolgen (hartes,
emotionsgeladenes Spiel / vorher unsportliches Foul des Gegners / "Trash-talking"
/ Spieler wurde bereits ermahnt).
Stellungnahme
- Wird ein Beteiligter (i.d.R. der andere
Schiedsrichter oder ein Offizieller) von der Spielleitung zu einer Stel-
lungnahme aufgefordert, hat er diese in der angegebenen Frist abzugeben.
Bei Fristversäumnis können Strafen verhängt werden.
- Die Betroffenen – die disqualifizierte
Person und ihr Verein – haben das Recht, eine Stellungnahme abzugeben.
In der Regel werden sie von der Spielleitung dazu aufgefordert. Eine unaufgeforderte
Abgabe kann das Verfahren beschleunigen.
Wiederholungstäter
- Personen, die zum wiederholten Mal disqualifiziert
werden, müssen mit verschärften Strafen rechnen.
Trainer und Funktionäre
Mit Bericht disqualifizierte
Trainer und Funktionäre werden im Allgemeinen nicht gesperrt, sondern erhalten
eine Geldstrafe.
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