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Regeln | Interpretationen | Regel VII

 

 

Herausgeber: Deutscher Basketball Bund

 

 

Anweisung zum Vorgehen bei Disqualifikationen

DBB 

 

Der Bundestag 1996 in Berlin hat in der DBB-Spielordnung die Möglichkeit eingeführt, anstelle einer Disqualifikation mit Bericht eine Matchstrafe zu verhängen. Auf dem Bundestag 1997 in Bremen wurde das Verfahren hierzu geändert. Diese Anweisung soll den Schiedsrichtern helfen, bei Disqualifiktionen korrekt vorzugehen, und den Vereinen, das Vorgehen der Schiedsrichter besser zu verstehen. Von dieser Anweisung sind die in den FIBA-Basketball-VerbandesRegeln festgelegten Strafen nicht betroffen.

Matchstrafe oder Bericht?

  • Die Entscheidung darf nicht vom subjektiven Empfinden des Schiedsrichters abhängen, sondern muß möglichst einheitlich für alle Verstöße gelten.
  • Typische Verstöße, die zu einer Matchstrafe führen, sind:
    – wiederholte technische Fouls
    – wiederholte unsportliche Fouls
    – unsportliche Kritik an der Schiedsrichterleistung
    – unsportliches Verhalten
  • Typische Verstöße, die zu einer Disqualifikation mit Bericht führen, sind:
    – unsportliche Fouls mit Verletzungsgefahr
    – grob unsportliches Verhalten
    – alle Beleidigungen (verbal oder durch Gesten)
    – alle Tätlichkeiten

Vorgehen bei der Entscheidung

  • Pfeifen und Handzeichen (beide Fäuste erhoben)
  • Zum Kampfgericht gehen und dem Anschreiber erklären, ob es sich um eine Matchstrafe oder eine Disqualifikation mit Bericht handelt.
  • Der diqualifizierte Spieler bzw. Trainer muß die Halle verlassen.
  • Das Spiel wird mit der in den Regeln vorgesehenen Strafe fortgeführt.

Anschreibebogen

  • Bei einer Matchstrafe trägt der Anschreiber in der Foulspalte nach der Minute (6.) der Disqualifikation ein "M" ein:
  • Bei einer Disqualifikation mit Bericht trägt der Anschreiber in der Foulspalte nach der Minute (6.) der Disqualifikation ein "D" ein:
  • Ist die Disqualifikation das 5. Foul des Spielers bzw. 3. Foul des Trainers wird das "M" bzw. "D" rechts neben der letzten Spalte eingetragen.
  • Bei einer Disqualifikation mit Bericht vermerkt der 1. Schiedsrichter bei der nächsten längeren Unterbre- chung (Auszeit, Halbzeitpause, Spielende) auf der Rückseite des Spielberichts:

    "Disqualifikation mit Bericht Spieler Nr. 5 von Mannschaft A, Bericht folgt."

Bericht

  • Bei Disqualifikation mit Bericht sendet der Schiedsrichter den Bericht mit Poststempel vom nächsten Werktag an die Spielleitung.
  • Der Bericht soll der Spielleitung ein möglichst genaues Bild des Vorgangs geben. Der Vorgang ist daher exakt, ausführlich und möglichst objektiv zu schildern. Bei Beleidigungen ist möglichst genau zu zitieren.
  • Persönliche Wertungen ("ich fühlte mich nicht beleidigt", "die Tätlichkeit war m.E. im Affekt") und Straf- empfehlungen haben in dem Bericht nichts zu suchen.
  • Falls für das Verständnis des Vorgangs erforderlich soll eine kurze Darstellung der Vorgeschichte erfolgen (hartes, emotionsgeladenes Spiel / vorher unsportliches Foul des Gegners / "Trash-talking" / Spieler wurde bereits ermahnt).

Stellungnahme

  • Wird ein Beteiligter (i.d.R. der andere Schiedsrichter oder ein Offizieller) von der Spielleitung zu einer Stel- lungnahme aufgefordert, hat er diese in der angegebenen Frist abzugeben. Bei Fristversäumnis können Strafen verhängt werden.
  • Die Betroffenen – die disqualifizierte Person und ihr Verein – haben das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. In der Regel werden sie von der Spielleitung dazu aufgefordert. Eine unaufgeforderte Abgabe kann das Verfahren beschleunigen.

Wiederholungstäter

  • Personen, die zum wiederholten Mal disqualifiziert werden, müssen mit verschärften Strafen rechnen.

Trainer und Funktionäre

    Mit Bericht disqualifizierte Trainer und Funktionäre werden im Allgemeinen nicht gesperrt, sondern erhalten eine Geldstrafe.

 

 

 

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 Letzte Aktualisierung:
24. April 2003

 

© Axel Beckmann