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Technische Ausrüstung
1. Spielbretter und
Korbstützen
1.1. Die beiden Spielbretter
(Bild 4) müssen aus einem geeigneten durchsichtigen
Material bestehen (vorzugsweise aus gehärtetem
Sicherheitsglas), aus einem Stück und von der gleichen
Steifigkeit gefertigt sein wie solche aus 3 cm starkem
Hartholz.
Sie können auch
aus anderen Materialien bestehen, müssen dann aber
die oben genannten Eigenschaften haben und weiß
gestrichen sein.
1.2. Die Abmessungen
der Spielbretter sind 1,80 m (+ 3 cm) in der Breite
und 1,05 m (+ 2 cm) in der Höhe, mit der Unterkante
2,90 m über der Spielfeldfläche.
1.3. Die Vorderseite
der beiden Spielbretter muss
1.3.1. glatt sein,
1.3.2. an den Rändern
mit einer Linie gekennzeichnet sein,
1.3.3. hinter dem Ring
ein Rechteck haben, das wie folgt eingezeichnet ist:
- Die Außenmaße
sind 59 cm breit und 45 cm hoch.
- Der obere Rand
der Grundlinie des Rechtecks liegt auf gleicher
Höhe mit der Oberkante des Ringes.
1.3.4. alle Linien
wie folgt eingezeichnet haben:
- Weiß, wenn
das Spielbrett durchsichtig ist.
- Andernfalls schwarz.
- 5 cm breit.
Alle Linien sind 5
cm breit

Bild 4 Vorschriftsmäßige Spielbrett-Markierung
Bild 5 Vorschriftsmäßige
Korbanlage
1.4. Die Spielbretter
müssen wie folgt fest montiert werden (Bild 5):
1.4.1. An jedem Ende
des Spielfeldes, rechtwinklig zum Boden, parallel zu
den Endlinien.
1.4.2. Ihr vorderseitiger
Mittelpunkt liegt senkrecht über dem Punkt des
Spielfeldes, der vom Mittelpunkt der Innenkante der
jeweiligen Endlinie 1,20 m entfernt ist.
1.4.3. Falls ein Spielbrett
in seitliche Schwingungen versetzt wird, sollten diese
innerhalb von 4 Sekunden vollständig abgeklungen
sein.
1.5. Die Polsterung
an beiden Spielbrettern muß wie folgt beschaffen
sein (Bild 6):
1.5.1. Für die
Unterseite und die Seiten des Spielbrettes muß
die Polsterung die Unterkante des Brettes abdecken und
an den Seiten mindestens 35 cm von der Unterseite an
hochgezogen sein.
1.5.2. Die Polsterung
der Unterkante des Spielbrettes muß mindestens
5 cm dick sein.
1.5.3. Vorder- und
Rückseite müssen mindestens 2 cm von unten
abgedeckt sein. Diese Polsterung muß mindestens
2 cm dick sein.

Bild 6 Spielbrett-Polsterung
1.6. Die Korbstützen
müssen wie folgt beschaffen sein (Bild 5):
1.6.1. Die dem Spielfeld
zugewandte Seite der Korbstützen (einschließlich
deren Polsterung) muß vom Außenrand der
Endlinie einen Mindestabstand von 2 m haben. Die Korbstützen
müssen in leuchtender, zum Hintergrund gut kontrastierender
Farbe gestrichen sein, so daß sie von den Spielern
gut gesehen werden können.
1.6.2. Die Korbstützen
müssen am Boden verankert sein, um eine Verschiebung
zu verhindern.
1.6.3. Alle Spielbretthalterungen
hinter dem Spielbrett müssen an der Unterseite
bis zu einer Entfernung von 1,20 m von der Spielbrett-Vorderseite
gepolstert sein.
Die Polsterung muß
mindestens 5 cm dick sein und dieselbe Dichte wie die
an den Spielbrettern haben.
1.6.4. Alle beweglichen
oder am Boden montierteten Korbstützen müssen
auf der dem Spielfeld zugewandten Seite von unten her
vollständig bis zu einer Höhe von mindestens
2,15 m gepolstert sein. Die Polsterung muß mindestens
10 cm dick sein.
1.7. Die gesamte Polsterung
der Spielbretter und der Korbstützen darf eine
Nachgiebigkeit von höchstens 50 % haben. Dies bedeutet,
daß eine stoßartig einwirkende Kraft die
Polsterung auf höchstens 50 % ihrer ursprünglichen
Dicke komprimiert. Die so beschaffene Polsterung soll
verhindern, daß sich Körperteile eines Spielers
darin verfangen können.
Anmerkungen:
Selbst in den Bundesligen gibt es noch Korbanlagen,
die nicht auf dem Boden stehen, sondern an der Decke
fest installiert sind. Gerade in den unteren Ligen
sind in fast allen Hallen aus Kostengründen Holzbretter
zu finden. Häufig wird dort auch ein Dunkingverbot
verhängt, da die Anlagen einen kräftigen Zug am
Ring nicht aushalten würden und zusammenbrächen.
2. Körbe (Bild
7)
Die Körbe bestehen
aus den Ringen und den Netzen.
2.1. Die Ringe müssen
wie folgt beschaffen sein:
2.1.1. Massiver Stahl
mit einem inneren Durchmesser von mindestens 45 cm und
höchstens 45,7 cm, orangefarben gestrichen.
2.1.2. Das Metall der
Ringe hat einen Durchmesser von mindestens 1,6 cm und
höchstens 2,0 cm. Zur Befestigung der Netze sind
an der Unterseite der Ringe Vorrichtungen angebracht,
die so beschaffen sein müssen, daß sich kein
Finger darin verfangen kann.
2.1.3. Die Vorrichtung
zur Befestigung des Netzes am Ring darf keine scharfen
Kanten oder solche Öffnungen aufweisen, in denen
sich Finger verfangen könnten.
2.1.4. Die Ringe müssen
so an der Rahmenkonstruktion hinter dem Spielbrett befestigt
sein, daß eine auf den Ring ausgeübte Kraft
von diesem nicht direkt auf das Spielbrett übertragen
wird. Zwischen Ring, Montagematerial und Spielbrett
(Glas oder anderem durchsichtigem Material) darf es
daher keinen direkten Kontakt geben. Der Abstand muß
so klein sein, daß kein Finger in den Zwischenraum
gelangen kann.

Bild 7 Vorschriftsmäßiger Ring
2.1.5. Die Oberkante
der Ringe hängt in einer horizontalen Ebene 3,05
m über der Spielfläche. Sie muß im gleichen
Abstand von den senkrechten Kanten des Spielbretts entfernt
sein.
2.1.6. Der nächstliegende
Punkt der Innenseite der Ringe muß von der Vorderseite
der Spielbretter 15 cm entfernt sein.
2.1.7. Die Elastizität
der Konstruktion zur Ringbefestigung muß so groß
sein, daß sie mindestens 35 % und höchstens
50 % der anfallenden Belastungsenergie aufnimmt, wobei
der Unterschied dieses Meßwertes zwischen den
Korbanlagen auf dem selben Spielfeld nicht mehr als
5 % betragen darf.
2.1.8. Ringe mit Belastungssicherungen
dürfen verwendet werden. Sie müssen wie folgt
beschaffen sein:
2.1.8.1. Sie müssen
Rebound-Eigenschaften haben, die denen des unbeweglichen
Ringes gleich sind. Der Mechanismus der Belastungssicherung
muß sowohl diese Eigenschaften gewährleisten,
als auch Ring und Spielbrett schützen. Konstruktion
und Design des Ringes müssen so sein, daß
die Sicherheit der Spieler gegeben ist.
2.1.8.2. Für diese
Ringe darf der Belastungssicherungs-Mechanismus nicht
eher ansprechen, bis eine statische Last von mindestens
82 kg oder höchstens 105 kg auf der Ringoberseite
an dem vom Spielbrett am weitesten entfernten Punkt
auftritt.
2.1.8.3. Wird der Belastungssicherungs-Mechanismus
ausgelöst, darf der Ring nicht weiter als 30 º
unter die ursprüngliche horizontale Stellung abwinkeln.
2.1.8.4. Ist die auslösende
Belastung nicht mehr wirksam, muß der Ring automatisch
und sofort in die ursprüngliche Stellung zurückkehren.
2.2. Die Netze müssen
wie folgt beschaffen sein:
2.2.1. Die Netze bestehen
aus weißer Schnur, hängen an den Ringen und
müssen so konstruiert sein, daß sie den Ball,
während er durch den Korb fällt, für
einen Augenblick hemmen. Sie sind mindestens 40 cm,
höchstens 45 cm lang.
2.2.2. Das Netz muß
12 Schlaufen zur Befestigung am Ring haben.
2.2.3. Der obere Abschnitt
des Netzes soll einerseits steif genug, andererseits
ausreichend flexibel sein, um zu verhindern, dass
- das Netz aufwärts
durch den Ring schlägt und sich möglicherweise
darin verfängt.
- der Ball im Netz
hängenbleibt oder wieder aus dem Netz zurückspringt.
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