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Regeln | Grundlagen | Spielfeld & Ausrüstung

 

 

Quelle: FIBA-Regel von 2000 / Ergänzungen: Axel Beckmann

 

 

Korbanlage

 

 

 

 

 

 

 

Technische Ausrüstung

1. Spielbretter und Korbstützen

1.1. Die beiden Spielbretter (Bild 4) müssen aus einem geeigneten durchsichtigen Material bestehen (vorzugsweise aus gehärtetem Sicherheitsglas), aus einem Stück und von der gleichen Steifigkeit gefertigt sein wie solche aus 3 cm starkem Hartholz.

Sie können auch aus anderen Materialien bestehen, müssen dann aber die oben genannten Eigenschaften haben und weiß gestrichen sein.

1.2. Die Abmessungen der Spielbretter sind 1,80 m (+ 3 cm) in der Breite und 1,05 m (+ 2 cm) in der Höhe, mit der Unterkante 2,90 m über der Spielfeldfläche.

1.3. Die Vorderseite der beiden Spielbretter muss

1.3.1. glatt sein,

1.3.2. an den Rändern mit einer Linie gekennzeichnet sein,

1.3.3. hinter dem Ring ein Rechteck haben, das wie folgt eingezeichnet ist:

  • Die Außenmaße sind 59 cm breit und 45 cm hoch.
  • Der obere Rand der Grundlinie des Rechtecks liegt auf gleicher Höhe mit der Oberkante des Ringes.

1.3.4. alle Linien wie folgt eingezeichnet haben:

  • Weiß, wenn das Spielbrett durchsichtig ist.
  • Andernfalls schwarz.
  • 5 cm breit.

Alle Linien sind 5 cm breit


Bild 4  Vorschriftsmäßige Spielbrett-Markierung

 

Bild 5  Vorschriftsmäßige Korbanlage

1.4. Die Spielbretter müssen wie folgt fest montiert werden (Bild 5):

1.4.1. An jedem Ende des Spielfeldes, rechtwinklig zum Boden, parallel zu den Endlinien.

1.4.2. Ihr vorderseitiger Mittelpunkt liegt senkrecht über dem Punkt des Spielfeldes, der vom Mittelpunkt der Innenkante der jeweiligen Endlinie 1,20 m entfernt ist.

1.4.3. Falls ein Spielbrett in seitliche Schwingungen versetzt wird, sollten diese innerhalb von 4 Sekunden vollständig abgeklungen sein.

1.5. Die Polsterung an beiden Spielbrettern muß wie folgt beschaffen sein (Bild 6):

1.5.1. Für die Unterseite und die Seiten des Spielbrettes muß die Polsterung die Unterkante des Brettes abdecken und an den Seiten mindestens 35 cm von der Unterseite an hochgezogen sein.

1.5.2. Die Polsterung der Unterkante des Spielbrettes muß mindestens 5 cm dick sein.

1.5.3. Vorder- und Rückseite müssen mindestens 2 cm von unten abgedeckt sein. Diese Polsterung muß mindestens 2 cm dick sein.

Bild 6  Spielbrett-Polsterung

1.6. Die Korbstützen müssen wie folgt beschaffen sein (Bild 5):

1.6.1. Die dem Spielfeld zugewandte Seite der Korbstützen (einschließlich deren Polsterung) muß vom Außenrand der Endlinie einen Mindestabstand von 2 m haben. Die Korbstützen müssen in leuchtender, zum Hintergrund gut kontrastierender Farbe gestrichen sein, so daß sie von den Spielern gut gesehen werden können.

1.6.2. Die Korbstützen müssen am Boden verankert sein, um eine Verschiebung zu verhindern.

1.6.3. Alle Spielbretthalterungen hinter dem Spielbrett müssen an der Unterseite bis zu einer Entfernung von 1,20 m von der Spielbrett-Vorderseite gepolstert sein.

Die Polsterung muß mindestens 5 cm dick sein und dieselbe Dichte wie die an den Spielbrettern haben.

1.6.4. Alle beweglichen oder am Boden montierteten Korbstützen müssen auf der dem Spielfeld zugewandten Seite von unten her vollständig bis zu einer Höhe von mindestens 2,15 m gepolstert sein. Die Polsterung muß mindestens 10 cm dick sein.

1.7. Die gesamte Polsterung der Spielbretter und der Korbstützen darf eine Nachgiebigkeit von höchstens 50 % haben. Dies bedeutet, daß eine stoßartig einwirkende Kraft die Polsterung auf höchstens 50 % ihrer ursprünglichen Dicke komprimiert. Die so beschaffene Polsterung soll verhindern, daß sich Körperteile eines Spielers darin verfangen können.

    Anmerkungen: Selbst in den Bundesligen gibt es noch Korbanlagen, die nicht auf dem Boden stehen, sondern an der Decke fest installiert sind. Gerade in den unteren Ligen sind in fast allen Hallen aus Kostengründen Holzbretter zu finden. Häufig wird dort auch ein Dunkingverbot verhängt, da die Anlagen einen kräftigen Zug am Ring nicht aushalten würden und zusammenbrächen.

2. Körbe (Bild 7)

Die Körbe bestehen aus den Ringen und den Netzen.

2.1. Die Ringe müssen wie folgt beschaffen sein:

2.1.1. Massiver Stahl mit einem inneren Durchmesser von mindestens 45 cm und höchstens 45,7 cm, orangefarben gestrichen.

2.1.2. Das Metall der Ringe hat einen Durchmesser von mindestens 1,6 cm und höchstens 2,0 cm. Zur Befestigung der Netze sind an der Unterseite der Ringe Vorrichtungen angebracht, die so beschaffen sein müssen, daß sich kein Finger darin verfangen kann.

2.1.3. Die Vorrichtung zur Befestigung des Netzes am Ring darf keine scharfen Kanten oder solche Öffnungen aufweisen, in denen sich Finger verfangen könnten.

2.1.4. Die Ringe müssen so an der Rahmenkonstruktion hinter dem Spielbrett befestigt sein, daß eine auf den Ring ausgeübte Kraft von diesem nicht direkt auf das Spielbrett übertragen wird. Zwischen Ring, Montagematerial und Spielbrett (Glas oder anderem durchsichtigem Material) darf es daher keinen direkten Kontakt geben. Der Abstand muß so klein sein, daß kein Finger in den Zwischenraum gelangen kann.      

  
Bild 7  Vorschriftsmäßiger Ring

2.1.5. Die Oberkante der Ringe hängt in einer horizontalen Ebene 3,05 m über der Spielfläche. Sie muß im gleichen Abstand von den senkrechten Kanten des Spielbretts entfernt sein.

2.1.6. Der nächstliegende Punkt der Innenseite der Ringe muß von der Vorderseite der Spielbretter 15 cm entfernt sein.

2.1.7. Die Elastizität der Konstruktion zur Ringbefestigung muß so groß sein, daß sie mindestens 35 % und höchstens 50 % der anfallenden Belastungsenergie aufnimmt, wobei der Unterschied dieses Meßwertes zwischen den Korbanlagen auf dem selben Spielfeld nicht mehr als 5 % betragen darf.

2.1.8. Ringe mit Belastungssicherungen dürfen verwendet werden. Sie müssen wie folgt beschaffen sein:

2.1.8.1. Sie müssen Rebound-Eigenschaften haben, die denen des unbeweglichen Ringes gleich sind. Der Mechanismus der Belastungssicherung muß sowohl diese Eigenschaften gewährleisten, als auch Ring und Spielbrett schützen. Konstruktion und Design des Ringes müssen so sein, daß die Sicherheit der Spieler gegeben ist.

2.1.8.2. Für diese Ringe darf der Belastungssicherungs-Mechanismus nicht eher ansprechen, bis eine statische Last von mindestens 82 kg oder höchstens 105 kg auf der Ringoberseite an dem vom Spielbrett am weitesten entfernten Punkt auftritt.

2.1.8.3. Wird der Belastungssicherungs-Mechanismus ausgelöst, darf der Ring nicht weiter als 30 º unter die ursprüngliche horizontale Stellung abwinkeln.

2.1.8.4. Ist die auslösende Belastung nicht mehr wirksam, muß der Ring automatisch und sofort in die ursprüngliche Stellung zurückkehren.

2.2. Die Netze müssen wie folgt beschaffen sein:

2.2.1. Die Netze bestehen aus weißer Schnur, hängen an den Ringen und müssen so konstruiert sein, daß sie den Ball, während er durch den Korb fällt, für einen Augenblick hemmen. Sie sind mindestens 40 cm, höchstens 45 cm lang.

2.2.2. Das Netz muß 12 Schlaufen zur Befestigung am Ring haben.

2.2.3. Der obere Abschnitt des Netzes soll einerseits steif genug, andererseits ausreichend flexibel sein, um zu verhindern, dass

  • das Netz aufwärts durch den Ring schlägt und sich möglicherweise darin verfängt.
  • der Ball im Netz hängenbleibt oder wieder aus dem Netz zurückspringt.

 

 

 

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 Letzte Aktualisierung:
31. Dezember 2002

 

© Axel Beckmann