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3.6. Mannschaftsbankbereiche
(Bild
1)
Die Mannschaftsbankbereiche
werden wie folgt eingezeichnet:
3.6.1. Außerhalb
des Spielfeldes auf der Seite des Anschreibertisches
und der Mannschaftsbänke.
3.6.2. Jeder Bereich
wird von einer mindestens 2 m langen Linie, die die
Endlinie verlängert und von einer anderen mindestens
2 m langen Linie, die 5 m von der Mittellinie senkrecht
zur Seitenlinie eingezeichnet wird, begrenzt.
Anmerkung:
In vielen Hallen ist diese Coaching Box nicht durch
die geforderten Linien markiert. Stattdessen lassen
die Schiedsrichter dann die Mannschaftsbänke so
stellen, dass deren äußerstes Ende gleichzeitig
die Begrenzung der Coaching-Box darstellen.
3.7. Kommentar:
3.7.1. Die einzigen
Personen, die sich während des Spiels im Mannschaftsbankbereich
aufhalten dürfen, sind der Trainer, der Trainer-Assistent,
die Ersatzspieler und maximal fünf Mannschaftsbegleiter
mit besonderen Aufgaben, z. B. Manager, Arzt, Physiotherapeut,
Statistiker, Dolmetscher.
3.7.2. Es ist ein Privileg,
Mannschaftsbegleiter zu sein. Dies ist mit Verantwortung
verbunden. Daraus ergibt sich, daß das Verhalten
eines Mannschaftsbegleiters unter die Entscheidungsgewalt
der Schiedsrichter fällt.
3.7.3. Wenn es die
Umstände erfordern, kann der 1. Schiedsrichter
die Anzahl der Mannschaftsbegleiter, die auf der Bank
sitzen, vermindern.
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