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Quelle: Kampfrichterhandbuch DBB

 

 

Der Technische Kommissar

 

 

 

 

 

 

 

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Technischer Kommissar12. Aufgaben des Kommissars

Der Kommissar hat hauptsächlich Überwachungsaufgaben und ist der Vertreter des Verbandes oder der Organisatoren. Er ist beauftragt, die Durchführung eines Spiels oder Wettbewerbs zu kontrollieren und zu überwachen. Er hat darauf zu achten, dass die Offiziellen Basketball-Regeln, die DBB-Ordnungen und die für den speziellen Wettbewerb oder für das Spiel vorgesehenen Bestimmungen der Ausschreibung von den Spielbeteiligten beachtet und eingehalten werden. Er soll seinen Platz am Tisch so einnehmen, dass er den Anschreibebogen und den Zeitnehmer sehen kann. Wenn der Anschreiber Linkshänder ist, wird die Sitzfolge am Anschreibertisch entsprechend umgestellt, damit der Kommissar unmittelbar an der rechten Seite des Anschreibers sitzt, um auf den Anschreibebogen sehen zu können.

12.1 Vollmachten

Der Kommissar ist ein neutraler Offizieller, der den Schiedsrichtern zur Verfügung steht, wenn sie Rat, Meinung oder Information benötigen. Der Kommissar kann die Schiedsrichter nicht in Angelegenheiten, die die Basketballregeln betreffen, korrigieren.

Er hat Entscheidungen (ausgenommen bei Anwesenheit einer technischen Kommission oder Jury), die für alle am Spiel Beteiligten bindend sind, insbesondere in folgenden Angelegenheiten zu treffen:

  • Interpretation der Wettkampfbestimmungen
  • Gültigkeit von Spieler- und Trainerlizenzen
  • Festsetzung des Spielbeginns
  • Sicherstellung, dass Gebühren und Spesen ordnungsgemäß abgerechnet und/oder gezahlt werden
  • Ersatz für fehlende Schiedsrichter
  • Bericht an den Verband über Angelegenheiten, die von ihm für wichtig erachtet werden
  • Feststellung der offiziellen Zuschauerzahl
  • Überprüfung der Einhaltung hinsichtlich der Bestimmungen über Werbung
  • Überprüfung der Spielkleidung
  • Überprüfung der technischen Einrichtungen und der Sicherheitsabstände.

Der Kommissar sollte in den folgenden Fällen Rat und Information geben:

  • Dem 1. Schiedsrichter über die Arbeit der Kampfrichter und über die technische Ausrüstung.
  • Dem 1. Schiedsrichter auf Anfrage über Spielregeln und Interpretation.
  • Den beteiligten Mannschaften in Angelegenheiten, die die Wettkampfbestimmungen betreffen.
  • Dem Veranstalter bei Fragen hinsichtlich der Bestimmungen über Werbung.

Der Kommissar sollte den 1. Schiedsrichter zu einem Zeitpunkt, den er für richtig hält, auf folgende Dinge aufmerksam machen:

  • Fehler auf dem Anschreibebogen oder bei der Betätigung der Zeitanzeige-, Anzeige- und Signalanlagen.
  • Verstöße gegen die Regeln und Bestimmungen oder anderweitiges Fehlverhalten der beteiligten Mannschaften, insbesondere von Personen, die auf den Mannschaftsbänken sitzen. Dies schließt das Aufwärmen vor dem Spiel und die Periode nach Spielende, solange sich noch Teilnehmer auf dem Spielfeld befinden, ein.
  • Angelegenheiten, die den Ablauf des Spieles beeinflussen können.

12.2 Funktionen

Er soll:

  • Die Arbeit der Kampfrichter beaufsichtigen. Dies schließt die laufende Überwachung des Anschreibebogens ein, um die Richtigkeit zu gewährleisten, sowie die laufende Überwachung der Uhren und der 24-Sekunden-Anlage, der richtigen Ergebnisanzeige auf der Anzeigetafel und des richtigen Gebrauches der Foulanzeiger. Er muss dafür Sorge tragen, dass bei der Aufstellung der Anzeiger für Mannschaftsfouls sowie bei Auszeiten und Spielerwechsel die entsprechenden Vorschriften beachtet werden.
  • Die beteiligten Mannschaften überwachen und ihnen behilflich sein, und zwar insbesondere in Bezug auf Ablauf und Organisation. Es wird von ihm erwartet, dass er die Mannschaften im Falle von Unstimmigkeiten unterrichtet und sie hinsichtlich der einzuschlagenden Verfahrensweise berät.
  • Dem Verband berichten über:
    1. Vorzüge oder Mängel der Spielanlage und über die Organisation des Wettkampfes durch den Heimverein.
    2. Disqualifikation oder andere mit der Sportdisziplin zusammenhängende Ereignisse.
    3. Qualität der Kampfrichter.
    4. Schiedsrichterleistungen.
    5. Verwaltungsangelegenheiten (fehlende Teilnehmerausweise, Werbegenehmigungen usw.).
 

12.3 Arbeitsweise

Der Kommissar muss mindestens eine Stunde vor Spielbeginn in der Spielhalle sein, damit ohne Zeitdruck eine Besprechung vor dem Spiel mit beiden Schiedsrichtern stattfinden kann und die notwendigen Überprüfungen vorgenommen werden können. Beim Eintreffen in der Spielhalle meldet sich der Kommissar beim Veranstalter.

12.4 Besprechung vor dem Spiel

Folgende Punkte sind mit den Schiedsrichtern bzw. den Verantwortlichen zu klären:

  1. Anwesenheit eines Schiedsrichterbetreuers.
  2. Vorhandensein der Mindestspielerzahl (fünf) von beiden Mannschaften.
  3. Korb- und Bankwahl durch die Heimmannschaft.
  4. Feststellung der Farben der Spielkleidung.
  5. Zuteilung der Umkleideräume.
  6. Vornahme der Schiedsrichter- und Kommissarsabrechnung. Zahlung und Quittierung sollten vor Spielbeginn erfolgen.
  7. Uhrzeit des tatsächlichen Spielbeginns (z. B. in Abstimmung mit dem Fernsehen, wenn anwesend).
  8. Festsetzung des Ablaufs, d. h. Vorstellung der Mannschaften, Sicherheitsmaßnahmen für Schiedsrichter, Kampfrichter und Mannschaften.
  9. Behandlung aller strittigen oder zu Bedenken Anlass gebenden Angelegenheiten.
  10. Arbeitsweise des Hallensprechers.
  11. Regelung von Musikeinspielungen.

12.5 Vor dem Beginn des Spiels

Der Kommissar muss sich in der Halle aufhalten und jederzeit erreichbar sein. Spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn ist er am Anschreibertisch. Vorher hat er die Spielanlage und technische Ausrüstung einschließlich der Uhren geprüft und eventuelle Bedenken dem Veranstalter mitgeteilt. Insbesondere müssen folgende Bestimmungen beachtet werden:

  1. Alle Teilnehmerausweise, Lizenzen und Werbegenehmigungen müssen zur Prüfung vorliegen.
  2. Der technische Zustand der Uhren und anderer Ausrüstungsgegenstände sind ordnungsgemäß. Ihre Aufstellung auf dem Anschreibertisch entspricht den Anforderungen.
  3. Die Kampfrichter sind anwesend und entsprechend qualifiziert.
  4. Die Kampfrichter kennen ihre Aufgaben und die Art ihrer Tätigkeit während der letzten 10 Sekunden einer jeden Spielperiode.
  5. Der 1. Schiedsrichter bestimmt den Spielball.
  6. Das Spiel beginnt pünktlich zur festgesetzten Zeit, oder der Anfang wird offiziell verschoben.
  7. Die Mannschaftsbänke und die Sitzgelegenheiten für die Auswechselspieler sind am richtigen Platz.
  8. Die Bodenwischer sind an ihrem Platz.
  9. Fotografen und Fernsehkameras behindern nicht das Spiel.

Während des Spiels beobachtet der Kommissar laufend alle mit dem Spiel zusammenhängenden Vorgänge. Insbesondere muss er kontrollieren,

  • dass alle erzielten Punkte richtig auf dem Anschreibebogen eingetragen und auf der Anzeigetafel angezeigt sind.
  • dass die Spieluhr ordnungsgemäß bedient wird und einwandfrei funktioniert.
  • dass die 24-Sekunden-Anlage ordnungsgemäß bedient wird und einwandfrei funktioniert.
  • dass alle Wünsche für eine angerechnete Auszeit und Spielerwechsel den Anschreiber erreichen, ordnungsgemäß ausgeführt und eingetragen werden.
  • dass alle Fouls richtig eingetragen und die Anzeiger für Spieler- und Mannschaftsfouls ordnungsgemäß bedient werden.
  • Kurz vor Ende einer jeden Spielperiode oder Verlängerung richtet er seine besondere Aufmerksamkeit auf das Spiel und die Spieluhr, damit er, wenn nötig, dem 1. Schiedsrichter bei der Entscheidung über die Gültigkeit eines Korbes und/oder Fouls helfen kann.
  • Jeder Vorgang, der zu Disziplinarstrafen führen kann, oder jede Meinungsverschiedenheit sind mit besonderer Wachsamkeit zu beobachten.

Der Kommissar sollte keinesfalls Funktionen der Kampfrichter übernehmen. Signale für angerechnete Auszeiten und Spielerwechsel müssen vom Anschreiber bzw. Zeitnehmer gegeben werden. Es ist von größter Wichtigkeit, dass er bei der Kontrolle der Arbeit der Kampfrichter diese nicht stört, es sei denn, dass er einen Fehler bemerkt. Er sollte ihre Arbeit unterstützen.

Nach Ende der ersten und dritten Spielperiode vergewissert sich der Kommissar, dass der Anschreiber die für diese Spielperiode erforderlichen Abschlusseintragungen vorgenommen hat.

Während der Halbzeitpause überprüft der Kommissar den Anschreibebogen und hält sich danach am oder in der Nähe des Anschreibertisches auf. Auf keinen Fall geht er in den Umkleideraum der Schiedsrichter. Ein Gespräch mit den Schiedsrichtern am Spielfeld sollte keine Diskussion über ihre Leistung beinhalten. Der Kommissar sollte dafür sorgen, dass keine Teilnehmer, Vereinsfunktionäre oder Mitglieder der Öffentlichkeit Gelegenheit haben, die Schiedsrichter während der Halbzeit anzusprechen.

Bei Spielende beobachtet der Kommissar das Verhalten der Teilnehmer, solange diese sich noch auf oder an dem Spielfeld befinden. Zusätzlich sollte der Kommissar nach Spielende

  1. veranlassen, dass der Anschreibebogen richtig abgeschlossen und von den Kampfrichtern und den Schiedsrichtern unterschrieben wird.
  2. mit dem Veranstalter und dem Vertreter der Gastmannschaft etwaige, wichtig erscheinenden Vorkommnisse anlässlich des Spieles besprechen.
  3. mit den Schiedsrichtern und gegebenenfalls mit den Kampfrichtern Angelegenheiten, die deren Leistungen betreffen, in angemessener Form besprechen.
  4. seinen Bericht über den Wettkampf innerhalb von 24 Stunden nach Spielende fertig stellen und per Post an die zuständige Stelle schicken.
  5. Meldung machen über Proteste und Disqualifikationen. Unter keinen Umständen darf sich der Kommissar mit Personen in Diskussionen über Angelegenheiten einlassen, die eventuell Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Er sollte jedoch den Vertreter des betreffenden Vereins in Bezug auf die notwendigen Verfahrensschritte beraten.

 

 

 

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 Letzte Aktualisierung:
31. Dezember 2002

 

© Axel Beckmann