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Im Oktober des Jahres
2 vor 2.000 habe ich angedeutet, daß ich einmal
meine Überlegungen zum Begriff des "freien
Ermessens" zum Inhalt eines "starken Rebounds"
machen werde. Nun denn: Wenn eine Handlungsanleitung
demjenigen, der danach tätig werden soll, eine
gewisse Freiheit darüber läßt, wie genau
er den "Buchstaben der Gebrauchsanweisung"
zu folgen hat, dann räumt sie ihm freies Ermessen
ein. Allerdings kein uneingeschränktes. Gewisse
Grenzen sind in jedem Fall zu beachten, deren Überschreitung
zumeist einen Schaden bewirkt. Im Bereich der Vollziehung
von Gesetzen schwebt über dem Vollzugsorgan ein
solches Damoklesschwert derart, daß auch hier
die Freiheit des Handelns keine absolute, sondern in
jedem Fall auf den Rahmen beschränkt ist, den das
Gesetz vorgibt. Wird dieser Rahmen überschritten,
dann wendet der Betreffende "schrankenloses Ermessen"
an, wie das die obersten Kontrollbehörden nennen
und auch verurteilen. Auch unser "Gesetz",
die Basketballregeln sehen an zahlreichen Stellen vor,
daß es der Beurteilung der Schiedsrichter anheimgestellt
ist, ob und wie streng sie Regelverstöße
von Spielern, Coaches oder Mannschaftsbegleitern ahnden.
Dazu einige Beispiele: Ab welchem Zeitpunkt
sich ein Spieler in einer Korbwurfaktion befindet, hängt
davon ab, wie der Schiedsrichters die Aktion beurteilt
(entscheidend für allfällige Foulstrafen!).
Wenn ein Verteidiger bei einem Korbwurf der
Gegner den Korb absichtlich so in Schwingungen versetzt,
daß nach Ansicht des Schiedsrichters der Ball
deshalb nicht in den Korb gehen kann, begeht er eine
Regelübertretung. Wenn bei einem persönlichen
Foul nach Ansicht des Schiedsrichters kein legaler Versuch
gemacht wurde, den Ball entsprechend dem Geist und Sinn
der Regeln zu spielen, ist es als unsportlich zu ahnden.
Wenn ein Spieler nach Ansicht des Schiedsrichters
absichtlich oder unsportlich eine technische Regelverletzung
begeht, ist das ein unsportliches technisches Foul.
Da eine sofortige Befragung des Betreffenden
hinsichtlich seiner Absichten von den Regeln nicht vorgesehen
ist, muß der Schiedsrichter überhaupt alle
Geschehnisse nach freiem Ermessen beurteilen, für
welche die Bestimmungen eine Strafe vorsehen, wenn sie
"absichtliche Handlungen" sind: Den Ball in
den eigenen Korb zu werfen, den Ball von unten in den
Korb zu schießen, einen Eigenkorb zu werfen, um
nur einige zu nennen. Aber auch jeden absichtlichen
Verstoß gegen die Fairness im Spiel.
Den größten Brocken an freiem Ermessen allerdings
stellt für den Schiedsrichter die Umsetzung der
"Vorteils-Nachteils-Philosophie" dar, über
die ja schon an anderer Stelle ausführlich gesprochen
wurde. Gut beraten ist in allen solchen Fällen
jener Schiedsrichter, der sich bewußt darüber
ist, daß auch das ihm hier eingeräumte "freie
Ermessen" kein "schrankenloses" werden
darf. Der Gefahr, sich der Anwendung von schrankenlosem
Ermessen schuldig zu machen und damit gegen die Prinzipien
der Unparteilichkeit zu verstoßen, kann der Schiedsrichter
dadurch entgehen, daß er immer im Rahmen der Regeln
bleibt und nach Möglichkeit annähernd Gleiches
auf beiden Seiten und das ganze Spiel hindurch gleichartig
beurteilt. "Annähernd Gleiches" deswegen,
weil ja nur engagierte Anhänger der scheinbar benachteiligten
Mannschaft die Meinung vertreten dürfen, daß
zwei ähnliche Spielaktionen völlig gleich
waren, aber unterschiedlich "gepfiffen" wurden.
Der objektive Beobachter weiß, daß es keine
zwei "gleichen" Geschehnisse geben kann.
Schließlich gilt als weiteres Kriterium bei
der Überprüfung der rechtmäßigen
Anwendung des freien Ermessens auch, ob jeder andere
Schiedsrichter in derselben Situation genau so entschieden
hätte. Um freies Ermessen im Sinn der
Regeln anwenden zu können, ist es unbedingt notwendig,
daß beim Schiedsrichter die drei Grundpfeiler
sportlicher Leistung ausreichend ausgebildet sind: Kondition,
Technik und Taktik. Eine gute Kondition ist die Grundlage
dafür, daß der Schiedsrichter ein ganzes
Spiel lang den Forderungen der "Mechanics"
entsprechen kann. Es geht nicht darum, daß er
immer dort ist, wo es ihm das Schiedsrichterhandbuch
vorschreibt. Es geht vielmehr darum, daß er immer
dort ist, wo er den besten Einblick in das Geschehen
hat. "Ich gehe nicht deswegen näher an den
Reboundkampf heran, weil es im Handbuch steht, sondern
weil ich alles sehen will, was dabei an Regelwidrigem
passieren könnte" sollte seine Philosophie
sein. Die Taktik des Schiedsrichterns dagegen
wird vom Spiel selbst bestimmt, von seinem Verlauf und
auch von der Einstellung aller Beteiligten dazu. Zugrunde
liegt ihr das, was die FIBA als "Gefühl für
das Spiel" bezeichnet und es als bestimmendes Element
einer guten Schiedsrichterleistung wertet, dieses "feeling
for the game". Nur dann, wenn der Schiedsrichter
sein "Handwerkszeug im Schlaf beherrscht"
(die "Mechanics mechanisiert" hat) und ausreichend
Spannkraft besitzt ("Konzentrations-Ausdauer"),
wird er das ganze Spiel über genügend Aufmerksamkeits-Reserven
zur Verfügung haben, um auch das Umfeld des Spieles
ständig im Auge behalten zu können. Dann wird
er auch die Taktik seines Pfeifens auf Grund seines
"feelings" dem Spiel anpassen können.
Das schließt ein, daß er den Kopf frei hat
auch für eine ausgewogene Anwendung des freien
Ermessens im Sinn der Basketballregeln. Zum
richtigen Gefühl für das Spiel gehört
es zum Beispiel darauf zu achten, daß auf deutlich
ungleiches Verhalten von Coaches - der eine versucht
ständig, Einfluß auf den Schiedsrichter auszuüben,
der andere dagegen widmet sich vornehmlich seinen Spielern
- nicht unausgewogen reagiert wird: Dem "Mauler"
gegenüber tolerant ("der ist immer so und
kann nicht anders"), dem anderen gegenüber
aber kleinlich: bei einer ohnehin sehr diskreten Unmutsäußerung
wird ihm sofort mit einer Verwarnung ins Gesicht gefahren.
Oder: In einem Spiel ist eine Mannschaft,
die dank ihren vielen "Langen" üblicherweise
am Rebound dominiert, dem Gegner unter beiden Körben
auffallend unterlegen. Das sollte für den Schiedsrichter
ein Signal sein, einen Teil seiner freien Aufmerksamkeits-Reserven
zu mobilisieren und die Reboundkämpfe noch genauer
zu beobachten. Vielleicht spielt sich da Regelwidriges
ab, das er noch nicht bemerkt hat. Durch ein
gut ausgebildetes "feeling for the game" ist
es auch möglich, schwelende Konflikte so zeitgerecht
zu erkennen (zwei Spieler beschimpfen sich mit zunehmender
Intensität, verursacht durch "trash talk"
des einen Spielers), daß durch vorbeugendes Einwirken
und durch Änderung des Pfeif-Rhythmus das Spiel
wieder in geordnete Bahnen gelenkt werden kann und jeder
Spieler wieder nur das tut, wozu er eigentlich in die
Halle gekommen ist: Basketball zu spielen.
Die Bedeutung des "feelings for the game"
für eine gute Schiedsrichterleistung war auch Thema
einer der letzten Schiedsrichterbesprechungen des ÖBV.
Wie von einem dort ebenfalls anwesend gewesenen Vereinsvertreter
später erzählt wurde, sei er zusammen mit
einem der Schiedsrichter anschließend nach Hause
gefahren. Während der Fahrt habe ihn gefragt, ob
er alles verstanden habe, was da vorgetragen worden
ist. Darauf habe der Schiedsrichter laut Gewährsmann
geantwortet, daß ihm das meiste völlig unverständlich
gewesen sei. Dabei kann es sich doch keinesfalls um
einen Bundesligaschiedsrichter gehandelt haben! Andernfalls
wäre das nämlich ein sehr starker Rebound.
Friedrich Walz veröffentlicht
regelmäßig auf der Homepage des ÖBV
seine Glosse "Der starke Rebound". Nachdruck
mit freundlicher Genehmigung des Österreichischen
Basketball Verbandes.
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