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Regeln | Ausarbeitungen | Vortei- / Nachteil-Prinzip

 

 

Autor: Friedrich Walz (Österreichischer Basketball Verband)

 

 

 

Das freie Ermessen

 

Im Oktober des Jahres 2 vor 2.000 habe ich angedeutet, daß ich einmal meine Überlegungen zum Begriff des "freien Ermessens" zum Inhalt eines "starken Rebounds" machen werde. Nun denn:

Wenn eine Handlungsanleitung demjenigen, der danach tätig werden soll, eine gewisse Freiheit darüber läßt, wie genau er den "Buchstaben der Gebrauchsanweisung" zu folgen hat, dann räumt sie ihm freies Ermessen ein. Allerdings kein uneingeschränktes. Gewisse Grenzen sind in jedem Fall zu beachten, deren Überschreitung zumeist einen Schaden bewirkt. Im Bereich der Vollziehung von Gesetzen schwebt über dem Vollzugsorgan ein solches Damoklesschwert derart, daß auch hier die Freiheit des Handelns keine absolute, sondern in jedem Fall auf den Rahmen beschränkt ist, den das Gesetz vorgibt. Wird dieser Rahmen überschritten, dann wendet der Betreffende "schrankenloses Ermessen" an, wie das die obersten Kontrollbehörden nennen und auch verurteilen.

Auch unser "Gesetz", die Basketballregeln sehen an zahlreichen Stellen vor, daß es der Beurteilung der Schiedsrichter anheimgestellt ist, ob und wie streng sie Regelverstöße von Spielern, Coaches oder Mannschaftsbegleitern ahnden.

Dazu einige Beispiele:
Ab welchem Zeitpunkt sich ein Spieler in einer Korbwurfaktion befindet, hängt davon ab, wie der Schiedsrichters die Aktion beurteilt (entscheidend für allfällige Foulstrafen!).

Wenn ein Verteidiger bei einem Korbwurf der Gegner den Korb absichtlich so in Schwingungen versetzt, daß nach Ansicht des Schiedsrichters der Ball deshalb nicht in den Korb gehen kann, begeht er eine Regelübertretung.

Wenn bei einem persönlichen Foul nach Ansicht des Schiedsrichters kein legaler Versuch gemacht wurde, den Ball entsprechend dem Geist und Sinn der Regeln zu spielen, ist es als unsportlich zu ahnden.

Wenn ein Spieler nach Ansicht des Schiedsrichters absichtlich oder unsportlich eine technische Regelverletzung begeht, ist das ein unsportliches technisches Foul.

Da eine sofortige Befragung des Betreffenden hinsichtlich seiner Absichten von den Regeln nicht vorgesehen ist, muß der Schiedsrichter überhaupt alle Geschehnisse nach freiem Ermessen beurteilen, für welche die Bestimmungen eine Strafe vorsehen, wenn sie "absichtliche Handlungen" sind: Den Ball in den eigenen Korb zu werfen, den Ball von unten in den Korb zu schießen, einen Eigenkorb zu werfen, um nur einige zu nennen. Aber auch jeden absichtlichen Verstoß gegen die Fairness im Spiel.

Den größten Brocken an freiem Ermessen allerdings stellt für den Schiedsrichter die Umsetzung der "Vorteils-Nachteils-Philosophie" dar, über die ja schon an anderer Stelle ausführlich gesprochen wurde. Gut beraten ist in allen solchen Fällen jener Schiedsrichter, der sich bewußt darüber ist, daß auch das ihm hier eingeräumte "freie Ermessen" kein "schrankenloses" werden darf. Der Gefahr, sich der Anwendung von schrankenlosem Ermessen schuldig zu machen und damit gegen die Prinzipien der Unparteilichkeit zu verstoßen, kann der Schiedsrichter dadurch entgehen, daß er immer im Rahmen der Regeln bleibt und nach Möglichkeit annähernd Gleiches auf beiden Seiten und das ganze Spiel hindurch gleichartig beurteilt. "Annähernd Gleiches" deswegen, weil ja nur engagierte Anhänger der scheinbar benachteiligten Mannschaft die Meinung vertreten dürfen, daß zwei ähnliche Spielaktionen völlig gleich waren, aber unterschiedlich "gepfiffen" wurden. Der objektive Beobachter weiß, daß es keine zwei "gleichen" Geschehnisse geben kann.

Schließlich gilt als weiteres Kriterium bei der Überprüfung der rechtmäßigen Anwendung des freien Ermessens auch, ob jeder andere Schiedsrichter in derselben Situation genau so entschieden hätte.

Um freies Ermessen im Sinn der Regeln anwenden zu können, ist es unbedingt notwendig, daß beim Schiedsrichter die drei Grundpfeiler sportlicher Leistung ausreichend ausgebildet sind: Kondition, Technik und Taktik. Eine gute Kondition ist die Grundlage dafür, daß der Schiedsrichter ein ganzes Spiel lang den Forderungen der "Mechanics" entsprechen kann. Es geht nicht darum, daß er immer dort ist, wo es ihm das Schiedsrichterhandbuch vorschreibt. Es geht vielmehr darum, daß er immer dort ist, wo er den besten Einblick in das Geschehen hat. "Ich gehe nicht deswegen näher an den Reboundkampf heran, weil es im Handbuch steht, sondern weil ich alles sehen will, was dabei an Regelwidrigem passieren könnte" sollte seine Philosophie sein.

Die Taktik des Schiedsrichterns dagegen wird vom Spiel selbst bestimmt, von seinem Verlauf und auch von der Einstellung aller Beteiligten dazu. Zugrunde liegt ihr das, was die FIBA als "Gefühl für das Spiel" bezeichnet und es als bestimmendes Element einer guten Schiedsrichterleistung wertet, dieses "feeling for the game". Nur dann, wenn der Schiedsrichter sein "Handwerkszeug im Schlaf beherrscht" (die "Mechanics mechanisiert" hat) und ausreichend Spannkraft besitzt ("Konzentrations-Ausdauer"), wird er das ganze Spiel über genügend Aufmerksamkeits-Reserven zur Verfügung haben, um auch das Umfeld des Spieles ständig im Auge behalten zu können. Dann wird er auch die Taktik seines Pfeifens auf Grund seines "feelings" dem Spiel anpassen können. Das schließt ein, daß er den Kopf frei hat auch für eine ausgewogene Anwendung des freien Ermessens im Sinn der Basketballregeln.

Zum richtigen Gefühl für das Spiel gehört es zum Beispiel darauf zu achten, daß auf deutlich ungleiches Verhalten von Coaches - der eine versucht ständig, Einfluß auf den Schiedsrichter auszuüben, der andere dagegen widmet sich vornehmlich seinen Spielern - nicht unausgewogen reagiert wird: Dem "Mauler" gegenüber tolerant ("der ist immer so und kann nicht anders"), dem anderen gegenüber aber kleinlich: bei einer ohnehin sehr diskreten Unmutsäußerung wird ihm sofort mit einer Verwarnung ins Gesicht gefahren.

Oder: In einem Spiel ist eine Mannschaft, die dank ihren vielen "Langen" üblicherweise am Rebound dominiert, dem Gegner unter beiden Körben auffallend unterlegen. Das sollte für den Schiedsrichter ein Signal sein, einen Teil seiner freien Aufmerksamkeits-Reserven zu mobilisieren und die Reboundkämpfe noch genauer zu beobachten. Vielleicht spielt sich da Regelwidriges ab, das er noch nicht bemerkt hat.

Durch ein gut ausgebildetes "feeling for the game" ist es auch möglich, schwelende Konflikte so zeitgerecht zu erkennen (zwei Spieler beschimpfen sich mit zunehmender Intensität, verursacht durch "trash talk" des einen Spielers), daß durch vorbeugendes Einwirken und durch Änderung des Pfeif-Rhythmus das Spiel wieder in geordnete Bahnen gelenkt werden kann und jeder Spieler wieder nur das tut, wozu er eigentlich in die Halle gekommen ist: Basketball zu spielen.

Die Bedeutung des "feelings for the game" für eine gute Schiedsrichterleistung war auch Thema einer der letzten Schiedsrichterbesprechungen des ÖBV. Wie von einem dort ebenfalls anwesend gewesenen Vereinsvertreter später erzählt wurde, sei er zusammen mit einem der Schiedsrichter anschließend nach Hause gefahren. Während der Fahrt habe ihn gefragt, ob er alles verstanden habe, was da vorgetragen worden ist. Darauf habe der Schiedsrichter laut Gewährsmann geantwortet, daß ihm das meiste völlig unverständlich gewesen sei. Dabei kann es sich doch keinesfalls um einen Bundesligaschiedsrichter gehandelt haben! Andernfalls wäre das nämlich ein sehr starker Rebound.

Friedrich Walz veröffentlicht regelmäßig auf der Homepage des ÖBV seine Glosse "Der starke Rebound". Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Österreichischen Basketball Verbandes.

 

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 Letztes Update:
28. Dezember 2002

 

© Axel Beckmann