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Seit einigen Wochen
wird mit unterschiedlicher Intensität und auf verschiedenen
Ebenen über den Inhalt der Zehn-Sekunden-Regel
diskutiert. Die Frage, um die es dabei geht,
lautet folgendermaßen: "Beginnen die zehn
Sekunden neu zu laufen, oder werden sie, genau so wie
die 30 Sekunden, nur unterbrochen, wenn nach einem Einwurf
im Rückfeld wegen einer Regelübertretung oder
einem Foul dieselbe Mannschaft in Ballkontrolle kommt,
die vor der Übertretung in Ballkontrolle war?"
Die lapidar richtige Antwort wäre: "Die
zehn Sekunden beginnen neu zu laufen!" So wurde
diese Frage auch schon mehrmals beantwortet, hat aber,
wie man sieht, nicht befriedigt. Daher folgendes:
Im Sinne des Artikels 41 "Zehn-Sekunden-Regel"
(deutscher Text der Basketballregeln) muß eine
Mannschaft innerhalb von zehn Sekunden ab dem Zeitpunkt,
zu dem einer ihrer Spieler im Rückfeld Kontrolle
über einen belebten Ball erlangt hat, versuchen,
den Ball in das Vorfeld zu spielen. Dieser
Text ist, wie schon mehrmals von anderer Seite festgestellt
wurde, eindeutig und das insbesondere dann, wenn man
sich die Definition der Ballkontrolle ins Gedächtnis
ruft. Gemäß Art. 27 "Ballkontrolle"
ist ein Spieler in Ballkontrolle, wenn er einen belebten
Ball hält oder dribbelt, oder ihm der Ball für
einen Einwurf zur Verfügung steht. In diesen Fällen,
aber auch dann, wenn der Ball zwischen Mitspielern zugespielt
wird, besteht auch Mannschafts-Ballkontrolle. Diese
aber, und das dürfte der Knackpunkt der Diskussion
sein, besteht u.a. nur solange, bis der Ball zum toten
Ball wird. Somit endet die Ballkontrolle mit jeder Regelübertretung.
Folgt dieser Regelübertretung ein Einwurf, begründet
dies eine neue Ballkontrolle. Besteht diese dann für
einen Spieler im Rückfeld, so beginnen auch die
10 Sekunden neu. Das Mißverständnis,
dem zahlreiche Diskutanten unterlegen sein dürften,
liegt darin, daß die Vorschriften für die
Bedienung der 30-Sekunden-Anlage lt. Art. 11 auch auf
die 10-Sekunden-Zählung angewendet wurden. Dort
ist nämlich in 11.1.4.1. geregelt, daß die
Dreißig-Sekunden-Anlage gestoppt, aber nicht zurückgestellt
wird, wenn der Ball ins Aus geht und der Einwurf von
einem Spieler derselben Mannschaft ausgeführt wird,
die vorher Ballkontrolle hatte. Es braucht
jedoch niemand ob dieses Mißverständnisses
betroffen sein, es sei denn, er hätte als "Official"
aufgrund dieses Mißverständnisses eine Fehlentscheidung
zum Nachteil einer Mannschaft getroffen. Er wäre
nämlich nicht alleine mit diesem Irrtum.
Schon im "FIBA-Case-Book 1990-1994" steht
als Nr. 328 folgender "Fall": "A-1
gewinnt einen Rebound in seinem Rückfeld, dribbelt
dort 8 Sekunden lang bis er den Ball verliert, weil
er von B-1 in das Rückfeld-Out von A geschlagen
wird. Wieviel Zeit bleibt A, um nach dem Einwurf den
Ball ins Vorfeld zu bringen? Regelung: Team
A hat noch 10 Sekunden um den Ball ins Vorfeld zu bringen.
Ein Team, das einen Einwurf im Rückfeld hat, hat
immer 10 Sekunden Zeit, um den Ball in ihr Vorfeld zu
spielen." Es gibt aber auch eine noch
ältere Quelle. Im Mitteilungsblatt des DBB aus
dem Juni 1987 wird zu einer ähnliche Situation
u. a. festgestellt, "daß die zehn Sekunden,
die ein Akteur Zeit hat, aus dem Rückfeld herauszukommen,
nicht geteilt werden können. Daß die 30-Sekunden-Regel
in bestimmten Fällen keine neue 30-Sekunden-Periode
zubilligt, ist eine Ausnahme." Was zeigt
uns diese Diskussion? Selbst wenn es nicht immer den
Anschein hat, ist es doch Tatsache, daß Basketball
grundsätzlich nach einfachen Regeln gespielt wird.
Bei Naismith waren es 5 Prinzipien und 13 "Regeln"
(siehe "Manfred Ströher - BASKETBALL - 60
Jahre FIBA-Regeln", FIBA München,1991). Grundsätzlich
sind diese Ur-Regeln noch immer in Kraft. Was seither
geschah, war eine ständige Anpassung von Details
an sich ändernde Voraussetzungen, aber auch an
die gar nicht so seltene unfaire Ausnutzung von "Lücken"
im Gesetzeswerk durch "erfolgsorientierte"
Basketballer. Dabei entstanden aber auch Querverbindungen
zwischen einzelnen Artikeln, die gar nicht so einfach
zu durchschauen sind. Die Zahl der Interpretationen
geben Zeugnis dafür. Im Bestreben, ja nur keinen
Fehler zu begehen und ja keine derartige Querverbindung
zu übersehen, kann es dann schon passieren, daß
solche vermutet werden, wo gar keine sind. Und der 41er
ist eben ein solcher einfacher Artikel und auch als
solcher zu lesen, wenn er auch den 13 Regeln von Naismith
aufgepfropft wurde, um das Spiel zu beschleunigen.
Daß sich im deutschen Text des Artikels 41
auch ein "starker Rebound" verbirgt, soll
nicht unerwähnt bleiben. Heißt es doch dort,
daß die Mannschaft des Spielers in Ballkontrolle
innerhalb von 10 Sekunden "versuchen" muß,
den Ball ins Vorfeld zu spielen. Dagegen heißt
es in dem, in allen Zweifelsfällen einzig gültigen
englischen Text "his team must, within ten (10)
seconds, cause the ball to go into its front court".
Und "to cause to" (auf deutsch "verursachen",
"veranlassen") geht sicherlich über den
bloßen Versuch hinaus und bedeutet, daß
die Mannschaft innerhalb der 10 Sekunden eine konkrete
Handlung setzen muß, die den Ball ins Vorfeld
bringt. Den Unterschied zwischen "Versuch"
und "Vollzug" zu beurteilen, das wiederum
liegt im Ermessen der Schiedsrichter.
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