OBI Bau- und Heimwerkermarkt

 

 

Startseitechristmas_next.gifRegelnchristmas_next.gifAusarbeitungenchristmas_next.gifRegelübertretungen

Allgemeines

 Diskussionsforum

 Hilfe

 Gästebuch

 Impressum

 Leitartikel

 Links

 Mitglieder

 News

 Shop

 Thema des Monats

 Über "uns"

 

Organisationen

 Bundesligen

 DBB

 Regionalligen

 Landesverbände

 Euroleague

 FIBA

 International

 Luxemburg

 Österreich

 Rolli-Basketball

 Schweiz

 USA

 

Regeln | Ausarbeitungen | Regelübertretungen

 

 

Friedrich Walz (Österreichischer Basketball Verband)  / Regelstand: 1998

 

 

 

Die Zehn-Sekunden-Regel

 

Seit einigen Wochen wird mit unterschiedlicher Intensität und auf verschiedenen Ebenen über den Inhalt der Zehn-Sekunden-Regel diskutiert.

Die Frage, um die es dabei geht, lautet folgendermaßen: "Beginnen die zehn Sekunden neu zu laufen, oder werden sie, genau so wie die 30 Sekunden, nur unterbrochen, wenn nach einem Einwurf im Rückfeld wegen einer Regelübertretung oder einem Foul dieselbe Mannschaft in Ballkontrolle kommt, die vor der Übertretung in Ballkontrolle war?"

Die lapidar richtige Antwort wäre: "Die zehn Sekunden beginnen neu zu laufen!" So wurde diese Frage auch schon mehrmals beantwortet, hat aber, wie man sieht, nicht befriedigt. Daher folgendes:

Im Sinne des Artikels 41 "Zehn-Sekunden-Regel" (deutscher Text der Basketballregeln) muß eine Mannschaft innerhalb von zehn Sekunden ab dem Zeitpunkt, zu dem einer ihrer Spieler im Rückfeld Kontrolle über einen belebten Ball erlangt hat, versuchen, den Ball in das Vorfeld zu spielen.

Dieser Text ist, wie schon mehrmals von anderer Seite festgestellt wurde, eindeutig und das insbesondere dann, wenn man sich die Definition der Ballkontrolle ins Gedächtnis ruft. Gemäß Art. 27 "Ballkontrolle" ist ein Spieler in Ballkontrolle, wenn er einen belebten Ball hält oder dribbelt, oder ihm der Ball für einen Einwurf zur Verfügung steht. In diesen Fällen, aber auch dann, wenn der Ball zwischen Mitspielern zugespielt wird, besteht auch Mannschafts-Ballkontrolle. Diese aber, und das dürfte der Knackpunkt der Diskussion sein, besteht u.a. nur solange, bis der Ball zum toten Ball wird. Somit endet die Ballkontrolle mit jeder Regelübertretung. Folgt dieser Regelübertretung ein Einwurf, begründet dies eine neue Ballkontrolle. Besteht diese dann für einen Spieler im Rückfeld, so beginnen auch die 10 Sekunden neu.

Das Mißverständnis, dem zahlreiche Diskutanten unterlegen sein dürften, liegt darin, daß die Vorschriften für die Bedienung der 30-Sekunden-Anlage lt. Art. 11 auch auf die 10-Sekunden-Zählung angewendet wurden. Dort ist nämlich in 11.1.4.1. geregelt, daß die Dreißig-Sekunden-Anlage gestoppt, aber nicht zurückgestellt wird, wenn der Ball ins Aus geht und der Einwurf von einem Spieler derselben Mannschaft ausgeführt wird, die vorher Ballkontrolle hatte.

Es braucht jedoch niemand ob dieses Mißverständnisses betroffen sein, es sei denn, er hätte als "Official" aufgrund dieses Mißverständnisses eine Fehlentscheidung zum Nachteil einer Mannschaft getroffen. Er wäre nämlich nicht alleine mit diesem Irrtum.

Schon im "FIBA-Case-Book 1990-1994" steht als Nr. 328 folgender "Fall":

"A-1 gewinnt einen Rebound in seinem Rückfeld, dribbelt dort 8 Sekunden lang bis er den Ball verliert, weil er von B-1 in das Rückfeld-Out von A geschlagen wird. Wieviel Zeit bleibt A, um nach dem Einwurf den Ball ins Vorfeld zu bringen?

Regelung: Team A hat noch 10 Sekunden um den Ball ins Vorfeld zu bringen. Ein Team, das einen Einwurf im Rückfeld hat, hat immer 10 Sekunden Zeit, um den Ball in ihr Vorfeld zu spielen."

Es gibt aber auch eine noch ältere Quelle. Im Mitteilungsblatt des DBB aus dem Juni 1987 wird zu einer ähnliche Situation u. a. festgestellt, "daß die zehn Sekunden, die ein Akteur Zeit hat, aus dem Rückfeld herauszukommen, nicht geteilt werden können. Daß die 30-Sekunden-Regel in bestimmten Fällen keine neue 30-Sekunden-Periode zubilligt, ist eine Ausnahme."

Was zeigt uns diese Diskussion? Selbst wenn es nicht immer den Anschein hat, ist es doch Tatsache, daß Basketball grundsätzlich nach einfachen Regeln gespielt wird. Bei Naismith waren es 5 Prinzipien und 13 "Regeln" (siehe "Manfred Ströher - BASKETBALL - 60 Jahre FIBA-Regeln", FIBA München,1991). Grundsätzlich sind diese Ur-Regeln noch immer in Kraft. Was seither geschah, war eine ständige Anpassung von Details an sich ändernde Voraussetzungen, aber auch an die gar nicht so seltene unfaire Ausnutzung von "Lücken" im Gesetzeswerk durch "erfolgsorientierte" Basketballer. Dabei entstanden aber auch Querverbindungen zwischen einzelnen Artikeln, die gar nicht so einfach zu durchschauen sind. Die Zahl der Interpretationen geben Zeugnis dafür. Im Bestreben, ja nur keinen Fehler zu begehen und ja keine derartige Querverbindung zu übersehen, kann es dann schon passieren, daß solche vermutet werden, wo gar keine sind. Und der 41er ist eben ein solcher einfacher Artikel und auch als solcher zu lesen, wenn er auch den 13 Regeln von Naismith aufgepfropft wurde, um das Spiel zu beschleunigen.

Daß sich im deutschen Text des Artikels 41 auch ein "starker Rebound" verbirgt, soll nicht unerwähnt bleiben. Heißt es doch dort, daß die Mannschaft des Spielers in Ballkontrolle innerhalb von 10 Sekunden "versuchen" muß, den Ball ins Vorfeld zu spielen. Dagegen heißt es in dem, in allen Zweifelsfällen einzig gültigen englischen Text "his team must, within ten (10) seconds, cause the ball to go into its front court". Und "to cause to" (auf deutsch "verursachen", "veranlassen") geht sicherlich über den bloßen Versuch hinaus und bedeutet, daß die Mannschaft innerhalb der 10 Sekunden eine konkrete Handlung setzen muß, die den Ball ins Vorfeld bringt. Den Unterschied zwischen "Versuch" und "Vollzug" zu beurteilen, das wiederum liegt im Ermessen der Schiedsrichter.

 

Regeln

 Änderungen

 Ausarbeitungen

 Grundlagen

 Interpretationen

 Ordnungen

 Regelfragen

 Texte

 

Schiedsrichter

 Ausbildung

 Förderung

 Fortbildung

 Frauen

 Funktionäre

 Kritik

 Porträts

 Presse

 Psychologie

 Technik

 Tipps

 Vereine

 

 Letztes Update:
28. Dezember 2002

 

© Axel Beckmann