|
0.
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung
Basketball
ist theoretisch ein Spiel ohne Körperkontakt. Trotzdem
ist es verständlich, daß persönlicher
Kontakt nicht ganz vermieden werden kann, wenn sich
10 Spieler mit großer Geschwindigkeit in einem
begrenzten Raum bewegen (Art. 45.1).
Obwohl
der in dieser Formulierung zum Ausdruck kommende theoretische
Anspruch des 'körperlosen Spiels' nur noch Nostalgikern
bekannt oder gar bewußt ist, genießt Basketball
unter vergleichbaren Mannschafts-Sportarten noch immer
die Sonderstellung der weniger körperbetonten,
dafür aber eleganten Sportart. Aufgabe der Regeln
und derer, die sie umsetzen, muß es daher sein,
diese positive Einschätzung im Erscheinungsbild
des Spiels aufrecht zu halten.
Die Beurteilung
von Kontaktsituationen und die hieraus resultierenden
Entscheidungen - Foul oder kein Foul - ist zweifellos
das Kriterium, an dem Mannschaften und Zuschauer
die Leistung eines Basketball-Schiedsrichters hauptsächlich
messen. Im Einzelfall kann zwar eine strittige und entscheidende
Schrittfehler- oder Ausball-Entscheidung die Schiedsrichter
in den Mittelpunkt stellen; die Entscheidungen über
Kontakte sind aber aus drei Gründen die wichtigste
Aufgabe:
- Kontakte sind
jederzeit möglich, ihre Beurteilung ist
damit permanent den zusätzlichen Entscheidungen
eines Schiedsrichters überlagert,
- eine Foulstrafe
hinterläßt immer Spuren (Foulzahl,
Freiwürfe), die das weitere Spiel unmittelbar
beeinflussen,
- Kontakte haben
aus der Natur des Spiels für die Mannschaften
eine stark emotionale und subjektive Komponente,
da bei der Entscheidung nicht nur das für
alle (mehr oder weniger) sichtbare Geschehen,
sondern auch die Beurteilung des Schiedsrichters
einfließt.
Besonders
wegen des letzten Punktes ist die Regel VIII - Persönliche
Fouls - der Offiziellen Basketball-Regeln in Detaillierungstiefe
und Anbindung an konkrete Situationen eines Basketballspiels
sehr ausführlich und sorgfältig formuliert.
Im folgenden
sollen zu Art 44 (Fouls) und Art. 45 (Kontakte) grundsätzliche
Überlegungen angestellt und an Beispielen erläutert
werden. Da sich beide Artikel mit den Grundsätzen
bei der Beurteilung von Kontaktsituationen und Fouls
beschäftigen, wird der Inhalt der Art. 46 - 49
(Einzelheiten zu Persönlichen Fouls, Doppelfoul,
Unsportlichen und Disqualifizierenden Fouls und deren
Strafen) nur insoweit angesprochen wie es im Einzelfall
erforderlich ist.
2.
Begriffe
und Definitionen
Ein
Foul ist eine Regelverletzung, wenn damit persönlicher
Kontakt mit einem Gegner oder unsportliches Verhalten
verbunden ist (Art. 44.1).
Diese
Regel grenzt das Persönliche Foul (Art.
46) und das Unsportliche Foul (Art. 48) - persönlicher
Kontakt mit einem Gegner - von einem Technischen
Foul (Art. 50 bis 53) und einem Unsportlich Technischen
Foul (Art. 51.4) - unsportliches Verhalten - ab.
Ein Disqualifizierendes Foul (Art. 49) ist in
beiden Fällen für schwere Verstöße
zu verhängen, sowie zusätzlich im Falle des
Art. 54 (Gewalttätigkeit).
Anmerkung:
Die Regel geht bei obiger Definition natürlich
davon aus, daß der Kontakt oder das unsportliche
Verhalten gegenüber einem Mitglied der gegnerischen
Mannschaft erfolgt. Vorkommnisse in letzter Zeit zeigen,
daß ein Schiedsrichter auch auf ein solches Verhalten
innerhalb einer Mannschaft vorbereitet sein muß.
Diese sind ohne Unterscheidung zwischen Kontakt oder
sonstigem Verhalten als unsportliches Verhalten anzusehen.
Grundlage für eine Bestrafung bietet Art. 50.4.1.:
Kommt es zwischen Spielern, Ersatzspielern, Trainern
und den auf der Mannschaftsbank sitzenden Mannschaftsbegleitern
zu Gewalttätigkeiten, müssen die Schiedsrichter
die notwendigen Maßnahmen treffen, damit dies
beendet wird.
3.
Grundsätzliche
Prinzipien zur Beurteilung von Kontaktsituationen
Zusätzlich
zu den bisherigen rein technischen Beschreibungen von
Kontaktsituationen enthalten die neuen Regeln von 1998
einige neue abstrakte Begriffe und Grundsätze (im
folgenden vom Autor durch Fettdruck hervorgehoben) als
Entscheidungskriterien :
Bei
der Beurteilung, ob ........Kontakte bestraft werden
oder nicht, müssen die Schiedsrichter jederzeit
die folgenden wesentlichen Grundsätze beachten
und abwägen: (Art. 45.2)
Aufrechterhaltung
von Geist und Sinn der Regeln sowie
der Integrität des Spiels.(Art.
45.2.1)
Gleichmäßigkeit
in der Anwendung des "Vorteil/Nachteil"
Prinzips. Die Schiedsrichter sollten dabei
den Spielfluß nicht unnötig unterbrechen,
indem sie einen zufälligen persönlichen Kontakt
bestrafen, der weder dem dafür verantwortlichen
Spieler einen Vorteil bringt noch seinen Gegenspieler
benachteiligt.(Art. 45.2.2)
Gleichmäßigkeit
in der Anwendung von gesundem Menschenverstand
in jedem Spiel unter Berücksichtigung
von Fähigkeiten, Einstellung und Verhalten der
Spieler während des Spiels (Art.
45, Anmerkung 1)
Gleichgewicht
zwischen Spielkontrolle und Spielfluß,
Gefühl entwickeln für das, was die
Spielbeteiligten zu unternehmen versuchen
und das pfeifen, was für das Spiel richtig
ist.(Art. 45, Anmerkung 2)
Diese
Begriffe sollen im folgenden erläutert und kommentiert
werden.
3.1.
Geist
und Sinn der Regeln und Integrität des Spiels
In [2]
heißt es : 'Es ist nicht Sinn der Regeln, dem
Wortlaut nach interpretiert zu werden. Sie sollten vielmehr
im Verhältnis zu den Auswirkungen angewendet werden,
die eine Aktion der Spieler auf ihre Gegenspieler haben.
Falls diese unfair beeinflußt werden als Ergebnis
einer Regelverletzung, dann sollte der Übeltäter
bestraft werden. Falls aber kein nennenswerter Einfluß
auf den Spielablauf entstand, dann sollte man das Spiel
nicht unterbrechen. Der Vorfall sollte unbeachtet bleiben.
Er ist zufällig und nicht wesentlich. Realistisch
und pragmatisch gesehen, hat sich keine Regelverletzung
ereignet'.
Hieraus
werden folgende Prinzipien abgeleitet:
- Der schlichte
Umstand, daß sich ein Kontakt ereignet
hat, begründet noch keine Regelverletzung.
- Ein völlig
zufälliger Kontakt, auch wenn er sehr hart
sein sollte, beim Versuch, einen freien Ball
zu erreichen und bei dem beide Spieler in gleichwertiger
aussichtsreicher Position sind und normale Angreifer-
oder Verteidigerbewegungen durchführen,
sollte nicht als illegal angesehen werden.
- Ein Kontakt,
der den Gegenspieler nicht an normaler Angreiferbewegung
oder Verteidigungsarbeit hindert, sollte als
zufällig angesehen werden.
Die folgende
Liste zählt Situationen auf, in denen das Ignorieren
von Kontakten und eine Fortsetzung des Spiels zum Geist
des Wettbewerbs beiträgt, indem unnötige Spielunterbrechungen
verhindert werden. Die ist der Fall, wenn
- der Kontakt
ohne Beanstandung ignoriert werden kann, und
ohne einer Mannschaft einen Nachteil zu bringen,
- ein Pfiff
diejenige Mannschaft bestrafen würde, zu
deren Ungunsten ein zufälliger Kontakt
stattfand,
- ein Pfiff
gegen das traditionelle Verständnis von
Spielern, Trainern und anderen verstoßen
würde, wie Basketball zu spielen ist,
- ein Pfiff
zu einer Situation, aus der keine Mannschaft
einen Vorteil hatte, zu spät käme
und sich bereits eine neue Spielsituation entwickelt
hat,
- zufällige
Kontakte fast gleichzeitig begangen werden und
keine Mannschaft hieraus einen Vorteil erlangt
hat,
Ein Foulpfiff,
dessen einziger Einfluß auf das Spiel darin besteht,
daß der Spieler wegen eines Kontaktes ein Foul
angeschrieben erhält, widerspricht dem Sinn des
Spiels und würde besser unterbleiben.
Fall
1:
Verteidiger
B1 sieht den körperlich deutlich überlegenen
Angreifer A1 frei durch die Zone ziehen auf dem Weg
zum Korbleger. Da sich B1 keine Chance zu einer Verteidigung
gegen A1 ausrechnet, stellt er sich schnell unter seinem
eigenen Korb in die Bahn des Angreifers, der erst dann
abspringt, den Korbleger vollendet und anschließend
auf Verteidiger B1 prallt.
Entscheidung:
Der Versuch, lediglich ein Foul zu erzwingen statt zu
versuchen, den Ball zu spielen, widerspricht dem Geist
und Sinn der Regeln sowie der Integrität des Spiels.
Im vorliegenden Fall ist der Ball zum Zeitpunkt des
Kontaktes tot, so daß der Kontakt keinen unmittelbaren
Nachteil für Spieler B1 bedeutet. Ein Foulpfiff
sollte daher unterbleiben, es sei denn, Spieler A1 gefährdet
durch Anwinkeln des Knies o. ä. den stehenden Gegenspieler.
Anmerkung:
Die Situation wäre anders zu beurteilen, wenn Angreifer
A1 den Korbleger verfehlt und durch den anschließenden
Aufprall auf B1 diesen Spieler für den Rebound
ausschaltet. Der Nachteil für B1, der schließlich
eine grundsätzlich legale Verteidigungsposition
eingenommen hatte, ist nun das allein entscheidende
Kriterium. Gegen Spieler A1 ist (so schnell wie möglich)
auf ein 'Charging ohne Ball' zu entscheiden.
3.2.
Das
"Vorteil/Nachteil" Prinzip
Dieses
erst seit einigen Jahren offiziell in den Regeln verankerte
Prinzip besagt zunächst, daß eine Foulentscheidung
vom Schiedsrichter nicht alleine auf rein regeltechnischer
Grundlage, sondern zusätzlich aus der subjektiven
Situationsbeurteilung heraus zu treffen ist. Die richtige,
d.h. nach Sinn und Geist des Spiels angemessene und
den Mannschaften vermittelbare Anwendung dieses Prinzips
unterscheidet die Schiedsrichter in rein Regel-orientierte
'Theoretiker' und akzeptierte 'Praktiker' (denen es
natürlich auch nicht schadet, die Regeln sehr gut
zu kennen).
Fall
2:
Spieler
A1 erkämpft sich in der eigenen Spielhälfte
in der Nähe der Mittellinie gegen Spieler B1 einen
freien Ball und beginnt ein Dribbling mit freier Bahn
zum gegnerischen Korb. Spieler B1 kann nicht rechtzeitig
abstoppen und berührt A1, der daraufhin zwar etwas
aus seiner Bahn gerät, aber dennoch weiterhin freien
Weg zum unbedrängten Korbleger hätte.
Entscheidung:
Der Schiedsrichter unterläßt den Foulpfiff,
wenn ihm klar ist, daß Spieler A1 tatsächlich
trotz des Kontaktes weiterhin freie Bahn zum gegnerischen
Korb hat. Ein Foulpfiff würde, besonders wenn Mannschaft
B noch nicht die Foulgrenze erreicht hat, die Mannschaft
B für diesen Kontakt belohnen, da er dem Spieler
A1 den Vorteil zum Korbleger nimmt. Sollte allerdings
der Spieler B1 oder einer seiner Mitspieler durch diesen
Kontakt die Gelegenheit erhalten, den Spieler A1 einzuholen,
dann ist ein Nachteil für A1 gegeben und der Kontakt
als Foul zu pfeifen.
Anmerkung:
Erfolgt dennoch ein Foulpfiff, so wird dieses Foul üblicherweise
als 'gutes Foul' bezeichnet, über das sich Mannschaft
A ärgert und Mannschaft B freut. Dies zeigt, daß
hier gegen den Geist und Sinn der Regeln verstoßen
wurde und ein No-call die richtige Entscheidung des
Schiedsrichters gewesen wäre. Ist allerdings der
Kontakt als Unsportliches oder gar als Disqualifizierendes
Foul zu bewerten, so muß sofort der Foulpfiff
erfolgen, da die Strafe (2 Freiwürfe und Ballbesitz)
dem möglichen Korbleger von A1 gleichwertig ist
und das Foul unbedingt zu ahnden ist.
Fall
3:
Angreifer
A1 zieht durch die Zone, täuscht einen Korbleger
an und paßt im Vorwärtssprung nach rechts
zu seinem Mitspieler A2. Anschließend prallt A1
auf den Verteidiger B1, der dadurch aus dem Spielfeld
gedrängt wird, so daß A2 unbedrängt
zu einem Korbleger kommt.
Entscheidung:
Dieser Fall ähnelt dem Fall 1 und wird häufig
genauso geschiedsrichtert, also ohne Foulpfiff. Dies
wäre aber ein Widerspruch zum "Vorteil/Nachteil"-Prinzip,
da hier der unbedrängte Korbleger erst durch den
von A1 verursachten Kontakt ermöglicht wird. Der
Schiedsrichter sollte beim Paß zu A2 den folgenden
Kontakt A1/B1 antizipieren und sofort auf Offensivfoul
entscheiden, idealerweise sogar bevor A2 den Korbleger
vollenden kann.
3.3.
Berücksichtigung
von Fähigkeiten, Einstellung und Verhalten der
Spieler
Bei einer
Kontaktsituation die Fähigkeiten der Spieler zu
berücksichtigen, kann wie folgt interpretiert werden:
- Die athletischen
Fähigkeiten der Spieler, einen Kontakt
durch einen Gegenspieler ohne Beeinträchtigung
ihrer Absichten 'wegzustecken', steigt grundsätzlich
mit dem Level der Liga an. Kontakte, die in
der 1. Bundesliga nicht beachtet werden, können
in der 2. BL kritisch und in einer Regionalliga
ein Foul sein.
Dieser
Unterschied kann einen höherklassigen Schiedsrichter
beim Pfeifen in einer unteren Liga in Schwierigkeiten
bringen, die ihn um so mehr überraschen je seltener
er in einer unteren Liga pfeift und er sich dieser grundsätzlichen
Problematik nicht bewußt ist.
- Unterschiedliche
Fähigkeiten zweier Gegenspieler, die allein
aus verschiedenen körperlichen Voraussetzungen
(Größe, Gewicht) resultieren.
Kommt
es zu einem solchen Mismatch, sollten Kontakte des unterlegenen
Spielers in dem Maße großzügiger beurteilt
werden, wie es ohne Benachteiligung des überlegenen
Spielers und ohne das Zulassen von rauhem oder überhartem
Spiel möglich ist. Zusätzlich muß allerdings
hier auf 'untypische' Kontakte geachtet werden, die
z.B. durch eklatante Größenunterschiede entstehen
können. Konkret: Steigt ein sehr großer Spieler
zusammen mit einem etwa gleich großen Gegenspieler
zum Rebound oder Korbwurf hoch, richtet sich die Aufmerksamkeit
des Schiedsrichters automatisch auf den oberen Bereich.
Ist ein kleiner Gegenspieler beteiligt, muß sich
der Schiedsrichter zu einem erweiterten Blickwinkel
zwingen.
Gegen
einen überragenden Spieler wird härter verteidigt,
so daß der jeweils zuständige Schiedsrichter
diesen Spieler und dessen Verteidiger ständig,
also auch und besonders auf der ballfernen Seite beobachten
sollte. Besonders auf der 'schwachen Seite' der Schiedsrichter
ist einerseits Festhalten des Angreifers, andererseits
Wegstoßen des Verteidigers wahrscheinlich und
muß unterbunden werden.
Weiterhin
ist rein statistisch davon auszugehen, daß ein
überragender Spieler auch bei besonderer Aufmerksamkeit
der Schiedsrichter häufiger als andere Spieler
behindert, geschoben, gehalten oder sogar beim Wurf
gefoult wird, ohne daß - zum Beispiel im Interesse
des Spielflusses - ein Foulpfiff erfolgte. Unter dieser
Annahme und mit dieser dem Geist des Spiels entsprechenden
inneren Begründung sollten die Schiedsrichter einen
toleranteren Maßstab bei Kontakten durch diesen
Spieler anlegen und damit einen gerechten Ausgleich
schaffen.
Hiermit
ist ausdrücklich nicht gemeint, daß
ein prominenter Spieler von vornherein mehr Freiheiten
oder Schutz oder ein überragender Spieler 'Narrenfreiheit'
durch die Schiedsrichter genießen soll. Was
gemeint ist, wird durch Skizzieren des Gegenteils deutlich:
Ein überragender Spieler scheidet früh in
der 2. Halbzeit mit fünf Fouls aus, von denen mindestens
zwei objektiv zweifelhaft waren. In der Freude der gegnerischen
Mannschaft und ihrer Fans über das Ausscheiden
des wichtigsten Gegenspielers wird Schadenfreude und
Häme mitschwingen, die für die Schiedsrichter
nicht gerade ein Kompliment sind. Das anschließende
Verhalten der betroffenen Mannschaft, besonders nach
einem Spielverlust, muß hier nicht beschrieben
werden. Sie wurde nicht nur subjektiv, sondern auch
objektiv entscheidend benachteiligt.
3.4.
Gleichgewicht
zwischen Spielkontrolle und Spielfluß
Diese
Vorschrift führt ein weiteres neues Element in
die Frage nach Foulentscheidungen ein, nämlich
den Spielrhythmus. Eine zu große Zahl von Foulentscheidungen
führt zunächst zu einem sehr frühen Überschreiten
der Mannschafts-Foulgrenze und damit im weiteren Verlauf
der Halbzeit zu dem bei Mannschaften und Zuschauern
zu Recht unpopulären ständigen Marschieren
zur Freiwurflinie. Die Vorgabe der Regel an die Schiedsrichter,
bei ihren Foulentscheidungen für ein Gleichgewicht
zwischen Spielkontrolle und Spielfluß zu sorgen,
überträgt ihnen somit die Verantwortung dafür,
daß
- die Mannschaften
in ihrem Spielrhythmus nur dann gestört
werden, wenn es im Interesse eines geordneten
Spiels erforderlich ist,
- der Unterhaltungswert
des Spiels für die Zuschauer und Medien
durch die Schiedsrichter nicht beeinträchtigt
wird.
Im
Wettstreit der Sportarten um die Gunst der Öffentlichkeit
kommt den Schiedsrichtern die Aufgabe zu, durch ihre
Entscheidungen die Show auf der Grundlage der Regeln
zu optimieren.
Dieser
Satz gibt in anderer Form die Aussage der Welt-Technischen
Kommission der FIBA wider, mit den soeben vorgenommenen
Regeländerungen die Attraktivität des Basketballspiels
weiter steigern zu wollen [5] :
'Die Popularität
des Basketballspiels steigt nach wie vor auf der ganzen
Welt an. Um diesen kontinuierlichen Erfolg weiter zu
gewährleisten, ist es erforderlich, den Reiz und
die Attraktivität des Spiels anhand der Spielregeln
sicherzustellen. Andererseits hat die Technische Kommission
der FIBA die Pflicht, dafür zu sorgen, daß
die Regeln keiner Mannschaft einen unfairen Vorteil
einräumen. Um diese Ziele weiterhin zu verfolgen
und zu erreichen, hat die FIBA für die von 1998
bis 2002 gültigen Regeln einige Änderungen
beschlossen, die teils mehr teils weniger erhebliche
Auswirkungen haben. Für alle am Spiel Beteiligten,
insbesondere für die Schiedsrichter, ist es wichtig,
diese Regeländerungen und die ihnen zugrunde liegenden
Absichten genau zu verstehen.'
Die Optimierung
des Unterhaltungswerts ist ein ständiger Lernprozeß
zwischen Regeländerungen und ihren Auswirkungen
auf das Spiel. Dies wurde bei der Frage des 'Handchecking'
besonders deutlich: Im ersten Schritt wollte man durch
rigide Vorschriften Basketball besser von anderen Sportarten
abgrenzen, die wortgetreue Durchsetzung dieser Regel
führte zu teilweise völlig überzogenen
Foulentscheidungen, und nun hat sich als Synthese das
heraus gebildet, was eigentlich gewollt war: Ein neues
Bewußtsein bei Spielern und Schiedsrichtern für
den Gebrauch der Hände und eine Interpretation
auf der Grundlage des "Vorteil/Nachteil" Prinzips.
3.5.
Gefühl
für das Spiel, No-calls
Die Forderung
an die Schiedsrichter, Gefühl für das Spiel
zu zeigen, bedeutet unter anderem:
- Zwischen körperbetontem
und grobem Spiel zu unterscheiden,
- die Intention
der Regeln umzusetzen,
- den Spielzug
vorauszusehen, nicht den Pfiff,
- der Einfluß
einer Aktion auf das Spiel entscheidet,
ob ein Kontakt ein Foul ist,
Die beste
Entscheidung in einer nicht eindeutigen Kontaktsituation
wird oft sein, gar nicht zu pfeifen. Ein solcher bewußter
'No call' ist eine einem Foulpfiff gleichwertige Entscheidung
[3]. Viel mehr als in einem heißen Spiel einen
Pfiff zu verpassen, verlangt ein effektiver Gebrauch
des No-calls vom Schiedsrichter, das große Ganze
im Auge zu haben: den Spielfluß aufrecht zu halten
ohne Vorteil oder Nachteil für eine der beiden
Mannschaften.
Fall
4 :
Es gibt
einen Kontakt zwischen Dribbler A1 und Verteidiger B1,
bei dem der Verteidiger B1 zu Boden fällt. Der
Schiedsrichter ist sich nicht sicher, ob der Kontakt
durch den Angreifer A1 heftig genug war, um den Verteidiger
B1 zu Fall zu bringen.
Entscheidung:
Der Schiedsrichter sollte in einer solchen Situation
einen kurzen Moment abwarten und erst schauen, welche
Auswirkungen dieser Kontakt auf die Spielaktion hatte.
a) Falls
Spieler A1 aus dieser Aktion keinen unmittelbaren Vorteil
zieht, sollte das Spiel weiterlaufen.
b) Falls
Spieler A1 aus dieser Aktion einen unmittelbaren Vorteil
zieht, z. B. frei zum Korb zieht, wäre eine Foulentscheidung
gegen den Verteidiger B1 (klassische Begründung:
zu spät die Position eingenommen) unsinnig und
im Widerspruch zum "Vorteil/Nachteil" Prinzip.
Eine Foulentscheidung wäre dann nur gegen Angreifer
A1 sinnvoll und vertretbar.
Fall
5 :
Spieler
A1 steigt hoch zum Rebound, pflückt den Ball einem
kleineren Spieler B1 weg, der aber offensichtlich die
Innenposition hatte. Personen auf der Mannschaftsbank
A und die Zuschauer brüllen: 'Foul! Over the back!'
Der Schiedsrichter hatte aber eine gute Position und
konnte die Lücke zwischen beiden Spielern sehen
und entscheiden, daß sich überhaupt kein
oder nur eine geringfügiger Kontakt ereignet hat,
der keinerlei Einfluß auf die Aktion hatte.
Entscheidung:
Der Begriff 'Over the back' gehört nicht zum Bestandteil
der Vokabeln, die ein Foul festlegen. Entweder hat Spieler
A1, der sich den Rebound angelte, einen Kontakt an Gegenspieler
B1 verursacht und ihn dadurch benachteiligt, dies wäre
als 'Pushing' abzupfeifen, oder es ist nicht zu pfeifen.
4.
Ort
und Zeit für Foulentscheidungen
Der Vollständigkeit
halber soll abschließend noch kurz auf Ort und
Zeit für Foulentscheidungen eingegangen werden
:
Die
Schiedsrichter haben das Recht, Entscheidungen über
Verletzungen dieser Regeln innerhalb und außerhalb
der Spielfeldgrenzen zu fällen (Art. 7.1).
Dieses Recht beginnt mit der Ankunft der Schiedsrichter
am Spielfeld, die 20 Minuten vor dem festgesetzten Spielbeginn
sein soll und endet mit dem von den Schiedsrichtern
bestätigten Spielzeitende (Art 7.2).
Fall
6 :
Kurz vor
Ertönen des Schlußsignals der 2. Halbzeit
wirft Spieler A1 beim Spielstand von 80:80 aus dem Drei-Punkte-Bereich
auf den gegnerischen Korb. Der Wurf ist nicht erfolgreich,
aber kurz nach Ertönen des Signals:
a) prallt
Verteidiger B1 in der Luft auf den Werfer A1, der noch
nicht gelandet war,
b) fällt
Werfer A1 über den Verteidiger B1, der A1 bewußt
unterlaufen hatte.
Entscheidung:
In beiden Fällen ist der Kontakt zeitlich der Pause
zwischen 2. Halbzeit und der Verlängerung zuzuordnen.
Im Fall
a) handelt es sich um ein Foul am Werfer, das aber wegen
Ablaufs der Spielzeit nicht mehr geahndet werden kann,
da für ein Foul der absolute Zeitpunkt des Geschehens
gilt [4, Art. 7-8]. Das Spiel wird mit Sprungball zu
Beginn der Verlängerung fortgesetzt, ein Foul wird
nicht angeschrieben.
Im Fall
b) handelt es sich um ein Unsportliches, u. U. um ein
Disqualifizierendes Foul durch B1, das dem Spieler B1
angeschrieben wird. Vor dem Sprungball zu Beginn der
Verlängerung wirft Spieler A1 zwei Freiwürfe
(keine drei, da das Foul zeitlich nicht mehr am Werfer
erfolgte). Der zusätzliche Einwurf für Mannschaft
A entfällt.
Fall
7:
Auf dem
Weg von seiner Kabine in die Halle zum Beginn der zweiten
Halbzeit wird ein Schiedsrichter zufällig Zeuge,
daß ein Spieler einem Gegenspieler einen Faustschlag
versetzt.
Entscheidung:
Der Spieler ist zu disqualifizieren. Das Spiel wird
mit zwei Freiwürfen und anschließendem Sprungball
zum Beginn der 2. Halbzeit fortgesetzt.
5.
Zusammenfassung
Jeder
Foulentscheidung sollte folgender zeitlicher Ablauf
zu Grunde liegen:
a)
Kontakte sehen:
Der Schiedsrichter
muß alle Kontakte in dem Bereich sehen, für
den er gerade zuständig ist. Voraussetzung hierzu
sind gute Schiedsrichter-Technik (immer in Bewegung
sein, Boxing-in, Penetration, Look for space), Absprachen
mit dem Kollegen (Pre-game conference) sowie das Antizipieren
von problematischen Situationen.
b)
Entscheidung über Verantwortlichkeit für den
Kontakt:
Bei jedem
Kontakt sollte sofort entschieden werden, welcher Spieler
für diesen Kontakt verantwortlich ist. Dieser ständige
Entscheidungsvorgang sollte als Prozeß im Kopf
des Schiedsrichters automatisiert sein, damit diese
Entscheidung bei Bedarf (Punkt c) sofort abrufbar ist.
Grundlage für richtige Entscheidungen sind genaue
Kenntnis der Regeln (legale Verteidigungsposition, Vertikalprinzip,
Einfluß von Zeit und Raum) und ihrer Interpretation
und die Fähigkeit zum richtigen 'Lesen' des Spiels,
d.h. zu wissen, was die Absicht der Spieler in der betreffenden
Situation war und ob diese Absicht mit legalen Mitteln
durchzusetzen war.
c)
Entscheidung über Foulpfiff oder No-call
Nachdem
die Verantwortlichkeit für den Schiedsrichter feststeht,
geht es nun um die Frage, ob dieser Kontakt als Foul
zu pfeifen ist. Hierfür sind folgende Fragen entscheidend:
- Hat ein Spieler
einen Vorteil oder Nachteil gehabt? Wie paßt
diese Aktion in die bisherige Linie bei der
Anwendung dieses Prinzips?
- Konnte der
Gegenspieler aufgrund seiner athletischen und
technischen Voraussetzungen den Kontakt ohne
Nachteil 'verkraften'?
- War das Verhalten
des verantwortlichen Spielers bewußt auf
diesen Kontakt angelegt oder erfolgte der Kontakt
zufällig ? Was hatten die Spieler in dieser
Aktion vor?
- Dient dieser
Foulpfiff der Spielkontrolle oder unterbricht
er unnötig den Spielfluß? Tendiert
die Einstellung der Spieler beider Mannschaften
zu einem athletischen und sportlichen Spiel
oder zu einem kämpferischen und über-aggressiven
Spiel?
Die letzte
Bemerkung steht ausdrücklich im Widerspruch zur
Forderung nach einer gleichmäßigen Linie
von der ersten bis zur letzten Spielminute, da im allgemeinen
die Einstellung der Spieler an diesem Spieltag ja nicht
unmittelbar mit Spielbeginn abzuschätzen ist. Deshalb
sollte zu Spielbeginn die Foullinie eher etwas schärfer
sein, jedoch ohne kleinlich zu wirken. Eine im weiteren
Verlauf des Spiels allmählich toleranter werdende
Linie wird von Spielern mit gutem 'Spielcharakter' als
Anerkennung durch den Schiedsrichter für sportliche
Spielweise verstanden und akzeptiert. Der Schiedsrichter
überläßt gleichsam den eigentlichen
Akteuren das Spiel und greift seltener ein. Der umgekehrte
Weg, großzügig zu beginnen und - durch die
Umstände gezwungen - härter durchzugreifen,
ist demzufolge wegen der steigenden Anzahl der Eingriffe
in das Spiel in jedem Fall der kritischere Weg. Nach
diesen Erläuterungen läßt sich die Beurteilung
von Kontaktsituationen in folgende Aussage komprimieren:
Kontrollierter
Spielfluß unter Anwendung des Vorteil-/Nachteil-Prinzips
6.
Schlußbemerkungen
Die neuen
abstrakten Begriffe bei der Beurteilung von Kontakten
stellen an die Schiedsrichter erhöhte Anforderungen
an ihr Wissen über das Spiel. Diesem Umstand muß
bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen verstärkt
Rechnung getragen werden. Was ein Spieler in einer bestimmten
Situation will, oder ob ein Kontakt bewußt oder
zufällig entstand, kann ein Schiedsrichter nur
wissen, wenn er auf dem neusten Stand von Technik und
Taktik des Basketballspiels ist. Was für Nachwuchs-Schiedsrichter
als unbeteiligte Beobachter eines Spiels richtig ist,
nämlich zu lernen, mehr auf die Schiedsrichter-Kollegen
zu achten, um von diesen zu lernen, verkehrt sich bei
etablierten Schiedsrichtern ins Gegenteil: Wieder zu
lernen, nicht nur ausschließlich auf Technik und
Entscheidungen der Kollegen zu achten, sondern auch
die Aktionen der Spieler zu studieren, um moderne Entwicklungen
des Spiels selbst zu erfassen.
Videomaterial
eines Spiels zu Lehrzwecken sehen die neuen Regeln ausdrücklich
vor (Art. 32.4). Hier muß in Zukunft genauer unterschieden
werden in Einzelsituationen zur Beurteilung der Verantwortlichkeit
für einen Kontakt (rein technische Beurteilung)
und längeren Spielabschnitten, die alleine eine
Beurteilung gemäß der abstrakten Kriterien
wie Einstellung und Fähigkeiten der Spieler, Spielfluß
etc. ermöglichen.
Ein Spieler
oder Trainer, der bei einem Kontakt ein Foul fordert,
nur weil der Kontakt selbst vorhanden war, ist in seiner
Kenntnis moderner Interpretation des Basketballspiels
genauso hoffnungslos veraltet wie ein Schiedsrichter,
der noch so pfeift.
Literatur:
[1]Offizielle
Basketball-Regeln für Männer und Frauen. Deutscher
Basketball Bund e.V. (Hrsgb.), 1998
[2]Nach
: M.C. O'Bryant, 'No Harm, No Foul', Referee, Mai 1997
[3]Nach
: Steven Ellinger, 'Great No-Calls', Referee, August
1997
[4]Basketball-Regelinterpretation,
Deutscher Basketball Bund e.V. (Hrsgb.), Ausgabe 1997
[5]Nach
: FIBA - Regelvideo zu den Regeln 1998 - 2002
Dr.
Norbert Esser, Mitglied der Schiedsrichter-Kommission
des Basketballverbandes Baden-Württemberg, 1998
|