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Inhaltsverzeichnis
0 Einleitung
1 Grundlagen
2.1
Zitat der
Offiziellen Basketball-Regeln 1994 - 1998 2.2
Zitat der
Regelinterpretation 1997 2.3
Zitat der
Offiziellen Basketball-Regeln 1998 - 2002
2 Hauptteil
und Diskussion
3 Zusammenfassung
4 Ausblick
5 Anhang
0 Einleitung
Basketball
ist ein von großer Athletik, Schnelligkeit
und Geschicklichkeit geprägtes Spiel, welches
sich ständig weiterentwickelt. Um die Anziehungskraft
und den Reiz des Basketballsports für den Zuschauer
auf Dauer zu erhalten, ist dieser kontinuierlichen
Progression dadurch Rechnung zu tragen, daß
die geltenden Regeln regelmäßig den veränderten
Bedingungen angepaßt werden. Dies erfolgt
im europäischen Bereich seit Gründung
der FIBA im Jahre 1932 alle vier Jahre im Anschluß
an die Olympischen Spiele [1, S. 21 ff.].
Sinn
von Regeländerungen ist es die Grundidee des
Spiels zu erhalten und Gefahren, die das Spiel monoton
oder roh werden lassen, zu verhindern [vgl. auch
1,
S. 27 ff.].
Im
Vordergrund steht dabei, den Spielfluß möglichst
wenig zu stören und das Spiel ohne unnötige
Unterbrechungen und Verzögerungen freizugeben.
In diesem Zusammenhang steht auch das Prinzip der
Beurteilung von Vorteil / Nachteil und der daraus
erwachsenden Konsequenzen beispielsweise primär
nur Kontakte als Foul zu ahnden, die auch Einfluß
auf das Spiel haben und zufällige Kontakte
zu vernachlässigen.
Auf
einige der bahnbrechenden Beispiele zur Steigerung
der Attraktivität und der Kurzweiligkeit des
Basketballspiels sei an dieser Stelle hingewiesen
[1,
S. 26 ff.]:
-
Wegfall des Mittelsprungballes
nach Korberfolg (Berlin 1936)
-
Einführung
der- 10-Sekunden-Regel (Berlin 1936)
- 3-Sekunden-Regel
(London 1948)
- 30-Sekunden-Regel
(Melbourne 1956)
-
3-Punkte-Linie
(Los Angeles 1984)
Darüberhinaus
soll eine weitere Vereinheitlichung der immer noch
bestehenden Unterschiede in den Regeln der nordamerikanischen
Profiliga NBA, sowie der Collegeliga NCAA und des
internationalen Basketballverbands FIBA erreicht
werden.
Zudem
ist es notwendig einige offizielle FIBA-Regelinterpretationen
in das Regelwerk mit aufzunehmen, die der Klarstellung
und Verständlichkeit der gültigen Regeln
dienen.
1 Grundlagen
-
Zitat der Offiziellen
Basketball-Regeln 1994 - 1998
siehe
2.3 "Zitat der Offiziellen Basketball-Regeln
1998 - 2002, Art. 38, 38.1 - 38.4.1."
(Text entspricht abgesehen von der Numerierung dem
Regeltext von 1994 - 1998).
-
Zitat der Regelinterpretation
1997
Art.
39 Schritte 39-5 Situation.
A4 ist im Ballbesitz und fällt mit dem Ball
auf den Boden. Danach a)
paßt er, b) versucht er, mit dem Ball
wieder aufzustehen.
Regelung:
In Fall
a) gibt es keine Regelübertretung; der
liegende Spieler darf sich aber nicht von der Stelle
bewegen (wegrollen o.ä.).
Im
Fall b)kommt es zu einer Regelübertretung,
wenn A4 den Standfuß anhebt.
Sinngemäß
bedeutet dies, daß keine Regelübertretung
begangen wird, solange der Ball am Boden gehalten
wird und der Spieler sich nicht auf dem Boden fortbewegt
oder beim Aufstehen den Standfuß anhebt, d.h.
im Zweifelsfall müssen beide Füße
in Bodenkontakt bleiben.
- Zitat der Offiziellen
Basketball-Regeln 1998 - 2002
Art.
38 Schritte
38.1Definition:
38.1.1Ein Spieler, der einen belebten Ball hält,
pivotiert,
wenn er einmal oder mehrmals mit demselben Fuß
in beliebiger Richtung Schritte macht, während
der andere Fuß, genannt Standfuß (Pivot-Fuß),
an seiner Berührungsstelle auf dem Boden bleibt.
38.1.2
Schrittfehler
oder Fortbewegung mit dem Ball (auf dem Spielfeld)
ist eine Bewegung mit einem Fuß oder beiden
Füßen in beliebiger Richtung über
die Beschränkungen dieses Artikels hinaus,
wenn dabei gleichzeitig der Ball gehalten wird.
38.2
Festlegen
des Standfußes (Pivot-Fuß)
38.2.1
Ein Spieler, der den Ball fängt, während
er mit beiden Füßen am Boden ist,
darf einen beliebigen Fuß
als Standfuß (Pivot-Fuß) benutzen. Sobald
ein Fuß angehoben wird, wird der andere
zum Standfuß.
38.2.2
Ein Spieler, der den Ball in der Bewegung oder
beim Dribbling aufnimmt, darf stoppen und einen
Standfuß wie folgt festlegen:
38.2.2.1Wenn
ein Fuß
den Boden berührt:
38.2.2.1.1
Dieser Fuß
wird zum Standfuß, sobald der andere Fuß
den Boden berührt. 38.2.2.1.2 Der Spieler
darf mit diesem Fuß abspringen und gleichzeitig
mit beiden Füßen landen. In diesem Fall
wird kein Fuß zum Standfuß.
38.2.2.2
Wenn beide Füße über dem Boden sind
und der Spieler 38.2.2.2.1 gleichzeitig mit
beiden Füßen landet, ist der Standfuß
beliebig. Sobald ein Fuß angehoben wird,
wird der andere
zum Standfuß. 38.2.2.2.2 erst mit einem
und dann mit dem anderen Fuß landet, ist der
erste Fuß,
der den Boden berührt, Standfuß.
38.2.2.2.3 mit einem Fuß landet, darf der
Spieler mit diesem Fuß abspringen und gleichzeitig
mit beiden Füßen landen. In diesem Fall
wird kein
Fuß
zum Standfuß.
38.3
Fortbewegen
mit dem Ball
38.3.1Nachdem
ein Spieler einen Standfuß festgelegt hat,
darf 38.3.1.1 er den Standfuß bei einem
Zuspiel oder Korbwurfversuch anheben,
aber nicht
wieder aufsetzen, bevor der Ball seine Hand oder
Hände verlassen hat. 38.3.1.2 er den Standfuß
bei Beginn eines Dribblings nicht
anheben, bevor
der Ball seine Hand oder Hände verlassen hat.
38.3.2 Nachdem ein Spieler zu einem Stopp
gekommen und kein
Fuß Standfuß ist, darf 38.3.2.1
er einen Fuß oder beide Füße bei
einem Zuspiel oder Korbwurfversuch anheben,
aber nicht
wieder aufsetzen, bevor der Ball seine Hand oder
Hände verlassen hat 38.3.2.2 er keinen
Fuß
bei Beginn eines Dribblings anheben, bevor der Ball
seine Hand oder Hände verlassen hat.
38.4
Kommentar
38.4.1
Ohne Kontrolle des Spielers über einen belebten
Ball auf dem Spielfeld kann dieser Artikel nicht
übertreten werden.
38.4.2
Wenn ein Spieler,während er den Ball hält,
auf den Boden fällt, oder,
während
er auf dem Boden liegt oder sitzt, in Ballbesitz
kommt und
dann dabei
rutscht, rollt oder mehr als die erlaubten Kontakte
mit den Füßen auf dem Boden macht, oder,
während
er den Ball hält, versucht aufzustehen, ist
dies eine Regelübertretung.
Der
Artikel 38 der Offiziellen Basketball-Regeln von
1998 - 2002 gibt die allgemeinen Bestimmungen der
Schritte-Regel wieder. Im Besonderen ist dies die
Regelung zu den Rechten des "Spielers am Boden"
(vgl. 38.4.2).
Die
Regel besagt also, daß die Gleichzeitigkeit
mehrerer Ereignisse gegeben sein muß, um eine
Regelübertretung im Sinne dieses Artikels zu
begehen. Der Spieler muß also zunächst
Kontrolle über den belebten Ball am Boden haben
oder erlangen, d.h. den Ball halten; tippen des
Balles wird hierbei gemeinhin nicht als Ballkontrolle
angesehen. Dabei muß er sich dann in Form
von rutschen, rollen oder ähnlichen Fortbewegungsformen
auf dem Boden von der Stelle bewegen, damit es sich
um eine Regelübertretung handelt.
2 Hauptteil
und Diskussion
-
Vergleich
der Regeln von 1994 und 1998
Im
Vergleich zu den Regeln von 1994 wurden die Regeln
von 1998 um den Passus 38.4.2 erweitert, der vorangehende
Text blieb unverändert. Der "Spieler auf
dem Boden" war demnach in den Regeln von 1994
noch gar nicht beschrieben worden. Zieht man in
diesem Fall die Regelinterpretation 1997, Art. 39-5
(= 1993, 3.4.5) hinzu, so werden zwei Fälle
skizziert, welche die Möglichkeiten eines auf
dem Boden befindlichen Spielers regeln (s. 2.2). In
beiden zu diskutierenden Textstellen muß zunächst
die Kontrolle des Spielers über den belebten
Ball vorausgesetzt werden, ohne die dieser Artikel
nicht übertreten werden kann (vgl. Regeln (R)
1994, Art. 39, Kommentar; Regelinterpretation (RI)
1997, Art. 28-1/2; R 1998, Art. 38.4.1).
In
der Regelinterpretation 1997 darf der "Spieler
am Boden" den Ball passen, solange er "sich
nicht von der Stelle bewegt". Die Regeln 1998
konkretisieren diese Formen der Bewegung als rutschen,
rollen oder mehr als die erlaubten Kontakte mit
den Füßen auf dem Boden. Im Wesentlichen
unterscheiden sich diese beiden Darstellungen also
nicht.
Eine
Verschiedenheit ist die Handhabung im Falle des
versuchten Aufstehens vom Boden. Gemäß
der Regelinterpretation 1997 begeht der Spieler
keine Regelübertretung, sofern er den Standfuß
beim Aufstehen nicht anhebt (vgl. RI 1997,
39-5 b)). Dagegen wird in den Regeln von 1998 der
Versuch des Aufstehens generell als Verstoß
gegen die Regel angesehen (vgl. R 1998, Art. 38.4.2,
letzter Abschnitt). Diese Ausführung macht
Sinn im Hinblick darauf, daß die Beurteilung
ob ein Anheben des Standfußes erfolgt ist
oder nicht, schlichtweg entfällt. Es wurde
somit der Grundsatz aufgestellt, daß ein am
Boden befindlicher Spieler, der den Ball hält,
nicht unter Berücksichtigung der Regel legal
Aufstehen kann.
In
der Regelauslegung ist demnach die Anwendung eines
Quasistationäritätsprinzips erforderlich,
wobei der Begriff "quasistationär"
beinhaltet, daß keine deutlich sichtbare Fortbewegung
stattfindet. Die Ausdrucksweise "deutlich sichtbar
fortbewegen" muß aus pragmatischen Gründen
gewählt werden, denn nur dann kann man von
einem von der Stelle bewegen sprechen, da es nahezu
unmöglich ist, sich vollkommen unbeweglich
auf dem Boden zu befinden.
Die
Betrachtung der Schritte-Regel allein ist jedoch
nicht ausreichend um die Möglichkeiten eines
"Spielers auf dem Boden" umfassend zu
beleuchten. Vielmehr müssen die Bestimmungen
in den Regeln hinsichtlich Ballkontrolle (vgl. R 1994,
Art. 28; RI 1997, Art. 28 und 28-1 Kommentar; R
1998, Art. 27), Dribbeln (vgl. R 1994, Art.
38; R 1998, Art. 37), sowie Halteball (vgl. R 1994,
Art. 26, 3. a); R 1998, Art. 25.1.3.1) hinzugezogen
werden.
Die
genannten Aspekte sollen nun im Zusammenspiel mit
der Schritte-Regel anhand von Beispielen näher
diskutiert werden.
-
Beispiele
für eine Regelübertretung
Die
Beispiele werden jeweils möglichst allgemein
formuliert, um eine große Zahl von situativen
Details miteinzuschließen.
-
Beispiel
1
Situation.
Ein Spieler fällt mit dem Ball in den Händen
zu Boden und rutscht dabei deutlich sichtbar
über das Spielfeld (z. B. aufgrund hoher
Eigengeschwindigkeit). Regelung.
Das Rutschen ist hierbei der unerlaubten Fortbewegung
gleichzusetzen und somit handelt es sich um
eine Regelübertretung, da gleichzeitig
Ballkontrolle gegeben ist.
-
Beispiel
2
Situation.
Spieler A5 stolpert während er den Ball
hält und stürzt auf den Boden. Dabei
rollt er um seine Körperachse weiter. Regelung.
Die Regelung entspricht der unter 3.2.1, wobei
hierin das Rollen als illegal angesehen wird.
-
Beispiel
3
Situation.
Spieler B6 verliert am Ende eines Dribblings
das Gleichgewicht und geht zu Boden. Danach
versucht er dem herannahenden Verteidiger A7
zu entkommen, indem er ein Stück "krabbelt"
und dann den Ball weiterpaßt. Regelung.
Das "Krabbeln" stellt hierbei die
mehr als erlaubten Kontakte der Füße
auf dem Boden dar und ist ein Regelverstoß.
-
Beispiel
4
Situation.
Centerspieler A15 geht bei einer Reboundaktion
zu Boden nachdem er den abprallenden Ball gefangen
hat. Da die Verteidiger keinen Paß vom
Boden aus zulassen steht A 15 auf (ohne einen
Fuß anzuheben) und paßt dann zu
einem Mitspieler. Regelung.
A15 begeht einen Regelverstoß indem er
aufsteht, egal ob mit oder ohne Anheben eines
Fußes, bzw. der Füße.
-
Beispiel
5
Situation.
Spieler B8 und A9 befinden sich beim Kampf um
den Ball am Boden und haben beide ihre Hände
am Ball. Dabei rutschen sie etwas über
das Spielfeld. Dann, als beide am Ball ziehen,
läßt B8 plötzlich los und A9
rollt daraufhin durch seinen eigenen Schwung
zur Seite. Regelung.
Wenn zwei oder mehrere Spieler gleichzeitig
den Ball halten, besteht für keinen Spieler
Ballkontrolle (vgl. R 1998, Art. 27.1 und Art.
25.1.3.1). Deshalb ist es zunächst keine
Regelübertretung wenn sie dabei über
das Feld rutschen. Als danach A9 jedoch, während
er den Ball hält, auf dem Boden (zur Seite)
rollt begeht er eine Regelübertretung.
Kommentar.
Die Regelung für die Beispiele 3.2.1 -
3.2.4 bleibt bestehen, wenn der jeweilige Spieler
sich schon am Boden befindet und dann erst Ballkontrolle
erlangt. Zum Beispiel durch "Hechten"
nach einem "loose ball" o.ä.,
Erhalt der Ballkontrolle und weitere Fortbewegung
entsprechend der o.g. Beispiele.
- Beispiele die keine Regelübertretung darstellen
- Beispiel
1
Situation.
Ein Spieler fällt zu Boden während
er den Ball hält und bewegt sich nicht
in Form von rutschen, rollen o.ä. fort. Anschließend
a) paßt er, b) wirft er auf den Korb,
c) beginnt er auf dem Boden ein Dribbling und
steht dann auf.
Regelung.
Alle drei Aktionen sind legal, vorausgesetzt
es findet keine "deutlich sichtbare"
Fortbewegung - a), bzw. b) - statt. Auch im
Falle c) wird die Schritte-Regel nicht verletzt,
da bei einem Dribbling keine Begrenzung bezüglich
der Anzahl der Schritte besteht (vgl. R 1998,
Art. 37.3), sofern der Spieler vorher nicht
gedribbelt hat (Þ Doppeldribbling) und
nicht versucht aufzustehen, bevor er das Dribbling
aufgenommen hat.
Kommentar.
Dieselbe Regelung greift auch dann, wenn der
Spieler sich vor Erlangen der Ballkontrolle
bereits am Boden befunden hat.
- Beispiel 2
Situation.
Spieler A11 hechtet sich nach einem "loose
ball" und rutscht dabei oder "krabbelt",
bereits am Boden, auf den Ball zu. Unmittelbar
als er den Ball erreicht kommt er zum Stopp
am Boden und paßt dann den Ball zu einem
Mitspieler.
Regelung.
Die gesamte Aktion ist legitim. In den Regeln
ist hervorgehoben, daß die beiden Faktoren
der Ballkontrolle und der Fortbewegung, bzw.
des Aufstehens zusammen, d.h. gleichzeitig,
gegeben sein müssen um eine Regelübertretung
zu begehen.
- Beispiel
3
Situation.
Spieler B10 strauchelt während des Dribblings,
kommt, immer noch weiterdribbelnd, mit dem Körper
auf den Boden auf und rutscht dabei "deutlich
sichtbar" über das Spielfeld. Weiterhin
dribbelnd stützt er sich dann mit einer
Hand ab und steht wieder auf, danach wirft er
auf den Korb.
Regelung.
Da während des gesamten Zeitraumes des
Vorgangs das Dribbling durch den Spieler aufrechterhalten
wird, kann keine Regelübertretung begangen
werden.
- Beispiel
4
Situation.
Ein Spieler rutscht auf dem Boden auf einen
Ball zu und rutscht weiter als er diesen erreicht.
Dabei tippt er den Ball mit einer Hand in Richtung
eines Mitspielers.
Regelung.
Keine Regelübertretung, da zu keinem Zeitpunkt
Ballkontrolle bestanden hat. Tippen des Balles
wird hierbei noch nicht als Ballkontrolle angesehen.
Dieser Fall stellt jedoch einen Grenzfall dar,
denn ein Tippen des Ball kann durchaus zielgerichtet
erfolgen. Auch ist es durchaus möglich
den Ball mit nur einer Hand zu halten, bzw.
zu kontrollieren. Dann wäre allerdings
Ballkontrolle gegeben (vgl. auch RI 1997, Art.
28-1, "...Kontrolle über den Ball
gegeben ist, wenn ein Spieler bzw. eine Mannschaft
in der Lage ist, die Fortbewegung oder den Flug
des Balles zu beeinflussen.") und demzufolge
hätte sich bei der gleichzeitigen Fortbewegung
auf dem Boden eine Regelübertretung ereignet.
In dieser Situation liegt es also im Ermessen
des Schiedsrichters ob die Ballkontrolle durch
den Spieler gegeben war oder nicht.
- Beispiel
5
Situation.
Ein Spieler sitzt auf dem Boden und hält
(erhält) den Ball, beide Füße
sind dabei am Boden.
Er
paßt den Ball a) ohne den Fuß
/ die Füße anzuheben, b) wobei
er einen Fuß / beide Füße anhebt,
c) wie b) und dann einen Fuß / beide Füße
wieder aufsetzt, bevor er den Ball paßt
o.ä..
Regelung.
Im Falle a) und b) kommt es nicht zu einer Regelübertretung.
Im Falle c) begeht der Spieler Regelverstoß
(vgl. R 1998, Art. 38.2; 38.3; 38.4.2). Das
Wiederaufsetzen des Fußes / der Füße
stellt in diesem Fallbeispiel "mehr als
die erlaubten Kontakte" dar (vgl. R 1998,
Art. 38.4.2). Dieser Zustand wird auch in dem
FIBA-Video "Rules Changes 1998 - 2002"
bildlich dargestellt. Es ist ein Sachverhalt
aufgezeigt, in dem ein auf dem Spielfeld sitzender
Spieler, der beide Füße auf dem Boden
hat, den Ball erhält und anschließend
weiterpaßt. Die Füße des Spielers
sind durch einen Lichtkegel hell umrahmt, wodurch
verdeutlicht wird, daß die Füße
am Boden verbleiben müssen. Das Miteinbeziehen
der Abschnitte über das "Festlegen
des Standfußes" und das "Fortbewegen
mit dem Ball" (s.o.) liefern dasselbe Ergebnis.
-
Schlußfolgerungen
Der
Schiedsrichter muß, um die Regel bezüglich
des "Spielers auf dem Boden" korrekt anzuwenden,
primär beurteilen wann und ob die Ballkontrolle
durch den Spieler erlangt wurde. Die Entscheidung
ob dann ein Fortbewegen vorliegt wird durch den
Zusatz "deutlich sichtbar" grundlegend
erleichtert, da nur dann von einer Veränderung
des Zustandes, sprich der Verschaffung eines unfairen
Vorteils, gesprochen werden kann.
Alle
weiteren Regeln, insbesondere Zeitregeln (5-, 10-,
30-Sekunden-Regel), haben natürlich nach wie
vor Gültigkeit; Nachsicht kann bei Anwendung
der 3-Sekunden-Regel geübt werden.
3 Zusammenfassung
Vergleicht
man die Aussage der Regeln 1998 mit der in den Regelinterpretationen
von 1997 stellt man fest, daß lediglich die
Formulierung hinsichtlich der Fortbewegung auf dem
Boden genauer spezifiziert wurde. Also im Prinzip
nicht mehr als eine Konkretisierung und Aufnahme
des Textes der Regelinterpretation in den Regeltext.
Weiterhin
wurde die Regel dahingehend vereinfacht, daß
ein versuchtes Aufstehen generell eine Regelübertretung
darstellt. Dies war gemäß RI 1997, Art.
39-5 Fall b) solange der Standfuß nicht angehoben
wurde, keine Verletzung der Regeln. Man geht hierbei
davon aus, daß bei dem Versuch aus der Bodenlage
aufzustehen es prinzipiell immer zu einer Bewegung
und somit Anhebung des Standfußes kommt. Diese
Vereinfachung erleichtert die Handhabung in der
praktischen Anwendung der Regel, da die Schiedsrichter
nun nicht mehr exakt beurteilen müssen, ob
nun tatsächlich der Standfuß beim Aufstehen
angehoben wurde oder nicht.
4 Ausblick
Hinsichtlich
der in der Einleitung gemachten Aussagen über
die Notwendigkeit von Regeländerungen muß
die Frage aufgeworfen werden, ob die im Rahmen dieser
Hausarbeit diskutierte Regeländerung eine Verbesserung
in der Absicht das Basketballspiel noch kurzweiliger
(und schneller) zu machen, darstellt.
Abgesehen
von den primären Eindrücken des Spiels,
des Erzielens möglichst auch noch spektakulärer
Körbe, ist das zweite wichtige Element in diesem
Sport der Aspekt, daß es sich um ein Kampfspiel
handelt. Die Popularität des Basketballspiels
steht dabei in direktem Zusammenhang mit dem "lohnenden"
kämpferischen Einsatz der Spieler. Durch solche
Situationen, zu denen auch der Kampf um den Ball
am Boden gehört, wird der Anreiz zu besonderer
persönlicher Aufopferung der Spieler gesteigert,
welches wiederum von den Zuschauern ebenso honoriert
wird wie Korberfolge.
Aus
diesem Grunde muß nun die Frage erlaubt sein,
ob die Regel bezüglich des "Spielers auf
dem Boden" ganz allgemein nicht dem o.g. Ziel
kontraproduktiv gegenübersteht, oder ob nicht
eine Liberalisierung der Regel wünschenswert
wäre. Von Einschränkungen dahingehend
befreien, daß von Spielern sofern sie sich
auf dem Boden befinden ohnehin kein unfairer Vorteil
erlangt werden kann, da die Ausgangssituation gegenüber
stehenden Spielern stets schlechter ist. Somit stellt
auch eine Fortbewegung (z.B. rutschen während
des Hechtens nach dem Ball) auf dem Boden innerhalb
eines gewissen Aktionsradius nicht gerade eine Verbesserung
für den jeweiligen Spieler dar.
Gleichwohl
ist es nicht zu legalisieren, daß ein Spieler,
der zuvor zum Ball rutschte o.ä. und dann "quasistationär"
auf dem Boden zur Ruhe gekommen ist, eine erneute
Fortbewegung beginnt, um eventuellen Verteidigungsaktionen
zu entgehen. Diese Art von "Kriecherei"
auf dem Boden sollte in der Tat unterbunden werden,
da dies nur wenig ansehnlich für das Publikum
ist und den Sport dann eher in die Lächerlichkeit
ziehen würde.
Was
jedoch entfallen würde, ist zum Einen die Beurteilung
durch den Schiedsrichter ob sich der Spieler nun
"deutlich sichtbar" fortbewegt hat oder
nicht. Zum Anderen, wohl noch wichtiger, ist die
Tatsache, daß ein Pfiff mehr unterbleibt und
sich somit eine Unterbrechung weniger ereignet,
außerdem der betreffende Spieler für
seinen kämpferischen Einsatz "belohnt"
wird, indem seine Mannschaft keinen Ballverlust
hinnehmen muß.
5 Anhang
-
Fußnoten
[1]
G. Hagedorn, D. Niedlich, G. J. Schmidt, Basketball
Handbuch, Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH, Hamburg,
16. -18. Tausend, November 1989.
-
Thema (Aufgabenstellung)
- In den Offiziellen
Basketball-Regeln 1998 ist "der Spieler
auf dem Boden" neu definiert worden.
- Vergleiche
die Offiziellen Basketball-Regeln 1994 und
1998 im Hinblick auf "den Spieler am
Boden".
- Bilde mindestens
fünf Beispiele, bei denen ein Spieler
"auf dem Boden" nach den Basketball-Regeln
1998 eine Regelübertretung begeht.
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