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Regeln | Ausarbeitungen | Geschichte

 

 

Autor: Klaus Preller (Mitglied des DBB-Arbeitskreises Regeln)

 

 

 

Erste Interpretationen Stand: September 2000

 

ACHTUNG: DIESE VERSION IST TEILWEISE NICHT MEHR GÜLTIG UND WURDE IM NOVEMBER 2000 ÜBERARBEITET

Im August wurden für alle Bundesliga-Schiedsrichter, Kommissare und Bundesligavereine Fortbildungslehrgänge bzw. Informationsveranstaltungen in Rotenburg/Fulda durchgeführt. Schwerpunkt in diesen Veranstaltungen war die Durchsprache und Diskussion der neuen
offiziellen Basketballregeln 2000. Wie nicht anders zu erwarten war, sind zu einzelnen Artikeln erste Interpretationen und Erklärungen erstellt worden. Diese werden hier bekannt gegeben, um sie einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Kurz vor Beginn der Spielzeit 2000/01 muss gewährleistet sein, dass wesentliche Aspekte des Regelwerkes eindeutig ausgelegt werden.

Zu folgenden Artikeln wurden Interpretationen erarbeitet:

Zu Art.: 18 Spielbeginn

  • Regelübertretung beim Sprungball zu Beginn einer Spielperiode oder Verlängerung
    Pfeift der Schiedsrichter eine Regelübertretung, bevor der Ball legal getippt wurde (Beispiel: von einem der beiden Springer wird der Ball bereits im Aufsteigen getippt), so verwirkt diese Mannschaft das Recht auf den Eröffnungssprungball für diese Spielperiode oder
    Verlängerung. Die gegnerische Mannschaft erhält den Ball zum Einwurf an der Seitenlinie zugesprochen nächst der Stelle, an der sich die Regelübertretung ereignet hat.
    Wurde hierbei die Spieluhr vorzeitig in Gang gesetzt, ist sie auf den Beginn der Spielperiode (10:00) oder Verlängerung (5:00) zurück zu stellen.
  • Foul beim Sprungball zu Beginn einer Spielperiode oder Verlängerung
    Pfeift der Schiedsrichter ein Foul, bevor der Ball legal getippt wurde, so verwirkt diese Mannschaft das Recht auf den Eröffnungs-Sprungball für diese Spielperiode oder Verlängerung. Das Foul zählt zu den Mannschaftsfouls dieser Spielperiode. (Anmerkung: Die
    FIBA stellt Überlegungen an, ein derartiges Foul mit 2 Freiwürfen zu bestrafen).
    Ereignet sich diese Aktion zu Beginn einer Verlängerungsperiode, und diese Mannschaft hat die Mannschaftsfoulgrenze bereits erreicht, so lautet die Strafe auf zwei Freiwürfe, in allen anderen Fällen auf Einwurf an der Seitenlinie nächst der Stelle, an der sich das Foul ereignet hat.
    Wurde hierbei die Spieluhr vorzeitig in Gang gesetzt, ist sie auf den Beginn der Spielperiode (10:00) oder Verlängerung (5:00) zurück zu stellen.

Zu Art. 39: 24-Sekunden
Stellt der 24-Sekunden-Zeitnehmer irrtümlich seine Anlage zu dem Zeitpunkt zurück, wenn der Ball die Hand des Werfers verlässt oder gerade verlassen hat, so gilt:

  • geht der Ball direkt in den Korb oder
  • geht der Ball mit Brett- oder Ringberührung in den Korb
  • oder berührt der Ball den Ring (geht nicht in den Korb) oder
  • erlangt die gegnerische Mannschaft Ballkontrolle

wird das fehlerhafte Zurückstellen der 24-Sekunden-Uhr nicht beachtet und das Spiel ohne Unterbrechung fortgesetzt. Mit Erlangen einer neuen Ballkontrolle auf dem Spielfeld nach Rebound oder gegebenenfalls nach Korberfolg und Einwurf von der Grundlinie - beginnt eine
neue 24-Sekunden-Periode.
Berührt der Ball nicht den Ring und erlangt die Mannschaft des Werfers erneut die Ballkontrolle, ist das Spiel durch den Schiedsrichter zu unterbrechen. Die Mannschaft des Werfers erhält den Ball zum Einwurf an der Seitenlinie nächst der Stelle, von der aus der Wurf erfolgt war. Die 24-Sekunden-Uhr wird auf die Zeit eingestellt, die zum Zeitpunkt des irrtümlichen Zurückstellens angezeigt war.

Zu Art. 39: 24-Sekunden-Zeitnehmer:
Ist eine ordnungsgemäße 24-Sekunden-Anlage nicht vorhanden oder ausgefallen, muss die Mannschaft in Ballkontrolle akustisch - so laut wie möglich - darüber informiert werden, wie viel Zeit der 24-Sekunden Periode ihr noch zur Verfügung steht. Dies geschieht dadurch, dass
die abgelaufene Zeit der 24-Sekunden-Periode durch den 24-Sekunden-Zeitnehmer, beginnend mit 15 Sekunden, 20, 21 bis 24 Sekunden, laut - für alle am Spiel Beteiligten gut hörbar - gerufen wird. Das Ende der 24-Sekunden-Periode wird durch das Rufen 24 definiert. Mit Beginn des Rufes 24 ertönt das Signal (z.B. eine Pfeife), das gleichzeitig und in jedem Fall die Spieluhr stoppt.

Zu Art.: 25 Korberfolg und seine Wertung
Hier: Status des Drei-Punkte-Korbwurfversuches
Der ehemalige Kommentar unter Art.29.7

"Ein Korbwurfversuch für drei Punkte ändert seinen Status und wird zu einem Zwei-Punkte-Feldkorb, nachdem der Ball

  • den Boden innerhalb des Zwei-Punkte-Feldkorb-Bereiches
    berührt hat,
  • einen Spieler innerhalb des Zwei-Punkte-Feldkorb-Bereiches
    berührt hat,
  • den Ring berührt hat und von irgendeinem Spieler legal
    berührt wird, bevor er in den Korb geht."

ist in den neuen Regeln (Art. 25) weggelassen worden.

Nach Aussage der FIBA gilt der obige Text auch für das Regelwerk 2000 (Quelle: Art. 25.2.1 und die in Vorbereitung befindliche FIBA - Interpretation).
Damit ist eindeutig: Wird ein Korbwurfversuch aus dem Drei-Punkte-Feldkorb-Bereich
von einem Spieler aus dem Zwei-Punkte-Feldkorb-Bereich legal berührt, wird der Status des Korbwurfversuchs vom Drei-Punkte-Versuch in einen Zwei-Punkte-Versuch geändert.

Zu Art. 19: Zustand des Balles
Der Ball wird zum toten Ball, wenn u.a.

  • das Signal der Spieluhr für des Ende einer Spielperiode oder Verlängerung ertönt

Situation: Ein Korbwurfversuch erfolgt kurz vor Ende einer Spielperiode und das Signal ertönt, während der Ball in der Luft ist, nachdem er die Hand des Werfers verlassen hat.
Der Ball springt vom Ring wieder hoch und wird dann von einem Verteidiger berührt. Die Schiedsrichter erkennen auf 2 bzw. 3 Punkte.
Regelung: Es werden keine Punkte anerkannt unabhängig davon, ob ein Angriffs- oder Verteidigungsspieler den Ball berührt oder auch eine Foulsituation eintritt (Art. 19.2, toter
Ball).

Zu Art. 41: Goal tending
Situation: Bei einem Korbwurf wird der Ball im Ansteigen legal vom Verteidiger B4 berührt. Anschließend wird der Ball im Fallen über Ringniveau von B5 berührt und weggeschlagen. Der Schiedsrichter hält die Aktion für legal und pfeift nicht. Ist diese Entscheidung richtig?
Regelung: Ein Korbwurf endet erst, wenn der Ball keine Möglichkeit mehr hat, direkt oder nach Ringberührung in den Korb zu gehen bzw. wenn der Ball den Ring berührt und danach von einem Spieler legal berührt wird (Art. 41.1.3).
In der obigen Situation ändert die legale Berührung von B4 nichts daran, dass es sich weiterhin um einen Korbwurf
handelt. Bei der Berührung von Verteidigungsspieler B5 handelt es sich um Goal tending. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist falsch, die Punkte müssen zählen.

Zu Art. 55: Mannschaftsfouls: Strafen
Hier:
Schiedsrichter - Handzeichen
Ist einer Mannschaft der Ball zum Einwurf oder Freiwurf zugesprochen und diese Mannschaft begeht ein Foul, bevor dem Einwerfer, bzw. dem Freiwerfer der Ball zur Verfügung steht und er somit im Sinne der Regeln in Ballkontrolle ist, so wird dieses Foul nach den neuen Regeln wie ein Foul einer Mannschaft in Ballkontrolle bestraft (Art. 55.2.2).
Um dies allen am Spiel Beteiligten deutlich zu machen, hat der Schiedsrichter für dieses Foul das Handzeichen für "Foul durch Mannschaft in Ballkontrolle" zu geben.

 

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 Letztes Update:
28. Dezember 2002

 

© Axel Beckmann