|
Themenaufbau:
1. Allgemeine
Definition der Begriffe "Spieler bzw. Mannschaft
in Ballkontrolle"
2. Spieler
in Ballbesitz
2.1. Foulbestimmungen
für Spieler in Ballbesitz
2.2. Zeitregeln
für Spieler in Ballbesitz
3. Mannschaft
in Ballbesitz
3.1. Foulbestimmungen
für Mannschaften in Ballbesitz
3.2. Zeitregelungen
für Mannschaften in Ballbesitz
4. Schlußwort
1. Allgemeine
Definition der Begriffe "Spieler bzw. Mannschaft
in Ballkontrolle":
(abgeleitet von den
offiziellen Basketball-Regeln vom Internationalen Basketball-Verband
/ FIBA; Juli 1998)
Der Themenbereich "Ballbesitz
bzw. Ballkontrolle" nimmt im Basketballspiel die
wohl vordergründigste Stellung ein: Angreifer versuchen,
in Ballbesitz zu bleiben und Verteidiger möchten
die Ballkontrolle der Angreifer unterbinden und damit
selbst in Ballbesitz kommen.
In meinen Ausführungen
werde ich deshalb gezielt auf Foul- und Zeitregeln eingehen,
die in direktem Zusammenhang mit der Thematik "Spieler
bzw. Mannschaft in Ballbesitz" stehen. Im folgenden
Text möchte ich den Begriff "Ballbesitz"
mit dem offiziell gebräuchlicheren Wort "Ballkontrolle"
ersetzen.
In Artikel 27, "Ballkontrolle"
ist ein Spieler in Ballkontrolle, wenn er einen belebten
Ball hält oder dribbelt (27.1.1.) oder ihm der
Ball für einen Einwurf zur Verfügung steht
(27.1.2.). Eine Mannschaft ist in Ballkontrolle (27.2.),
wenn ein Spieler dieser Mannschaft in Ballkontrolle
ist oder sich Mitspieler den Ball gegenseitig zuspielen
(27.2.1. und 27.2.2.).
Die Mannschafts-Ballkontrolle
besteht so lange, bis ein Gegenspieler Ballkontrolle
erlangt (27.3.1.) oder der Ball zum toten Ball wird
(27.3.2.) oder der Ball bei einem Feldkorb oder Freiwurf
nicht mehr in Kontakt mit der Hand oder den Händen
des Werfers ist (27.3.3. und 28.1.5.).
Alle Regelübertretungen
(Art. 35) haben als Strafe den Ballverlust der Mannschaft
zur Folge, welche die Regelübertretung begangen
hat; d.h. ein Team, das regelwidrig handelt, verliert
die Ballkontrolle.
2. Spieler
in Ballbesitz
2.1. Foulbestimmungen
für Spieler in Ballbesitz:
Grundsätzlich
gilt, daß ein Spieler in Ballbesitz jederzeit
und überall auf dem Spielfeld damit rechnen muß,
daß gegen ihn verteidigt wird. Der Einfluß
von "Zeit und Raum" gilt hier nicht (Art.46.5.3.
Bewachen eines Spielers, der den Ball kontrolliert).
Gerade in der Beurteilung von Block/ Charge-Situationen
müssen die Schiedsrichter mehrere Komponenten innerhalb
der Regelinterpretationen in ihre Entscheidungen miteinbeziehen.Z.B.:
"Ist ein Kontakt zwischen Angreifer und Verteidiger
entstanden, nachdem der Angreifer mit Kopf und Schulter
am Verteidiger vorbei war?", in diesem Fall wäre
auf Verteidigerfoul zu entscheiden -"oder nahm
der Verteidiger zuerst eine legale Verteidigungsposition
ein und der Kontakt entstand auf der "Vorderseite"
des Verteidigers?" In dieser Situation muß
der Schiedsrichter auf "Charging", d.h. Angreiferfoul
entscheiden (Art.46.5.3.5.3.). Vom ballführenden
Angreifer wird erwartet, daß er "sofort anhalten"
kann oder seine Richtung ändern kann, sobald ein
Gegner eine legale Verteidigungsposition vor ihm einnimmt,
ohne dabei einen Körperkontakt zu verursachen (46.5.3.2.)
Diese, meiner Meinung nach sehr theoretische Regelauslegung,
hat zur Folge, daß sehr viele Spieler sogenannte
"Charging-Situationen" provozieren, theatralisch
zu Boden gehen und auf den Pfiff des Schiedsrichters
warten. Auch gibt es viele Teams, die sich während
den "Penetrations" von Gegnern darauf spezialisiert
haben, einen Schritt nach vorne zu verteidigen und so
ein Offensivfoul einzufordern. Die Schiedsrichter müssen
hier unbedingt mehr Gesamtüberblick beweisen. Ballbesitzende
Spieler sollen bei Kontaktsituationen allgemeiner Art
nach dem Vor-und Nachteilprinzip beurteilt werden, solange
diese Kontakte unter der Kategorie "zufällige
Kontakte'' einzustufen sind. Während der Verteidiger
den ballkontrollierenden Dribbler aggressiv unter Druck
setzt, dabei aber deutlich das Bemühen zu erkennen
gibt, ohne Foul an den Ball zu kommen, muß nicht
gepfiffen werden.
Dieses Vor- und Nachteilprinzip
gilt auch für Reboundsituationen (aus Freiwurf
8/98; Axel Beckmann). Ein Spieler, der in die Luft springt,
um zu werfen oder um zu rebounden, hat das Recht auf
einen freien Landeplatz, sofern dieser beim Absprung
frei war. Diese Regelung beschränkt sich zwar nicht
ausschließlich auf ballkontrollierende Angreifer,
doch kommt es besonders in Korbwurfaktionen häufig
vor, daß während des Sprunges zum Wurf, ein
Gegenspieler den "Landeplatz" in Form von
"Überbeugen" oder "Unterlaufen"
illegal "besetzt". Verstößt allerdings
ein Spieler in Ballbesitz (z.B. beim Wurf) gegen die
Vertikalrechte seines Verteidigers und verursacht dadurch
einen Körperkontakt, ist ein Foul gegen den ballbesitzenden
Spieler zu verhängen und ein erzielter Korb zählt
nicht. Ein ballbesitzender Angreifer darf während
eines Dribblings seinen Gegner nicht rempeln, oder,
wenn der Gegner sich in seiner Bahn befindet, nicht
berühren. Auch hier hat der Schiedsrichter auf
"Offensivfoul" zu entscheiden. Bei allen persönlichen
Foulstrafen an einem ballbesitzenden Spieler, die eine
Freiwurfstrafe nach sich ziehen, bezeichnet der Schiedsrichter
den Spieler, an dem das Foul begangen wurde (ballbesitzender
Spieler) und läßt ihn den oder die Freiwurf/
Freiwürfe ausführen. (Ausnahme: Art.59.1.1.
Verletzung des Spielers, der d6e Freiwürfe auszuführen
hat).
Ableitend von den in
Art.46.5.3. ("Bewachen eines Spielers, der den
Ball kontrolliert"), 46.5.4. ("Der Spieler
der sich in der Luft befindet") und 46.5.5. ("Bewachen
eines Spielers, der nicht den Ball kontrolliert")
beschriebenen Interaktionen zwischen Angreifer und Verteidiger
hat die Tatsache, ob ein angreifender Spieler Ballkontrolle
besitzt oder nicht besonders in der direkten Korbwurfaktion
entscheidenden Einfluß auf die Regelauslegung:
Nimmt beispielsweise der Angreifer während einer
KOrbwurfaktion Kontakt mit dem Verteidiger auf und hält
dabei noch den Ball in den Händen (=Ballkontrolle),
so muß auf Angreiferfoul entschieden werden (=Offensivfoul).
Ein möglicherweise erzielter Korb darf nicht zählen.
Die eventuelle Mannschaftsfoulregelung tritt nicht in
Kraft, da das Foul von der ballkontrollierenden Mannschaft
ausgeführt wurde.
Eine derartige Kontaktsituation,
bei der der Verteidiger direkt unter dem Korb steht
und der ballkontrollierende Angreifer einen erfolgreichen
Wurf markieren kann, soll nach den neuen Regeln ungeachtet
bleiben (kein Pfiff). Steht der Verteidiger zwar direkt
unter dem Korb, der Wurf des ballführenden Angreifers
ist jedoch nicht erfolgreich, sollte der Schiedsrichter
im Hinblick auf die aus der Verteidigersicht benachteiligte
Reboundsituation auf Angreiferfoul entscheiden. (D.h.
auch hier keine gegnerischen Freiwürfe wegen Mannschaftsfouls;
Einwurf Seitenlinie)
Nimmt nun der Angreifer
während einer Korbwurfaktion Kontakt mit dem Verteidiger
auf, nachdem der Ball die Wurfhand verlassen hat (keine
Ballkontrolle), so muß der Korb zählen und
das dafür ausgesprochene, persönliche Foul
des Angreifers wird in die Mannschaftsfoulregelung mit
aufgenommen, da die ursprüngliche "Ballkontrolle"
mit "Verlassen der Wurfhand" aufgegeben wurde.
Bei einem nicht erfolgreichen Wurf erhält die gegnerische
Mannschaft den Einwurf, bzw. die Freiwürfe aus
der Teamfoulregelung. In jedem Fall sollten die Schiedsrichter
die "No-call bzw. Late-call"- Möglichkeiten
nutzen um adäquate Entscheidungen zu treffen.
2.2. Zeitregeln
für Spieler in Ballbesitz
Ein Einwerfer (Spieler
in Ballbesitz) hat nach Art.30.2.1.2. und 30.1.1.2.
nur fünf Sekunden Zeit, um den Ball zu einem Spieler
auf dem Feld zu werfen, zu prellen oder zu rollen.
Auch ein Freiwerfer,
dem der Ball von einem Schiedsrichter zur Verfügung
gestellt wurde, muß den Ball innerhalb von fünf
Sekunden auf den Korb geworfen haben. (Art. 59.3.3.)
Ein Spieler, der von
seinem Verteidiger "nah bewacht" wird (Art.
40) und dabei den Ball hält (Entfernung bis zu
einem normalen Schritt) muß den Ball innerhalb
von 5 Sekunden passen, werfen, rollen oder dribbeln.
Schafft der ballbesitzende Spieler das nicht, so wird
der gegnerischen Mannschaft der Ball zum Einwurf zugesprochen.
Weitere Zeitregeln,
die zwar auch Spieler im Ballbesitz betreffen, aber
primär im mannschaftlichen Bereich zugeordnet werden
können, sind im einzelnen in Punkt 3.2. "Zeitregeln
für Mannschaften in Ballbesitz" formuliert.
3. Mannschaft
in Ballbesitz
3.1. Foulbestimmungen
für Mannschaften in Ballbesitz
Wird ein Foul von einem
Spieler begangen, während sich seine Mannschaft
in Ballbesitz befindet (Art.46.4.3.) wird nach Art.
46.4.3.1. das Spiel mit einem Einwurf nächst der
Stelle der Regelverletzung durch die nicht gegen die
Regel verstoßende Mannschaft fortgesetzt. Geht
der Ball dabei in den Korb und der Wurf ist ungültig,
wird der daraufhin folgende Einwurf in Höhe der
Freiwurflinie ausgeführt.
Auch in der Neuregelung
bei "Doppelfouls" (Art.47) bestimmt eine mögliche
Ballkontrolle einer Mannschaft den Weitergang des Spiels.
In diesem Fall erhält die ballkontrollierende Mannschaft
den Ball zum Einwurf und hat damit weiter Ballbesitz
(47.2.2.1.). Hatte keine Mannschaft zum Zeitpunkt des
Doppelfouls die Ballkontrolle, müssen die beiden
beteiligten Spieler im nächstgelegenen Kreis zum
Sprungball erscheinen.
Nach unsportlichen
(Art. 48), disqualifizierenden (Art.49), unsportlich
technischen (Art.51.4.)Fouls von Spielern sowie bei
technischen bzw. diqualifizierenden Fouls durch Trainer,
Ersatzspieler oder Mannschaftsbegleiter, bekommt die
nicht regelwidrig agierende Mannschaft einen oder mehrere
Freiwürfe azuerkannt und erhält anschließenden
Ballbesitz (Mittellinie, gegenüber vom Anschreibetisch).
Auch bei irrtümlichen
Foulpfiffen, allgemeinen Fehlerkorrekturen, Schiedsrichterauszeiten
etc. wird der Ball der Mannschaft übergeben (Art.60.2.6.),
die das Recht auf Ballbesitz zu dem Zeitpunkt hatte,
als der Fehler entdeckt wurde (diese Regelung gilt auch
bei irrtümlich ertönender 30-Sekunden-Anlage
(18.2.3.1.). Ähnliche Situationen, in denen keine
Ballkontrolle vorherrscht, müssen mit Sprungball
fortgesetzt werden.
3.2. Zeitregelungen
für Mannschaften in Ballbesitz
Die sicherlich mit
der Ballkontrolle am engsten in Verbindung stehende
Zeitregelung ist die "30-Sekunden-Regel" (Art.18),
die vom Anschreibetisch mittels einer 30-Sekunden-Anlage
mitkontrolliert wird. Erlangt ein Spieler auf dem Spielfeld
die Kontrolle über einen belebten Ball, muß
seine Mannschaft innerhalb von 30 Sekunden einen Korbwurfversuch
unternehmen (18.1.1.). Gelingt einer Mannschaft innerhalb
dieser 30 Sekunden kein Korbwurfversuch, ertönt
das 30-Sekunden-Signal und die gegnerische Mannschaft
erhält mit einem Einwurf die Ballkontrolle (18.1.2.).
Die 30-Sekunden-Anzeige wird gestoppt (keine sichtbare
Anzeige), sobald die Ballkontrolle einer Mannschaft
endet (11.1.2.).Sie wird auf dreißig Sekunden
zurückgestellt und erst dann wieder in Gang gesetzt,
wenn eine neue dreißig Sekunden-Periode beginnt.
Wird ein Ball nur getippt oder vom Gegner berührt,
beginnt keine neue dreißig-Sekunden-Periode, sofern
dieselbe Mannschaft in Ballkontrolle bleibt (11.1.3.2.).
Die dreißig Sekunden-Anlage wird gestoppt,
aber nicht zurückgestellt, wenn: - Der Ball ins
Aus ging und die ballkontrollierende Mannschaft erneut
Ballbesitz hat, - Die ballkontrollierende Mannschaft
einen verletzten Spieler hat und der Schiedsrichter
deshalb das Spiel unterbrach, - Das Spiel aufgrund einer
oder mehrerer Aktionen durch die ballkontrollierende
Mannschaft unterbrochen wurde. Die Anlage wird wieder
in Gang gesetzt, sobald ein Spieler nach dein Einwurf
Ballkontrolle auf dem Spielfeld erlangt. (aus: Basiswissen
für Basketball-Schiedsrichter/innen; von Wolfgang
Gruner).
Im weiteren Zusammenhang
mit der "Ballkontrolle" steht die "Drei-Sekunden-Regel",
die in Art. 39.1. besagt, daß ein Spieler, dessen
Mannschaft Ballkontrolle hat (und die Spieluhr läuft)
sich nicht länger als drei Sekunden in der Begrenzten
Zone des Gegners aufhalten darf. Neuere Regelinterpretationen
unterscheiden zwischen "aktiven" (d.h. Spieler
beteiligt sich an der Korbwurfaktion, im Blockverhalten.
. . ) und "passiven " "Drei-Sekunden"
. Hier sollten Schiedsrichter die "Notwendigkeit"
der 3-SekundenPfiffe abwägen, um den Spielfluß
und die Attraktivität des Spiels nicht unnötig
zu belasten.
Die "Zehn-Sekunden-Regel"
ist ebenfalls nur für Mannschaften in Ballkontrolle
anwendbar. Sie besagt (Art.41), daß eine Mannschaft
innerhalb von 10 Sekunden (Team in Ballkontrolle) den
Ball ins Vorfeld spielen muß. Anschließend
darf der Ball auch nicht mehr ins Rückfeld gebracht
werden (Rückspielregel, Art. 42). Besonderes Augenmerk
der Schiedsrichter wird in Bezug auf die 10-Sekunden-Regel
während "Ganzfeld-Pressverteidigungen"
verlangt. Auch Mannschaften, die mit "Zeitspielen"
beispielsweise ein Ergebnis oder einen Punktevergleich
anstreben, müssen im Hinblick auf die 10-Sekunden-Regel
beobachtet werden.
4. Schlußwort: Mit dem "Ballbesitz eines Spielers oder einer Mannschaft"
(und der Differenzierung zwischen Angreifer und Verteidiger)
leiten sich sämtliche, basketballspezifischen Regelungen
ab. Die Schiedsrichter müssen sich diesem wichtigen
Themenbereich stets widmen, zumal Foulstrafen, Zeitstrafen
und spielerisch, technische Grundvoraussetzungen wie
Dribblings, Schrittereglungen ... immer in Zusammenhang
mit der "Ballkontrolle" gesehen werden müssen.
|