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Regeln | Ausarbeitungen | Ballkontrolle

 

 

Hausarbeit von Markus Mies (BV Rheinland-Pfalz) vorgelegt zur Erlangung der B-Lizenz 1998/99

 

 

 

Problematik der Begriffe "Spieler im Ballbesitz" und "Mannschaft im Ballbesitz" unter Berücksichtigung der Foul- und Zeitregeln

 

Themenaufbau:

1.    Allgemeine Definition der Begriffe "Spieler bzw. Mannschaft in Ballkontrolle"

2.    Spieler in Ballbesitz

2.1.  Foulbestimmungen für Spieler in Ballbesitz
2.2.  
Zeitregeln für Spieler in Ballbesitz

3.    Mannschaft in Ballbesitz

3.1.  Foulbestimmungen für Mannschaften in Ballbesitz
3.2.  
Zeitregelungen für Mannschaften in Ballbesitz

4.    Schlußwort


1. Allgemeine Definition der Begriffe "Spieler bzw. Mannschaft in Ballkontrolle":

(abgeleitet von den offiziellen Basketball-Regeln vom Internationalen Basketball-Verband / FIBA; Juli 1998)

Der Themenbereich "Ballbesitz bzw. Ballkontrolle" nimmt im Basketballspiel die wohl vordergründigste Stellung ein: Angreifer versuchen, in Ballbesitz zu bleiben und Verteidiger möchten die Ballkontrolle der Angreifer unterbinden und damit selbst in Ballbesitz kommen.

In meinen Ausführungen werde ich deshalb gezielt auf Foul- und Zeitregeln eingehen, die in direktem Zusammenhang mit der Thematik "Spieler bzw. Mannschaft in Ballbesitz" stehen. Im folgenden Text möchte ich den Begriff "Ballbesitz" mit dem offiziell gebräuchlicheren Wort "Ballkontrolle" ersetzen.

In Artikel 27, "Ballkontrolle" ist ein Spieler in Ballkontrolle, wenn er einen belebten Ball hält oder dribbelt (27.1.1.) oder ihm der Ball für einen Einwurf zur Verfügung steht (27.1.2.). Eine Mannschaft ist in Ballkontrolle (27.2.), wenn ein Spieler dieser Mannschaft in Ballkontrolle ist oder sich Mitspieler den Ball gegenseitig zuspielen (27.2.1. und 27.2.2.).

Die Mannschafts-Ballkontrolle besteht so lange, bis ein Gegenspieler Ballkontrolle erlangt (27.3.1.) oder der Ball zum toten Ball wird (27.3.2.) oder der Ball bei einem Feldkorb oder Freiwurf nicht mehr in Kontakt mit der Hand oder den Händen des Werfers ist (27.3.3. und 28.1.5.).

Alle Regelübertretungen (Art. 35) haben als Strafe den Ballverlust der Mannschaft zur Folge, welche die Regelübertretung begangen hat; d.h. ein Team, das regelwidrig handelt, verliert die Ballkontrolle.

2. Spieler in Ballbesitz

2.1. Foulbestimmungen für Spieler in Ballbesitz:

Grundsätzlich gilt, daß ein Spieler in Ballbesitz jederzeit und überall auf dem Spielfeld damit rechnen muß, daß gegen ihn verteidigt wird. Der Einfluß von "Zeit und Raum" gilt hier nicht (Art.46.5.3. Bewachen eines Spielers, der den Ball kontrolliert). Gerade in der Beurteilung von Block/ Charge-Situationen müssen die Schiedsrichter mehrere Komponenten innerhalb der Regelinterpretationen in ihre Entscheidungen miteinbeziehen.Z.B.: "Ist ein Kontakt zwischen Angreifer und Verteidiger entstanden, nachdem der Angreifer mit Kopf und Schulter am Verteidiger vorbei war?", in diesem Fall wäre auf Verteidigerfoul zu entscheiden -"oder nahm der Verteidiger zuerst eine legale Verteidigungsposition ein und der Kontakt entstand auf der "Vorderseite" des Verteidigers?" In dieser Situation muß der Schiedsrichter auf "Charging", d.h. Angreiferfoul entscheiden (Art.46.5.3.5.3.). Vom ballführenden Angreifer wird erwartet, daß er "sofort anhalten" kann oder seine Richtung ändern kann, sobald ein Gegner eine legale Verteidigungsposition vor ihm einnimmt, ohne dabei einen Körperkontakt zu verursachen (46.5.3.2.) Diese, meiner Meinung nach sehr theoretische Regelauslegung, hat zur Folge, daß sehr viele Spieler sogenannte "Charging-Situationen" provozieren, theatralisch zu Boden gehen und auf den Pfiff des Schiedsrichters warten. Auch gibt es viele Teams, die sich während den "Penetrations" von Gegnern darauf spezialisiert haben, einen Schritt nach vorne zu verteidigen und so ein Offensivfoul einzufordern. Die Schiedsrichter müssen hier unbedingt mehr Gesamtüberblick beweisen. Ballbesitzende Spieler sollen bei Kontaktsituationen allgemeiner Art nach dem Vor-und Nachteilprinzip beurteilt werden, solange diese Kontakte unter der Kategorie "zufällige Kontakte'' einzustufen sind. Während der Verteidiger den ballkontrollierenden Dribbler aggressiv unter Druck setzt, dabei aber deutlich das Bemühen zu erkennen gibt, ohne Foul an den Ball zu kommen, muß nicht gepfiffen werden.

Dieses Vor- und Nachteilprinzip gilt auch für Reboundsituationen (aus Freiwurf 8/98; Axel Beckmann). Ein Spieler, der in die Luft springt, um zu werfen oder um zu rebounden, hat das Recht auf einen freien Landeplatz, sofern dieser beim Absprung frei war. Diese Regelung beschränkt sich zwar nicht ausschließlich auf ballkontrollierende Angreifer, doch kommt es besonders in Korbwurfaktionen häufig vor, daß während des Sprunges zum Wurf, ein Gegenspieler den "Landeplatz" in Form von "Überbeugen" oder "Unterlaufen" illegal "besetzt". Verstößt allerdings ein Spieler in Ballbesitz (z.B. beim Wurf) gegen die Vertikalrechte seines Verteidigers und verursacht dadurch einen Körperkontakt, ist ein Foul gegen den ballbesitzenden Spieler zu verhängen und ein erzielter Korb zählt nicht. Ein ballbesitzender Angreifer darf während eines Dribblings seinen Gegner nicht rempeln, oder, wenn der Gegner sich in seiner Bahn befindet, nicht berühren. Auch hier hat der Schiedsrichter auf "Offensivfoul" zu entscheiden. Bei allen persönlichen Foulstrafen an einem ballbesitzenden Spieler, die eine Freiwurfstrafe nach sich ziehen, bezeichnet der Schiedsrichter den Spieler, an dem das Foul begangen wurde (ballbesitzender Spieler) und läßt ihn den oder die Freiwurf/ Freiwürfe ausführen. (Ausnahme: Art.59.1.1. Verletzung des Spielers, der d6e Freiwürfe auszuführen hat).

Ableitend von den in Art.46.5.3. ("Bewachen eines Spielers, der den Ball kontrolliert"), 46.5.4. ("Der Spieler der sich in der Luft befindet") und 46.5.5. ("Bewachen eines Spielers, der nicht den Ball kontrolliert") beschriebenen Interaktionen zwischen Angreifer und Verteidiger hat die Tatsache, ob ein angreifender Spieler Ballkontrolle besitzt oder nicht besonders in der direkten Korbwurfaktion entscheidenden Einfluß auf die Regelauslegung: Nimmt beispielsweise der Angreifer während einer KOrbwurfaktion Kontakt mit dem Verteidiger auf und hält dabei noch den Ball in den Händen (=Ballkontrolle), so muß auf Angreiferfoul entschieden werden (=Offensivfoul). Ein möglicherweise erzielter Korb darf nicht zählen. Die eventuelle Mannschaftsfoulregelung tritt nicht in Kraft, da das Foul von der ballkontrollierenden Mannschaft ausgeführt wurde.

Eine derartige Kontaktsituation, bei der der Verteidiger direkt unter dem Korb steht und der ballkontrollierende Angreifer einen erfolgreichen Wurf markieren kann, soll nach den neuen Regeln ungeachtet bleiben (kein Pfiff). Steht der Verteidiger zwar direkt unter dem Korb, der Wurf des ballführenden Angreifers ist jedoch nicht erfolgreich, sollte der Schiedsrichter im Hinblick auf die aus der Verteidigersicht benachteiligte Reboundsituation auf Angreiferfoul entscheiden. (D.h. auch hier keine gegnerischen Freiwürfe wegen Mannschaftsfouls; Einwurf Seitenlinie)

Nimmt nun der Angreifer während einer Korbwurfaktion Kontakt mit dem Verteidiger auf, nachdem der Ball die Wurfhand verlassen hat (keine Ballkontrolle), so muß der Korb zählen und das dafür ausgesprochene, persönliche Foul des Angreifers wird in die Mannschaftsfoulregelung mit aufgenommen, da die ursprüngliche "Ballkontrolle" mit "Verlassen der Wurfhand" aufgegeben wurde. Bei einem nicht erfolgreichen Wurf erhält die gegnerische Mannschaft den Einwurf, bzw. die Freiwürfe aus der Teamfoulregelung. In jedem Fall sollten die Schiedsrichter die "No-call bzw. Late-call"- Möglichkeiten nutzen um adäquate Entscheidungen zu treffen.


2.2. Zeitregeln für Spieler in Ballbesitz

Ein Einwerfer (Spieler in Ballbesitz) hat nach Art.30.2.1.2. und 30.1.1.2. nur fünf Sekunden Zeit, um den Ball zu einem Spieler auf dem Feld zu werfen, zu prellen oder zu rollen.

Auch ein Freiwerfer, dem der Ball von einem Schiedsrichter zur Verfügung gestellt wurde, muß den Ball innerhalb von fünf Sekunden auf den Korb geworfen haben. (Art. 59.3.3.)

Ein Spieler, der von seinem Verteidiger "nah bewacht" wird (Art. 40) und dabei den Ball hält (Entfernung bis zu einem normalen Schritt) muß den Ball innerhalb von 5 Sekunden passen, werfen, rollen oder dribbeln. Schafft der ballbesitzende Spieler das nicht, so wird der gegnerischen Mannschaft der Ball zum Einwurf zugesprochen.

Weitere Zeitregeln, die zwar auch Spieler im Ballbesitz betreffen, aber primär im mannschaftlichen Bereich zugeordnet werden können, sind im einzelnen in Punkt 3.2. "Zeitregeln für Mannschaften in Ballbesitz" formuliert.

3. Mannschaft in Ballbesitz

3.1. Foulbestimmungen für Mannschaften in Ballbesitz

Wird ein Foul von einem Spieler begangen, während sich seine Mannschaft in Ballbesitz befindet (Art.46.4.3.) wird nach Art. 46.4.3.1. das Spiel mit einem Einwurf nächst der Stelle der Regelverletzung durch die nicht gegen die Regel verstoßende Mannschaft fortgesetzt. Geht der Ball dabei in den Korb und der Wurf ist ungültig, wird der daraufhin folgende Einwurf in Höhe der Freiwurflinie ausgeführt.

Auch in der Neuregelung bei "Doppelfouls" (Art.47) bestimmt eine mögliche Ballkontrolle einer Mannschaft den Weitergang des Spiels. In diesem Fall erhält die ballkontrollierende Mannschaft den Ball zum Einwurf und hat damit weiter Ballbesitz (47.2.2.1.). Hatte keine Mannschaft zum Zeitpunkt des Doppelfouls die Ballkontrolle, müssen die beiden beteiligten Spieler im nächstgelegenen Kreis zum Sprungball erscheinen.

Nach unsportlichen (Art. 48), disqualifizierenden (Art.49), unsportlich technischen (Art.51.4.)Fouls von Spielern sowie bei technischen bzw. diqualifizierenden Fouls durch Trainer, Ersatzspieler oder Mannschaftsbegleiter, bekommt die nicht regelwidrig agierende Mannschaft einen oder mehrere Freiwürfe azuerkannt und erhält anschließenden Ballbesitz (Mittellinie, gegenüber vom Anschreibetisch).

Auch bei irrtümlichen Foulpfiffen, allgemeinen Fehlerkorrekturen, Schiedsrichterauszeiten etc. wird der Ball der Mannschaft übergeben (Art.60.2.6.), die das Recht auf Ballbesitz zu dem Zeitpunkt hatte, als der Fehler entdeckt wurde (diese Regelung gilt auch bei irrtümlich ertönender 30-Sekunden-Anlage (18.2.3.1.). Ähnliche Situationen, in denen keine Ballkontrolle vorherrscht, müssen mit Sprungball fortgesetzt werden.

3.2. Zeitregelungen für Mannschaften in Ballbesitz

Die sicherlich mit der Ballkontrolle am engsten in Verbindung stehende Zeitregelung ist die "30-Sekunden-Regel" (Art.18), die vom Anschreibetisch mittels einer 30-Sekunden-Anlage mitkontrolliert wird. Erlangt ein Spieler auf dem Spielfeld die Kontrolle über einen belebten Ball, muß seine Mannschaft innerhalb von 30 Sekunden einen Korbwurfversuch unternehmen (18.1.1.). Gelingt einer Mannschaft innerhalb dieser 30 Sekunden kein Korbwurfversuch, ertönt das 30-Sekunden-Signal und die gegnerische Mannschaft erhält mit einem Einwurf die Ballkontrolle (18.1.2.). Die 30-Sekunden-Anzeige wird gestoppt (keine sichtbare Anzeige), sobald die Ballkontrolle einer Mannschaft endet (11.1.2.).Sie wird auf dreißig Sekunden zurückgestellt und erst dann wieder in Gang gesetzt, wenn eine neue dreißig Sekunden-Periode beginnt. Wird ein Ball nur getippt oder vom Gegner berührt, beginnt keine neue dreißig-Sekunden-Periode, sofern dieselbe Mannschaft in Ballkontrolle bleibt (11.1.3.2.). Die dreißig Sekunden-Anlage  wird gestoppt, aber nicht zurückgestellt, wenn: - Der Ball ins Aus ging und die ballkontrollierende Mannschaft erneut Ballbesitz hat, - Die ballkontrollierende Mannschaft einen verletzten Spieler hat und der Schiedsrichter deshalb das Spiel unterbrach, - Das Spiel aufgrund einer oder mehrerer Aktionen durch die ballkontrollierende Mannschaft unterbrochen wurde. Die Anlage wird wieder in Gang gesetzt, sobald ein Spieler nach dein Einwurf Ballkontrolle auf dem Spielfeld erlangt. (aus: Basiswissen für Basketball-Schiedsrichter/innen; von Wolfgang Gruner).

Im weiteren Zusammenhang mit der "Ballkontrolle" steht die "Drei-Sekunden-Regel", die in Art. 39.1. besagt, daß ein Spieler, dessen Mannschaft Ballkontrolle hat (und die Spieluhr läuft) sich nicht länger als drei Sekunden in der Begrenzten Zone des Gegners aufhalten darf. Neuere Regelinterpretationen unterscheiden zwischen "aktiven" (d.h. Spieler beteiligt sich an der Korbwurfaktion, im Blockverhalten. . . ) und "passiven " "Drei-Sekunden" . Hier
sollten Schiedsrichter die "Notwendigkeit" der 3-SekundenPfiffe abwägen, um den Spielfluß und die Attraktivität des Spiels nicht unnötig zu belasten.

Die "Zehn-Sekunden-Regel" ist ebenfalls nur für Mannschaften in Ballkontrolle anwendbar. Sie besagt (Art.41), daß eine Mannschaft innerhalb von 10 Sekunden (Team in Ballkontrolle) den Ball ins Vorfeld spielen muß. Anschließend darf der Ball auch nicht mehr ins Rückfeld gebracht werden (Rückspielregel, Art. 42). Besonderes Augenmerk der Schiedsrichter wird in Bezug auf die 10-Sekunden-Regel während "Ganzfeld-Pressverteidigungen" verlangt. Auch Mannschaften, die mit "Zeitspielen" beispielsweise ein Ergebnis oder einen Punktevergleich anstreben, müssen im Hinblick auf die 10-Sekunden-Regel beobachtet werden.

4. Schlußwort:
Mit dem "Ballbesitz eines Spielers oder einer Mannschaft" (und der Differenzierung zwischen Angreifer und Verteidiger) leiten sich sämtliche, basketballspezifischen Regelungen ab. Die Schiedsrichter müssen sich diesem wichtigen Themenbereich stets widmen, zumal Foulstrafen, Zeitstrafen und spielerisch, technische Grundvoraussetzungen wie Dribblings, Schrittereglungen ... immer in Zusammenhang mit der "Ballkontrolle" gesehen werden müssen.

 

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Letztes Update:
28. Dezember 2002

 

© Axel Beckmann