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Wichtiger
Hinweis: seit der Saison 2002-03 bzw. 2003-04 dürfen
die Bundesligisten 12 Spieler zum Einsatz bringen. Die
nachfolgend beschriebene Situation würde dann dementsprechend
für 13 Spieler gelten. Desweiteren ist für untere Ligen
die Situation"a)" relevant.
Schiedsrichter A-Prüfung
am 25./26.10.97 in Rothenburg/Fulda
Schriftliche Hausarbeit:
Thema: Eine Mannschaft nimmt mit 11 Spielern am Aufwärmprogramm teil.
Diskutiere anhand der Bestimmungen des Regelheftes, der Interpretation und der Ausschreibung, ob dies zulässig ist und beschreibe Dein Verhalten !
- in einem Spiel der 2. Bundesliga,
- in einem Spiel der 1. Bundesliga mit TK
Gliederung der Hausarbeit:
1. Allgemeine Feststellungen
1.1. Spielzeit 1.2. Anzahl der Spieler 1.3. Zeitpunkt und Ort
der Schiedsrichterpräsenz 1.4. Rechtslage der Entscheidungsfällung bei Lücken im Regelwerk 1.5. Procedere: "offizielle Mannschaftsaufstellung"
2. Bearbeitung Problemstellung a)
2.1. Sachlage in der 2. Bundesliga zu dem vorgegebenen Fall 2.2. Reaktion des Schiedsrichters in der 2. Bundesliga
3. Bearbeitung der Problemstellung b)
3.1. Sachlage in der 1. Bundesliga zu dem vorgegebenen Fall 3.2. Die Arbeit des Technischen Kommissars (allgemeine Feststellungen) 3.3. Reaktion auf den vorgegebenen Fall in der 1. Bundesliga mit TK (spezielle Feststellungen)
4. Sonderfälle
5. Sinn und Begründung der Regel - Aufwärmen mit
mehr als 10 Spielern nicht gestattet
5.1. Beschädigung der Korbanlage 5.2. Vorteile der beschriebenen Regelverletzung für die betreffende Mannschaft 5.3. Verfahrensweise nach Entfernung des 11. Spielers
6. Fazit
1. Allgemeine Feststellungen:
1.1. Spielzeit:
Zunächst muß man nach den allgemeinen Bestimmungen der Bundesliga (B, S. 262, Jahrbuch 97/98) feststellen: Die Spielzeit beträgt 2 x 20 Minuten, die Halbzeitpause grundsätzlich 15 Minuten (Art. 2.6. Spielzeit, ebenso Regelinterpretationen 16.01, Regel V Art. 16.1.)
1.2. Anzahl der Mannschaftsmitglieder:
Weiterhin stellt man bei Nachforschung in den offiziellen FIBA-Regeln 1994 Regel IV S. 27 fest: " Jede Mannschaft besteht aus höchstens 10 Mannschaftsmitgliedern, die bei Spielen spielberechtigt sind, die mit einer Spielzeit von 2 x 20 Minuten gespielt werden." (ebenso Regelinterpretation 12.01 Regel IV Art. 12.1.)
Abweichende Bestimmungen gibt es für Spiele von 4 x 12 Minuten und Turnieren, bei denen eine Mannschaft mehr als drei Spiele bestreitet. In den Regelinterpretationen wird dieser Aussage nichts hinzugefügt.
1.3. Zeitpunkt und Ort der Schiedsrichterpräsenz:
Die Beabeitung des Themas muß zunächst eine genaue Differenzierung des Zeitpunktes, sowie der gegebenen Örtlichkeiten, in denen das Aufwärmprogramm stattfindet, beinhalten. Gehen wir zum Beispiel von einem in der 2. Bundesliga üblichen Start des Aufwärmens von einer Stunde vor Spielbeginn aus, so besteht für beide Schiedsrichter eine Anwesenheitspflicht in der Halle, um sich gemeinsam in der Umkleidekabine auf das bevorstehende Spiel vorzubereiten. Ziel ist es einmal, die Gemeinschaft zu stärken, sowie die Richtlinien der Zusammenarbeit festzulegen (SR-Handbuch S. 7-8).
Über den Ort der nun folgenden körperlichen Vorbereitung der Schiedsrichter auf das Spiel wird weiter nichts Konkretes ausgesagt. Jedoch ist mir aus eigener Erfahrung als Spieler der 2. Bundesliga/Süd bekannt, daß dies hier vornehmlich ebenfalls in der Spielhalle geschieht.
Desweiteren sieht das Handbuch eine Erscheinungspflicht der Schiedsrichter von mindestens 20 Minuten vor Spielbeginn auf dem Spielfeld vor, um technische Ausrüstung, sowie das korrekte Aufwärmen der Manschaften zu überwachen.
1.4. Rechtslage der Entscheidungsfällung bei Lücken im Regelwerk:
In den Interpretationen wird dazu auf S.7.01 bemerkt: "Das Recht, Entscheidungen zu fällen, beginnt bei der Ankunft der Schiedsrichter am Spielfeld, was mindestens 20 Minuten vor dem offiziellen Spielbeginn sein soll. (...) Einer der Schiedsrichter muß am Spielfeld bleiben, um notwendige Entscheidungen treffen zu können." Beide Schiedsrichter treten gleichberechtigt auf (S.23 offizielle Basketballregeln 1994, S. 5.01 Regelinterpretationen ). Allerdings sind die Schiedsrichter nicht befugt, Änderungen der Spielregeln zuzulassen (Regel III offizielle FIBA.Regeln 1994 Art. 5.5.), jedoch hat der 1. Schiedsrichter das Recht: " Entscheidungen über jeden Punkt zu treffen, der nicht ausdrücklich in den Regeln festgelegt wird" (Art. 6.9.).
1.5. Procedere "offizielle Mannschaftsaufstellung":
Im Kampfrichterhandbuch ist außerdem aufgeführt, daß die Trainer beider Mannschaften mindestens 20 Minuten vor Spielbeginn eine vorbereitete Liste der Mannschaftsaufstellungen mit den entsprechenden Daten (S. 262 Jahrbuch 97/98 Art. 2.5) dem Anschreiber auszuhändigen haben (S. 11, ebenso S. 30, Offizielle Basketballregeln 1994).
Weiter auf S. 7.02 der Regelinterpretationen: " Damit klargestellt ist, wer als Spieler in Frage kommt, muß der Trainer jeder Mannschaft mindestens 20 Minuten vor Spielbeginn die Spielerliste an den Anschreibertisch geben. Am Aufwärmen vor dem Spiel dürfen nur die Spieler teilnehmen, die der Trainer auf seiner Liste hat."
2. Bearbeitung Problemstellung a):
2.1. Sachlage in der 2. Bundesliga zu dem vorgegebenen Fall:
Damit ist anhand der dargelegten Quellenzitate die offizielle Regelung im Bereich der Bundesligen im Deutschen Basketball Bund klar dargestellt. Ein Aufwärmprogramm einer Mannschaft mit 11 Teilnehmern ist unzulässig. Somit gilt die Feststellung: Der 1. Schiedsrichter ist anhand der klaren Sachlage nicht gezwungen, eine Entscheidung zu treffen, die nicht ausdrücklich in den Regeln vermerkt ist.
2.2. Reaktion des Schiedsrichters in der 2. BL:
Die Reaktion in der 2. Bundesliga ist demnach vom 1. Schiedsrichter so zu handhaben, daß er sich bei seinem Erscheinen mindestens 20 Minuten vor Spielbeginn, durch eine Blickkontrolle über die Anzahl der sich aufwärmenden Spieler informiert. Bei dem Sachverhalt von 11 oder mehr Teilnehmern am, ist nach Rückfrage beim Anschreiber über die ordnungsgemäße Abgabe der Spielliste am Kampfgericht, der überzählige Spieler zu identifizieren.
Bei Nichtabgabe der Liste, ist auf das zügige Nachholen des Versäumnisses zu drängen.
Die Aufgaben des Anschreibers, bzw. den übrigen Tischkampfrichtern bestehen hier definitionsgemäß darin: " (...) den Schiedsrichtern helfend zur Seite zu stehen, und sie durch Information und korrekte Arbeit zu unterstützen." (Kampfrichterhandbuch 1995, S.60 Kap. 11)
Der nächste Schritt bestünde in der Aufforderung an den betroffenen Trainer, den Spieler vom Aufwärmprogramm zu entfernen. Bei Nichtbeachtung wäre auf ein technisches Foul gegen die Bank zu entscheiden.
Die Vergewisserung, daß es sich bei dem Betroffenen 11. Aufwärmteilnehmer nicht um einen Co-Trainer oder Physiotherapeuten handelt, muß vorausgesetzt werden.
3. Bearbeitung Problemstellung b):
3.1. Sachlage in der 1. Bundesliga zu dem vorgegebenen Fall:
Grundsätzlich ändern sich die Bestimmungen in der 1. Bundesliga über die Bestimmungen der Anzahl der Mannschaftsmitglieder bei einem Spiel über 2 x 20 Minuten Spielzeit nicht.
3.2. Die Arbeit des Technischen Kommissars (allgemeine Feststellungen) :
Hier tritt aber in der Person des technischen Kommissars eine wertvolle Hilfe für die beiden Schiedsrichter in Erscheinung. Als Vertreter des Verbandes übernimmt er vornehmlich Überwachungsaufgaben, und kontrolliert die Durchführung des Spiels vom Kampfrichtertisch aus. "Er ist neutraler Offizieller, der den Schiedsrichtern zur Verfügung steht, wenn diese Rat, Meinung oder Information benötigen. (...), kann aber die Schiedsrichter nicht in Angelegenheiten korrigieren, die die Basketballregeln betreffen." Er soll sowohl die Schiedsrichter, alsauch die Mannschaften bei Angelegenheiten der Wettkampfbestimmungen beraten, sowie zu einem Zeitpunkt, den er für richtig hält, den 1. Schiedsrichter aufmerksam machen: " ... auf Verstöße gegen die Regeln und Bestimmungen oder anderweitiges Fehlverhalten der beteiligten Mannschaften, insbesondere von Personen, die auf den Mannschaftsbänken sitzen. Dies schließt das Aufwärmen vor dem Spiel und die Periode nach Spielende (...) ein" (Kampfrichterhandbuch S. 56 Kap. 9).
Weiter wird ausgeführt, daß er die Mannschaften in bezug auf Ablauf und Organisation überwachen soll. Es wird erwartet, daß er bei Unstimmigkeiten über die Verfahrensweise die Mannschaften unterrichtet.
Er soll 1 Stunde vor Spielbeginn zwecks Besprechung mit den Schiedsrichtern vor Ort sein. In der Halle beginnt seine Tätigkeit 30 Minuten vor dem Spiel.
3.3. Reaktion auf den vorgegebenen Fall in der 1. BL mit TK (spezielle Feststellungen):
In den unter 3.2. aufgeführten Fakten über Aufgaben und Arbeitsweise des TK ergibt sich beim Vergleich zur 2. BL für die Schiedsrichter ein grundlegender Unterschied. Da der TK beratend den Mannschaften gegenübersteht, und bereits 30 Minuten vor Spielbeginn, also rein theoretisch 10 Minuten vor den Schiedsrichtern am Spielfeld präsent ist, kommt ihm die Rolle des Regulators zu. Bei Kontrolle des Aufwärmprogramms sollte der 11. Spieler auffallen und die Intervention beginnen.
Üblicherweise sollte hier schon die Regulierung durch den Trainer erfolgen. Geschieht dies aus welchen Gründen auch immer nicht, muß bis spätestens ab 20 Minuten vor Spielbeginn mit dem Eintreffen der Schiedsrichter auf dem Feld, und dem Eintreten der Abgabepflicht der Mannschaftsliste der 11. Spieler vom Feld gehen. Wird auch dies ignoriert, ist auf technisches Foul gegen die Bank zu entscheiden.
4. Sonderfälle:
4.1. Verletzung eines Spielers vor dem Spiel:
Wichtig in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist der Sonderfall einer Verletzung von einem der 10 Akteure, die ordnungsgemäß auf der Mannschaftsliste aufgeführt wurden. Hier besteht die Möglichkeit den Spieler vor Spielbeginn zu streichen, und durch einen anderen Spieler zu ersetzen, sofern sich der 1. Schiedsrichter von der Schwere der Verletzung überzeugt hat (FIBA-Regeln 1994 S. 31 Art. 15 Kommentar 1, Regelinterpretationen 15.02. Regel IV Art. 15-5) . Mit dem Aufwärmprogramm von 11 Spielern ist dies aber nicht in Zusammenhang zu bringen, da es für diesen Sonderfall keine Sonderregelung für das Aufwärmen im Regelwerk gibt.
4.2. Differenzierung des Aufwärmortes:
Ein weiterer Sonderfall wäre die örtliche Trennung des Aufwärmens eines 11. Spielers. Sollte in einer großen Halle mit Seitenkörben oder Nebenspielfeld für Schiedsrichter sichtbar ein Aufwärmen eines 11. Akteurs erfolgen, müßte hier über die Notwendigkeit des Einschreitens diskutiert werden. Mangels Literatur über den regelrechten Ort des "Aufwärmprogramms", gehe ich von einer Überwachung des Aufwärmprogramms auf dem Spielfeld aus. Sollte also ein weiterer Spieler deutlich getrennt vom Spielfeld während des Aufwärmens aktiv sein, ist dies vom Regelwerk her zumindetens nicht illegal.
5. Sinn und Begründung der Regel - Aufwärmen mit mehr als 10 Spieler nicht gestattet:
5.1. Beschädigung Korbanlange:
Ein ganz wichtiger Punkt zum Sinn dieser Regelung, und damit zum Sinn des Aufwärmens überhaupt, ist die Möglichkeit der Regelverletzung vor dem Spiel. Das Hängen am Ring bei Dunkingversuch zum Beispiel mit den Folgen einer Beschädigung der Korbanlage, daraus resultierender Spielbeginnsverzögerung, Spielabbruch, etc. Sollte dies ausgerechnet durch den 11. Spieler, der nicht auf der Mannschaftsliste steht, geschehen, gäbe es keine Handlungsgrundlage für den Schiedsrichter, zu reagieren und zu bestrafen. Der Spieler gehört rechtlich nicht zur Mannschaft, könnte eigentlich auch fremd, Zuschauer, Mitglied der Gegner sein. Ebensowenig könnte auf provokatives Verhalten oder andere Vergehen reagiert werden.
5.2. Vorteile der beschriebenen Regelverletzung für die betreffende Mannschaft:
Aus sportlicher Sicht sollen die Vorteile bei mehr als 10 Teilnehmern am Aufwärmprogramm nicht unerwähnt bleiben. Eine Intensivierung der Vorbereitung durch dann entstehende "Balljungen" ist vorstellbar, die Vorteile offensichtlich - muß ich den Rebound nicht holen, kann ich mehr mit dem Ball arbeiten.
5.3. Verfahrensweise nach Entfernung des 11. Spielers:
Wird der 11. Spieler aber vom Feld entfernt, und setzt sich auf die Spielerbank, so zählt er zu den fünf offiziell gestatteten Mannschaftsbegleitern und damit auch zur Bank. Eine Bestrafung bei Regelverstoß vor dem Spiel, wäre also möglich (Bsp. Beleidigung, technisches Foul, 0. Minute, 2 FW vor Spielbeginn, Sprungball).
6.0 Fazit:
- ein Aufwärmen mit mehr als 10 Spielern in der Bundesliga ist unzulässig
- in der 2. BL hat der 1. Schiedsrichter spätestens ab 20 Minuten vor Spielbeginn den 11. Spieler über den Trainer vom Spielfeld zu entfernen.
- in der 1. BL ist die Position des TK vorgeschaltet, der spätestens ab 30 Minuten vor Spielbeginn bei Überwachung des ordnungsgemäßen Aufwärmens, den Trainer auf die gültige Sachlage hinzuweisen hat. Ab spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn sind die Schiedsrichter auf dem Spielfeld präsent, und reagieren mit der oben beschriebenen Verfahrensweise.
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