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Regeln | Ausarbeitungen | Administration

 

 

Erläuterungen zu den geltenden Basketballregeln vom Österreichischen Basketball Verband

 

 

 

Personen am Anschreibetisch und den Spielerbänken

 

Regelstand: 1998

Im Bereich um den Anschreibertisch und um die Spielerbänke dürfen sich während des Spieles nur befugte Personen aufhalten. Das sind außer den "Officials" und dem Sprecher folgende Personen: Die beiden Coaches, deren Assistenten, die Wechselspieler und maximal 5 Mannschaftsbegleiter mit besonderen Aufgaben (Manager, Arzt, Masseur, Statistiker u.ä.). Sie alle müssen in der Mannschaftsliste namentlich aufscheinen, unterliegen der Entscheidungsgewalt der Schiedsrichter und haben gemäß Art. 53 der Basketballregeln zur ordnungsgemäßen Durchführung des Spieles beizutragen. Dieser Bereich erstreckt sich bis zu 5 Meter hinter Anschreibertisch und Spielerbänke. 

Zur Geltendmachung von Einwänden gegen scheinbar benachteiligende Vorkommnisse im Spiel sind lediglich der Mannschaftskapitän, oder der Coach, in der dafür vorgesehenen Form berechtigt (Abschnitt C des Anhanges zu den Regeln), wobei auch zu akzeptieren ist, wenn sich der Coach oder sein Assistent zu diesem Zweck an die Personen am Schreibtisch wendet, sobald die Zeit steht und der Ball tot ist. Die Tischorgane sind ihrerseits verpflichtet, ordnungsgemäß vorgebrachten Einwänden Aufmerksamkeit zu widmen und im Bedarfsfall die Schiedsrichter zu informieren.

Das Betreten des genannten Bereiches durch andere Personen, zu welchem Zeitpunkt und Zweck auch immer, ist nicht gestattet und wird in der dafür vorgesehenen Form bestraft.

In Hallen, in denen aus Raumgründen die von den Regeln vorgesehenen Distanzen zwischen Zuschauern und Spielfeld nicht eingehalten werden können, - und nur in solchen Hallen! - erstreckt sich die Entscheidungsgewalt der Schiedsrichter auch auf alle Personen, die näher als 5 Meter hinter Tisch und Spielbänken bzw. näher als 2 Meter an den übrigen Spielfeldbegrenzungen sitzen. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer engeren Verbindung mit "ihrer" Mannschaft, wie Vereinspräsidenten, Vereinsfunktionäre, aber auch für "VIPs".

Im übrigen gelten die Bestimmungen der "Richtlinie für Spiele der österreichischen Basketball-Bundesliga" vom April 1996 in unveränderter Form, in denen das Verfahren zum Einschreiten gegen unsportliches Verhalten von Zuschauern allgemein geregelt ist.

Dieser Text wurde von der Homepage des Östereichischen Basketball Verbandes entnommen.

 

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Letztes Update:
28. Dezember 2002

 

© Axel Beckmann