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Regelstand:
1998
Im Bereich um den Anschreibertisch
und um die Spielerbänke dürfen sich während
des Spieles nur befugte Personen aufhalten. Das sind
außer den "Officials" und dem Sprecher
folgende Personen: Die beiden Coaches, deren Assistenten,
die Wechselspieler und maximal 5 Mannschaftsbegleiter
mit besonderen Aufgaben (Manager, Arzt, Masseur, Statistiker
u.ä.). Sie alle müssen in der Mannschaftsliste
namentlich aufscheinen, unterliegen der Entscheidungsgewalt
der Schiedsrichter und haben gemäß Art. 53
der Basketballregeln zur ordnungsgemäßen
Durchführung des Spieles beizutragen. Dieser Bereich
erstreckt sich bis zu 5 Meter hinter Anschreibertisch
und Spielerbänke.
Zur Geltendmachung
von Einwänden gegen scheinbar benachteiligende
Vorkommnisse im Spiel sind lediglich der Mannschaftskapitän,
oder der Coach, in der dafür vorgesehenen Form
berechtigt (Abschnitt C des Anhanges zu den Regeln),
wobei auch zu akzeptieren ist, wenn sich der Coach oder
sein Assistent zu diesem Zweck an die Personen am Schreibtisch
wendet, sobald die Zeit steht und der Ball tot ist.
Die Tischorgane sind ihrerseits verpflichtet, ordnungsgemäß
vorgebrachten Einwänden Aufmerksamkeit zu widmen
und im Bedarfsfall die Schiedsrichter zu informieren.
Das Betreten des genannten
Bereiches durch andere Personen, zu welchem Zeitpunkt
und Zweck auch immer, ist nicht gestattet und wird in
der dafür vorgesehenen Form bestraft.
In Hallen, in denen
aus Raumgründen die von den Regeln vorgesehenen
Distanzen zwischen Zuschauern und Spielfeld nicht eingehalten
werden können, - und nur in solchen Hallen! - erstreckt
sich die Entscheidungsgewalt der Schiedsrichter auch
auf alle Personen, die näher als 5 Meter hinter
Tisch und Spielbänken bzw. näher als 2 Meter
an den übrigen Spielfeldbegrenzungen sitzen. Dies
gilt insbesondere für Personen mit einer engeren
Verbindung mit "ihrer" Mannschaft, wie Vereinspräsidenten,
Vereinsfunktionäre, aber auch für "VIPs".
Im übrigen
gelten die Bestimmungen der "Richtlinie für
Spiele der österreichischen Basketball-Bundesliga"
vom April 1996 in unveränderter Form, in denen
das Verfahren zum Einschreiten gegen unsportliches Verhalten
von Zuschauern allgemein geregelt ist.
Dieser
Text wurde von der Homepage des Östereichischen
Basketball Verbandes
entnommen.
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