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Regel-Änderungen | 2002

 

 

Quelle: Horst Molitor (Schiedsrichterwart Regionalliga Südwest / Gruppe Nord)

 

 

Merkblatt Saison 2002 / 03

 

 

  1. Teilnehmerausweise
  2. Spieler/Innen des Jahrgangs 1982 und älter benötigen einen Senioren-Teilnehmerausweis (weiß); Spieler/Innen des Jahrgangs 1983 und jünger einen Jugend-Ausweis (orange). Teilnehmerausweise sind nur gültig, wenn ein aufgeklebtes Lichtbild, der Vereinsstempel und die Unterschrift des Spielers auf dem Ausweis vorhanden sind. Die SR müssen gem. § 34 DBB-SO die Teilnehmerausweise und die Identität der Spieler prüfen und Abweichungen auf der Rückseite des Spielberichtsbogens vermerken.

  1. Ausländerregelung
  2. Nach dem Beschluss des Bundestages 2002 ist die Ausländerregelung unterhalb der Bundesliga entfallen und es gibt keine Einschränkungen bei der Spielerlaubnis für Ausländer.

  1. Altersklasseneinteilung Jugend
    • U 20 = Jahrgänge 1983/1984
    • U 18 = Jahrgänge 1985/1986
    • U 16 = Jahrgänge 1987/1988
    • U 14 = Jahrgänge 1989/1990
    • Minis = Jahrgänge 1991 und jünger
  1. Einsatzberechtigung Jugendlicher
  2. Jugendliche der Altersklassen U 16, U 18 und U 20 sind jeweils in Ihrer und allen älteren Altersklassen, sowie im Seniorenspielbetrieb spielberechtigt. Die Spielberechtigung von U 16-Jugendlichen muss für den Seniorenspielbetrieb beim LV-Jugendwart beantragt werden (Seniorenerklärung) und wird auf der Rückseite des Teilnehmerausweises von diesem bestätigt.

    Jugendliche der Altersklassen U 14 und jünger sind jeweils in Ihrer und den zwei nächsthöheren Altersklassen spielberechtigt, wobei der Einsatz in der übernächsten Jugendaltersklasse beim LV-Jugendwart zu beantragen ist (Überspringen Altersklasse) und auf der Rückseite des Teilnehmerausweises von diesem bestätigt werden muss.

  1. Sonderteilnahmeberechtigung von Jugendlichen
  2. Auf Antrag beim DBB können Jugendliche eine Sonderteilnahmeberechtigung (Jugend oder Senioren) für einen zweiten Verein erhalten. Der DBB stellt einen zusätzlichen Teilnehmerausweis für den Zweitverein aus. Auf dem Spielberichtsbogen ist dies hinter dem Namen mit "ST" zu vermerken.

  1. Proteste
  2. Proteste können nur noch in der ersten Auszeit nach Entstehen des Protestgrundes bzw. nach Ende der jeweiligen Spielperiode angemeldet werden. Der Name der protestierenden Mannschaft, der Protestgrund und der Zeitpunkt der Anmeldung muss protokolliert werden. Der Mannschaftskapitän bestätigt die Protestanmeldung nach Spielende durch seine Unterschrift.

    Nach Unterzeichnung des Spielberichtes durch den 1. SR ist kein Protest mehr zulässig.

  1. Disqualifikation
  2. Die Matchstrafe ist entfallen !

    Bei Disqualifikation muss der SR grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden der Spielleitung schriftlich einen Bericht zukommen lassen und die Gründe der Disqualifikation darlegen.

  1. Korrektur Spielergebnis
  2. Das Spielergebnis wird durch den 1. SR festgestellt und durch seine Unterschrift bestätigt. Hat bis dahin keine Mannschaft protestiert, hat sie das Ergebnis akzeptiert. Es findet keine Korrektur durch die Spielleitung mehr statt.

    Der Kontrolle des laufenden Ergebnisses kommt deshalb erhöhte Bedeutung zu! 

 

 

 

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Letzte Aktualisierung:
2. Januar 2002

 

© Axel Beckmann