- Teilnehmerausweise
Spieler/Innen
des Jahrgangs 1982 und älter benötigen einen Senioren-Teilnehmerausweis
(weiß); Spieler/Innen des Jahrgangs 1983 und jünger
einen Jugend-Ausweis (orange). Teilnehmerausweise
sind nur gültig, wenn ein aufgeklebtes Lichtbild,
der Vereinsstempel und die Unterschrift des Spielers
auf dem Ausweis vorhanden sind. Die SR müssen gem.
§ 34 DBB-SO die Teilnehmerausweise und die Identität
der Spieler prüfen und Abweichungen auf der Rückseite
des Spielberichtsbogens vermerken.
- Ausländerregelung
Nach
dem Beschluss des Bundestages 2002 ist die Ausländerregelung
unterhalb der Bundesliga entfallen und es gibt keine
Einschränkungen bei der Spielerlaubnis für Ausländer.
- Altersklasseneinteilung
Jugend
- U
20 = Jahrgänge 1983/1984
- U
18 = Jahrgänge 1985/1986
- U
16 = Jahrgänge 1987/1988
- U
14 = Jahrgänge 1989/1990
- Minis
= Jahrgänge 1991 und jünger
- Einsatzberechtigung
Jugendlicher
Jugendliche
der Altersklassen U 16, U 18 und U 20 sind jeweils
in Ihrer und allen älteren Altersklassen, sowie
im Seniorenspielbetrieb spielberechtigt. Die Spielberechtigung
von U 16-Jugendlichen muss für den Seniorenspielbetrieb
beim LV-Jugendwart beantragt werden (Seniorenerklärung)
und wird auf der Rückseite des Teilnehmerausweises
von diesem bestätigt.
Jugendliche
der Altersklassen U 14 und jünger sind jeweils in
Ihrer und den zwei nächsthöheren Altersklassen spielberechtigt,
wobei der Einsatz in der übernächsten Jugendaltersklasse
beim LV-Jugendwart zu beantragen ist (Überspringen
Altersklasse) und auf der Rückseite des Teilnehmerausweises
von diesem bestätigt werden muss.
- Sonderteilnahmeberechtigung
von Jugendlichen
Auf
Antrag beim DBB können Jugendliche eine Sonderteilnahmeberechtigung
(Jugend oder Senioren) für einen zweiten Verein
erhalten. Der DBB stellt einen zusätzlichen Teilnehmerausweis
für den Zweitverein aus. Auf dem Spielberichtsbogen
ist dies hinter dem Namen mit "ST" zu
vermerken.
- Proteste
Proteste
können nur noch in der ersten Auszeit nach Entstehen
des Protestgrundes bzw. nach Ende der jeweiligen
Spielperiode angemeldet werden. Der Name der protestierenden
Mannschaft, der Protestgrund und der Zeitpunkt der
Anmeldung muss protokolliert werden. Der Mannschaftskapitän
bestätigt die Protestanmeldung nach Spielende durch
seine Unterschrift.
Nach
Unterzeichnung des Spielberichtes durch den 1. SR
ist kein Protest mehr zulässig.
- Disqualifikation
Die
Matchstrafe ist entfallen !
Bei
Disqualifikation muss der SR grundsätzlich innerhalb
von 48 Stunden der Spielleitung schriftlich einen
Bericht zukommen lassen und die Gründe der Disqualifikation
darlegen.
- Korrektur
Spielergebnis
Das
Spielergebnis wird durch den 1. SR festgestellt
und durch seine Unterschrift bestätigt. Hat bis
dahin keine Mannschaft protestiert, hat sie das
Ergebnis akzeptiert. Es findet keine Korrektur durch
die Spielleitung mehr statt.
Der
Kontrolle des laufenden Ergebnisses kommt deshalb
erhöhte Bedeutung zu!
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