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Regel-Änderungen | 1998

 

 

FIBA-Papier in der Übersetzung der DBB-SRK

 

 

Offizielle Basketball-Regeln 2000

 

 

DBBZusammenfassung der Änderungen

Einführung

Die Popularität des Basketballspiels steigt nach wie vor auf der ganzen Welt. Dieser kontinuierliche Erfolg macht es erforderlich, den Reiz und die Attraktivität des Spiels anhand der Spielregeln sicherzustellen. Andererseits hat die Welt-Technische Kommission der FIBA die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Regeln keiner Mannschaft einen unfairen Vorteil einräumen. Um diese Zielsetzungen weiterhin sicherzustellen, hat die FIBA für die ab dem Jahr 2000 gültigen Regeln einige mehr oder weniger gravierende Änderungen beschlossen.

  1. In einigen Regeln wurden aufgrund gemachter Erfahrungen neue Elemente eingeführt, die das Angriffsspiel beleben und das Basketballspiel attraktiver machen sollen.
  2. Einige im normalen Basketballspiel untypische und selten vorkommende Situationen und Regelungen sind gestrichen worden.
  3. Der Aufbau und die Reihenfolge der Artikel wurden geringfügig geändert.
  4. Viele Regeltexte wurden redaktionell überarbeitet, um die Regeln klarer und besser lesbar darzustellen. Ausnahmen und Querverweise wurden stark reduziert.
  5. Der neu aufgenommene Anhang "Technische Ausrüstung" soll die Erbauer von Sporthallen, Hersteller von Basketballartikeln und Ausrichter von Veranstaltungen unterstützen. Er dient auch als Grundlage für Zulassungs-Richtlinien der FIBA und der nationalen Verbände sowie zur Anpassung vorhandener oder Erstellung neuer internationaler Standards.
Jedem Schiedsrichter sollten folgende Unterlagen zur Verfügung stehen:
  1. Offizielle Basketball Regeln 2000.
  2. Schiedsrichter-Handbuch.
  3. Anhang "Technische Ausrüstung".
  4. Newsletter(s) mit Interpretationen der FIBA.

Regel I - Das Spiel

Art. 1  Definition

    Keine Änderungen


Regel II - Abmessungen und Ausrüstungen

Art. 2  Spielfeld- und Linienabmessungen

  1. Die detaillierte Beschreibung der begrenzten Zone, Spielbretter und Polsterungen sind gestrichen worden, da sie ausführlich im Bild 2 (vorschriftsmäßiger Freiwurfraum), Bild 5 (vorschriftsmäßige Spielbrett= markierung) und Bild 7 (Spielbrett-Polsterung) dargestellt werden.
  2. Bild 4 (Anschreibertisch und Auswechselbänke/Stühle) ist aus den offiziellen Spielvorschriften übernommen worden.
Art. 3  Ausrüstung

    Der Text wurde im Umfang auf die Erfordernisse der Mannschaften, Schiedsrichter und Kampfrichter vereinfacht und gekürzt.

    Jede Anzeigetafel sollte mindestens über folgende Anzeigemöglichkeiten verfügen:
    • Spielzeit.
    • Spielstand.
    • Aktuelle Spielperiode.
    • Anzahl der angerechneten Auszeiten.
    • 24-Sekunden-Anlage: Stehen nur zwei Anlagen zur Verfügung, sind sie diagonal in den gegenüber liegenden Ecken aufzustellen. Die Anlage zur Linken des Anschreibertisches ist dabei am nächsten zum Anschreibertisch zu platzieren.


Regel III - Pflichte der Schiedsrichter, Kampfrichter und Kommissars

Art. 4  Schiedsrichter, Kampfrichter und Kommissar

    Die Drei-Schiedsrichter-Technik wird eingeführt: Die jeweilige Gliederung der FIBA, wie die Zonen-Kommission oder der nationale Verband, haben die Befugnis, die Drei-Schiedsrichter-Technik anzuwenden.

    Viele Experten sind der Meinung, dass das Spiel durch den Einsatz von drei Schiedsrichtern profitieren wird.

    Die FIBA erwägt, dieses System bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften anzuwenden.

    Die Drei-Schiedsrichter-Technik der NCAA wird übernommen. Sie wird neuer Bestandteil des Schiedsrichter-Handbuches.

Art. 5  Pflichten und Rechte des 1. Schiedsrichters

    Der 1. Schiedsrichter trifft die endgültige Entscheidung, wenn immer es notwendig ist, oder die Schiedsrichter unterschiedlicher Meinung sind. Vor seiner endgültigen Entscheidung kann er sich mit dem 2. Schiedsrichter, dem Kommissar und/oder den Kampfrichtern beraten.

    Dies gilt grundsätzlich für das gesamte Spiel. Deshalb sind spezielle Beispiele nicht mehr im Regelheft enthalten.

Art. 6  Zeit und Ort für Entscheidungen der Schiedsrichter

    Legt eine Mannschaft Protest gegen die Spielwertung ein, muss der Kommissar oder der 1. Schiedsrichter den Vorfall innerhalb einer Stunde nach Ende der Spielzeit der zuständigen Stelle melden.

Art. 7  Pflichten der Schiedsrichter, wenn eine Regelverletzung begangen wird

    Keine inhaltliche Änderung, lediglich Kürzung des Textes mit Verweis auf das Schiedsrichter-Handbuch.

Art. 8  Verletzung eines Schiedsrichters

    Der ehemalige Artikel 20 (Verletzung von Spielern und Schiedsrichtern) ist jetzt auf zwei Artikel aufgeteilt worden:
    • Art. 8 (Verletzung eines Schiedsrichters)
    • Art. 14 (Verletzung eines Spielers)
    Der Text wurde nicht geändert.

Art. 9   Pflichten des Anschreibers und des Anschreiber-Assistenten

    Folgende Situation wurde gestrichen, da sie untypisch ist und nur sehr selten in einem Basketballspiel vorkommt: Ein Spieler bleibt auf dem Feld oder kehrt wieder zurück, um am Spiel weiterhin teilzunehmen, obwohl er sein 5. Foul begangen hat.

Art. 10  Pflichten des Zeitnehmers

    Alle Pflichten des Zeitnehmers sind jetzt in diesem Artikel zusammengefasst (bisher Artikel 10 und 17).

Art. 11  Pflichten des 24-Sekunden-Zeitnehmers

    Die 24-Sekunden-Anlage wird vom 24-Sekunden-Zeitnehmer wie folgt bedient:

    Sie wird in Gang oder wieder in Gang gesetzt, sobald ein Spieler auf dem Spielfeld die Kontrolle über einen belebten Ball erlangt.

    Sie wird gestoppt und auf 24 Sekunden zurückgestellt, und es darf keine Anzeige auf den Anzeigegeräten sichtbar sein, sobald
    • ein Schiedsrichter wegen eines Fouls, Sprungballs oder einer Regelübertretung pfeift, ausgenommen bei einem Ausball, wenn die Mannschaft, die zuvor Ballkontrolle hatte, den Einwurf zugesprochen bekommt.
    • der Ball bei einem Feldkorbversuch in den Korb geht.
    • der Ball bei einem Feldkorbversuch den Ring berührt.
    • das Spiel aufgrund einer oder mehrerer Aktionen durch Gegenspieler der Ball kontrollierenden Mannschaft unterbrochen wurde.
    Sie wird auf 24 Sekunden zurückgestellt und wieder in Gang gesetzt, sobald die gegnerische Mannschaft auf dem Spielfeld Ballkontrolle eines belebten Balles erlangt.

    Die 24-Sekunden-Anlage wird gestoppt, aber nicht auf 24 Sekunden zurückgestellt, wenn dieselbe Mannschaft, die vorher Ballkontrolle hatte, einen Einwurf aus folgenden Gründen zugesprochen bekommt:
    • Der Ball ist ins Aus gegangen.
    • Nach einem Doppelfoul.
    • Das Spiel ist aus Gründen unterbrochen, die den Ball kontrollierende Mannschaft zu verantworten hat.
    Sie wird gestoppt, und es darf keine Anzeige auf den Anzeigegeräten sichtbar sein, wenn eine Mannschaft Ballkontrolle erlangt und die Spieluhr eine Restspielzeit von weniger als 24 Sekunden in dieser Spielperiode oder Verlängerung anzeigt.


Regel IV - Mannschaften

Art. 12  Mannschaften

    Die Einsatz- und die Spielberechtigung für Mannschaftsmitglieder sind neu definiert worden:

    Die Einsatzberechtigung ist die Erlaubnis für eine Mannschaft spielen zu dürfen, wie es in den Regularien des Veranstalters eines Wettbewerbs festgelegt ist. Dies schließt die Altersgrenzen mit ein.

    Ein Mannschaftsmitglied ist spielberechtigt, wenn es vor dem Spielbeginn auf dem Anschreibebogen eingetragen worden ist und solange es weder disqualifiziert worden ist noch fünf Fouls begangen hat.

Art. 13  Spieler und Ersatzspieler

    Keine Änderungen

Art. 14  Verletzung eines Spielers

    Ein Spieler, der vom Trainer bezeichnet wurde, das Spiel zu beginnen, kann im Falle einer Verletzung ersetzt werden vorausgesetzt, dass der 1. Schiedsrichter von der Echtheit der Verletzung überzeugt ist. Neue Regelung: In diesem Fall darf auch die gegnerische Mannschaft einen Spieler ersetzen, falls sie dies wünscht.

Art. 15  Pflichten und Rechte des Kapitäns

    Der Kapitän kann unmittelbar nach Ende des Spiels gegen das Spielergebnis Protest einlegen. Er informiert den Schiedsrichter und unterschreibt den Anschreibebogen an der dafür vorgesehenen Stelle.

Art. 16  Pflichten und Rechte des Trainers

    Der Trainer oder der Trainer-Assistent sind die einzigen Vertreter der Mannschaft, die während des Spiels Verbindung mit den Kampfrichtern aufnehmen dürfen. Das bedeutet, dass kein Mannschaftsbegleiter (auch nicht der Präsident des Clubs) statistische Informationen von den Kampfrichtern erfragen darf.

    Entweder der Trainer oder der Trainer-Assistent, dessen Name auf dem Anschreibebogen eingetragen ist, jedoch nicht beide gleichzeitig, darf während des Spiels stehen. Dies betrifft auch einen Kapitän, der den Trainer, aus welchem Grund auch immer, ersetzt. Der Trainer-Assistent ist jetzt berechtigt, während des Spiels zu stehen. Wichtig ist, dass nur eine Person steht.


Regel V - Spielvorschriften

Art. 17  Spielzeit, Punktgleichheit und Verlängerungen

    Das Spiel besteht aus vier Spielperioden zu je zehn Minuten. Zwischen der ersten und zweiten Spielperiode sowie zwischen der dritten und vierten Spielperiode und vor jeder Verlängerung beträgt die Pause zwei Minuten. Die Halbzeitpause beträgt jetzt immer 15 Minuten.

Art. 18  Spielbeginn

    Die Wahl der Körbe und der Mannschaftsbänke ist in diesen Artikel integriert worden.

    Das Spiel beginnt offiziell mit einem Sprungball im Mittelkreis, wenn der Ball von einem Springer legal getippt wird. Dies ist auch das Ende für die vorausgegangene Spielpause. Diese Klarstellung wird die Anzahl unterschiedlicher Situationen zu Beginn eines Spiels und während eines Sprungballs reduzieren.

Art. 19  Zustand des Balles

    Während eines Sprungballs wird der Ball belebt, wenn er von einem Springer legal getippt wird. Auch hier soll die Klarstellung die Anzahl unterschiedlicher Situationen während des Sprungballs reduzieren.

Art. 20  Standort eines Spielers und eines Schiedsrichters

    Keine Änderungen

Art. 21  Sprungball

  1. Nur noch bei einem Doppelfoul mit Sprungballentscheidung sowie bei einem Halteball sind die beiden Springer festgelegt.
  2. In allen anderen Fällen sind die Springer nicht festgelegt. Sie müssen jedoch zu dem Zeitpunkt auf dem Spielfeld gewesen sein, in dem der Sprungball entstanden ist.
  3. Hat sich ein belebter Ball in der Korbbefestigung verfangen, wird das Spiel immer mit Sprungball fortgesetzt. Jetzt gibt es nur noch eine Regel für diese Situation.

Art. 22  Wie der Ball gespielt wird

    Es ist eine Regelübertretung, den Ball vorsätzlich mit irgendeinem Teil des Beines zu treten oder zu blockieren.

Art. 23  Ballkontrolle

    Keine Änderungen

Art. 24  Spieler in der Korbwurfaktion

    Ein Spieler, der beim Sprungball den Ball direkt auf den Korb tippt, befindet sich auch in der Korbwurfaktion. Die Ausnahme ist gestrichen worden.

Art. 25  Korberfolg und seine Wertung

    Geht der Ball von unten durch den Korb, ist dies eine Regelübertretung. Der Unterschied zwischen absichtlich und zufällig entfällt.

Art. 26  Einwurf
    1. Während eines Einwurfs ist es legal, den Ball über das Spielbrett hinweg einzuwerfen.
    2. Nach einem erfolgreichen Feldkorb oder einem erfolgreichen letzten Freiwurf: Der Spieler, der den Ball einwerfen soll, darf sich seitlich und/oder rückwärts bewegen und/oder der Ball darf zwischen Mitspielern von irgendeinem Punkt auf oder hinter der Endlinie zugespielt werden, aber das Zählen der fünf Sekunden beginnt in dem Augenblick, in dem der Ball dem ersten Spieler außerhalb des Spielfeldes zur Verfügung steht.

Art. 27  Angerechnete Auszeit

    1. Die Dauer einer angerechneten Auszeit beträgt immer eine Minute. Es ist nicht mehr möglich, das Spiel früher fortzusetzen - auch wenn die Mannschaft die die Auszeit genommen hat, dazu bereit ist.
    2. Eine Konsequenz aus dem Wechsel zur Spielzeit von 4x10 Minuten: Jede Mannschaft kann eine angerechnete Auszeit in den ersten drei Spielperioden beantragen, zwei angerechnete Auszeiten in der vierten Spielperiode und eine angerechnete Auszeit in jeder Verlängerung.
    3. Eine Auszeitmöglichkeit beginnt, wenn ein Feldkorb erzielt wurde gegen die Mannschaft, die eine angerechnete Auszeit beantragt hat. Eine Auszeitmöglichkeit endet, wenn bei einem Einwurf der Ball dem Spieler zum Einwurf zur Verfügung steht. Damit entfällt die Einschränkung für den Anschreiber, nur dann sein Signal ertönen zu lassen, wenn der Antrag auf Auszeit gestellt wurde, bevor der Ball die Hand oder Hände des Werfers verlassen hat.
    4. Unterbricht ein Schiedsrichter das Spiel, besteht die Möglichkeit zur Auszeit für beide Mannschaften.

Art. 28  Spielerwechsel

    1. Eine neue Möglichkeit für einen Spielerwechsel beginnt, wenn in den letzten zwei Spielminuten der vierten Spielperiode oder in den letzten zwei Minuten einer Verlängerung ein Feldkorb gegen die Mannschaft erzielt wird, die den Spielerwechsel beantragt hat. Die Möglichkeit endet, wenn der Ball dem Einwerfer zur Verfügung steht. Wenn diese Mannschaft einen Spieler wechselt, kann die gegnerische Mannschaft auch einen Spielerwechsel vornehmen.
    2. Unterbricht der Schiedsrichter das Spiel aus irgendeinem Grund, beginnt die Möglichkeit eines Spielerwechsels für beide Mannschaften.
    3. Der Ersatzspieler muss sich bis zum Beginn der Wechselmöglichkeit auf die Auswechselbank oder auf den Stuhl setzen.

Art. 29  Beendigung einer Spielperiode oder eines Spiels

    Keine Änderungen

Art. 30  Verlust der Spielberechtigung (Fehlverhalten einer Mannschaft)

    Play-Off-Spiele wurden aufgenommen. Tritt eine Mannschaft während der Serie "best-of-three" bei einem Spiel nicht an, verliert sie das Recht, weiter in der Serie zu spielen. Diese Regelung gilt nicht für andere Serien, wie z. B. "best-of-five", "best-of-seven".

Art. 31  Verlust der Spielberechtigung (weniger als 2 Spieler)

    Keine Änderungen


Regel VI - Regelübertretungen

Art. 32  Regelübertretungen

    Es gibt neue Grundsätze, über eine Regelübertretung zu entscheiden:
    • Aufrechterhalten von Geist und Sinn der Regeln sowie der Integrität des Spiels.
    • Gleichmäßigkeit in der Anwendung von gesundem Menschenverstand in jedem Spiel unter Berücksichtigung von Fähigkeiten, Einstellung und Verhalten der Spieler während des Spiels.
    • Gleichgewicht zwischen Spielkontrolle und Spielfluss. "Gefühl" mitbringen für das, was die am Spiel Beteiligten gerade beabsichtigen, und das pfeifen, was für dieses Spiel das Richtige ist.

    Diese Grundsätze finden sowohl bei Fouls als auch bei Regelübertretungen Anwendung. Der Grundsatz Vorteil/Nachteil findet jedoch nicht bei allen Regelübertretungen Anwendung.

Art. 33  Spieler im Aus - Ball im Aus

    Keine Änderungen

Art. 34  Dribbeln

    Keine Änderungen

Art. 35  Schrittfehler

    Keine Änderungen

Art. 36  Drei-Sekunden

    Keine Änderungen

Art. 37  Nah bewachter Spieler

    Als nah bewacht gilt ein Spieler, der einen belebten Ball auf dem Spielfeld hält, dann, wenn ein Gegenspieler eine aktive Verteidigungs-Position in einem Abstand von nicht mehr als einem Meter einnimmt.

    "Aktiv" bedeutet, dass der Verteidiger eine normale Verteidigungsstellung eingenommen hat und nicht nur passiv in der Nähe des Spielers in Ballbesitz steht.

Art. 38  Acht-Sekunden

    Eine Mannschaft hat nur noch 8 Sekunden Zeit, den Ball in ihr Vorfeld zu spielen.

Art. 39  24-Sekunden

    Folgende wichtige Änderungen sind zu beachten:
    1. Eine Mannschaft hat nur noch 24 Sekunden Zeit für einen Korbwurfversuch; dabei endet die 24-Sekunden-Periode erst dann, wenn der Ball den Ring berührt.
    2. Die 24-Sekunden-Anlage wird nur noch dann zurückgestellt, wenn der Ball den Ring berührt oder in den Korb geht. Erlangt der Gegner Ballkontrolle, wird die Anlage zurückgestellt und sofort neu gestartet.
    3. Das Signal der 24-Sekunden-Anlage stoppt die Spieluhr.

    Folgende Situationen, in denen der Ball in der Luft ist und das Signal der 24-Sekunden-Anlage ertönt, sollten besonders beachtet werden:

    1. Der Korb zählt, wenn der Ball direkt oder nach Ringberührung in den Korb geht.
    2. Der Ball wird zum toten Ball und die 24-Sekunden-Regel wird verletzt, wenn der Ball in der Luft von einem Spieler legal berührt wird (in der Aufwärtsbewegung oder nachdem er den Ring berührt hat).
    3. Bei Goal tending und Stören des Balles kommt nicht Art. 39, sondern Art. 41 zur Anwendung.

    Die Änderung der Zeitregel von dreißig auf vierundzwanzig Sekunden ist die gravierendste Regeländerung. Sie wird zu einer positiven Entwicklung des Basketballspiels beitragen, das Spiel schneller machen und die Dynamik des Spiels verbessern:

    • Die Anzahl der Korbwurfaktionen pro Spiel erhöht sich und dadurch werden mehr Punkte erzielt.
    • Die gestiegene Anzahl der Korbwurfaktionen ist gleichbedeutend mit der wachsenden Dynamik im Spiel. Dies wird das Basketballspiel attraktiver machen.
    Die vorhandenen 30-Sekunden-Anlagen können weiterhin benutzt werden. Nur kleine Änderungen sind erforderlich (z. B. geändertes EPROM), damit die Anlage bei 24 Sekunden und nicht bei 30 Sekunden zu laufen beginnt.

Art. 40  Spielen des Balles ins Rückfeld

    Keine Änderungen

Art. 41  Goal tending und Stören des Balles

    Dieser Artikel ist mit einigen Änderungen neu formuliert worden:
    • Neue Definitionen für "Goal tending" und "Stören des Balles".
    • Ein Verteidigungsspieler versetzt (absichtlich oder zufällig) das Spielbrett oder den Ring so in Schwingung, dass nach Ansicht des Schiedsrichters der Ball, während er in der Luft ist, deshalb nicht in den Korb geht. Dies ist eine Regelübertretung und der Korb zählt 2 oder 3 Punkte. Ein technisches Foul wird nicht mehr gegeben. Geht der Ball in den Korb, liegt keine Regelübertretung vor.
    • Während der Ball bei einem Korbwurf aus dem Feld in der Luft ist und danach ein Schiedsrichter pfeift, das Signal der Spieluhr oder der 24-Sekunden-Anlage ertönt, gelten alle Vorschriften für Goal tending und Stören des Balles.
    • Dies bedeutet: Nach einem Pfiff oder einem Signal gelten die gleichen Regeln bei der Beurteilung von legalen Aktionen und Regelübertretungen wie während der Spielzeit.
    • Keine Punkte können erzielt werden, wenn beide Mannschaften gleichzeitig gegen diesen Artikel verstoßen. Das Spiel wird mit Sprungball fortgesetzt.

Regel VII - Fouls

Art. 42  Fouls

    Keine Änderungen

Art. 43  Kontakt

    Keine Änderungen

Art. 44  Persönliches Foul
    1. Der ehemalige Artikel 46.5.8.3: "Der Verteidiger berührt beim Versuch, den Ball zu spielen, einen Gegenspieler mit seiner Hand oder Händen. Findet ein solcher Kontakt nur an der Hand des Gegenspielers statt, während dieser seine Hand am Ball hat, wird er als zufällig angesehen und der Kontakt sollte nicht bestraft werden." ist gestrichen, da der Text für zuviel Verwirrung gesorgt hat.
    2. Die Definition des "Zylinderprinzips" ist verbessert worden.

Art. 45  Doppelfoul

    Hat eine Mannschaft zum Zeitpunkt eines Doppelfouls zwar noch keine Ballkontrolle aber steht ihr der Ball bereits zu, wird er dieser Mannschaft zum Einwurf zur Verfügung gestellt.

    Einige Beispiele: 
    1. A4 begeht einen Schrittfehler. Bevor einem Spieler der Mannschaft B der Ball zum Einwurf zur Verfügung steht, wird ein Doppelfoul zwischen A5 und B5 gepfiffen.
      Regelung: Einwurf für Mannschaft B, da ihr der Ball bereits zustand.
    2. A4 hat zwei Freiwürfe mit anschließendem Einwurf für Mannschaft A. Unmittelbar nach dem 2. Freiwurf, jedoch bevor der Ball dem Einwerfer zur Verfügung steht, wird ein Doppelfoul zwischen A5 und B5 gepfiffen.
    3. Regelung: Einwurf für Mannschaft A, da ihr der Ball bereits zustand.

Art. 46  Unsportliches Foul

    Keine Änderungen

Art. 47  Disqualifizierendes Foul

    Keine Änderungen

Art. 48  Verhaltensregeln

    Keine Änderungen

Art. 49  Technisches Foul durch einen Spieler
    1. Die Strafe für ein technisches Foul durch einen Spieler ist folgendermaßen geändert worden: Ein Freiwurf mit anschließendem Ballbesitz von der Mittellinie.
    2. Aus diesem Grund gibt es kein "unsportlich technisches Foul" mehr. Diese Foulart wurde durch die neue Strafe für ein technisches Foul gegen einen Spieler überflüssig.
    3. Es ist nicht länger auf technisches Foul gegen einen Verteidiger zu entscheiden, der vorsätzlich das Spielbrett oder den Ring in Schwingung versetzt, während der Ball bei einem Feldkorbversuch oder Freiwurf in der Luft ist. Diese Aktion fällt unter die Regelungen für Stören des Balles (Art. 41).

Art. 50  Technisches Foul durch Trainer, Trainer-Assistenten, Ersatzspieler oder Mannschaftsbegleiter

    Keine Änderungen

Art. 51  Technisches Foul während einer Spielpause

    Keine Änderungen

Art. 52  Gewalttätigkeit

    Keine Änderungen


Regel VIII - Allgemeine Vorschriften

Art. 53  Grundsatz

    Keine Änderungen

Art. 54  Fünf Fouls, begangen von einem Spieler

    Keine Änderungen

Art. 55  Mannschaftsfouls: Strafen
  1. Sobald eine Mannschaft vier persönliche oder technische Spielerfouls in einer Spielperiode begangen hat, hat sie die Mannschaftsfoulgrenze erreicht.
  2. Falls das Foul von einem Spieler begangen wird, dessen Mannschaft in Kontrolle eines belebten Balles ist oder der der Ball für einen Einwurf zusteht, wird dieses persönliche Foul nicht mit zwei Freiwürfen bestraft.

    Zwei Beispiele:

    1. A4 begeht einen Schrittfehler, unmittelbar gefolgt von einem persönlichen Foul durch B4, 5. Mannschaftsfoul der Mannschaft B in dieser Spielperiode.
      Regelung: Sprungball im nächstgelegenen Kreis zwischen zwei Gegenspielern.
    2. A4 hat zwei Freiwürfe, gefolgt von Ballbesitz für Mannschaft A. Nach dem 2. Freiwurf, bevor jedoch der Ball zum Einwurf belebt ist, begeht A5 ein Foul gegen B5, 6. Mannschaftsfoul gegen Mannschaft A in dieser Spielperiode.
      Regelung: Keine Freiwürfe, Einwurf für Mannschaft B.

Art. 56 Sonderfälle

    Dieser Artikel regelt jetzt nicht nur Sonderfälle, die nach einem Foul entstehen können, sondern auch nach einer Regelübertretung:

    Während derselben Uhr-Stopp-Periode, die auf ein Foul oder eine Regelübertretung folgt, können Sonderfälle entstehen, wenn weitere Fouls begangen werden.

    Sofern nach der Aufrechnung von gleichen Strafen gegen beide Mannschaften keine weiteren Strafen zur Ausführung übrig bleiben, wird das Spiel, wie in Art. 45 (Doppelfoul) beschrieben, fortgesetzt.

    Die Regelung und Ausführung wird beibehalten.

    Einige Beispiele:
    1. Mannschaft A hat die Ballkontrolle auf dem Feld, persönliches Foul von A4 gegen B4 (3. Mannschaftsfoul von Mannschaft A).
      Regelung: Einwurf Mannschaft B (wie bisher).
    2. A4 erzielt einen Korb. Unmittelbar danach technische Fouls von A4 und B4.
      Regelung: Einwurf Mannschaft B an der Endlinie (wie bisher).
    3. Mannschaft A hat den Ball zum Einwurf, als technische Fouls von A4 und B4 begangen werden.
      Regelung: Einwurf Mannschaft A (wie bisher).
    4. Mannschaft A hat den Ball zum Einwurf. Gleichzeitig ein Doppelfoul gegen A4 und B4 und ein persönliches Foul von A5 (3. Mannschaftsfoul von Mannschaft A).
      Regelung: Sprungball im nächstgelegenen Kreis zwischen zwei Gegenspielern (neu, falls der ursprüngliche Einwurf z. B. aus einem Schrittfehler von B resultierte).
    5. Schrittfehler von A4. Danach ein persönliches Foul gegen B4 (3. Mannschaftsfoul von Mannschaft B).
      Regelung: Sprungball im nächstgelegenen Kreis zwischen zwei Gegenspielern (neu).
    6. Schrittfehler von A4. Danach Doppelfoul gegen A5 und B5.
      Regelung: Einwurf Mannschaft B (wie bisher).
    7. Schrittfehler von A4. Danach ein Doppelfoul gegen A5 und B5 und ein persönliches Foul gegen B6 (3. Mannschaftsfoul von Mannschaft B).
      Regelung: Sprungball im nächstgelegenen Kreis zwischen zwei Gegenspielern (neu).
    8. Mannschaft A hat die Ballkontrolle auf dem Feld. Dann werden technische Fouls gegen A4 und B4 gepfiffen, gefolgt von einem persönlichen Foul gegen A5 (3. Mannschaftsfoul von Mannschaft A). Regelung: Einwurf Mannschaft B (wie bisher).

Art. 57  Freiwürfe

    Wenn ein Gegenspieler des Freiwerfers das Spielbrett oder den Ring so in Schwingung versetzt, dass der Ball nach Ansicht des Schiedsrichters deshalb nicht in den Korb gehen konnte, wird der Freiwurf mit einem Punkt gewertet.

Art. 58  Korrigierbare Fehler
  1. Eine Situation wurde gestrichen: "Ausführen von einem oder mehreren Freiwürfen am falschen Korb", weil diese Situation nie vorkommt.

    Zwei Ausnahmen wurden zusätzlich aufgenommen:

  1. Nichtgewähren von einem oder mehreren zustehenden Freiwürfen:

    Ist es nach dem Fehler zu keinem Wechsel des Ballbesitzes gekommen, wird das Spiel nach der Fehlerkorrektur wie bei jedem normalen Freiwurf fortgesetzt.
    Sofern die Mannschaft, der fälschlicherweise der Ballbesitz zugesprochen wurde, einen Korb erzielt, zählt dieser und der Fehler wird nicht beachtet.
  2. Ausführung von einem oder mehreren Freiwürfen durch den falschen Freiwerfer:
  3. Hat der Ballbesitz seit dem Fehler nicht gewechselt, geht das Spiel unmittelbar nach der Korrektur (Ausführung durch den richtigen Freiwerfer) weiter, also mit Rebound oder Einwurf von der Endlinie.

    Beispiel:
    B4 foult A4 (5. Mannschaftsfoul von Mannschaft B). Der Schiedsrichter übergibt den Ball zum Einwurf an einen Spieler der Mannschaft A und das Spiel wird fortgesetzt. A5 erzielt nach einem Dribbling einen Korb. In diesem Moment wird der Fehler entdeckt und wäre noch korrigierbar.

    Regelung: Der erzielte Korb behält seine Gültigkeit. Freiwürfe werden nicht zugesprochen, und das Spiel wird mit Einwurf an der Endlinie durch Mannschaft B fortgesetzt.


Regel-Anhänge

A.  Schiedsrichter Handzeichen

  1. Bei der 8-Sekunden-Regelübertretung hebt der Schiedsrichter 8 Finger.
  2. Das Handzeichen für das unsportlich technische Foul wurde gestrichen.

B.  Der Anschreibebogen

  1. Aufgrund des Wechsels zur Spielzeit von 4x10 Minuten werden auf dem Anschreibebogen folgende Änderungen vorgenommen:
    • Auszeiten,
    • Mannschaftsfouls in einer Spielperiode,
    • Spielergebnisse jeder einzelnen Spielperiode.
  1. In dem offiziellen Anschreibebogen der FIBA sind hinsichtlich des Eintragens von Disqualifikationen einige Anpassungen vorgenommen worden.

C.  Verfahren im Falle eines Protestes

    Bei offiziellen Hauptwettbewerben der FIBA kann ein Protest nicht mehr während des laufenden Spiels eingelegt werden.

    Der Kapitän der betroffenen Mannschaft kann den Schiedsrichter unmittelbar nach Spielende über den Protest gegen das Ergebnis des Spiels informieren, indem er den Anschreibebogen an der vorgesehenen Stelle "Unterschrift des Kapitäns im Falle eines Protests" unterschreibt.

D.  Klassifizierung der Mannschaften

    Keine Änderungen

E.  Fernseh (TV) - Auszeit

    Diese Regelung ist der neuen Spielzeit von 4x10 Minuten angepasst worden. In jeder Spielperiode gibt es spätestens nach 5 Minuten eine TV-Auszeit.

 

 

 

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 Letzte Aktualisierung:
2. Januar 2002

 

© Axel Beckmann