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1.
Keinerlei Handchecking am Dribbler erlaubt.
Dazu
folgende Anmerkung: Wir haben in den Vorgaben der Technischen Kommission im
September des Vorjahres folgenden Satz veröffentlicht:
2.1 Kontakt am Dribbler – eine Kontakt verursacht durch eine
"Basketballaktion", die den Angreifer nicht in Nachteil versetzt, ist nicht als
Foul zu ahnden. Ein Kontakt, der vom Verteidiger durch eine
"Nichtbasketballaktion" verursacht wird, ist immer als Foul zu ahnden, selbst
wenn der Angreifer dadurch nicht in Nachteil versetzt wird.
Im Gegensatz zu unserem Gedankenmodell "Vorteil/Nachteil" in die Beurteilung
"Kontakt am Dribbler" mit aufzunehmen, lehnen dies die europ. Topcoaches ab.
Jeder Kontakt mit den Händen ist ein Nachteil (Slowing Down) und daher als Foul
zu ahnden.
2. Post Play.
Unser in Österreich unter
2.4 Postplay – Kontakt, der einen Spieler aus seiner legal
eingenommenen Position (Angreifer wie Verteidiger) drängt, ist als Nachteil zu
betrachten
veröffentlichte Satz ist vollinhaltlich gültig. Jedoch sind folgende Aspekte
zusätzlich zu beachten.
2.1 Kontakt eines Verteidigers an einem Angreifer mit dem Rücken zum Korb ist
nur innerhalb des Zylinders des Verteidigers mit angewinkeltem Arm legal. Jeder
andere Kontakt, z.B. mit den Händen etc. ist grundsätzlich als Foul zu ahnden.
2.2 Jedoch ist darauf zu achten (wie auch oben in 2.4.
beinhaltet), dass nicht an Angreifer mit vielen kleinen Stössen den Verteidiger
unter den Korb drückt. Das ist ein Offensivfoul.
2.3 Bei Turn Around Bewegungen des Angreifers ist auf Hooking mit
dem steifen Ellbogen (nicht nur mit der oft bei Guards zu beobachteten Bewegung
mit dem Unterarm) zu achten. Das ist ein Offensivfoul. Legal hingegen ist jene
technisch korrekte Bewegung, wenn das Vorbeikommen durch Fußarbeit, in der Regel
durch einen langen Schritt, erreicht wird.
3. Pick and Roll am Ball
Folgende Punkte sind zu beachten:
3.1 Wegpushen der Sperre durch den Verteidiger aus seiner Position, in der
Regel um die Wiederaufnahme der Verteidigung des Dribblers zu erleichtern, ist
grundsätzlich ein Foul.
3.2 Illegales Hedge im Sinne der Kriterien Blocking/Charging –
also Kontakt nicht am Torso sondern an der Hüfte oder den Beinen, meist durch
Spieler 5 an körperlich unterlegenen Aussenspielern -, wird nicht ausreichend
geahnden. Diese Kontakte bringen die Offensive in klaren Nachteil und sind daher
ein Foul.
4. Fouls an Spielern in der Wurfbewegung
Es wird daran erinnert, dass alle Kontakte an der Wurfhand eines Spielers in
der Luft, auch wenn der Ball bereits die Hand des Werfers verlassen hat, ein
Foul sind. Beachten Sie jedoch Situationen, bei welchen der Angreifer z.B. mit
dem Bein aus seinem Zylinder geht und es dadurch zum Kontakt kommt, keinesfalls
ein Verteidigerfoul, möglicherweise aber ein Angreiferfoul sind.
5. Übertreten beim letzten Freiwurf
An eine exakte Anwendung der Regel, erst wenn der Ball die Hand des
Freiwerfers verlassen hat, ist es den Springern gestattet in die Zone zu treten,
wird erinnert.
Anmerkung 1: Insbesondere bemerkenswert ist jener Umstand, dass dies das
erste offizielle Zusammentreffen der europäischen Topcoaches mit den Euroliga
Schiedsrichtern und Beobachtern seit Beginn des europäischen Clubbasketballs,
also seit mehreren Jahrzehnten war. Es wurde berichtet, dass vielerorts im
Vorfeld Skepsis bestand, jedoch die konstruktive und freundschaftliche
Atmosphäre sowie die Tiefe der Diskussion, insbesondere der Input der Coaches,
den Organisatoren absolut Recht gab. Es wurde bereits gemeinsam vereinbart, den
Dialog in diesem Rahmen weiter fortzusetzen. Umgelegt auf unsere österreichische
Verhältnisse ist aus meiner Sicht zu überlegen, ob der in der Technischen
Kommission begonnene Dialog, vielleicht nicht auch einmal in ähnlicher Weise auf
alle MA Coaches und Officials erweitert werden sollte.
Anmerkung 2: Wie bereits erwähnt gelten die oben genannten Punkte für die
Euroliga. Eine diesbezügliche Vorgabe für Spiele in Österreich möchte ich
nicht ohne eine Diskussion mit den Mitgliedern der Technischen Kommission,
insbesondere mit den involvierten Trainern erlassen Diese werde ich kurzfristig
anstossen. Eine entsprechende Veröffentlichung mit Vorgaben für Österreich folgt. |