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Vortrag
von Klaus Preller auf den Bundesliga-Lehrgängen
im August 2000
ACHTUNG:
Neuerungen gegenüber den alten Regeln sind gelb markiert!
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Versionen (<6.1) leider nicht sehen!
Teil
5: Schwerpunkt Korrigierbare Fehler
Art. 58.1 Definition
Wenn eine Regel unbeabsichtigt nicht angewendet wurde, können Schiedsrichter
einen Fehler nur in folgenden Situationen berichtigen
58.1.1
Gewähren von einem oder mehreren nicht zustehenden Freiwürfen.
58.1.2
Einem falschen Spieler erlauben, einen oder mehrere Freiwürfe auszuführen.
58.1.3
Nicht Gewähren von einem oder mehreren zustehenden Freiwürfen.
58.1.4
Durch die Schiedsrichter irrtümlich gegebene oder nicht gegebene Punkte.
Art. 58.3 Ausnahmen:
Bei einem korrigierbaren Fehler durch
58.3.1
Ausführung von nicht zustehenden Freiwürfen oder durch Freiwurfversuche
eines falschen Werfers:
Die Freiwürfe, die aufgrund des Fehlers versucht wurden und alle dazugehörenden
Aktivitäten werden gestrichen, es sei denn, es wurden technische, unsportliche
oder disqualifizierende Fouls während der Zeit nach dem Fehler gepfiffen.
58.3.2
Freiwurfversuche eines
falschen Werfers oder nicht Gewähren von einem oder mehreren zustehenden Freiwürfen:
Hat
der Ballbesitz seit dem Fehler nicht gewechselt, geht das Spiel unmittelbar
nach der Korrektur wie bei jedem normalen Freiwurf weiter.
58.3.3
Nicht
Gewähren von einem oder mehreren zustehenden Freiwürfen:
Sofern
die Mannschaft, der fälschlicherweise der Ballbesitz zugesprochen wurde,
einen Korb erzielt, wird der Fehler nicht beachtet.
Zur Klarstellung: Art. 58 Korrigierbare Fehler
Eine
Situation wurde gestrichen,
die praktisch nicht auftritt: “Ausführen
von einem oder mehreren Freiwürfen am falschen Korb”.
Korrigierbare Fehler sind also nun:
- Gewähren von einem oder mehreren nicht zustehenden Freiwürfen.
- Die Ausführung von Freiwürfen durch den falschen Freiwerfer.
- Nicht Gewähren von einem oder mehreren zustehenden Freiwürfen.
- Durch einen Schiedsrichter irrtümlich gegebene oder nicht gegebene Punkte.
Zwei Ausnahmen wurden zusätzlich neu aufgenommen:
- Liegt der korrigierbare Fehler im nicht Gewähren von einem oder mehreren
zustehenden Freiwürfen:
1-1 Ist es nach dem Fehler zu keinem Wechsel des Ballbesitzes gekommen, wird
das Spiel nach der Fehlerkorrektur wie bei jedem normalen Freiwurf fortgesetzt.
1-2 Sofern die Mannschaft, der fälschlicherweise (anstelle der Freiwürfe)
der Ballbesitz zugesprochen wurde, einen Korb erzielt, zählt dieser und der
Fehler wird nicht beachtet.
- Liegt der korrigierbare Fehler in der Ausführung von einem oder mehreren
Freiwürfen durch den falschen Freiwerfer:
Hat der Ballbesitz seit dem Fehler nicht gewechselt, geht das Spiel unmittelbar
nach der Korrektur (Ausführung durch den richtigen Freiwerfer) weiter, also
mit Rebound oder Einwurf von der Endlinie.
Beispiel:
B4 foult A4 (5. Mannschaftsfoul von Mannschaft B). Der Schiedsrichter übergibt
den Ball zum Einwurf an einen Spieler der Mannschaft A und das Spiel wird fortgesetzt.
A5 erzielt nach einem Dribbling einen Korb. In diesem Moment wird der Fehler
entdeckt und wäre noch korrigierbar.
Regelung: Der erzielte Korb behält seine Gültigkeit. Freiwürfe
werden nicht zugesprochen, und das Spiel wird mit Einwurf an der Endlinie durch
Mannschaft B fortgesetzt. Teil 6 - hier klicken
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