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DBB | Referate

 

 

Autor: Klaus Preller

 

 

Die neuen Regeln 2000 - Teil 5

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutscher Basketball BundVortrag von Klaus Preller auf den Bundesliga-Lehrgängen im August 2000

ACHTUNG: Neuerungen gegenüber den alten Regeln sind gelb markiert! Netscape-Benutzer können diesen Effekt bei den alten Versionen (<6.1) leider nicht sehen!

Teil 5: Schwerpunkt Korrigierbare Fehler

Art. 58.1 Definition

Wenn eine Regel unbeabsichtigt nicht angewendet wurde, können Schiedsrichter einen Fehler nur in folgenden Situationen berichtigen

58.1.1

Gewähren von einem oder mehreren nicht zustehenden Freiwürfen.

58.1.2

Einem falschen Spieler erlauben, einen oder mehrere Freiwürfe auszuführen.

58.1.3

Nicht Gewähren von einem oder mehreren zustehenden Freiwürfen.

58.1.4

Durch die Schiedsrichter irrtümlich gegebene oder nicht gegebene Punkte.

Art. 58.3 Ausnahmen:

Bei einem korrigierbaren Fehler durch

58.3.1

Ausführung von nicht zustehenden Freiwürfen oder durch Freiwurfversuche eines falschen Werfers:

Die Freiwürfe, die aufgrund des Fehlers versucht wurden und alle dazugehörenden Aktivitäten werden gestrichen, es sei denn, es wurden technische, unsportliche oder disqualifizierende Fouls während der Zeit nach dem Fehler gepfiffen.

58.3.2

Freiwurfversuche eines falschen Werfers oder nicht Gewähren von einem oder mehreren zustehenden Freiwürfen:

Hat der Ballbesitz seit dem Fehler nicht gewechselt, geht das Spiel unmittelbar nach der Korrektur wie bei jedem normalen Freiwurf weiter.

58.3.3

Nicht Gewähren von einem oder mehreren zustehenden Freiwürfen:

Sofern die Mannschaft, der fälschlicherweise der Ballbesitz zuge­sprochen wurde, einen Korb erzielt, wird der Fehler nicht beachtet.

Zur Klarstellung: Art. 58 Korrigierbare Fehler

Eine Situation wurde gestrichen, die praktisch nicht auftritt: “Ausführen von einem oder mehreren Freiwürfen am falschen Korb”.

Korrigierbare Fehler sind also nun:

  1. Gewähren von einem oder mehreren nicht zustehenden Freiwürfen.
  2. Die Ausführung von Freiwürfen durch den falschen Freiwerfer.
  3. Nicht Gewähren von einem oder mehreren zustehenden Freiwürfen.
  4. Durch einen Schiedsrichter irrtümlich gegebene oder nicht gegebene Punkte.

Zwei Ausnahmen wurden zusätzlich neu aufgenommen:

  1. Liegt der korrigierbare Fehler im nicht Gewähren von einem oder mehreren zustehenden Freiwürfen:
  2. 1-1 Ist es nach dem Fehler zu keinem Wechsel des Ballbesitzes gekommen, wird das Spiel nach der Fehlerkorrektur wie bei jedem normalen Freiwurf fortgesetzt.

    1-2 Sofern die Mannschaft, der fälschlicherweise (anstelle der Freiwürfe) der Ballbesitz zugesprochen wurde, einen Korb erzielt, zählt dieser und der Fehler wird nicht beachtet.

  1. Liegt der korrigierbare Fehler in der Ausführung von einem oder mehreren Freiwürfen durch den falschen Freiwerfer:
  2. Hat der Ballbesitz seit dem Fehler nicht gewechselt, geht das Spiel unmittelbar nach der Korrektur (Ausführung durch den richtigen Freiwerfer) weiter, also mit Rebound oder Einwurf von der Endlinie.

Beispiel:

B4 foult A4 (5. Mannschaftsfoul von Mannschaft B). Der Schiedsrichter übergibt den Ball zum Einwurf an einen Spieler der Mannschaft A und das Spiel wird fortgesetzt. A5 erzielt nach einem Dribbling einen Korb. In diesem Moment wird der Fehler entdeckt und wäre noch korrigierbar.

Regelung: Der erzielte Korb behält seine Gültigkeit. Freiwürfe werden nicht zugesprochen, und das Spiel wird mit Einwurf an der Endlinie durch Mannschaft B fortgesetzt. 

Teil 6 - hier klicken

 

 

 

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 Letzte Aktualisierung:
6. April 2003

 

© Axel Beckmann